WWerwMling
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Samstag, den 27. Mai 1899.
50. Jahrgang.
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NostollltNIt»-, "^ ^e .Schlüchterner Zeitung" werben nod) fortwährend von allen .---------“----------Postanstalten und Landbrie trägern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
FT Berlin. Der Kai er und die Kaiserin sind Donnerstag Vormittag nach Cassel zum Ersten deutschen Ge angs- Wettstreit gereist, woselbst die Majestäten kurz vor 5 Uhr Nachmittags ankamen und feierlich empfangen wurden.
— Im Jahre 1898 beliefen sich die den Betrag von 3000 Mark übersteigenden Schenkungen und Zuwendungen an inländische Korporationen, juristische Personen 20., soweit das Ressort des Kultusministeriums in Betracht kommt, insgesammt auf 12,860,977 Mark (davon 10,153,072 Mark in Geld und 2,707,905 Mark Zuwendungen, die nicht in Geld gemacht wurden). Im Einzelnen vertheilten sich diese 12,860,977 Mark wie folgt; Evangelische Kirchen- und P'arrgemeinden 1,718,469 Mark; evangelisch kirchliche Anstalten, Stiftungen. Gesellschaften und Vereine 2,127,341 Mark; Bisthümer und die zu denselben gehörenden Institute 704,730 Mark; katholische Kirchen- und Psarrgemcindcn 3,112,727 Mark; katholisch-kirchliche Anstalten, Stiftungen rc. 543,743 Mark; Universitäten und die zu denselben gehörenden Institute 349,365 Mark; höhere Lehranstalten und die mit denselben verbundenen Stiftungen rc. 536,201 Mark; Volksschulgemeinden, Elementarschulen beziehungsweise die den letzteren gleichstehenden Institute 16,021 Mark; Taubstummen- und Blindenanstalten 117,360 Mark; Waisenhäuser und andere Wohlthätigkeitsanstalten 2,471,188 Mark; Kunst- und wissenschaftliche Institute, Anstalten rc. 580,500 Mark; Heil- rc. Anstalten 583,331 Mark. Den beiden Kirchengcmcin- schaften und ihren Instituten sind hiernach zwei Drittel, den Heilanstalten, Waisenhäusern rc. ein Viertel der Zuwendungen zugute gekommen.
— Die sozialdemokratische Presse hat sich angestellt, als entrüste sie sich ungeheuer über die Forderung im preußischen Abgeordnetenhause, daß junge Leute unter 18 Jahren nicht ohne Genehmigung der Eltern oder des Vormundes die Heimath verlassen und in die Welt hinaus ziehen sollen „auf Arbeit". Diese Forderung liegt ganz und gar im Interesse dieser jungen Leute selbst, denn ein großer Theil von ihnen geht ant diese Weise körperlich und geistig zu Grunde. Ihre Wanderng kommt nur dem Geldbeutel der gewissenlosen Agenten zu Gute, die durch allerhand Vorspiegelungen die jungen Leute von der Heimath sortlocken, um sich alsdann die Vermittlungsgebühr für sie in die Tasche zu stecken. Daß das alles so ist, erkennen auch diejenigen Sozial- demokraten an, die sich einmal ernuhaft mit diesen Dingen beschäftigt haben. Der „Genosse" Kautsky steht an der Spitze von denen, die ein sozialdeinokratischcs Agrarprogramm ausarbeiten sollten, und zu welchen Ansichten über die Wanderung so junger Leute gelangt der Herr Genosse Kautsky? Alan höre und staune! Herr Kautsky fordert auf Grund seiner Untersuchungen „Verbot der Wanderarbeit jugendlicher Personen bis zu dem 18. Jahre und Verbot der Wanderarbeit für Mädchen vor dem 21. Jahre!" Denn diese Wanderarbeit - so sagt Herr Kautsky — gehe regelmäßig in der Form vor sich, daß Banden junger Leute von morali ch höchst zweifelhaften Agenten gesammelt, kontraktlich verpflichtet und unter Umständen verfrachtet und ausgebeutet weiden, die schwere moralische und physische Schädigungen nach sich ziehen. Das ist so gut und klar gesprochen, daß Man gar nicht klar gesprochen, daß man gar nicht besser und klarer die schweren Schäden brandmarken kann, die aus dieser Verschleppung der jungen Leute entstehen, Und das gewissenlose Treiben der modernen Sklavenhändler. Daran sollten die Sozialdemokraten jedesmal erinnert werden, wenn sie für die zügellose Unbcschränkt- heit solchen verwerflichen Treibens eintreten unter dem unwahren Vorwande, daß das Gegentheil eine tadelnswcrthe Beschränkung der Freizügigkeit sei.
Hamburg. Zum Monopol der Standard Oil Lo. schreibt eine Hamburger Firma: Der deutsche Konsument soll und muß ein Sklave der Standard Oil Co. resp, deren Organe bleiben, der nicht kaufen kann, wenn er toiß, sondern kamen muß, wenn es der Stand. Oil Co. paßt. Soweit ist es gekommen! Damit der Co. bezw. der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-Gesellschaft nur )s kein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann,
verkauft sie au hiesige Kommissionäre, sowie alle Firmen, die gelegentlich einmal wieder am hiesigen Platze resp, hierher verkaufen können, überhaupt kein Ocl mehr. Das ganze Petrolenmgeschäft am hiesigen Platze ist damit ruinirl Mit den kaufmännischen Begriffen von Anstand läßt sich dieses Geschäftsgebahreu nicht vereinigen.
Kick. Wie die „Allgemeine Fleischer-Zeitung" berichtet, hatte die Kieler Landwirthschaftskammer im vergangenen Herbst die Lieferung von 800 Ochsen für die Armee-Konservenfabrik Haselhorst bei Spandau übernommen, ein Geschäft, wie das Blatt mit Recht meint das, „über den Rahmen der den Landwirthschafts- kammern zugcwieseucn Au gaben hinnusging". Das Geschäft endete mit einem Fiasko, das die Landwirthschafts- kammer in einem Bericht zwar in Abrede zu stellen versuchte. Die „Allgemeine Fleischer Zeitung" schreibt hierüber: „Der Bericht der Landwirthschaftskammer muß am Ende selbst die Thatsache'zugeben, daß die liefernden Landwirthe 0,81 Mk. unter dem Hamburger Marktpreis für 50 Klg. Schlachtgewicht erhalten haben; die Einbuße am Preise war in Wirklichkeit noch größer. Die Lieferanten hätten aber außerdem ihr Vieh schon in Husum und besser verkaufen können und dabei die nicht unerheblichen Transport- und Verpflegungskosten des Viehes bis Hamburg erspart. Der Schaden der Lieferanten war also recht beträchtlich. Einige von ihnen sind auch klagbar gegen die Landwirthschastskammer geworden. Wie wenig die Lieferanten bei dem Geschäft ihre Rechnung fanden, zeigt der Umstand, daß der einsichtigere Theil der verpflichteten Landwirthe sein Vieh anderwärts verlauste und seine Lieferung Händlern in Husum und Hamburg unter Verlust übertrug. In einzelnen Fällen sah sich die Landwirthschaftskammer selbst gezwungen, um ihrer Verpflichtung gegen die Konservenfabrik überhaupt Nachkommen zu können, Ochsen von Händlern auf dem Markt kaufen. Auch die Konserven abrik hat bei dem Handel schlecht abgeschnitten; denn, wie der Bericht der Laudwirthschaftskammer anführt, hat der Unternehmer, der die übrige Ochsenliefernng angenommen hat, um 0,42 Mk. pro 50 kg Schlachtgewicht unter dem Preise, den die Laudwirthschaftskammer erhielt, abgeschlossen Das finanzielle Ergebniß kann also weder die Landwirthe, noch die Konserven abrik befriedigen." — Eine tollkühne Fahrt unternahmen gestern Nachmittag drei Knaben. Sie stellten aus mehreren Balken ein Floß her und segelten bei steifem Nordwest auf den Kriegshafen hinaus Bald war das Fahrzeug weit abgetrieben; plötzlich barst es auseinander, und die verwegenen See ahrer stürzten ins Meer. Sie klammerten sich an den Balken fest und stieben am dem eisig kalten Wasser umher. Da passirte der Dampfer „Admiral v. Knorr" die Unfallstelle und es gelang dem Führer die fast erstarrten Schiffbrüchigen zu retten.
Vom Harz. Der „Wunderdoktor" alias „Abdecker" Ludwig Kühnemund aus Silkerode am Südharz, bereits 16 Mal wegen Kurpfuscherei, darunter 6 Mal mit Zuchthaus, vorbestraft, wurde, wie geschrieben wird, oon der Strafkammer Nordhausen wiederum wegen Kurpfuscherei zu zwei Jahr zwei Monaten Zuchthaus, 300 Mk. Geldstrafe und vier Jahren Ehrverlust ver- urtheilt. Kühnemund nannte sich „Doktor" und schrieb auch unleserliche Zettel, sog. Rezepte, die er sich fein bezahlen ließ.
Aus Remscheid wird gemeldet, daß in der bekannten Affaire der Befreiung junger Leute aus angesessenen Familien vom Militärdienst erneute Verhaftungen, darunter auch die eines weiteren Kölner Arztes, statt- gefuuden haben. Ein Untersuchungsrichter vom Eber selber Landgericht ist in Rem'chcid anwesend Die Untersuchung wird sehr geheim ge ührt. Es verlautet, der neuerdings verhaftete Arzt habe im Austrag einer Versicherungsgesellschaft ärztliche Gutachten für junge Leute ausgestellt und eines von ihnen sei von einer dritten Person mißbraucht worden.
Mainz, 20. Mai. Eine blutige Schcrz-Duellaffäre fand gestern vor der hiesigen Stra kammer ihre Sühne. Im Februar war ein hier in Garnison liegender Mus- ketier des 117. Juf. Regts. nach seiner Heimath Erbcs- Bündesheim aus einige Tage beurlaubt worden. Im Wirthshaus entstand dort zwischen dem Dienstknech; Peter Po th und dem Soldaten eine Neckerei, die schließlich zu einem Sche zduell im Hofe der Wirthschaft führte. Mit 1 > Meter langen Prügeln wurde gefochten und
bei dieser Gelegenheit dem Soldaten von dem Porth das rechte Auge ausgestoßen. * Porth wurde von der Strafkammer wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung zu drei Wochen Gefängniß verurtheilt. Ob der Umstand, daß die Körperverletzung bei einem Duell erfolgt ist, als mildernder Umstand in Betracht gekommen ist, wird nicht gemeldet. Das verhästnißmäßig geringe Strafmaß läßt eS aber vermuthen. Warum auch nicht? Alle Bürger sind ja vor dem Gesetze gleich, mag er nun Dienstknecht ober — Rcscrveleutnant sein.
Ausland.
Kopenhagen. 23. Mai. Die am 19. d. Mts. beschlossene Arbeitersperre, welche das gesammte Baugewerbe und die Eisenindustrie Dänemarks betrifft, ist heute überall in Kurt getreten. — Heute früh 6 '/2 Uhr fand bei der Füllung von Granaten in dem hiesigen Heeres- Laboratorium eine furchtbare Explosion statt. Sieben Arbeiter wurden gelobtet, ein Unteroffizier und zwei Arbeiter schwer verwundet. Das betreffende Gebäude wurde völlig vernichtet; ein Brand entstand nicht.
Petersburg, 22. Mai. Die öffentliche Meinung und die Presse beg'üßm enthusiastisch die Kundgebung des Zaren betreffs der Aufhebung der Verbannung nach Sibirien. Mau erwartet noch im Herbst die Ueber» Weisung eines neuen die Deportation abschaffenden Gesetzes an den Reichsrath.
London, 24 Mai. Die „Daily Mail" meldet aus Tientsin, daß die Chinesen am 20. Mai drei deutsche Offiziere ir Jlschau todtesten. Die Nachricht ist ebenso unkon- trolirbar. wie die Annahme müßig ist, daß die chinesischen Trupper in Schautung die Offensive gegen die deutschen ergreifen könnten.
Neapel, 23. Mai. Der Dampfer .Prinz Heinrich" mit der Prinzessin Heinrich an Bord ist heute hier eingetroffen und nach Genua weitergegangen.
Manila. Auf den Philippinen scheint es jetzt mit den Friedensverhandlungen doch Ernst geworden zu sein. Die Anregung dazu ist nicht von Aguiualdo und seinen Leuten, die sich vor den Amerikanern nun einmal nicht fürchten, sondern von den letzteren selber ausgegangen. Die Tagalen sollen ein Regierungssystem ähnlich dem auf Cuba eingeführten erhalten. Die Verwaltung soll solange, als die Lage nicht entgültig geregelt ist, eine militärische sein. Präsident Mac Kinley ernennt einen General Gouverneur der Inseln, der seinerseits ein Kabinet bildet, in dem sowohl Amerikaner wie Eingeborene vertreten sind. Ein allgemeiner Beirath soll von letzteren außerdem gewählt werden. Es fragt sich nur, ob die Tagalen diese Bedingungen annehmen.
Lokales und Provinzielles.
* Schtückttern, 26. Mai.
* — Um den Betheiligten die Kosten der zwangs- weisen Beitreibung zu ersparen, machen wir darauf aufmerksam, daß die Abführung der land- und sorstwirth- schaftlichen Unfallbeiträge an die Seetionskasse bereits am 8. Juni d. I. zu erfolgen hat, die Einzahlung an die Erhebestelle somit ohne Aufschuh geschehen muß.
*— Nach der Uebersicht der Landeskreditkasse in Cassel, welche in der neuesten Nummer des Amtsblatts gegeben wird, betrug der Gesammtüberschuß des Jahres 1898 295227,17 Mk. In 1898 gingen ein 1710 Darlehms- gesuche, es wurden bewilligt 1369 Darlehen, es kamen zur Auszahlung 1318 Darlehen.
* — Wegen Privnturknndensälschung verurtheilte die Strafkammer in Ulm den Photographen R. Schultheiß zu einer Woche Gefängniß, weil er sich den „Witz" geleistet hatte, in einer dortigen Zeitung eine VerlobungS- auzeige einer ihm bekannten Dame mit einem Herrn ihrer Bekanntschaft einrüfen zu lassen.
* — Nach einer von dem Justizminister und dem Ministers des Innern erlassenen Verfügung barr nach Jnkra ttretcn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mangels einer Uebergangsbestimmung im Einführungsgesetz, eine Ehe nur geschlossen werden, wenn die von dem Bürgerlichen Ge etzbuch ausgestellten Eheerfordernisse sämmtlich vorhanden sind; nach Ablauf des Jahres 1899 kann zum Beispiel ein Mann zur Eheschließung nur zugelassen werden wenn er volljährlich (daß heißt entweder das 21. Lebensjahr vollendet hat ober für volljährig erklärt worden ist). Der Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs, daß der Ehe ein Au gebot vorhergehen soll, ist aber genügt, wenn das Aufgebot nach Vorschrift des in dieser Beziehung