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^ 39.

Samstag, den 14. Mai 1898.

49. Jahrgang.

Wostsllu^su aus dieSchlüchterner Zeitung" iPvpliUUHyt H werden noch fortwährend von allen ......... - Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin. Das Kaiserpaar in Lothringen. Beide Maje­stäten besuchten Montag Nachmittag nach einem Exer­zieren bei Frescati die Stadt Metz, vom Publikum jubelnd begrüßt. Abends wurde dem Kaiserpaar vor dem Bezirkspräsidium ein Fackelzug dargebracht, in welchem sich über 5000 Lampions und 12 Musikkorps befanden. Die Nationalhymne wurde gespielt und von der Menschenmenge mitgesungen. Die Majestäten dankten vom Balkon aus und kehrten dann nach Schloß Urville zurück, woselbst sie den Dienstag verlebten.

Prinz Heinrich ist nun, wie bereits kurz mitge­theilt, mit den drei Schiffen seiner Kreuzer-Divifion-nach Taku und Peking abgefahren. Der Gcschwadeichef, Vizeadmiral v. Diederichs, hat für die von ihm ange­tretene Fahrt nach Nagasaki nur noch diePrinzeß Wilhelm" zur Verfügung, da zwei weitere Schiffe zum Schutz der deutschen Interessen nach Manila beordert sind, wo sich nunmehr nicht weniger als vier deutsche Kriegsschiffe versammeln werden.

Aus Kiautschau wird geschrieben, daß in der Nacht zum 29. März die Garnison allarmirt wurde, um nach einer Rotte von Chinesen zu fahnden, welche das Pul­verdepot in die Luft zu sprengen suchte. Im Laufe des vorhergehenden Tages war eine Anzahl chinesischer Soldaten und verdächtiges Gesindel in einer Dschunke eingetroffen und hatten sich tagsüber verborgen. Der Wachtposten beim Pulverdepot überraschte sie während der Nacht, als sie schon im Begriff waren, mit Pulver gefüllte Bomben an das Depot zu legen. Zwei Ge- wehrschüffe alarmirten die Wache und es gelang dieser, fünf von den Uebelthätern gefangen zu nehmen. Sie werden auf das Schärfste bestraft.

sJn Deutsch-Ostafrika gibt es, wie Professor R. Koch mittheilt, der bekanntlich in der jüngsten Zeit dort Unter­suchungen vorgenommen hat, allem Anschein nach aus­gedehnte Gebiete, welche geeignet sein dürften, einen Theil des Auswanderungsstroms, welcher alljährlich von Deutsch­land ins Ausland abfließt und für das Mutterland jetzt dauernd verloren geht, aufnehmen. Ueber die Gesund- Heitsverhältnisse in Westusambara, welches schon öfter zur Besetzung mit deutschen Ansiedlern vorgeschlagen wurde und das Professor Koch untersucht hat, macht dieser imD. K.-Bl." Angaben. Das Klima ist ange­nehm, Morgens und Abends recht kühl, Nebelbildungen fehlen fast ganz, und daraufhin empfiehlt Koch das Land als gesundheitlich für die Besiedelung vorzüglich geeignet. Auch gegen die Begründung einer Heilstätte in West­usambara ließen sich Bedenken vom gesundheitlichen Standpunkt nicht geltend machen, sofern nicht andere Gründe, wie die Entfernung von der Küste und des­wegen schwere Erreichbarkeit dagegen sprechen.

Die Steigerung der Getreidepreise macht weitere Fortschritte. Die Berliner Landwirthschaftskammer notirt von Dienstag 257 Mk. für Weizen und 183 Mk. für Roggen. Das sind 8 Mark mehr für Weizen und 4.50 Mk. mehr für Roggen als am Tage vorher. Nach dem Bericht derNationalztg." vom Produktenmarkt ist der Preis für guten Weizen schon mit 268 Mk. ange­langt und der Preis für solchen Roggen auf 180 bis 181 Mark. Auf dem Berliner Getreidemarkt sind auch die Lieferungspreise für Juli und September am Dienstag für Roggen und Weizen erheblich gestiegen.

Am Produktenmarkt in Berlin ist die Preis­steigerung am Mittwoch zum Stillstand gekommen unter der Einwirkung von Amerika. Dort hat zwar der Mai­termin weitere Erhöhungen erfahren, aber für die übri­gen LieferungSmonale von Juli an ist der Preis um 3 bis 6 Cents zurückgegangen. In Berlin ging der Wei­zenpreis für Juli um etwa 8 Mark, für Herbst um 4 Mk., der Roggenpreis für Juli um 3 Mk., für Herbst um 4 Mk. zurück.

Die Seifenfabrikauten des südwestlichen Deutsch­lands haben sich in Folge der schlechten Geschäftslage und der Preissteigerung der Fabrikationsmaterialien zu einem Verbände angeschloffen, um Besserung zu schiffen. Die Fabrikanten wollen es sich zur Aufgaben, machen dem un­lauteren Wettbewerb mit minderwerthigen Seifen, wenn nöthig unter Zuhilfenahme des Gesetzes gegen den un­

Ausland.

Wien, 12. Mai. Die Prinzessin Luise von Koburg wurde vom Bahnhof direkt in die Heilanstalt von Ober­steiner in Döbling gebracht. Es wird versichert, daß die Prinzessin freiwillig in der Anstalt internirt wurde. Ihre finanziellen Angelegenheiten werden im Auftrag ihrer Familie durch den Advokaten Dr. Neuda ange­ordnet, und zahlt die Familie sowie der König von Belgien ihre sämmtlichen Verpflichtungen. Es verlautet, daß die Prinzessin unter Kuratel gestellt und der Prä­sident der Wiener Advokatenkammer ihr Kurator werden wird. Herzog Alfred von Sachsen-Koburg-Gotha wird die Scheidung der Ehe aussprechen.

DerTribuna" zufolge wurden bis vorgestern in Mailand fünfhundert Leichen begraben, weitere 16 gestern. Alles bei den Straßenkämpfen in Mailand durch das Gewehrfeuer des Militärs Getödtete. Dem­nach ist der Aufstand doch weit umfassender gewesen, als zuerst verlautete.

Madrid, 12. Mai. Eine Feuersbrunst zerstörte eine Mehlfabrik und vernichtete 4000 Sack Mehl und 6000 Hektoliter Weizen. Das ist bei der jetzigen Zeit der Brodtheuerung ein schweres Unglück.

Amerika. Gerüchtweise verlautet, daß ein heftiger Kampf zwischen dem spanischen und amerikanischen Ge­schwader bei den Antillen stattgefunden habe. Einzel­heiten fehlen. Zwei nordamerikanische Schiffe versuchten, den Kanal von Cardenas zu forciren, mußten sich aber vor drei spanischen Kanonenbooten zurückziehen. Aus Keywest wird gemeldet: Zwei amerikanische Kriegsschiffe kommen in Sicht; sie fahren langsam auf Keywest zu und sind anscheinend schwer beschädigt.

In Keywest ist das gelbe Fieber ausgebrochen. Der amerikanische Kreuzer Cincinnati scheint in den letzten Stürmen untergegangen zu sein.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 13. Mai.

* Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß die Zahlung der Staats-Einkommen- und Ergän­zungssteuer bis spätestens Montag den 16. Mai d. J. erfolgt sein muß, da sonst zwangsweise Beitreibung er­folgt, welche mit Kosten verbunden ist.

* Gewitter- und Hagelwetter dürften sich um den 17. Mai einstellen, denen vom 22. ab die diesjährige Nachtfrostperiode folgen wird.

* Die diesjährige Aufnahme-Prüfung in dem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Schlüchtern ist auf )en 9. September, an welchem Tage die mündliche Prüfung beginnt, angesetzt.

* Für den Reiseverkehr um die Pfingstzeit wer­den Rückfahrkarten von 12tägiger Dauer ausgegeben.

lauteren Wettbewerb, entgegenzutreten; sie hoffen dadurch allmählich wieder auf einen normalen Preisstand ihres Fabrikats zu kommen.

ImReichsanzeiger" wird bekannt gegeben, daß das Tetanus-(Wundstarrkrampf-)Heilserum mit der Konirolnummcr 13 von den Höchster Farbwerken wegen eiugetretener Verminderung seines Gehalts an Jmmuni- strungseinherten zur Einziehung bestimmt ist.

Aus dem spanisch-amerikanischen Kriege lassen sich schon jetzt zwei Lehren ziehen: Niemals ist wohl mit solcher Klarheit der Nachweis erbracht worden, wie völlig werthlos gegenüber Schiffen vou moderner Bauart und moderner Bewaffnung Fahrzeuge älterer Construk- tion und Ausrüstung sind. Der glänzende Sieg, wel­chen die amerikanische Flotte über das spanische Philip- pinen-Geschwader erfochten hat, ist lediglich dem Umstände zuzuschreiben, daß die spanischen Schiffe durchweg ver­altet waren, während wenigstens der größere Theil der amerikanischen Schiffe den Anforderungen der Seekriegs­kunst entsprach. Auch noch nach einer andern Richtung hin sind die Vorgänge der letzten Zeit lehrreich. Die hohen Getreidepreise zeigen, wie empfindlich für unsere Versorgung mit Brodfrucht selbst vorübergehende Stör­ungen in dem Verkehr mit den Vereinigten Staaten sind und wie verhängnißvoll unter Umständen eine Blokade unserer Seehäfen für die Ernährung des deutschen Volkes werden könnte. Man kann wegen dieser That­sachen nur bedauern, daß noch Jahre vergehen werden, bis die deutsche Flotte die zur Erfüllung ihrer Auf­gaben unumgänglich nothwendige Stärke wirklich er­reicht hat.

Rückfahrkarten, welche vom 26. d. Mis. ab gelöst wer­den, haben darnach Giltigkeit bis einschließlich den 6. Juni Nachts.

* Bei der Hessen-Nassauischen Bcrufsgenoffenschaft gelangten im März in den verschiedenen Sektionen 145 Unfälle zur Anzeige. Bei 37 Unfällen wurde die Ent­schädigungspflicht anerkannt und Festsetzung der gesetz­lichen Entschädigungen veranlaßt.

* In der Verleihung der Kaiser Wilhelm-Medaille wird fortan auf kaiserlichen Befehl eine Neuerung cin- treten. In geeigneten Fällen soll ausnahmsweise und anf besonderen Antrag der Behörde auch solchen Veteranen die Medaille verliehen werden, die nach den bisher getroffenen Bestimmungen von der Verleihung der Medaille ausgeschlossen sind, d. h. den Veteranen, die mit dem Militärstrafgesetz in Konflikt gerathen waren.

*G. m. b. H." Nach dem Reichsgesetz vom 20. April 1892 muß die Firma der Gesellschaften mit beschränkter Haftung die zusätzliche Bezeichnung enthalten mit beschränkter Haftung". Es ist bemerkt worden, daß von einzelnen Gesellschaften dieses Gesetzeswort da­durch erfüllt werden soll, daß der Firma die Buch­staben:G. m. b. H." angefügt werden. Da hiermit der Zweck des Gesetzes nicht erreicht wird, so soll darauf geachtet werden, daß die Gesellschaftsform dem Gesetz gemäß kündbar gemacht wird. Es wird sich empfehlen, daß die Gesellschaften ohne Weiteres die Buchstaben zu Worten ergänzen.

* (Aus der Strafkammersitzung vom 9. Mai.) einem durch die Stadt Schlüchtern gegen den in ihren Diensten stehenden Förster Schmidt, zwei Ober­holzhauern und 17 Holzhauer angängig gemachten Be­trugsprozesse hatten sich letztere vor der hiesigen Straf- - immer I zu verantworten. Soweit die durch die Renitenz einiger Angeklagten bis zu später Abendstunde hinausgezögerte Beweiserhebung, welch' letztere als noch nicht vollendet heute ihren Fortgang fand, ein Bild zu- läßt, handelt es sich um folgende Sachlage; Die Stadt Schlüchtern ist im Besitze von 460 Hektar Waldungen, deren Verwaltung der Oberförstern in Steinau über­tragen ist. Sch. ist als pensionsberechtigter auf das Forstdieb/tahlsgesetz vereidigter Gemeindebeamter angestellt. Letzterer, welcher die Einstellung der Holzhauer veran­laßte. hatte als besondere Vergünstigung das Recht, sich aus dem aufgearbeiteten Holze, das er außerdem zu einer niederen Taxe erhielt, die ihm genehmen Haufen auszusuchen, worauf ihm diese nach diesbezüglichem Ver­merk in der Abzählungstabelle verabfolgt wurden. Für die Aufarbeitung des Holzes war Bestimmung dahin getroffen, daß die bis zu 7 Cenlimeter dicken Stücke zum Reisig, die 714 Centimeter dicken Stücke zum Knüppel-, und diejenigen mit größerem Durchmesser zum Scheitholz gehören, und demgemäß zusammengesetzt werden. Im Jahre 1897 lief nun bei dem Bürger­meisteramt in Schlüchtern ein anonymes Schreiben ein, welches die Thatsache eines bei der Holzzusammensetzung vorgekommenen Betruges insofern feststellte, als in den beiden Haufen Reisig, welche sich der Förster Sch. aus­gesucht habe, größere Stämme Buchen- und Eichenröller verborgen sein sollten. Die angeftellten Recherchen er­gaben, daß die Behauptung sich als richtig erwies; es wurden in den fraglichen Reifighaufen etwa 1420 größere Stämme, nach Angabe des Herrn Bürger­meisters ca. 8 Raummeter, vorgefunden. Der Verlust, der eventuell eingetreten wäre, würde sich für die Stadt pro Hau­fen auf circa Mk. 12 berechnet haben. Den gleichen Betrug und der Beihülfe hierzu im Laufe der Jahre fortgesetzt verübt zu haben, sind die Angeklagten beschuldigt und namentlich soll der Beweis hinsichtlich^ der begangenen Unredlichkeit für die Jahre 18931897 erbracht werden. Die Aussagen der Mehrzahl der Angeklagten lauten für den beklagten Förster sehr beschwerend und wenn auch eine gewisse Animosität in diesen Bekundungen nicht zu verkennen ist, verdienen dieselben dadurch um so mehr Glaubwürdigkeit, als die Betreffenden damit das Rechts­widrige und zwar das bewußte Rechtswidrige, ihrer Handlungsweise zugcben, für welche sichere Strafe ihnen in Aussicht steht. Aus den verschiedenen Aussagen geht hervor, daß im Jahre 1893/94 auf Ansuchen des Försters bei Aufarbeiten des Holzes das Verwenden unvorschrifts- mäßiger Stücke, also Knüppel- und Scheitholz, in den Reifighaufen unterlassen werden sollte. 1894/95 soll er dagegen bemerkt haben:Jetzt macht ihr meine Haufen aber etwas besser, als im Vorjahre." Dies sei denn