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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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Samstag, den 23. April 1898.

49. Jahrgang.

ItafMhtt^im auf dieSchlüchterner Zeitung" werben noch fortwährend von allen ...................- ~ Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser wird mit der Kaiserin am Freitag zum Geburtstage seiner Schwester Margarethe, der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, in Rumpen- heim eintreffen. Von hier aus wird sich der Kaiser über Offenbart) nach Dresden begeben, während die Kaiserin nach Hamburg zurückkehren wird.

Zur Frauenfrage in Deutsch-Südwestafrika ent­nehmen wir einer authentischen Darlegung im Rh. Kur. das Nachstehende: Die Zahl der jungen Mädchen, welche geeignet wären, dem Frauenmangel in Südwestafrika abzuhelfen, scheint nicht gering. Der Landeshauptmann Major Leutwein wird namentlich während seines gegen­wärtigen Urlaubes in Deutschland von zahlreichen darauf bezüglichen Anfragen heimgesucht, die allerdings vielfach von einer gründlichen Verkennung der Wirklichkeit zeu­gen. An ein Leben auf großem Fuße mit viel Diener­schaft und nur wenig Arbeit, wie es einige bevorzugte Europäerinnen in direkt tropischen Gegenden führen können und wohl auch führen müssen, wenn sie auf die Dauer das Klima ertragen sollen, ist in Südwcstafrika, das sich als Ackerbaukolonie entwickelt, nicht zu denken. Mädchen, die dort keine Enttäuschung erleben wollen, müssen in erster Linie bescheiden und genügsam, sowie fähiasein, Strapazen zu ertragen. Daneben ist ein -|W Aussehen natürlich erwünscht. Die Männer, welche draußen einer weißen Lebensgefährtin bedürfen, sind in erster Linie die entlassenen Mitglieder der Schutztru^^e welche im Gegensatz zu den Schutztruppen in Kamerun, Togo und Ostafrika, nicht nur hinsichtlich der Avan- cirten, sondern auch der Gemeinen völlig aus Weißen besteht. Diese haben sich während ihrer Dienstzeit ein kleines Kapital ersparen können, das ihnen, falls sie den Alkohol meiden, ein auskömmliches Leben ermög­licht. Die deutschen Mädchen, welche Lust zur Aus­wanderung haben, werden bei passender Gelegenheit durch die Kolonialgesellschaft kostenfrei hinausgesendet nach Südwestafrika. Dort wird das Mädchen in einer Familie untergebracht. Der Gedanke der Verheirathung mit einem Ansiedler liegt zwar zu Grunde, tritt aber äußer­lich nur in der Bestimmung zu Tage, daß die Dienst­herrschaft gehalten ist, das junge Mädchen sofort vom Dienste zu entbinden, sobald sich ihm bestimmte Aussicht zur Verheirathung bietet. Um die unverheiratheten deutschen Ansiedler zurückzuhalten, will der Landeshaupt­mann alles Geld, das ihm zur Verfügung gestellt wird, zur Aussteuer verwenden, die am Hochzeitstage ausge­zahlt wird. Wie schon betont, sind feste Gesundheit, Tüchtigkeit in allen häuslichen Arbeiten, auch Sinn für Landwirthschaft u. s. w. erstes Erforderniß. Wenig Aussicht dagegen bietet sich für solche Mädchen, die nur in einem kaufmännischen oder gelehrten Beruf, als Er­zieherin rc. ausgebildet sind.

Köln. Auf dem Fort Müngersdorf bei Köln ver­suchte am Montag ein wegen Fahnenflucht zu 8 Mo­naten Festung verurtheilter Soldat, nachdem er bereits drei Monate verbüßt, zu entfliehen. Der aufsichtfüh- rende Gefreite gab 4 Schüsse ab, und der Flüchtling brach tödtlich getroffen zusammen; sterbend wurde er auf das Fort zurückgeschafft.

Gelsenkirchen, 19, April. Eine ganze Räuber- und Mörderbande hat Gelsenkirchen und die Nachbarorte seit einigen Monaten unsicher gemacht. Morde und Raub­anfälle, bet denen die Ueberfallenen schwer verwundet wurden, ereigneten sich alle Wochen und Diebstähle standen an der Tagesordnung. Heute endlich ist es der Polizei gelungen, die Mitglieder dieser Bande, sechs junge Burschen von hier, von Ueckendorf, Schalke und Bulmke zu ermitteln und festzunehmen, nachdem ein gestern verhafteter Pole ein umfassendes Geständnis ab gelegt hatte. Sie haben bereits drei Morde, zwei Raub­anfälle, mehrere Diebstähle und eine Brandstiftung ein­gestanden. Einem dieser Morde fiel eines Abends in der Karlstraße, mitten in der Stadt ein friedlich seines Weges gehender Steinhauermeister, Namens Franz Kaiser, der eine Frau mit 6 Kindern in bitterer Noth hinter­läßt, zum Opfer.

In Bayern wurden im Jahre 1897 nicht weniger

als 592 Geschäfte bankerott; bei 56 hiervon war gar nichts zu holen und bei den übrigen fielen 1050 Proz. heraus. Im Jahre 1897 gingen 588, im Jahre 1895 582 Geschäfte zu Grunde, somit in 3 Jahren 1762 Unternehmungen.

Worbis, 20. April. Eine der kleinsten Schulen unseres Vaterlandes dürfte die in dem benachbarten Kaltohmfeld sein. Sie zählte im letzten Jahr zwölf Kinder, noch vor zehn Jahren bclief sich die Zahl aur das Dreifache. Das 8. Schuljahr war überhaupt nicht vertreten, sodaß also Ostern eine Entlassung nicht statt- fand. Das zweite Schuljahr war durch ein Kind ver­treten, auch dieses starb noch. Rief der LehrerDilen- schneider". so erhob sich die halbe Klasse, denn gerade die Hälfte hat denselben Namen. Ließ der Lehrer seine Turnklasse antreten, so erschien ein einziger Knabe. Da dieser Knabe überhaupt der einzige Vertreter des männlichen Geschlechtes war, so bildete das schwächere Geschlecht hier sicherlich das stärkere.

Ausland.

Madrid, 20. April. Obwohl die Regierung natür­lich keine Einzelheiten über die getroffenen militärischen Maßregeln veröffentlicht, theilt der Kriegsminister General Correo doch mit, daß die spanischen Rüstungen gänzlich vollendet sind. Marschall Blanco verfügt über 100,000 Mann, welche in offener Feldschlacht den Amerikanern entgegengestellt werden können. 50,000 Spanier werden überdies die Insurgenten in Schach halten. Der Gouverneur von Portorico verfügt über 20,000 Mann zur Vertheidigung der Insel. Die spanischen Kriegs­schiffe kreuzen bereits in den Gewässern von Kuba, um eine etwaige Ueberrumpelung zu verhindern. Der spanische Gesandte in Washington Polo de Barnabe ist heute über Canada abgereist. Die hiesigen Militärkreise bedauern, daß Sagasta nicht gleich nach der Botschaft Mac Kinleys den Krieg erklärte, wodurch die amerikanische Schlagfertigkeit beeinträchtigt worden wäre.

Lokales «red ProviuzieÜes.

* Schlüchter», 22. April.

* Diejenigen jungen Leute, welche in diesem Jahre aus der Schule entlassen worden sind und in ein Arbeitsverhältniß als Lehrlinge u. s. w. treten, seien daran erinnert, daß sie sich von der Behörde ein Arbeitsbuch ausstellen zu lassen haben, da andernfalls nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung empfindliche Strafen zn gewärtigen sind.

* Bei Neubauten soll fortan nach einem Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Standfestig­keit verbundener Gerüste von mehr als 10 Meter Höhe gegen Winddruck durch statische Berechnung nachgewiesen werden. Die Gerüste müssen nöthigenfalls durch Ver­ankerung und Versteifung gegen Umkippen gesichert werden.

* Eine für Viehhändler sehr wichtige Bestimm­ung enthält der neue, soeben in Kraft getretene deutsche Eisenbahntarif für die Beförderung von lebenden Thieren, Theil I. Während bisher lebende Thiere an Sonn­tagen behufs Verladung nach cingeholtcr ortspolizeilicher Erlaubniß angetrieben werden konnten, werden vom 4. April ds. Js. ab an Sonn- und Festtagen außer Hunden keine lebenden Thiere mehr seitens der Eisen­bahn zur Beförderung angenommen werden. Aus­nahmen können jedoch durch die zuständigen kgl. Eisen­bahnverkehrsinspektionen zugelassen werden.

* Aus der Sitzung der Strafkammer vom 18. April. Der Viehhändler H. von Alzenau erhandelte am 13. November vor. Js. eine Kuh, welche wie ihm bei dem Verkaufe ausdrücklich mitgetheilt worden war, einen Fehler (Scheidenvorfall) hatte, indem ihm gleichzeitig der gute Rath mit auf den Weg gegeben, wurde Niemanden mit dem Thiere zu betrügen. Dessenunge­achtet vertauschte er sie 3 Tage später an den Bauern H. von Altenmittlau gegen ein anderes Stück im Werthe von 300 Mk. und 80 Mk. Zugabe mit der Bedingung, falls ein Fehler an den Thieren sich Herausstellen sollte, der Tausch wieder rückgängig gemacht werden könne. Inzwischen jedoch hatte H. hcrausgcfunden, daß die Kuh an habituellem Scheidevorfall litt und nachdem seitens des zur Kenntniß der Sache gelangten Gendarmen Anzeige erstattet worden war, den Handel rückgängig gemacht, d. h. der Händler leistete, da die Kuh bereits wieder anderweitig vertauscht war, Werthersatz. Das

Gericht stellte fest, daß hervorgerufen durch vollendeten Betrug eine Vermögensschädigung von mindestens 20 M. vorliege und verurtherlte den Beklagten zu 6 Wochen Gefängniß.

Fulda, 18. April. Der Gemeinde Kleinlüder ist zum Neubau eines zweiklassigen kalhotifchen Schuran­wesens ein Allerhöchstes Gnadengeschenk von 15 600 Mk. bewilligt worden.

Schlitz, 17. April. Die Gemahlin des Herrn Gra­fen Görtz ist aus Italien zurückgekehrt. Der Aufiruhatl im Süden hat auf dre Gesundheit der Frau Gräfin sehr wohlthätig eingewirkt, jedoch ist ihr von den Aerzten noch weiterhin sorgfältige Schonung ungeraden moiö.n. Die gräfliche Familie wird infolgedessen die nächu- dcu dahier in aller Ruhe vervrrngen. Auch der deavnch.igl. Besuch Sr. Majestät des Kauers, der bdamuHd) |u|t alljährlich zur Auerhahnjagd Hierher fommt, wiro in diesem Jahre unterbleiben.

Gelnhanfen, 18. April. Aus dem ehemaligen Für- stemhum Birstcin liegt eine 1690 erlassene Potizerord- nung vor, die diegute alte Zerr" recht oeulUH wieder- spiegelt. Wir wollen aus den zahlreichen Einzelpunkten der betreffenden Polizeioronung einige hervorheben, die wohl den Anschauungen unserer Zeit nicht immer ent­sprechen werden, für jene Zeit aber, in welcher sich die verderblichen Nachwirkungen des 30jährigen Krieges noch recht bemerkbar machten, recht heilsam gewesen sein mögen. Gleich der erste Punkt zeigt, wie man damals die Sonntagsheiligung auf obrigkeitlichem Wege erzwäng. Es sollen, heißt es da, von oem Rügegericht bestraft werden alle die, welche an Sonn- und Betragen bei ge­sundem/ Leib ohne Entschuldigung die Kirche nicht be­suchen, ferner alle die, welche an Sonn- und Beltagen im Felde grobe Arbeiten verrichten, Diejenigen, welche ihre Kinder nicht zur Kirche und Schule halten und die Schulmeister nicht belohnen und zahlen wollen. Punkt 34 der Polizeiordnung verordnet kurz und lakonisch: Alle Faulenzer, Müßiggänger und die, so Tag und Nacht in den Wirthshäusern liegen, sollen gestraft wer­den", eine Verordnung, die gegebenenfalls auch noch in unserer Zeit ganz gute Dienste leisten würde. Eine Reihe scharfer Verordnungen richtete die damalige Bir- steiner Landesherrschaft gegen übertriebene Geldausgaben der Unterthanen, wie sie Festlichkeiten, Spielen, Tan­zen u. dgl. stets im Gefolge hätten. 1711 wird das Spielen mit Karten und Würfeln auf's Strengste ver­boten,da es so weit gekommen sei, daß Manche ihr und ihrer Kinder Vermögen verspielten". Interessant ist es auch, zu erfahren, wie damals gegen Gewohnheits­trinker verfahren wurde. Eine Birstemer Beiordnung von 1765 beklagt, daß Verschiedene durch das Laster der Trunkenheit ihr Vermögen durchgebracht hätten. ES durfte in Folge dessen an Betrunkene kein Getränk mehr verabreicht werden, wie auch Klagen der Wirthe über Zechschulden, die einen Gulden übersteigern, vom Gericht abgewtefen werden sollten. Mit Thurmstrafe sollten Gewohnheitssäufer belegt werden, und wenn dies nicht hilft, soll Schanzarbeit, im äußersten Falle sogar ewige Landesverweisung erfolgen. Man sieht, daß diegute alte Zeit" recht empfindliche Strafen auszuerlegen wußte.

Gelnhausen, 19. Apnl. In der vorigen Woche wurde an der hiesigen landwirtschaftlichen Winterschule ein Obstbau-Kursus unter Leitung des Herrn Direktors Wagner abgehalten. Es nahmen an demselben 1 Pfarrer, 9 Lehrer und 6 Landwirthe theil. Herr Direktor Wagner behandelte den theoretischen Theil des Obstbaues, Herr Landwirthschaftslehrer Wetz die Anatomie und Physiologie des Obstbaues, während Herr Manns den praktischen Theil übernommen hatte. Die Herren Theil- nehmer hatten reichlich Gelegenheit, sowohl den Schnitt, die Behandlung und die Pflege des Hochstammes und die Pflege des Zwergobstbaumes, als auch die wich­tigsten VeredelungS-Methoden kennen zu lernen. Im Juli findet eine Fortsetzung in einem zweiten jKursus latt, um dann Mitte Oktober mit einem dritten über Dbstverwerthung zu schließen.

Frankfurt, 18. April. Der Nickelchestag der Früh­jahrsmesse 1873 war ein sehr unruhiger Tag für die Stadt: er brächte denFrankfurter Bierkrawall", wobei eine Anzahl Menschen gelöötet und verwundet wurden. Die beabsichtigte Erhöhung des Bierpreises erregte große Unzufriedenheit und führte Nachmittags des Nickelches- MontagS, am 21. April, zu großen Ausschreitungen