SchlüchlernerZeitung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
M 13.
Samstag, den 12. Februar 1898.
49. Jahrgang.
Veranlassung des Ministers Thielen im Bezirk der Eisenbahn-Direktion Bromberg längere Zeit hindurch gemacht worden. Das Ergebniß dieser für unsere Landwirthschaft sehr bedeutsamen Versuche ist dahin zusammengefaßt worden, daß in Anbetracht der hohen Kosten und der den jetzigen Spiritus-Glühlichtlampen noch anhaftenden Mängel deren Einführung zur dienstlichen Benutzung vorläufig nicht empfohlen werden könne.
* — Ueber denIrbeitermangelinlandwirthschaftlichen Betrieben ist jüngst von Neuem im Berliner Abzeord- netenhause geklagt worden. Von verschiedenen Seiten wurde vorgeschlagen, zur Beseitigung des Mißstandes mehr fremde Arbeiter zugelassen. Jetzt sind nun ministerielle Anordnungen ergangen, welche die Zulassung russisch - polnischer und galizischer Arbeite erleichtern sollen.
Köln. Die hiesige Kriminalpolizei verhaftete mehrere Personen, die in priesterlichem Gewände seit längerer Zeit in größeren Städten Schwindeleien verübten. Sie gaben sich als Missionsbrüder aus und erzählten, daß sie für indische Heidenkinder sammelten. Die zahlreich eingehenden Gelder flossen in die Kasse des aus dem Priesterstande ausgestoßenen Kaplans Ludewig, der früher in Köln lebte und sich gegenwärtig in Belgien aufhält. Die gesummten Gelder, die man bei dem Schwindler vorfand, sowie viele Traktätchen wurden beschlagnahmt.
Bom Rhein. Ein heiteres Vorkommniß hat sich vor einigen Tagen in dem rheinaufwärts gelegenen Orte Eich zugetragen. Ein Einwohner des Ortes halte sich bei irgend einer Arbeit weh gethan und infolgedessen schwoll das Bein dick an. Der Barbier des Ortes verordnete zur Beseitigung der Geschwulst Bleiwaffer-Um- schläge. Anstatt nun auch wirklich Bleiwaffer einzukaufen, wird die Frau in der Bezeichnung irre und verlangt Wafferblei, vulgo Ofcnschwärze, — das sie auch in Form einer länglichen Tafel nebst gedruckter Gebrauchsanweisung für 10 Pfg. erhielt. Damit eilte sie freudigen Herzens zu der ehelichen Behausung ; die schwarze Masse wird mit Wasser angerührt und gemäß der Gebrauchsanweisung mit wollenem Lappen auf dem kranken Bein des Ehemanns verrieben. Der Liebe Mühe ward reichlich belohnt, denn nicht nur erglänzte nach beendigter Prozetur das kranke Bein, von der Hüfte bis zur Zehe, in wunderbarem schwarzen metallischen Glänze, sondern die Geschwulst war auch am nächsten Morgen sichtlich gefallen, so daß die Frau dem zur Krankenvistte erscheinenden Barbier bereits unter der Thüre freudestrahlend mittheilen konnte, daß sein Mittel großartig gewirkt habe. Der Barbier, der nun auch seinerseits sich von dem Resultat seiner Kunst überzeugen wollte, hebt die Bettdecke auf, prallt jedoch bei dem Anblick des schwarzen Beines tödtlich erschrocken zurück: „Was habt Ihr vorhin gesagt, das Bein wäre besser? Laufen Sie was sie können, zum Doktor, daß er noch rettet, was zu retten ist ! Euer Mann hat den schwarzen Brand !" Mit diesem Ausruf verläßt er den Schauplatz seiner Thaten.
Aus einem Kreise des Regierungsbezirks Frankfurt 6. O. ist dem Geschäftsführenden Ausschusse des Central- komitees für die durch Unwetter Geschädigten Deutsch lands die Mittheilung geworden, daß die vertheilenden Organe von der geleisteten Beihilfe an die Geschädigten zunächst die rückständige Steuer abgezogen haben. Es dürste infolge dieser Mittheilung das Centralkomitee wohl Veranlassung nehmen, der Sache näher zu treten und nach Feststellung der Richtigkeit auf Rückgängigmachung dieser Maßnahme hinzuwirken. Denn die Gaben sind nur in der ausgesprochenen Absicht gewährt worden, den Geschädigten soweit aurzuhelfen, daß sie wieder erwerbsfähig werden, und nicht nm ihre rückständigen Steuern zu bezahlen. Die seltsame Maßregel könnte dazu führen, daß bei künftigen Katastrophen die Privatwohlthätigkeit versagt.
Die Versteigerung einer Bockwindmühle beiOschers- leben brächte als Höchstgebot 110 Mk. (!) Das Mühl- werk enthält zwei Mahlsteine, von denen jeder 900 Mk. Werth hat.
Aus Sachsen. Einen merkwürdigen Prozeß führt zur Zeit die etwa 2000 Einwohner zählende Stadt Ostritz bei Zittau in der sächsischen Oberlausitz. Sie hat die Reichspostverwaltung verklagt. Das Städtchen hatte sich unter bedeutenden Kosten eine elektrische Lichtanlage zugelegt. Da erschien die ReichSpostver-
°^ bie »Schlüchterner Zeitung" ^(IllUUiiyni werden noch fortwährend von allen — - = Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich
Berlin. In Kreisen, die der Marine nahe stehen, nimmt man an, daß der fünfte Sohn des Kaisers, Prinz Oskar, der 1898 sein 10. Lebensjahr vollendet, gleich dem dritten Sohn des Kaisers, Prinz Aüalbert, der 1894 in die Marine eingestellt wurde, ebenfalls der Marine angehören soll und noch im Laufe des Sommers als Unterlieutenant dem Seeoffizierkorps eingereiht wird.
— Das vom Bundesrath in seiner letzten Wochen- Plenarsitzung beschlossene Verbot der Einfuhr von frischem Obst, Obstabfällen und lebenden Pflanzen aus Amerika nach Deutschland erfährt im Reichsanzeiger eine längere Begründung. In derselben wird auf die nochgewiesene außerordentliche Schädlichkeit der amerikanischen Schildlaus, der sogenannten San-Joss Schildlaus, hingewiesen, welches Insekt vor allem Zweige, Früchte und Blätter von Obstbäumen befällt, seine Nahrung schließlich aber auch auf gewissen Laubbäumen und Blumen findet. In Amerika selbst ist, wie die betreffende Mittheilung des „R -A." weiter hervorhebt, die große Gefahr, welche dieses gefräßige und sich stark vermehrende Insekt dem Obstbau und der Gartenwirthschaft bringt, durch die von ihm auf weite Strecken hervorgerufenen Verheerungen der Obstbaumschulen und Obstpflanzungen festgestellt werben, sodaß in den einzelnen Bundesstaaten schon mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Schildlaus vorgegangen worden ist. Nun haben wissenschaftliche Autoritäten die erfolgte Einschleppung der amerikanischen Schildlaus an auS Amerika in Hamburg eingetroffenen Birnen nachgewiesen, es mußte daher von der Reichsregierung zum Schutze des deutschcu Obstbaues gegen die ihm von Amerika aus drohende Verseuchungsgefahr schleunigst entgegengetreten werden, waS zunächst durch den Erlaß des gedachten Verbotes geschehen ist, welchem Schritte dann noch weitere Anordnungen bezüglich der Schildlausgefahr für das Inland nachfolgen sollen. Gemildert wird die ergangene Regierungsmaßnahme, welche die zahlreichen Konsumenten des billigen amerikanischen Obstes in Deutschland empfindlich genug trifft, durch tie Bestimmung, daß nur solches frisches Obst aus Amerika, an dem sich die Schildlaus bei der Untersuchung an der Jmportgrenze vorfindet, nicht zugelassen werden darf. Die Einfuhr gedörrten amerikanischen Obstes wird bekanntlich von dem Verbot nicht berührt.
* — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute die Kontrolle bei der Einfuhr amerikanischen Obstes. Die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen genau den voraufgegangenen Meldungen über die Beschlüsse des Bundesrathes. In den maßgebenden Kreisen der nord- amerikanischen Vereinsstaaten ist man inzwischen auch zu der Einsicht gelangt, daß die von Deutschland vorgenommene Kontrolle und, wenn nöthig, Beschränkung der amerikanischen Obsteinfuhr eine vernünftige und gerechtfertigte Maßregel ist. Im Kabinetsrathe zu Washington gab der Staatssekretär für Ackerbau die Erklärung ab, es sei unzweifelhaft und bekannt, daß Obstkrankheiten durch Obst übertragen und von kranken auf gesunde Bäume auf große Entfernungen hin verschleppt werden können. Deutschland sei daher mit seinem Vorgehen sicherlich im Rechte.
— Ueber die Lage der Deutschen in Kiaotschau wird der „Voss. Ztg." geschrieben: „Zahlreiche Privatbriefe von den Besatzungen unserer in der Kiaotschaubucht liegenden Schiffe geben ein deutliches Bild von den dortigen Zuständen. Die Deutschen befinden sich in friedlichem Einvernehmen mit der Bevölkerung, die zum großen Theile vom Gemüsebau lebt. Die Preise für Nahrungsmittel sind sehr niedrig. Die Temperatur betrug Ende des vorigen Jahres 5 Grad unter Null, die Kälte wurde unangenehm empfunden, weil die Schiffe aus wärmeren Breiten kamen, und warme Unterkleider fehlten. Das Landungskorps des Kreuzergeschwaders hat die Räume für das Seebataillon in einem ganz wohnlichen Zustand gebracht. Die Angabe, daß bei der Einnahme des chinesischen Lagers 25 Chinesen gefallen seien, ist erfunden. Die Chinesen sind einer Kriegslist zum Opfer gefallen und mit Sack und Pack abgezogen, ehe ein Schuß von deutscher Seite gefallen war.
— Versuche mit Spiritus-Glühlichtlampen sind auf
Wallung auf dem Plane und verbot kurzer Hand den Weiterbetrieb dieser Anlage wegen Störung der durch die Stadt geführten Telephonleitung und zwar gleich unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Mk. Bereits vor sieben Monaten war die Stadt bei der Behörde um die Genehmigung der elektrischen Anlage eingetommen; im Vertrauen darauf, daß die Genehmigung sicher ertheilt würde, baute man ruhig fertig und nun stellt sich heraus, daß, wenn die Reichspostverwaltung ihren Willen durchzusetzen vermag, ganz erhebliche Umbauten im Betrage von mehr als 5000 Mark gemacht werden müssen. Die Stadtverwaltung von Ostritz hat aber den Spieß umgedreht und einen Prozeß gegen die Reichspostverwaltung angestrengt, dahingehend, daß dieselbe gezwungen werden soll, ihrerseits die Telephonleitung zu entfernen da ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Beiden nicht besteht und die Stadt „Herr im Hause' bleibenjwill. Auf denAusgang des Streites kann man gespannt sein.
Ausland.
Rußland. Wie groß Rußland ist, und wie wenig bekannt, zeigt folgende Nachricht, welche die „Permer Gouvernements-Zeitung" bringt, nämlich die Entdeckung eines bisher unbekannten Dorfes. Im tiefen Walde auf dem Ural wurde kürzlich ein Dorf entdeckt, deffen Einwohner von Gott und Obrigkeit keine Ahnung hatten. Sie sprachen solch ein verdorbenes Russisch, daß man nur mit großer Mühe erfahren konnte, daß sie Nachkommen der aus Sibirien geflüchteten Raskolniken seien.
Petersburg, 4. Februar. Nach telegraphischen Meldungen aus Wladiwostok herrscht seit Anfang Jan. in der nördlichen Hälfte Sibiriens eine so strenge Kälte, wie sie seit mehreren Jahrzehnten nicht erlebt wurde. Selbst in den unter dem 50. Breitengrade (also in der Höhe von Schlüchtern)gelegenen Theilen Sibiriens stieg die Kälte Mitte Januar auf 60 Grad Celsius. Dabei ist fast nirgends Schnee gefallen, so daß der Erdboden meter« tief und die Flüsse bis auf den Grund durchgefroren sind. Man befürchtet daher, daß ein Getreideanbau selbst in den südlichsten Landestheilen in diesem Jahre unmöglich sein wird.
In Nordamerika haben bisher über 300 Städte verordnet, daß Kinder unter 15 Jahren sich im Winter nicht nach 8 Uhr Abend und im Sommer nach 9 Uhr Abends auf der Straße sehen lassen dürfen. Man will damit die Entwickelung des jugendlichen VerbrecherthumS einen Riegel vorschieben.
Lokales «ud Provinzielles. * Schlüchtern, 11. Febr.
* — Wir machen darauf aufmerksam, daß die Einzahlung der Staats-Einkommensteuer bis zum 14. Februar d. Js. erfolgt sein muß.
* — Zur Erleichterung des Bezuges von Versicherungsmarken auf dem Lande werden jetzt auf Anordnung des Staatssekretärs des Reichspostamtes alle Landbriefträger mit den Sorten der Marken ausgerüstet, die nach den ländlichen Lohnverhältnissen der einzelnen Provinzen hauptsächlich in Betracht kommen.
* — Eine für den gesummten Kaufmanns- und Handwerkerstand sehr wichtige Auslegung einer bestimmten Art des „unlauteren Wettbewerbs," das Abwendigmachen von Kunden durch unwahre Angaben, hat oor Kurzem das Reichsgericht gelegentlich der AbUr- theilung eines solchen Falles gegeben. Er hat nämlich das Heranziehen von Kunden durch unwahre Angaben zum Schaden von Konkurrenzfirmen als Bet r u g im engeren Sinne des Strafgesetzbuch bezeichnet und in seiner Entscheidung erklärt: „Ein unbefugter Eingriff in Den Vermögensstand der betreffenden Firma findet statt, wenn man mittelst Tuäschung den Kundenstand abwendig zu machen sucht." Bedeutsam ist hierbei der besondere Ausspruch, daß der Nachweis eines zweifellosen Schadens nicht erforderlich ist, sondern auch der fragliche Nutzen, welcher der Firma entgangen ist, unter Umständen aber ihr geworden wäre, geltend gemacht werden kann.
* — ReichsgerichtSentsck>eid. Maschinen, die mit dem Grund und Boden, auf dem sie gebaut find, durch das Fundament fest verbunden sind, werden dadurch ein Bestandtheil dieses Fundus und verlieren rechtlich ihre Eigenschaft als bewegliche Sachen. Wird daher da- Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung veräußert, so geht auch die Maschine an den Erstehet mit über,