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WüchtemerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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M 6. Mittwoch, den 19. Januar 1898. 49. Jahrgang.

°uf dieSchlüchterner Zeitung" Mp^^U-Uiz^k»» werden noch fortwährend von allen --..........- Postanstalten und Landbriefträgern

sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Diejenigen Herren Bürgermeister, welche noch mit der Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 5. d. M., J.-Nr. 9102, Kreisblatt Nr. 2, betreffend die Anzahl der in den Gemeinden wohnenden Handwerker, im Rück­stände sind, haben dieselbe binnen 24 Stunden bei 3 Mk. Strafe zu erledigen.

Schlüchtern, den 17. Januar 1898.

Der Königliche Landrath:

i. V.: G o e r z..

Die Abhaltung des Viehmarktes am 20. Januar ds. Js. ist unter nachstehenden Bestimmungen genehmigt worden.

Außer den in der landespolizeilichen Anordnung vom 21. Juni 1897 vergl. Nr. 74 des Kreisblatts getroffenen Bestimmungen sind zur Durchführung her veterinärpolizeilichen Aufsicht des Marktes folgende weitere Bcstiimmungen getroffen worden, deren Nichtbe­achtung mit einer Strafe von nicht unter 10 Mk. event, entsprechender Haft geahndet wird.

1. Vieh aus verseuchten Nachbargebieten, und zwar 1. Preußen: Sämmtliche Regierungsbezirke mit Aus­nahme vonStade; 2. Bayern: Sämmtliche Regierungs­bezirke; 3. Königreich Sachsen: Sämmtliche Kreise; 4. Württemberg: Sämmtliche Kreise; 5. Baden: Landes- kommlssariate Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mann­heim; 6. Hessen: Provinzen Slarkenburg, Oberhessen, Rheinhessen; 7. Mecklenburg-Schwerin; 8. Sachsen- Weimar, Sachsen - Meiningen und Koburg - Gotha ; 9. Oldenburg; 10. Braunschweig; 11. Anhalt; 12. Fürstenthümer Schwarzburg; 13. Waldeck; 14. Reuß j. L.; 15. Bremen, Hamburg; 16. Elsaß- Lothringen.

2. Am Tage vor dem Markte werden die Gastställe, Höfe der Gastwirthschaften u. f. w. thierärztlich beauf­sichtigt werden.

3. Mit dem Auftrieb des Viehes auf den Markt­platz darf erst 7^ Uhr früh begonnen werden. Der Auftrieb darf geschehen:

a) durch die Schloßstraße,

b) durch die Sturmiusstraße von der Rhabanus- straße aus,

c) durch die Lindenstraße,

d) durch die von Ziehers her durch den Eisenbahn- Viadukt führende Straße.

Hiernach bleibt von den auf den Viehmarkt münden­den Straßen nur die Heinrichstraße für den Austrieb geschlossen.

4. Durch den Eingang sind die Thiere einzeln zu führen. Das Aufbringen von Vieh auf den Markt ist nur dann gestattet, wenn dem die Aufsicht führenden Königl. KreiSthierarzt eine von der zuständigen Orts­polizeibehörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche herrscht und daß die Ursprungs- gemeinde in den letzten 4 Wochen nicht zu einem Be­obachtungsgebiet im Sinne des §59a der Bundesraths- instruktion gehört.

Diese Bescheinigung hat eine fünftägige Gültigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

5. Die Musterung von Vieh rc. im Zugang oder dicht davor ist verboten.

6. Am Markttage ist der Viehhandel in Gehöften, Gastställen rc. innerhalb der Stadt Fulda verboten.

Fulda, den 13. Januar 1898.

Der Königliche Landrath:

J. A.: Zober vier, Regierungs-Assessor.

Deutsches Reich

Berlin, 16. Jan. Die Feier des Krönungs- und Ordensfestes wurde auf allerhöchsten Befehl des Kaisers heute begangen. Zu dieser Feier hatten sich die hier anwesenden Personen, denen der Kaiser heute OrdenS- und Ehrenzeichen verliehen hat, im Königlichen Schlosse versammelt. Der Kaiser bcgab sich sodann mit den Prinzen und Prinzessinen unter Vortritt der Obersten Hof- und Oberhof- und Hofchargen nach dem Rittersaal, wo der

Präses der General Ordcnskommission, Prinz zu Salm- Horstmar, dem Kaiser die bei dem diesjährigen Fest ernannten Ritter und Inhaber von Orden einzeln vor- stellte. Die Kaiserin nahm an der Feier aus Gesund­heitsrücksichten nicht theil. Nach der Vorstellung wurden die neuen Ritter und Inhaber nach der Schloßkapelle geleitet. Demnächst begaben sich die allerhöchsten und höchsten Herrschaften im Zuge unter Vorantritt der Hofchargen nach der Kapelle. Nachdem der Kaiser von der Geistlichkeit empfangen worden war, begann der Gottesdienst. Oberhof- und Domprediger Faber hielt die Lithurgie und die der Feier des Tages gewidmete Festpredigt. Nach Beendigung des Gottesdienstes begab sich der Kaiser nebst Gefolge nach der Brandenburgischen Kammer und darauf zur Tafel, nachdem die Geladenen im Weißen Saale, in der Bildergallerie und in den angrenzenden Gemächern bereits Platz genommen hatten. Der Kaiser brächte den Toast auf das Wohl der neuen nnd der alten Ritter aus. Kaiserin Friedrich nahm an der kirchlichen Feier und der Tafel theil.

Von amtlicher Seite werden die Nachrichten über die angebliche Bildung einer deutschen Schutztruppe in Kiaotschan als unrichtig bezeichnet. Das gesummte LandungScorps kehre zwar im Herbst 1898 zurück, die Marineverwaltung wolle aber den Gang der Dinge erst abwarten und in den nächsten Monaten noch keine Disposi­tionen dauernder Natur treffen.

In der Aachener Landcsverrathssache ist noch ein Bezirksfeldwebel in Montjoie verhaftet worden. Der in Aachen festgenommene Feldwebel wurde dem Kölner Militärgefängniß eingeliefert. Die Spur führt wahrscheinlich wieder nach Luxemburg.

Nach den vorläufigen Ermittelungen werden im Jahresdurchschnitt 1897/98 im Slaatsbahnbereiche vor« aussichtlich 324 800 Beamte und Arbeiter beschäftigt sein. In dieser Zahl werden enthalten sein rund 1300 höhere Beamte sowie 12 100 mittlere und untere Beamte und 1100 Arbeiter, zusammen rund 14 500 Arbeits­kräfte des inneren Verwaltungsdienstes, sowie ferner rund 42,900 Werkstättenarbeiter und 63 000 Strecken­arbeiter. Als Betriebspersonal im weitesten Sinne wird sich mithin ein Personal von 204 000 Beamten und Arbeitern ergeben."

Dem Vernehmen nach soll von der Postbehörde eine Verlegung der Schalter-Dienststunden an Sonn­tagen geplant sein und zwar derart, daß nicht mehr Nachmittags, sondern Mittags die Postschalter für das Publikum geöffnet sind. Augenblicklich schweben, laut derKöln. Vztg.", Erhebungen darüber, welche Stunden am zweckdienlichsten erscheinen.

Nach einer Zusammenstellung derStatistischen Korrespondenz" sind im Laufe der siebzig Jahre von 18261896 in Preußen dreimal Fünflinge geboren worden: einmal 5 Knaben, dann 4 Knaben und 1 Mädchen und 3 Knaben und 2 Mädchen. Vierlings- geburten sind in demselben Zeitraum nicht weniger als 106 vorgekommen : in 12 Fällen 4 Knaben, in 20 Fällen 4 Mädchen, in 32 Fällen 2 Knaben und 2 Mädchen. Drillinge wurden in den 70 Jahren 7733 und Zwillinge 696 831 Paare geboren.

Köln a. RH., 15. Jan. Im benachbarten Kalk wurde ein Postbeamter festgenommen, der eine große Anzahl Werthbriefe erbrochen und die einzelnen Beträge unterschlagen hatte. Fast alle dort in letzter Zeit ankom­menden Soldatenbriefe sind von dem ungetreuen Beamten ihres Inhaltes beraubt worden. Bet einer Haussuchung wurden zahlreiche unterschlagene Objekte vorgefunden.

Ein Geschäftsmann in Chemnitz wurde vom Gericht mit 50 Mark bestraft, weil er öffentlich bekannt gemacht hatte, daß er an bestimmten Tagen sämmtliche bei ihm gekaufte Gegenstände umsonst abgeben werde. Das Gericht erblickte hierin die Veranstaltung einer behördlich nicht genehmigten Lotterie. Zwei Redakteure dortiger Blätter, in deren Jnseratentheil jener Kaufmann seine menschenfreundliche Absicht kundgegeben hatte, wurden zu je zehn Mark verurtheilt.

Gleiwitz, 17. Jan. Heute fr üh 8 Uhr durchbrachen giftige Gase den Georgsschacht nach der Königin Luise- Grube zu. Eine große Anzahl Bergleute wurde betäubt.

15 Schwerverletzte, wovon 7 inzwischen gestorben sind, wurden zu Tage gefördert. Es wird befürchtet, daß, sich noch 25 Betäubte oder Todte in der Grube befinden.

Ein glückliches Städtchen" ist Klingenberg am Main, von wo aus geschrieben wird: Hier gelangte vor j

kurzem das Bürgergeld pro 1897 zur Vertheilung. Ausgezahlt wurde die schöne Summe von 90 000 Mk. unter 300 Bürger, so daß jeder die ansehnliche Summe von 300 Mark erhielt. In den letzten 4 Jahren wurden an den Bürger 250 Mark ausgezahlt, der Umstand jedoch, daß das Thongeschäft im letzten Jahre ein sehr flottes war (bekanntlich wird der Thon vorwiegend nach Amerika exportiert) ist es zuzuschreiben, daß die obige Summe zur Vertheilung kommen konnte.

Münden. Letzten Sonntag wurden 2 Spaziergänger auf dem Wege von Münden nach Hedemünden Zeugen eines haarsträubenden Anblicks. Es war Nachmittags gegen 5 Uhr in der Nähe der Eisenbahnbrücke zwischen der sogenannten Ziegelei und der Cclla an der Werra. Der Schnellzug, welcher von hier abfuhr, mußte in 23 Minuten die Eisenbahn-Werrabrücke passiren, als zwei Männer von der Ostseite aus die Brücke betreten hatten. Der Zug war noch nicht sichtbar, denn die Bahn beschreibt kurz vor der Brücke einen Bogen, aber die Zeugen hatten ihn dennoch heransausen gehört, da setzten sich nun die Beiden auf dem verbotenen Wege in Lauf­schritt. Sie gelangten aber nur bis etwas über die Mitte der Brücke, da wurde der Zug jenseits der Brücke sichtbar. In einigen Sekunden mußte er letztere erreichen. Ein Ausbiegen gab es nicht ein wilde Jagd entstand, ein Wettlauf auf Leben und Tod. Es war ein grausiger Anblick; die schrillen Signale der Lokomotive ertönten; denn der Lokomotivführer hatte die Leute auf dem Ge­leise gesehen. Die letzten 810 Meter der Brücke tragen eine hohe steinerne Brüstung, einer der Männer wurde von der Maschine die Böschung hinuntergeschleudert, während dem Zweiten auch dasselbe Ereigniß rechts der Brücke traf. Wäre die Brücke auch wohl nur ein Meter länger, so würde die Rettung unmöglich gewesen sein.

AuSland.

Paris, 10. Jan. In Havre find 5000 Kgr. Säge­mehl beschlagnahmt worden, die an einen gewissen Fessart adressirt waren, der sie selbst in Empfang nehmen sollte. Diese Beschlagnahmung ist infolge zahlreicher Klagen erfolgt, die an die Gerichtshöfe mehrerer Städte der Departements Calvados, Eure und Seine-Jnferieure wegen der schlechten Beschaffenheit des zum Verkauf gestellten Brodes gerichtet waren. Man behauptete, daß das Brod nicht nur aus Weizen-, sondern auch aus Sägemehl zusammengesetzt war, welch letzteres überaus fein zerrieben auf den Anblick hin nicht herauserkannt werden konnte. Die Thatsache ist nun als richtig erkannt und festgestellt worden, daß dieser schändliche Betrug in kolossalem Maßstabe betrieben werde. Er dauerte bereits zwei Jahre. Infolge dieser Beschlagnahmung in Havre hoffte man sich des Adressaten zu bemächtigen, wenn er die Lieferung reklamiren würde. Indessen kündete ein gestern in Havre angelangtes Telegramm an, daß der Gerichtshof von Pont-Audemer Fessart habe verhaften lassen. Dieses Individuum pflegte selbst nach Paris sich zu begeben, um große Massen besonders, zubereiteten Sägemehles zu kaufen. Er ließ diese Waare au Bahn­höfe verschiedener Gegenden unter seinem Namen richten und nahm sie in Empfang, wenn er Absatz für sie bei den Müllern der Umgebung gefunden hatte. Die letz­teren mengten dann das Holzmehl unter das richtige und verkauften diese gesundheitsschädliche Mischung dann an die Bäcker. Man versichert, daß in das Departement Eure allein 500 Waggons dieses Holzmehles und in die anderen mehr als 5000 verschickt worden sind. Das aus diesem Stoffe hergestellte Brod ist an seinem Geruch erkenntlich und natürlich sehr schwer verdaulich. Eine eingehende Untersuchung ist eingeleitet, um die Spieß­gesellen Fessart's und seine Abnehmer festzustellen; diese letzteren werden natürlich gleichfalls von den Gerichten verfolgt werden.

Rom. Was der Papst geschenkt bekam. AuS Rom wird gemeldet: Der Gesammlwerth der Geschenke, die der Papst zu seinem 60jährigen Priesterjubiläum erhalten hat, übersteigt den Betrag von sechs Millionen Francs. Es spendeten: Der Herzog von Norfolk einen Check auf 200,000 Francs. Die Königin Regentin von Spanien 100,000 Francs in Gold. Der österreichische Kaiser 50,000 Gulden in Gold. Der österreichische Episkopat 100,000 Gulden in Gold. Der Fürstprimas von Ungarn 100,000 Gulden in Gold. Der Zar einen herrlichen Ring. Die Zarin ein goldenes, mit Rubinen und Brillanten besetztes Reliquienkästchen.