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SchlüchtemerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 1.

Samstag, den 1. Januar 1898.

49. Jahrgang.

Deutsches Reich

Berlin. Am Mittwoch Abend fand, wie alljährlich zwischen dem Weihnachts- und Neujahrsfest, im Neuen Palais ein Bierabend statt, zu welchem der Kaiser Ein­ladungen an die Generalität und die Flügeladjutanten hatte ergehen lassen. Vormittags von 9 Uhr ab hörte der Kaiser Vorträge.

Das Befinden des Fürsten Bismarck läßt augen­blicklich sehr viel zu wünschen übrig. Der Fürst empfin­det es unangenehm, daß seine gesundheitliche Widerstands­fähigkeit überschätzt und die Krankheit, an der er leidet, unterschätzt wird. So hat er sich geäußert:Meine Freunde wollen mich immer gesund wissen, aber es ist doch keine Schande, mit 83 Jahren krank zu sein."

Der deutsche KreuzerKaiserin Augusta" wird noch im alten Jahre in der Bucht von Kiautschu vor Anker gehen, so daß zu Anfang des neuen Jahres die deutschen Interessen in der mit Beschlag belegten Bucht durch 6 Schiffe mit 2238 Mann Besatzung wahrgenom­men werden. Ein Londoner Blatt meldet, daß von der englischen Flotte Mannschaften in Chemulpo (Hafenplatz an der Westküste von Korea) gelandet worden sind, welche die Wiedereinsetzung eines Engländers als Bei- ratheS bei der Koreanischen Zollverwaltung durchsetzen wollten. Das Geschwader des Admirals Buller soll nach Talienwan in der Nähe von Port Arthur, welches die Russen besetzt halten, abgegangen sein. Damit wäre das russische Geschwader abgeschlossen. Da England dies kaum wagen dürfte, so ist die Reisedisposition Bullers offenbar eine andere. Aus Petersburg verlautet, daß Rußland sein Geschwader nur so lange bei Port Arthur beisammen halten will, bis der Hafen von Wladiwostok eisfrei geworden ist. Die regierungsfeindlichen Blätter in Paris beginnen zu schimpfen, daß die französische Regierung zusieht, wie sich Rußland bereichert, ohne dafür zu sorgeu, daß auch Frankreich bei der begonnenen Theilung zu seinem Recht komme. Der Berl. L. Anz. bringt außerdem die sensationelle Nachricht ans Petersburg, die Russen hätten den Hafen von Kuan-Tschia nördlich von Port Arthur besetzt.

r- Die Nachricht verschiedener Blätter, daß die

Straßburg (Westpreußen), 29. Dezember. In berl erfolgt am 1. April jedes Jahres. 2. Ein Recht der ^"^"""" Wahl des Truppentheiles haben die Volksschullehrer rc.

vergangenen Nacht haben Diebe in der katholischen Kirche

zu Sczczuka 10000 Mark Kirchengelder gestohlen. Die königliche Regierung hat für die Ermittelung derjenigen Personen, die kürzlich auf dem evangelischen Kirchhofe zu Pinne 53 Denkmäler und Kreuze zertrümmerten, dreihundert Mark Belohnung ansgesetzt.

Elberfeld, 28. Dez. Bekanntlich haben die Land" briefträger auch die Packete für die Außenbezirke zu bestellen. Als nun am Montag der beim hiesigen Post­amte angestellte Landbriefträger H. mit Packeten, unter denen sich ein Hase befand, in seinen Bestellbezirk ging, führte sein Weg auch zu dem in seinem Revier wohnen­den und von der Stadt angestellten Förster hin. H. erstaunte nicht wenig, als ihm von dem Förster der Hase mit dem Bemerken abverlangt wurde, das Thier müssekonfiszirt" werden, weil sich kein vorschriftmäßiger Jagdschein daran befinde! Nach heftigen Auseinander­setzungen zwischen H. und dem Förster gelang es dem H. schließlich, sein Recht zu behaupten, wonach er unter keinen Umständen ihm anvertraute Postsendungen Anderen aushändigen darf. Zum Schluß fragte der Förster nach dem Namen des Empfängers des Hasen. Als H. die Angabe des Namens instruktionsmäßig verweigerte, drohte der Förster mit einer Anzeige. H. ist ihm aber zuvorgekommen, er hat die Geschichte dem Postdirektor gemeldet. In Folge dessen dürften Maßnahmen ge­troffen werden, durch welche solche unliebsamen Vor­kommnisse für die Zukunft vermieden werden.

deutsche Schutztruppe in Kamerun eine Niederlage er­litten habe, beruht, wie dieN. A. Z." mittheilt, einer telegraphischen Meldung des Gouverneurs von Kamerun zufolge auf Erfindung. Es hat im Gegentheil die Bane- Expedition mit einer völligen Niederlage dieses Stammes und mit der Erstürmung seiner Hauptstadt geendet. Die Verluste der Schutztruppe in diesen Kämpfen waren ge­ring. Die Handelsstraße nach Aannde ist sicher.

Eine nette Weihnachts-Bescheerung ist den Ge­nossenschaftern der in Konkurs gerathenen Hagel-Ver- sicherungs-Gesellschaft auf GegenseitigkeitGermania in Berlin" bereitet worden. Der Konkursverwalter hat aus der gezogenen Bilanz festgestellt, daß die Mitglieder der Gesellschaft zur Deckung aller Verpflichtungen 1000 Pro­zent der bisher von den Mitgliedern geleisteten Prämien nachzuzahlen haben. Wer also jährlich 100 Mark Prämie zu entrichten hatte, muß jetzt noch 1000 Mark nachzahlen.

Nach dem letzten Krankenversicherungsgesetze sind die BerufSgenoffenschaften befugt, die Fürsorge für Ver­letzte auch innerhalb der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall zu übernehmen. Von dieser Befugniß Machen die BerufSgenoffenschaften immer mehr Gebrauch. Während im Jahre 1895 dafür 316,354,84 Mk. aus- gegtbrn waren, belief sich die gleiche Summe für 1896 schon auf 499,133,63 Mk. BerufSgenoffenschaften und AuSführungsbehörden bestreiten damit über das Maß der gesetzlichen Verpflichtung hinausgehende Aufwendungen, aber erleichtern gleichzeitig auch die Folgen der Ver­letzungen auf die Rentenhöhe möglichst. Auch hier fällt daS Interesse der Arbeiter mit dem der Berufsgenossen- schaftrn und AuSführungsbehörden genau zusammen.

Ausland.

Paris, 28. Dez. Im verflossenen Jahre hat Frankreich mehr Absinth (Schnaps) verbraucht, als die ganze übrige Welt, nämlich 170,000 hl. Der Alkohol-Consum wir in diesem Lande jährlich für den Kopf auf 14 Liter berechnet; man hat gefunden, daß der dritte Theil der Insassen der Irrenhäuser durch den Alkohol irrsinnig geworden ist. Gegen diesen gewaltigen Feind des Volks lebens, den man vor 30 Jahren in Frankreich kaum kannte, wird von Einzelnen entschieden zum Kampfe aufgerufen; wirksame Gesetze aber sind bis jetzt noch nicht zu Stande gekommen.

Lokales «vd Provinzielles.

* Schlüchtern, 31. Dezember.

* Der heutigen ersten Nummer des neuen Jahr­gangs 1898 liegt der alljährliche Wandkalender für die Abonnenten bei.

Die neue preußische Arzneitaxe tritt am 1. Januar in Kraft. Danach sind nunmehr die Preise für die Arzneiabgabe, einschließlich Kork, Tektur und Signatur, getrennt von dem Preise für das Arzneibehältniß in An­satz gebracht. Die Verhältnisse sind nach dem Einkaufs­preise mit geringem Aufschlag für Bruch u. s. w. berechnet. Die Arbeitspreise sind vereinfacht, zum Theil erhöht, da­für aber die Arzneimittelpreise entsprechend herabgesetzt, da eine Erhöhung der Arzneitaxe ausgeschlossen war.

* DerHan. Anz.", dem wir kürzlich die bez. Notiz entnahmen, schreibt: In Anbetracht der durch die Zeitungen laufenden Nachrichten über die Aushän­digung der Erinnerungsmedaille haben wir an unterichte- ter Stelle Erkundigungen eingezogen und können nun mittheilen, daß die Veteranen jedenfalls bis zu Kaisers Geburtstag die Medaillen nebst Besitzzeugniffe erhalten werden. Die schon mitgetheilten diesbezüglichen Termine treffen demnach nicht zu.

* Mit der Zulassung der Volksschullehrer zum Einjährig-Freiwilligendienst ist diesen bekanntlich ein lang

nicht. Die Vertheilung auf die Jnfanterie-Truppentheile bewirkt das Generalkommando. 3. Die demselben Truppen- theil (Bataillon) überwiesenen Lehrer sind grundsätzlich gemeinschaftlich unterzubringen. 4. Sie nehmen an der Rekrutenausbildung der Einjährig-Freiwilligen theil und treten alsdann in die Kompagnien. Sie sind, soweit sie sich nach ihrer militärischen Beanlagung und ihrem Diensteifer hierzu eignen, nach Anordnung der Regi­mentskommandeure zu Unterofiziercn der Reserve und Landwehr auszubilden. 5. Verwendung derselben während ihrer aktiven Dienstzeit als Schreiber in den Bureaus ist ausgeschlossen. 6. Nach sechsmonatlicher Dienstzeit darf die Beförderung derjenigen Volksschullehrer rc., welche sich gut geführt und ausreichende Dienstkenntnissc erworben haben, zu überzähligen Gefreiten stattfinden. 7. Wer sich bei der Entlastung nach dem Urtheile der Vorgesetzten als Unterofizier der Reserve und Landwehr eignet, ist als Unteroffizier-Aspirant zu entlassen. In Fällen hervorragender Leistungen kann bei musterhafter Führung eine Beförderung zum überzähligen Unteroffizier ausnahmsweise bei der Entlassung erfolgen.

* Aus dem Neuen Handwerker-Gesetz von diesem Jahre, das nunmehr in Kraft tritt, find über Meister­prüfung und Meistertitel folgende Bestimmungen in Erinnerung zu bringen: Zu beachten ist grundsätzlich, daß die BezeichnungMeister" an sich gestattet ist, nur darf sie nicht in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks gebraucht werden. Als Voraussetzungen für die Berechtigung der Führung des Meistertitels statuirt das Gesetz die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen (24. Lebensjahr, Lehrzeit und Gesellenprüfung oder aber fünfjähriger selbständiger Gewerbebetrieb) und die Ablegung der Meisterprüfung. Die Meisterprüfung ist im dem neuen Handwerker-Orgamsations-Gcsetze einer grundsätzlichen Neuregelung unterzogen worden. Der Kreis der Prüfungs-Gegenstände ist dahin erweitert worden, daß bei der Meisterprüfung neben dem Nach­weis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes auch der Nachweis der Befähigung der Kostenberechnung und insbesondere auch zur Buch- und Rechnungsführung zu erbringen ist. Die Ablegung der Prüfung erfolgt vor einer be­sonderen Prüfungs-Kommission, die nach Anhörung der Handwerkskammer durch Verfügung der höheren Ver­waltungsbehörde errichtet wird, und die auch die Mit­glieder ernennt. Das Centralorgan der Handwerker, die Handwerkskammer, ist berufen, die Prüfungsordnung aufzustellen, durch welche das Verfahren vor der PrüfungS- Kommisston, der Gang der Prüfung und die Höhe der

Prüfungsgebühren geregelt wird. Die Kosten der Prüfungs-Kommission trägt die Handwerkskammer, der dafür die Prüfungsgebühren zufließen. Dte Zeugnisse über die Meisterprüfung sind kosten- und stempelfrei. Reben dieser vor einer besondern, vom Staat berufenen und behördlich priviligirten Kommission abzulegenden^ Meisterprüfung ist den Innungen nach wie vor das" Recht belassen worden, auch ihrerseits Meisterprüfungen abzuhalten. Besondere Rechte sind aber an diese Prüfung vom Gesetze nicht geknüpft worden, insbesondere berechtigt ihr Ergebniß nicht zur Führung des Meister- titels. Im Wesentlichen haben daher diese Meister- uüfungen nur Bedeutung für Innungen von Nicht- Handwerkern. Die unberechtigte Führung deS Meister- itels wird mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder

Haft bis zu 4 Wochen bedroht.

Orb, 26. Dezember. Sicherem Vernehmen nach ist der Bau der Eisenbahn Orb-Wächtersbach vom Herrn

gehegter Wunsch erfüllt worden. Es dürfte deshalb die .

betheiligten Kreise interesiren, die in dieser Beziehung Minister genehmigt und dadurch unsere Eisenbahnfrage von dem Kriegsministerium getroffenen Bestimmungen j ziemlich sicher gestellt, da mit der Genehmigung des kennen zu lernen. Dieselben lauten: 1, Die Einstellung Ministers auch der staatliche Zuschuß aus dem Fonds