ZchlüchternttMung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
M 99.
Samstag, den 11. Dezember 1897. 48. Jahrgang.
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■~ - Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser und König Albert von Sachsen lagen am Sonnabend dem edlen Weidwerk in Königs- Wusterhausen ob, wohin sie sich am Abend vorher gegeben hatten. Am Sonntag Mittag empfing der Kaiser im Neuen Palais bei Potsdam das Präsidium des Reichs- tags. — Die Kaiserin besuchte am Sonnabend in Berlin ihren Bruder, den Herzog Ernst Günther, dessen Befinden sich stetig bessert.
— Der Zwischenfall mit Haiti dürfte bereits in einer für das deutsche Reich befriedigenden Weise erledigt sein. ES wird darüber aus Port au Prince: Haiti bewilligte alle Forderungen Deutschlands. Dem ersten Theil der Forderungen sei gestern Abend Genüge geschehen. Der zweite Theil der geforderten ceremoniellen Genugthuung werde heute zur Ausführung gelangen.
* — Die Einheitsbestrebungen der deutschen Landwirthe auf wirthschaftlichem Gebiete haben in der jüngsten Zeit den Erfolg gehabt, daß die großen mit dem Einkauf landwirthschaftlicher Bedarfsstoffe befaßten Körperschaften sich zur gemeinschaftlichen Wahrung ihrer Interessen auf Grund eines festen Vertrages zur „Bezugsvereinigung der deutschen Landwirthe" verbunden haben. Der nächste Zweck dieser Vereinigung ist, die Zersplitterung zu beseitigen, wie sie sich bisher, insbesondere auf dem Gebiete des Handels mit Thomasmehl, zum Schaden der deutschen Landwirthe eingebürgert hatte, und im Einvernehmen mit den Thomasphosphatfabriken feste Grundlagen für dies Geschäft zu vereinbaren und durchzuführen. Die Verhandlungen mit den Organisationen der Fabrikanten sind bereits eingeleitet und berechtigen dank des auf dieser Seite gezeigten Entgegenkommens zu den besten Hoffnungen auf den Abschluß für das Jahr 1898. Die Körperschaften, welche sich dieser Bezugsvereinigung angeschlossen haben, sind folgende: Allgemeiner Verband der deutschen landwirthschaft- lichen Genossenschaften, Offenbach a. M. Generalanwaltschaft ländlicher Genossenschaften für Deutschland, Neu- wied. Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft, Berlin. Bund der Landwirthe, Berlin. Bayerischer Landesverband landwirthschaftlicher Darlehnskassenvereine, München. Westfälischer Bauernverein, Münsttr i. W. Rheinischer Bauernverein, Kempen. Badischer Bauernverein, Fautenbach. Trierischer Bauernverein Trier. Es liegt nunmehr im eigensten Interesse aller deutschen Landwirthe, diese hochwichtige Thatsache in ihrer Tragweite dadurch zu würdigen, daß sie sich einer dieser Körperschaften entweder direkt oder indirekt anschließen, vor allen Dingen sich aber jedes Einkaufes von Thomasmehl bis zum Abschluß der eingeleiteten Verhandlungen enthalten. Denn es ist uns von maßgebender Stelle bestätigt worden, daß bis jetzt die Preise für das Jahr 1898 überhaupt noch nicht, also auch nicht für die Händler, festgesetzt und vor Mitte Dezember auch nicht zu erwarten sind. Daher ist auch kein Händler in der Lage, Thomasmehl auf Grund der zu erwartenden Preisfeststellung schon jetzt anzubieten.
Kiel, 8. Dezember. Die Panzerschiffe „Brandenburg" und „Württemberg" kollidirten auf der Fahrt noch Christiana. Die „Brandenburg" erlitt Havarie im Vorderschiff und mußte zur Reparatur hierher zurückkehren. Die „Württemberg" blieb unbeschädigt. — Am 13. Dezember wird der Kaiser in Kiel eintreffen, um sich die Truppen vorstellen zu lassen, die nach China gehen. Die Abreise des Seebataillons ist bis zu dem genannten Tage verschoben worden. Das Bataillon wird zu vier Kompagnien formirt und erhält eine Stärke von 23 Offizieren, Aerzten und Mannschaften. Die Kompagnie der Matrosenartillerie wird insgesammt vier Offiziere und Aerzte und eine Kompagnie Pioniere. Die gesammte Stärke unserer Mannschaften auf chinesischem Boden wird nach Ankunft der in den nächsten Tagen dorthin abgehenden Mannschaften mehr als 4500 Mann betragen, eine Stärke, mit der eine drei- und vierfache Uebermacht der an und für sich feigen Chinesen im Ernstfalle zurückgewiesen werden könnte. Die Entsendung so bedeutender Verstärkungen nach Ostasien läßt daS Vorgehen Deutschlands in Schantung viel ernster erscheinen, als man bisher an«
nehmen konnte. An den Norddeutschen Lloyd in Bremen und an die Hamburger Packetfahrt-Gesellschaft ergingen Anfragen wegen Stellung eines Frachtdampfers für die Beförderung der Truppen nach China. Aus China selbst ist die Meldung eingegangen, daß am 3. Dezember 200 Mann deutsche Marinesoldaten und Matrosen mit zwei Feldgeschützen die Stadt Kiautschau besetzt haben, die 18 englische Meilen von der Bucht entfernt liegt. Wälle und Thore der Stadt sind nach dieser Meldung ohne Widerstand besetzt worden.
Köln. Als Revolte schlimmster Art stellte sich die in Köln in der Nacht zum Sonntag in der Kaserne des 53. Infanterie-Regiments vorgekommene Schlägerei dar. Zehn Soldaten aus der fünften Kompagnie gab der Stubenälteste Schultz aus Barmen am Sonnabend den Befehl, die Stube, sowie die Tische zu reinigen. Anstatt dem Befehle nachzukommen, faßten die Soldaten den Entschluß, den ihnen unliebsamen Stubenältesten zu überfallen und zu mißhandeln. Als Schultz am Sonntag Nacht vom Urlaub in die Kaserne zurückkehrte, wurde er vom Gemeinen Puetz, angefallen. Schultz griff zum Seitengewehr nnd erstach Puetz, der alsbald verschied. Hierauf stürzten die gesammten Mannschnften auf den Stubenältesten und mißhandelten denselben mittelst der Seitengewehre, sowie einer großen Scheere in unmenschlicher Weise. Der Schädel des Schultz glich einer formlosen Masse. Erst als die Wache einschritt, ließ die Mannschaft von dem Opfer ab. Der Fußboden war mit einer großen Blutlache bedeckt. Schultz wurde alsbald in das Militärlazareth geschafft; sein Zustand ist hoffnungslos ; die Haupträdelsführer sind verhaftet. Mittags trat das Gericht zusammen.
Braunschweig. Ein Ehepaar aus Braunschweig machte kurz vor seiner Uebersiedelung nach Hamburg in einem hiesigen Warenhause verschiedene Einkäufe. Zum Schluß wollte die Frau sich noch einen neuen Winterhut zulegen, doch hatten beide Eheleute nicht genügende Geldmittel mehr bei sich, weshalb sie dem Geschäftsinhaber mit dessen Einverständniß ein Achtel-Los der Brann- schweiger Landeslotterie in Zahlung gaben. Als nun das Ehepaar bereits nach Hamburg abgedampft war, wurde des Los mit einem Gewinn und zugleich mit der Prämie in Höhe von 300 000 Mk. gezogen. Nachdem dies der ursprüngliche Besitzer des Loses erfahren, reiste er sofort nach Braunschweig zurück, um sich mit dem betreffenden Kaufmann „auseinanderzusetzen". Dieser wollte jedoch auf sein Glück nicht verzichten, hat aber dem Pechvogel freiwillig einen „Trostantheil" von 500 Mk. ausgezahlt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 10. Dezember.
* — Aus dem Protokoll der Plenarsitzung der Handelskammer Hanau vom 1. December entnehmen wir folgenden Passus: Der Ausschuß für Verkehrsangelegenheiten verhandelte u. A.: a) Verlegung der Frankfurt-Bebraer Bahn im Kreise Schlüchtern. — Die Städte Schlüchtern und Steinau haben an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten eine Eingabe mit dem Anträge gerichtet: „Die Frankfurt-Bebraer Bahn möge baldmöglichst in der Weise verlegt werden, daß sie ihren Weg von Salmünster ab im Thale der Kinzig nahe bei den Städten Steinau und Schlüchtern vorüber nehme und alsdann mit einem Tunnel durch den Distelrasen direkt nach Flieden weiterführe; ferner möge, event, unter Beseitigung der Station Elm, die Elm-Gemündener Eisenbahn von Sterbfritz ab durch das Kinzig-Thal direkt nach Schlüchtern geführt werden." Die Handelskammer hält die Ausführbarkeit dieses Projektes für fraglich und zwar den ersten Theil wegen der dafür erforderlichen bedeutenden Kosten, den zweiten Theil wegen der technischen Schwierigkeiten bei Ueberwindung von 160 m Steigung von Schlüchtern nach Sterbfritz, Folgender Beschluß wurde daher gefaßt:
„Im Prinzip spricht sich der Ausschuß dahin aus, daß eine Verlegung der Frankfurt-Bebraer Bahn zu dem Zwecke, die Bahn Frankfurt-Bebra abzukürzen, sehr erwünscht ist. Für das eine oder andere Projekt, wie solche bis jetzt vorliegen, vermag flch der Ausschuß jedoch noch nicht zu entscheiden; vielmehr ist den antragstellenden Behörden in Schlüchtern und Steinau zunächst erst anheimzustellen, in exakterer Weise, als geschehen, die in Betracht kommenden technischen und finanziellen Fragen zu prüfen und
nach dem Ergebnisse solcher Prüfung ,cin generelles Projekt ausarbeiten zu lassen, auf Grund dessen die Handelskammer mit der Königlichen Staatsregierung in Verhandlung zu treten vermag."
* — Der Direktor der Hessischen BrandversicherungS- Anstalt hat in Folge der zahlreichen in den letzten Monaten in hiesiger Gegend vorgekommenen Brände Jedem eine Belohnung von 500 Mark zugesichert, durch dessen Vermittelung ein Brandstifter entdeckt und dergestalt überführt wird, daß seine rechtskräftige Verurtheilung erfolgt
* — In der ersten Beilage zur gestrigen Nummer des „Staats-Anz." wird eine vom Minister dcSJu.wrn erlassene zweite Anweisung zur Ausführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4- August 1897 (G.-S. S. 301), betreffend die Verfassung und Verwaltung der Landgemeinden, veröffentlicht.
* — Auf den Preußischen und Hessischen StaatS- bahnen wird den am 18. Dezember d. J. und an den folgenden Tagen bis 4. Januar 1896 gewöhnlichen Rückfahrkarten von sonst kürzerer Dauer verlängerte Gültigkeit bis einschließlich den 6. Januar 1898 beigelegt. Die Rückfahrt muß spätestens am letzten GültigkeitStage um 12 Uhr Mitternacht einschl. angetreten und darf nach Ablauf dieses Tages nicht mehr unterbrochen werden. Die gleiche Vergünstigung tritt auch im Verkehr mit der Cronberger-, Kerkerbach-, Brölthaler- und Main- Neckarbahn, der Süddeutschen und Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft, der Eutin-Lübecker, Lübeck-Büchencr, Mecklenburgischen Friedrich-Frang- und Braunschweiger Landeseisenbahn sowie im Verkehr mit den Niederländischen, Sächsischen und Oldenburgischen Staatsbahnen ein. Die direkten Rückfahrkarten nach und von Badischen, Bayerischen, Württembergischen, Pfälzischen und Stationen der Reichseisenbahnen erhalten die verlängerte Gültigkeitsdauer (bis 6. Januar 1898) indessen nur auf den preußischen und hessischen Strecken, während sich die Geltungsdauer auf den Strecken der vorgenannten Bahnen selbst nicht über Mitternacht deS lOtenTages, vomLösungstage ab gerechnet, hmauSerstreckl.
* — Alljährlich hört man in der Winterszeit Klagen über Streunoth. Bei dem Einstreuen werden aber noch viele Vortheile bei unseren Viehbesitzern unberücksichtigt gelassen. So ist z. B. bei manchem Landwirth gebräuchlich, daß beim Einstreuen von Stroh einfach eine ganze Schütte genommen und dieselbe dem Vieh unterbreitet wird, statt daß das Langstroh, welches zum Einstreuen benutzt wird, erst wenigstens einmal entzwei geschnitten und dann erst gestreut würde. Ein Versuch über das Einstreuen von kurz geschnittenem Stroh gegenüber dem Langstroh ergiebt, daß wenn man auf ein Rind ungefähr 10 Pfund Stroh rechnet, vom kurzen Stroh schon 6 Pfund genügen. Außer dieser Ersparniß hat das Einstreuen kurzen Strohes noch sehr schätzbare Vortheile. Kurzes Stroh saugt die Jauche besser auf, giebt deshalb einen trockenen Stall, einen besseren Mist und verhindert den Entgang von Dungstoff. Der kurze Dünger ist auf der Düngstätte einfacher und billiger zu behandeln, weil er, von der Jauche durchtränkt, sich mehr setzt, nicht zu stark verrottet und nicht zu viel Kosten verursacht durch Feuchthalten und Zusatz von Erde. Der kurze Dünger ist einfacher und rascher aufgeladen, auszubreiten und unterzuackern. Es ist nicht mehr nöthig, den Mist hinter dem Pfluge abzustreichen und die Zinken der Egge werden dem im Boden liegenden kurzen Mist durchstreifen, während sie von dem langen ganze Haufen herausreißen.
* — Eine dankenswerthe Verfügung. Die so häufigen, schweren Unglücksfälle, welche immer wieder durch das Alleinlassen kleinerer Kinder in den elterlichen Wohnungen entstehen, haben vor kurzem den Landrath des Kreises Beuthen, Dr. Lenz, zu folgender Verfügung veranlaßt: „Eltern und solche Personen, denen die Pflege und Beaufsichtigung von Kindern unter 12 Jahren obliegt, sind verpffichtet, beim Verlassen ihrer Wohnung, sofern Kinder in obengedachtem Alter dort ohne Aussicht Erwachsener zurückbleiben, dafür Sorge zu tragen, daß die Koch- und Heizöfen der Wohnung, in denen Feuer brennt, gehörig geschlossen, und Brenn- und BeleuchtungS- materialen, insbesondere Streichhölzer, derartig verwahrt werden, daß sie den in der Wohnung zurückgebliebenen Kindern unzugänglich sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden, abgesehen von einer etwa nach