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15078 Einwohner hat. Darunter sind über 14 Jahre: 4893 männliche, 5905 weibliche; unter 14 Jahren: 4280 Kinder.

Fulda, 24. November. Der 25jährige Kaufmann Heinrich Romberg von hier, welcher am 20. September d. J. von einem einem auswärtigen Studenten bei einer Schlägerei einer Mefferstich in den Hals und zwei Stiche in die rechte Brust erhielt, ist bei einer Operation in Marburg gestorben.

Altenmittlau. Ein Konsortium aus Hannover be­absichtigt, am hiesigen Kalksteinbruch eine Cementfabrik anzulegen. Nach den gemachten Versuchen sollen sich die hiesigen Steine ausgezeichnet für vorgenannten Zweck tfgnen. Zur Zeit schweben Verhandlungen über den ErwerbdeS erforderlichen Geländes. Es steht zu erwarten, daß eine Einigung erzielt und das Projekt schon im nächsten Frühjahr verwirklicht wird. Man sieht hier mit Freude der Neuanlage entgegen und hofft dadurch, daß Verkehr und Verdienst sich für .unsere Gegend hebt.

Hanau, 25. Nov. Die städtischen Körperschaften übetrugen die Errichtung des städtischen Elektrizitätswerkes der Firma Schuckert u. Co. in Nürnberg. Die Kosten betragen Mk. 520 000. In Anbetracht eventuell vor­kommender Erweiterung wurden Mk. 600 000 bewilligt. Die Bauleitung wurde Dr. Oskar May übertragen. In den Vorarbeiten soll eine derartige Beschleunigung eintreten, daß während der Sommermonate die Legung der Kabel und zum Herbst 1898 die Abgabe von Licht und Kraft stattfinden kann. Somit ist die Errichtung eines Werkes beschloffen worden, das nur noch eine Frage der Zeit sein konnte und sicherlich für unsere Stadt, namentlich für die Kleinindustrie, von großen Nutzen sein wird.

Marburg, 26. November. Der Landwirth Joh. K. in Raboldshausen bei Homberg besitzt dort zwei Häuser. In einem wohnte der Stellmacher St. Um demselben das Wohnen zu verleiden, hob er ihm eines Tages sämmtliche Thüren und Fenster aus. Als St. fragte, was er denn machen wollte, erwiderte er, er wolle ihm etwas frische Luft verschaffen. So hatte er sich denn heute vor der Strafkammer wegen versuchter Nöthigung zu verantworten. Er behauptet, daß Fenster und Thüren schadhaft und reparaturbedürftig gewesen wären. Auch sei dem St. rechtzeitig gekündigt worden, derselbe sei aber nicht ausgezogen. Der Gerichtshof erachtete es als unstatthaft, dem St. ohne Wissen und Willen in so ausgiebiger Weise frische Luft verschaffen und verurthrilte den K. zu einer Geldstrafe von 5 Mk.

Kassel, 25. November. Ein hiesiger Bürger erhielt von einemNewyorker Advokaten" ein Schreiben, worin ihm mitgetheilt wurde, daß sein Schwager in Washington gestorben sei und ihm 200 000 DollarS hinterlassen habe, er solle daher zur Bestreitungfder GerichtS- und sonstigen Unkosten rc. die Summe von 375 Mk. einsenden. Das soll auch geschehen sein. Wie sich dann herausstellte, handelte eS sich bei der ganzen Sache um den Schwindel eines Amerikaners. Ja ja, gewisse Leute werden nicht alle!

Auf der letzten Messe zu Rinteln hantirte ein dortigerKunstschütze" tn einer Schießbude so ungeschickt mit dem Gewehr, daß dasselbe nach dem Publikum zu loSging und einem jungen Mädchen ein Zahn abge- schoffen wurde, den dieses dann mit der Kugel zu­sammen ausspucken konnte. Der Kunstschütze hat die Doktorkosten beim Zahnarzt für ein Gebiß mit einem Zahn bezahlen müssen.

Fraukenau, 21. November. Am vorigen Freitag wurde hier die vor mehreren Wochen bestattete Leiche des TaglöhnerS Peter Wolf von hier ausgegraben und darauf im Wachtlokal des Rathhauses von den Herren Dr. Kandier und Dr. Jahrmerker von Hain« und Dr. Spiro hierselbst die Obduktion des Leichnams vorgenom­men. Der q. Wolf war zuletzt auf dem Hainaer Hofe thätig und daselbst beim Abtragen eines Sackes Kar, toffeln todt zur Erde gestürzt. Als nun die Wittwe Unfallansprüche geltend machte, wurde ihr eröffnet, daß daS Gutachten des Hainaer Arztes zur Abweisung des Rentenanspruchs führen würde; indessen wurde um volle- Aufklärung in der Angelegenheit zu " erhalten, von der Berufsgenossenschaft im Einverständniß mit der Wittwe Wolf die Sektion der Leiche angeordnet, welche jedenfalls daS Resultat haben wird, daß die Ansprüche der Hinter- bliebencn des Verunglückten befriedigt werden, da nicht Gehirnlähmung die Todesursache ist, sondern ein zweifel­loser Zusammenhang zwischen dem Fall unter schwerer Last und dem bald eingetretenen Tod durch die Oeffnung der Leiche nachgewiesen sein soll.

Frankfurt a. M , 21. November. Vor der II. Civilkammer ging gestern ein interessanter Prozeß zu Ende. Ein hiesiger Lehrer klagte gegen seine ihm vor ca. sechS Monaten angetraute Frau auf Herausgabe ihres etwa 122125 000 Mk. bctragendn Vermögens. Der Kläger ist 47, die Frau 46 Jahre alt. Die Klage gründete sich darauf, daß die Frau die Heraus­gabe ihres Vermögens verweigere: sie leide an Erotomanie (LiebeSwahn) und sei nicht fähig, ein Ver­mögen zu verwalten. Nach dem Frankfurter Recht habe der Mann, so lange er nicht rechtlich von seiner Frau getrennt sei, den Jnspruch auf die Verwaltung und Nutznießung ihres Vermögens, ganz abgesehen tzavon, war in einer kurzen oder langen Ehe vorge­

kommen sei. Die Beklagte erklärt, es falle ihr gar nicht ein, ihrem Manne die 125 000 Mk. auszuliefern, sie erkenne eine Bevormundung durch ihren Mann nicht an, zumal sie eine Klage auf Scheidung von ihrem Manne anhängig gemacht habe; wenn sie ihr Geld aus- händige, könne ihr Mann dasselbe mißbrauchen oder gar aufbrauchen bis zum Scheidungstermine. Die Frau ist jedoch nicht in der Lage, ihrem Manne einen moralischen Defekt vorzuwerfen. Die Frau meinte ferner, wenn sie den Prozeß gewinne, könne sie am Ende von ihrem Manne ihr Geld nicht wieder bekommen. Da festgcstellt wurde, daß die Gattin bei Eintritt der Ehe nicht erklärt hatte, in Gütertrennung leben zu wollen, habe das Frankfurter Eherecht Platz zu greifen, wonach die Frau alles dasjenige, was sie in die Ehe gebracht, ihrem Manne zu gemeinsamer Nutznießung anszuhändigen habe. Das Urtheil wurde gegen Hinterlegung von 125000 Mk. für vollstreckbar erklärt.

Limburg, 23. Nov. In Elz ereignete sich ein be­dauerlicher Unglücksfall. Der 17jährige Zigarrenarbeiter Peter Thome vertrieb sich die Zeit durch Schießen mit einem Revolver. Als er die geladene Waffe in die Tasche stecken wollte, ging ein Schuß los und drang dem Unglücklichen in den Unterleib. Unter schrecklichen Schmerzen ist er heute Morgen gestorben.

Volkmarsen. Am Freitag fand vor dem Königlichen Schöffengericht zu Volkmarsen die Hauptverhandlung gegen die Darlehnskasse zu Niederelsungen bezw. den Verwalter des Konsum-Vereins, Herrn W. Lindenborn von Niederelsungen statt. Auf Antrag des Detaillisten- Verbandes war eine Anklage erhoben, wegen Verkauf von Waaren an Nichtmitglieder § 30a, 145a um Artikel 1 und 2 der Novelle zum Genossenschaftsgesetz vom 12. Mai 1896. Ferner hatte die Amtsan, waltschaft Anklage erhoben wegen Uebertretung der § 15, 33 und 35 der R. G. O. Bier­handel ohne Anmeldung und Schaukbetrieb auf der Stelle. Als Zeugen wurden vernommen der Ortsdiener Löwenstein, Bürgermeister Löwenstein, Lehrer Gerhardt, Landwirth Wilh. Henckelmann und Gendarm Pohl. Zu Punkt 1 der Anklage räumt der Angeklagte ein, daß er an Nichtmitglieder vom 1. Januar 1897 ab fortge­setzt Waaren verkauft habe, sich auch dazu berechtigt gehalten habe, indem der Verein 32 Mk. Gewerbesteuer bezahlte und auf seine Anfrage bei dem Königl. Land­rathsamt, welches sich bei der Königl. Regierung informirt, von letzterer auch am 28. Dezember 1896 den Bescheid erhielt:Der Verein ist, nachdem er Ge­werbesteuer bezahlt, befugt auch an Nichtmitglieder zu verkaufen." Durch diesen Bescheid der Königlichen Re­gierung (welcher auf ein Versehen oder falsche Annahme zurück zu führen ist), bestärkt, hat L. fortgesetzt an Nichtmitglieder verkauft. Herr Bürgermeister Löwenstein als Vorsitzender des Vereins bekundet auch, nach diesem Bescheid im guten Glauben gehandelt zu haben, daß der Verein berechtigt gewesen sei, auch an Nichtmit­glieder zu verkaufen. Er selbst habe das fragliche Gesetz nicht gekannt. Nachdem der Verein aber eines anderen durch die erste Vernehmung im September belehrt, habe derselbe am 28. September den Verkauf an Nichtmit­glieder eingestellt und Lindenborn sollte das Geschäft auf eigene Rechnung übernhmen. Die anderen Zeugen wissen nichts Belanglichcs zu diesem Punkte anzugeben. Zu den anderen beiden Punkten der Anklage wird festgestellt, daß der Angeklagte theilweise den Biervertrieb auf eigene Rechnung getrieben haben will, auch haben einige Mitglieder Flaschenbier kistenweise bezogen, das­selbe nur bei L. gelagert und nach und nach getrunken. Angeklagter behauptet, daß im Laden kein Bier ge­trunken sei und wenn dieses hinter der Hausthür oder im Garten geschehen sei, so sei es ohne sein Wissen ge­schehen. Bier habe er überhaupt nur auf Betreiben einiger Mitglieder angeschafft. Aus der Zeugenaussage des Bürgermeisters L. und Lehrer G. geht hervor, daß dieselben Bier bei L. getrunken haben, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder in dem Vereine zu thun gehabt haben. L. habe ihnen dieses geholt und da sie das Bier nicht immer umsonst haben trinken wollen, hätten sie immer den Werth in Geld auf den Tresen gelegt. Zeuge Henckelmann bekundet, an einem Sommer­tage eine Flasche Bier von L. mit 12 Pfg. gekauft zu haben und auf dem Flur getrunken zu haben. Die Beweisaufnahme wird hiermit geschloffen und glaubt Herr Amtsanwalt Kiel für den Verkauf der Waaren an Nichtmitglieder Freisprechung beantragen zu müssen, da L. nach dem Schreiben der Königlichen Regierung bezw. des LandrathSamteS in guten Glauben gehandelt habe und zu besagtem Verkauf berechtigt gewesen zu sein geglaubt, dagegen beantrage er zu zweiten Punkt, Bier­vertrieb ohne Anmeldung 5 Mark Geldstrafe und für den dritten Punkt, Schaukbetrieb auf der Stelle, 30 Mark Strafe. Nach längerer Berathung ver­kündigt der Gerichtshof zn Punkt 1 und 2 unter näherer Begründung Freisprechung, zu Punkt 3, Schank- betrieb 15 Mark Geldbuße, für hinterzogene Steuer an die Königliche Steuerkasse 30 Mark Geldstrafe eventuell 6 Tage Haft, sowie Tragung sämmtlicher Kosten des Verfahrens._______ _ ______

Aus der vierte»? Dimension.

»Herr Jerichtshof, et jibt Dinge mang dem Himmel un die Erde, von dem sich die Schulweisheit nischt träumen läßt.

Hier in einem Falle kommt det scheene Dichterwort: Du ahnst es nich" zur vollen Jeltung. Aber de Welt von heut zu Tage jloobt ja nischt mehr, der is AllenS tut mem schohß" wat nach dem Tode kommen dhut." So begann der Arbeiter Otto Pfefferkorn vor der 110. Schöffengerichtsverhandlung, vor der er sich wegen Be- iruges in 2 Fällen zu verantworten hatte, seine Ver­theidigungsrede. Vors.: Wie Sie erwähnten, sind Sie über­zeugter Spiritist und wollen uns weiß machen, daß Sie den Betrug, welchen Sie an der Schankwirthswittwe Kahlke begangen haben, als Medium des verstorbenen Ehemanns verübten. Angekl.: Ja, det muß wahr sind. Der olle Kahlke hat mir jeistig überschattet, davon beißt keene Maus een Faden ab. Vors.: Diese geistige Ueber- , schattung soll Ihnen zum ersten Male am Stammtisch unter einer Anzahl guter Freunde, zu denen auch der Bauchredner Lawerenz gehörte, passirt sein. Erzählen Sie uns doch mal, wie die Geschichte anfing. Angekl.: £ Wir machten nach Feierabend die Stube halbdunkel, un f versuchten et mit dem Tischrücken. Da ertönte auf ein- i mal aus eeuem großen Nordhäuserfaß eine Stimme: Otto, helft mir, ick muß versaufen." Ick rief:Jeist wer bi t du denn?" un die Stimme rief wieder.Otto, halt die Schnauze, kennst du mir denn nich? Ick bin dein Freund Franz, der grobe Kahlke. Ick bin, wie Du weeßt, im Säuferwahnsinn jestorben, un zur Strafe for meinen Suff hat mir der Schnapsdeibel in det Nordhäuserfaß injespunnt; da drinnen soll ick mir wieder nüchtern saufen. Aber ick danke vor Backobst. Lieber wieder nach de Charitä als noch een Monat wie ne Fliege in dem Suff rumschwimmen." Vors.: Und solchen Humbug nahm die Zeugin Kahlke für Ernst? Unbegreiflich! Angekl.: Wat iS denn daderbei nich be« jreiflich, wo det janze Lokal mit de eijenen Ohren jehört hat un die Jeschichte mit'n Eid bejlaubigen kann. Et jing aber noch weiter. Wie ick den Jeist im Nord­häuserfaß fragen dhu, mit wat wir ihm denn eijentlich helfen könnten, da antwortete et wieder:Otto, ihr Schafsköppe, wat ihr seid, ihr müßt eenfach det Faß Nordhäuser schleunigst aussaufen. Sag et meiner Emilie, wenn sie mir een Bisken jut war, denn soll sie so ville zum Besten jeden wie möglich; sobald det Faß leer is, denn bin ick erlöst." Vors.: Die Wittwe Kahlke, welche bei dem Gespräch so erregt wurde, daß sie in Krämpfe verfiel, gestattete Ihnen nun, den Gästen so viel vorzusetzen, als sie vertragen konnten, und am nächsten Tage wurde jedem Gast ein großer Nord- I Häuser gratis vorgesetzt, ohne daß er wußte warum. Drei Tage hatte das Erlösungswerk gedauert und als am vierten Tage Sie wieder Tischrückten, da kam die Stimme des verstorbenen Kahlke aus der Gaskrone J herab, i Sie bedankte sich und gab Ihnen auf, von der 5 Wittwe Kahlke für jeden Gast noch drei Mark als Trinkgeld und als Opfer für die arme Seele zu fordern. Frau Kahlke verstand sich auch noch dazu und hiermit war der Geist für immer gebannt. Stimmt das? An­gekl.: Ja det stimmt un ick freue mir, det der Herr Jerichtshof ooch überschattet worden is, weil er allen- so jenau wissen dhut. Bors.: Ich muß die Ehre, als Medium zu gelten, dankend ablehnen, vielmehr ist die Aufklärung des von Ihnen begangenen Schwindels auf sehr natürliche Weise zugegangen. Ihr Helfershelfer Lawerenz hat von der Schweiz her in einer Anwandlung von Reue an Frau Kahlke, die ihm früher sehr viel Gutes gethan, einen Brief geschriebeu, sie von dem frivolen Betrug in Kenntniß gesetzt und sie vor Ihnen gewarnt. Angekl.: So 'n Riesenrindvich! Herr Jerichtshof, der jemeine Kerl is een Lügner. Vors.: Sie mögen ihn so heißen, wir aber werden ihm vollen Glauben beimessen. Der Antrag des Staatsanwaltes lautet gegen den Angeklagten, der schon wegen Eigen­thumsvergehens vorbestraft ist, auf neun Monate Ge­fängniß, welche Strafe auch der Gerichtshof als recht anerkennt.

Gaunerhumor. Herr (der einen Vagabunden im Wirthshaus antrifft):Was! Hier treff ich Sie, und vor einer halben Stunde haben Sie mich angebettelt und gejammert, Sie müßten sich ersäufen?" Strolch: , Das thu' ich auch, wie Sie sehen, ratenweise!"

Markt- und Handelsnachrichten.

Fulda, 27.November. Auf dem heutigen Schweinemarkt waren aufgetrieben: 11 Stück Läufer, Preis 37 bis 38 Mark per Stück. Ferkel, Preis 8 bis Mark das Stück. Qualität der Waare d weniger gut, Handel schlecht. Frankfurt a. M., 29. November. Hiesiger Wei»«« 19,75 - 20,00 Hiesiger Roggen 15,25-00, Russischer 14,25 15,50 Hiesige Gerste 18,25-19.50 Pfälzer 18,25 -19.50 Hafer f. nach Qualität hiesiger 14,25 -15,50 Mark Alles per 100 Kilo. Frankfurt, 29. November. Der heutige Viehmarkt war mit 356 Ochsen, 42 Bullen, 657 Kühen, Stieren und Rindern, 240 Kälbern, 536 Hämmeln u. 801 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt r Ochsen 1. Qual. Mark 68 -70, 2. Dual. 6165, Bullen 1. Qual. 53-55, 2. Dual. 49-50, Kühe, Rinder und Stiere 1. Dual. 5660, 2. Dual. 4246 Alle» per 100 Pfund Schlachtgewicht. Kälber 1. Dual. 63 -67, Pfg 2. Dual. 5357 Pf., Hämmel 1. Dual. 5355 Pfg., 2. Qual. 40-44 Pfg., Schweine 1. Dual. 65-66 Pfg., 2. Dual. 63-64 Pfg. Alles per 1 Pfund Schlachtwich Sdden4toist^^ i ärbige Hentteberg-Seide von 75 Pfg. bis Mk. 18.65 p. Met, n den modernsten Geweben, Farben, und Dessins. An Private f iorto- und steuerfrei ins Haus. Muster umgehend.

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