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Mittwoch, bett 17. November 1897
48. Jahrgang
HpMHh^^ °uf bte „Schlüchterner Zeituug" werden noch fortwährend von allen ' ■ / > - ■ ~ Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich
Berlin. Unser Kaiser ist von seiner oberschlesischen " Reise wohlbehalten nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückgekehrt. In den letzten Tagen war der Monarch bekanntlich Jagdgast des Fürsten Pleß. — Auch die Kaiserin ist aus Plön in Potsdam wieder eingetroffen. — Der Kaiser traf Freitag kurz nach 5 Uhr Abends in Pleß ein und begab sich alsbald nach dem fürstlichen Schlosse. Daselbst fand Abends ein größeres 'Diner statt. Am nächsten Morgen begab sich der Kaiser zur Fasanenjagd in die Fasanerie Czarnedory. ' ■— Die Ergebnisse der Jagd in Kuchelna sind folgende: Geschossen wurden insgesammt 4300 Stück Wild und zwar 4244 Fasanen, 46 Hasen, 6 Kaninchen und 4 diverse Stücke. Der Kaiser allein schoß hiervon: 1236 Stück und zwar: 1224 Fasanen, 10 Hasen und 2 diverse Stücke. Mit diesem außerordentlichen Ergebniß an einem Tage hat der Kaiser ein früher nie erreichtes Resultat zu verzeichnen, was in der fürstlichen Jagdgesellschaft umsomehr Aufsehen erregte, als die Schießzeit kaum vier Stunden gewährt hat. Der Kaiser machte also durchschnittlich in der Minute fünf Treff er.
— Ueber den Gesundheitszustand des Fürsten Bis- marck, der in den letzten Tagen etwas bedenklich war, liegen heute bessere Nachrichten vor.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Einberufung des Reichstages zum 30. November.
— Stöcker hat gegen das Urtheil des Neunkirchener Schöffengerichts, durch welches Frhr. v. Stumm freigesprochen wurde, Berufung eingelegt.
— Es ist von Interesse, zu vergleichen, wie allmählich in der Invalidität- und Altersversicherung die Invalidenrenten das U-berg-wicht erlangen. Am 1. Oktober 1894 haben die Invalidenrenten von der Gesammtzahl der bewilligten Renten nur 26 Prozent ausgemacht, am 1. Oktober 1897 waren sie schon auf 47 Proz. gestiegen, hatten also in einem Zeitraume von drei Jahren um mehr als 20 Proz. von der Gesammt- zaht zugenommen. Es dürfte kein Jahr mehr vergehen, und die Anzahl der bewilligten Altersrenten wird hinter die der Invalidenrenten getreten sein.
Spändau. Auch ein alter Krieger. Ein mit dem Eisernen Kreuz 1. und 2. Klasse geschmückter Mann
hatte vor mehreren Jahren in der Kömgl. Munitionsfabrik zu Spanbau Beschäftigung als Magazmarbeiter gefunden; er wies Papiere auf den Namen Nieti lautend auf/ und niemand zweifelte daran, daß er ein alter Krieger aus dem letzten Feldzuge war. Er war etwas leidend infolge der im Kriege ausgestandenen Strapazen, und seine Vorgesetzten wollten ihm einen leichteren Posten geben. Bevor es hierzu kam, sollte er, da es sich um eine Art Vertrauensstellung handelte, seine sämtlichen Militärpapicre und auch Nachweise über den rechtmäßigen Besitz der Orden einreichen. Dies verzögerte sich aber auffällig. Inzwischen war auch die Polizei auf den „alten Krieger" aufmerksam geworden. Er wohnte in einem Dorfe bei der Stadt und hatte, um sich zu verheirathen, sein Aufgebot unter dem Namen Schröder angemeldet. Ermittelungen ergaben, daß der Mann kein Recht hatte, die Kriegsauszeichnungen zu tragen, denu er war überhaupt nicht Soldat gewesen. Der Verdächtige wurde verhaftet.
Magdeburg. Die Magdeburgische Eisenbahnbehördc hat im Interesse der Verkehrssicherheit verfügt, daß jeder Außenbeamte, vom Zugführer bis zum Weichensteller, sich während der Dienstzeit jeglicher Lektüre zu enthalten hat. Kontrolbeamte und Bahnmeister haben die Anweisung erhalten, auf strengste Befolgung dieser Vorschrift zu achten. Infolge dieser Verfügung ist es dahin gekommen, daß dieser Tage ein größeres Packet mit kirchlichen Wochenschriften, Sonntagsvläitern :c., die bisher vom Striefener Verlag zur Bertheilung an die Eiscnbahnbcamlen entgingen, uneröffnet wieder zurückgesandt wurde.
Lotste! bei Stendal, ,12. November. Von hier wird gimeldet, daß hierselbst bei einem Scheu-.eubra.lde die verkohlte Leiche eines fremden Menschen aufgefunden;
Kastei, 12. November. Der Sohn des Aufsehers Joh. Eppelmann spielte dieser Tage mit einem sogen. Kreisel, der s. Zt. auf der Berliner Gewerbeausstellung gekauft worden war. Der Kreisel wurde auf einer Tischplatte zum Drehen gebracht, als sich plötzlich ein Stück loslöste und dem Jungen ins Auge flog; die Verletzung war eine so schwere, daß das Auge sofort auslief.
Offenbach, 9. November. Wie groß der Consum an Pferdefleisch in hiesiger Stadt ist, geht aus der Thatsache hervor, daß in verflossener Woche von einem Pferdemetzger allein 14 Pferde geschlachtet wurden. Rechnet man den anderen Pferdemetzger mit etwa 6 Pferde hinzu, so ergibt sich ein Wochenverbrauch von 20 Pferden. — Hier wurde wieder falsches Geld im Umlauf gefunden und beschlagnahmt. Es war dies 1 Thalerstück, 1 Einmarkstück und 1 Zwanzig-Pfennig- stück. Bei den beiden erstgenannten Geldstücken ist die Prägung eine gute, bei dem letzteren jedoch eine recht schlechte.
Lokales «rtd Pxoviuzielles.
* Schlächtern, 16. Nov.
* — Mit dem Schlüsse des laufenden Jahres tritt an Handel- und Gewerbetreibende die alljährlich wieder- keyrende Nothwendigkeit heran, die gerichtliche Einziehung
wurde. Es wird jetzt Näheres über den unheimlichen Vorfall bekannt. Am Mittwoch Abend kehrten in die hiesige Wirthschaft zwei Fremde ein und verlangten zu Essen. Im Gasthofe sollte zu derselben Zeit eine Theatervorstellung stattfinden, weswegen man mit den Vorbereitungen zu thun hatte nnd die fremden Wanderer abwies. Dafür wollten sie sich rächen und eine korn- gefüllte Scheune in Brand stecken. Einer der Unbekannten schlich sich in dieselbe, schloß die Thür hinter sich und legte Feuer an. Als er wieder ins Freie wollte, konnte er die mit einem Sicherheitsschloß versehene Thür nicht öffnen. Der Brandstifter, welchem die Flammen auf den Leib rückten, suchte in dem vom Feuer noch nicht erfaßten Theil der Scheune nach einem Ausgang, fiel dabei aber mit dem Fuße in eine Versenkung, in welcher sonst das Transmissionsrad einer Dreschmaschine läuft, und zwar mit dem Gesicht nach unten. In dieser Lage erstickte und verbrannte er. Sein Komplice ist entkommen.
Erfurt, 9. November. Die Ausbreitung der Kurpfuscherei in den hiesigen ländlichen Gemeinden des hiesigen sowie des angrenzenden Merseburger Regierungsbezirks ist eine recht erhebliche, wie die auf einen Erlaß des Regierungspräsidenten hier vorge- nommencn Erhebungen dargethan haben. Unter anderem wurde ermittelt, daß auch ein Geistlicher als Heilkünstler auftrat, und zwar als Spezialist im — Klystiren. Ein anderer Medizinmann verschuldete den Tod eines Kindes, ein dritter brächte ein Dienstmädchen, nachdem er diesem 60 Mark abnahm, fast an den Rand des Grabes. Verschiedene dieser „Fälle" dürften noch ein gerichtliches Nachspiel haben.
Aschaffenburg, 13. November. In dem Prozeß
gegen den Fabrikanten Kromer, in dessen Fabrik seiner Zeit eine Explosion den Tod von 11 Personen zur Folge gehabt hatte, wurde Kromer wegen fortgesetzter Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz zu 3 'k Monaten Gefängnis und zur Tragung der Kosten verurtheilt.
Mainz, 11. November. Bei dem Wirthe „zur Stadt Mailand" erschien anfangs September der Handelsmann Isaak Fuld aus Roßdorf bei Darmstadt. F. theilte dem Wirthe mit, er könne jede Woche 700 Mark verdienen, wenn er gegen Zahlung von 300 Mk. 1000 falsche Papierscheine übernähme, die außerordentlich gut nachgemacht seien. Der Wirth ging anscheinend auf das Anerbieten ein, setzte jedoch die Polizei davon in Kenntniß. Am 7. September kam nun Fuld zu dem Wirth und bestellte ihn zu einer Zusammenkunft in eine Weinwirthschaft, wo er gegen 300 Mark die versprochenen 1000 Mk. erhalten könne. Beide trafen sich denn auch und F. übergab dem Wirth ein mit 5 Siegeln versehenes „Werlhpacket". Zugleich aber drang die Polizei in das Zimmer und verhaftete Fuld. Beim Oeffnen des Packets fand sich nur Zeitungspapier vor. Die Strafkammer des Landgerichts verurtheilte den 47jährigen vorbestraften Schwindler zu 1 s/< Jahren Zuchthaus und 300 Mark Geldstrafe.
vom 14. Juli 1853 der dreijährigen Klageverjährung unterworfen sind, zu betreiben, um sich dadurch gegen den Ablauf der kurzen Verjährungsfrist zu schützen. Regelmäßig geschieht dies — wie auch zweckmäßig — im Mahnverfahren nach §. 628 ff. der deutschen Civil- Prozeß-Ordnung.
* — „Zu Einkaufspreisen" der vorgeschrittenen Saison wegen offcrirte in Zeitungsannoncen ein Kaufmann Hüte. Ein Konkurrent ließ, um die Richtigkeit dieser Anpreisung festzustellen, einen Hut kaufen, mußte aber dafür einen höheren Preis als den Einkaufspreis bezahlen. Infolge dessen verklagte er den Kaufmann wegen unlauteren Wettbewerbes. Das Urtheil lautete auf 200 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Haft, sowie auf Bekanntmachung des Urtheils in den öffentlichen Blättern.
* — Eine maßgebende Entscheidung für das Versammlungsrecht fällte der Strafsenat des Kammergerichts Berlin in der Frage, ob der Vorsitzende eines Vereins, welcher eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt, verpflichtet werden kann, der Polizei auch die Wohnung der Mitglieder anzugeben. Der Senat bejahte die Frage im Prinzip in dem Sinne, daß eine solche Verpflichtung für den Vorsitzenden vorliegt, sobald derselbe im Stande ist, die betreffenden Adressen zu nennen.
— Die Frage, ob Wein ein Heilmittel im Sinne des Krankenkassengesetzes ist und demzufolge die Krankenkasse bei ärztlicher Anordnung dafür aufzukommen hat, ist jetzt in bejahendem Sinne entschieden worden. Das Provinzial-Medizinalkollegium hat sich in einem Gutachten dahin ausgesprochen, daß Wein in verschiedenen Krankheitsfällen sowie bei Genesenden ein wichtiges Stärkungsmittel sei und mithin dessen Lieferung für den Patienten gleichfalls unter die Pflichten der Krankenkasse zu rechnen sei.
* — Theater. Freitag, den 19. findet Nachmittags 5 Uhr beginnend eine Schüler-Vorstellung statt. Den Herren Seminaristen und den Schülern der Präparanden- Anstalt wird somit Gelegenheit geboten, eines der besseren Bühnenwerke der beliebten Verfasserin Charlotte Birch- Pfelffer, zu sehen. „Der Goldbauer" ist ein vorzügliches Charaktergemälde, welches sich durch effectvolle Scenen verbunden mit interessanter, spannender Handlung Vortheilhaft auszeichnet. — Abends 8'2 Uhr dieselbe Vorstellung, welche allen Theaterfreunden hiesiger Stadt bestens zu empfehlen sein dürfte.
* — Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer vom 11. November. Vor der L.'schen Wirthschaft in Wallroth gerieten im Januar d. I. der Wagner Hch. M. und der Taglöhner Joh. M. von dort in Streitigkeiten, als deren Folgen beide unbedeutende Verletzungen davontrugen. Joh. M. erhielt nun wegen nächtlicher Ruhestörung ein Strafmandat. Da er nicht allein bestraft werden wollte, erstattete er Anzeige gegen Hch. M. als ebenfalls in Ruhestörung verdächtig. Inzwischen kam es an's Tageslicht, daß bei den Streitereien das Messer eine Rolle gespielt hatte und bemächtigte- sich hierauf die Staatsanwaltschaft der Sache und citirte die Beiden vor bte Strafkammer. Hier wird nun festgestellt, daß Joh. M. s. Z. ein besser benutzte und erhält er dieserhalb 2 Monate Gefängniß, sein Partner wird srcigesprochen. — Der 21jährige Arbeiter Nicolaus G. von Hohcnzell, jetzt in Bochum, war wegen Unterschlagung von Mk. 2 von dem Schöffengericht in Steinau
zu 3 Tagen Gefängniß verurtheilt worden und legte hiergegen Berufung ein. Unter einem Rottenführer H. waren im Januar d. I. mehrere Arbeiter und mit ihnen der Angeklagte beschäftigt, im Walde bet Hohcnzell Holz zu schlagen. Während der Arbeit wurde der Ruf nach Schnaps laut und G. wird in den nahen Ort geschickt, um für Mk. 2 solchen zu kaufen. Dies geschieht, Sonnabend ist Abrechnung, G. erhält seinen Lohn, nebst den fraglichen Mk. 2, die er dem Verkäufer des Schnapses jedoch nicht abliefert, angeblich weil es an dem Abend hoch her ging, er das Geld in die Westentasche steckte und nicht mehr daran dachte. G. wird reigesprochen, da es nicht festgestellt ist, daß er die Ab- icht hatte, sich den Betrag anzueignen.
* — Die Arbeiter, Colonie Neu-Ullrichstein. Im Nagistratssaal des Römer in Frankfurt hielt am Donnerstag der „Verein für das Großherzogthum Hessen und die Provinz Hrssen-Nassau zur Beschäftigung Ar-
derjenigen Ausstände, die noch dem kurhessischen Gesetz beitsloser" seine Hauptversammlung ab. Nach dem ge.