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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
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^^ftpftitMAOtt “^ ^e „Schlüchterner Zeitung" 7 y^pitUUllytll werden noch fortwährend von allen .- ^ ■ , —~._...............Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
gegen die Post klagbar, wurde in zwei Instanzen kostenpflichtig abgewiesen. Das Erkenntniß sagt: „Nach §. 6 über das Postwesen vom 28. Oktober 1876 leistet die Post dem Absender für den Verlust rekommandirter Sendung im Falle reglementsmäßiger Einlicferung Ersatz. — Die Frage ist daher nur, ob in dem vorliegenden Falle ein Verlust im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dies ist zu verneinen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Verlust einer Sendung dann eingetreten ist, wenn diese an den Adressaten nicht bestellt und deren Verbleiben nicht mehr zu ermitteln ist. Eine Beschädigung liegt vor, wenn die Beschädigung durch eine den Inhalt selbst angreifende Verletzung einen unmittelbaren Schaden hat. Nach dieser Definition ist nun der fragliche Brief zweifellos beschädigt, aber nicht verloren. Der dem Absender wichtigste Inhalt war zweifellos das Geld; immerhin war das aber nicht der ganze Inhalt, das mit einer Notiz beschriebene innere Kouvert gehörte auch dazu. Die Notiz enthielt eine Nachricht und damit einen Theil des Inhaltes. Dieser Theil der Sendung ist angenommen. Man kann also nicht davon sprechen, daß die Sendung nicht ihr Ziel erreicht hat. Vielmehr hat die Sendung nur erheblichen Schaden gelitten, ist also „beschädigt". Für Beschädigung eingeschriebener Sendungen hat die Post jedoch keinen Ersatz zu gewähren.
Dortmund. „Einen „originellen aber verdienten Reinfall" hat ein Dortmunder Herrenkonfektionsgeschäft erlebt. Es erklärte sich durch Inserat bereit, jedem auswärtigen Käufer bei einem Einkauf von 20 Mk. an, den Preis einer Eisenbahnfahrkarte dritter Klasse zurück zu erstatten. Diese Anzeige machte sich ein findiger Kopf zu Nutze, lud einen Verwandten aus Ostfriesland, der bis dahin die theuren Reisekosten gescheut hatte, zum Besuche ein, fauste mit ihm in dem betreffenden Ge- schüft einen Anzug von 30 Mk. und brächte, unter Vorlegung der Rückfahrkarte, 18 Mk. für Reiseunkosten in Abzug. Alles Reden des Kaufmanns half nichts, der Käufer bestand auf seinen Schein, und das betreffende Geschäft mußte 18 Mk. Fahrgeld bezahlen.
Frankenhausen (Kyffhäuser), 8. November. Mit den Nationalfestspielen am Kyffhäuser wird es nichts. Die amtliche „Swarzburg-Rudolstädtische Landeszeitung" erklärt gegenüber einem in der „Sangerhäuser Zeitung" erschienen Protest eines Landwirthes gegen das Projekt, daß es wohl als ausgeschlossen gelten dürfe, daß die fürstliche Regierung jemals ihre Zustimmung dazu geben könnte, weshalb alle Schreibereien bezüglich des erwähnten Kyffhäuser-Projektes sich von selbst erübrigten.
Baden-Baden, 5. November. Die Sommersaison in Baden-Baden hat nun ihr Ende erreicht. Nach dem Ergebnisse der soeben abgeschlossenen Zählung ist unsere Bäderstadt vom 1. November 1896 bis zum 1. d. M. von rund 67,000 Fremden besucht worden. Es ist dies eine Zahl, welche die bisher hier erreichten höchsten Frequenzziffern in den Schatten stellt. Vorläufig beginnt nun die Wintersaison, die neben den günstigen klimatischen Verhältnissen Baden-Badens auch die dauernde Niederlassung vieler auswärtigen Familien zur Folge hat. Es interessirt vielleicht, zu hören, daß die Einwohnerzahl Baden-Badens sich im Laufe dieses Jahrhunderts versiebenfacht hat. Gegenwärtig ist die Bauthätigkeit eine besonders rege, und es entstehen eine ganze Reihe neuer Villen, durch die der Umkreis der Stadt sich immer weiter in die schöne Umgebung hineinschiebt.
Ausland.
Rußland. Eine furchtbare HungerSnoth ist im nördlichsten Rußland ausgebrochen und fordert wie im Jahre 1891 viele Opfer. Wie dem „B. L. A." aus Petersburg telegraphirt wird, herrscht unter den Kalmücken in der großen Steppe des Archangel'schen Gouvernements der Hungertyphus und fordert große Opfer. Das Aussehen der Unglücklichen spottet, wie Augenzeugen berichten, aller Beschreibung. Die Menschen sind wandelnde Scelette und nur Haut und Knochen, die Köpfe sind oft wie Eimer groß angeschwollen. Mit der jetzt anbrechenden Kälte wird die Lage noch bedrohlicher werden. Feste Speisen zu sich zu nehmen sind die Meisten nicht mehr im Stande, die einzige Nahrung ist (falls auch diese noch vorhanden) etwas Thee,
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hörte in Groß-Strehlitz am Mittwoch Bdrmittag die Vortriige des Chefs des Miti- tärkabinetS und deS Chefs des Civilkabinets und reiste dann nach Kuchelna, wo am Donnerstag auf Fasanen gejagt wird.
— Eine der durch das Börsengesetz beabsichtigten Wirkungen, und zwar die bedeutsamste, ist eingetreten: Da» Privatpublikum beginnt, sich trotz „steigender Konjunkturen" und „fester Stimmungen" von den Spekulationen fernzuhalten. In den finanziellen Berichten ertönen laute Klagen ob der mangelhaften Betheiligung des PrivatpublikumS an der Börsenspekulation. Das , Geschäft an der Börse ist wesentlich „stiller" geworden, seit die berufsmäßigen Spekulanten unter sich sind und dir Privatleute, die sonst gerupft wurden, draußen bleiben. Die kleinen Kapitalisten werden es den Gesetzgebern danken, daß fie jetzt gegen die Verführungen zu« Börsenspiele geschützt sind.
— Bon offiziöser Seite wird eine allgemeine Vermehrung des Betriebspersonals bei den preußischen StaatSbahnen in Aussicht gestellt.
— Die Gefahren der Harmonikazüge. Der preußische Eisenbahnminister hat jüngst seine untergebenen Behörden aufgefordert zur gutachtlichen Aeußerung über
7 die Beseitigung deS oft beklagten Gedränges in den Seitengängen der Harmonikawagen. Gleichzeitig mit diesem Erlaß kommt zu uns die Kunde von dem furchtbaren Unglück deS in den Hudson gestürzten Schnellzüge» zwischen Brooklyn und Chicago, und wir lesen, daß viele Insassen in den Wagen elend ertrunken find weil man nicht zu ihnen gelangen und sie nicht aus den rollenden Särgen herausholen konnte. Annähernd AehnlicheS hat sich bei dem ersten großen Unglücksfall eines HarmonikazugeS in Deutschland, dem vom August
d. I. bei Cclle, ereignet: auch dort bot die Herausschaffung der Verletzten aus den nur an den zwei Stirnseiten zugänglichen langen Harmonikawagen die größten Schwierigkeiten. Die „Voff. Ztg." weist darauf hin, welchen furchtbaren Gefahren die Reisenden in den Harmonikazügen bei jedem ernsteren Unglücksfalle ausgesetzt find. Man bedeute: Die Wagen find etwa doppelt | so lang wie ein gewöhnlicher Koupeewagen; während aber dieser ungefähr 10 bis 12 Ausgänge zu beiden Seiten hat, nämlich je zwei aus jedem Koupee, also ein Harmonikawagen von der doppelten Länge deren 20 bis 24 haben müßte, hat er in Wahrheit nur vier, und zwar alle an der gefährdesten Stelle gelegen und bei einem Zusammenstöße unfehlbar verrammelt. Es bliebe also bei einem schweren Unglücksfalle den Insassen der Harmonikawagen, den (^{[gebliebenen wie den verletzten, kein anderer Weg als durch die Fenster, und diese sind selbst für einen gewandten Mann nicht passirbar. Un- begreiflicherweise hat die Bahnverwaltung die Fenster nicht nur so schmal herrichten lassen, daß höchstens Kinder durchgeretcht werden könnten, sondern sie hat den Ausgang noch durch die berüchtigte Querstange verrammelt, die in diesem Falle sogar aus Messing be= A steht! Wir möchten die Frage aufwerfen: will die Bahnverwaltung es darauf ankommen lassen, bis sie durch einen furchtbaren Unglücksfall belehrt wird, daß _ «an nicht für einen Wagen, in dem sich 70 bis 80 7 Menschen befinden, nur vier der Zertrümmerung ausge- ietzte Thüren lassen darf? WaS wäre einfacher, als die Bauart der Züge der (Berliner) Wannseebahn auf dir Harmonikazüge zu übertragen, also Wagen mit ttnem Seitengange, aber außerdem mit den gewöhnlichen Koupeethüren nach rechts und links! Wenn irgendwo das warnende Wort vom „Vorbeugen" Anwendung und lrichte Befolgung findet, dann in diesem Falle.
* — In einem Prozesse gegen die Kaiserliche Ober- Pastdirektion in Hamburg ist neulich ein Erkenntniß veröffentlicht worden, welches jeden Privatmann interessirt. Der Kläger hatte seiner in einem Seebade weilenden Mutter einen Fünfzigmarkschein durch Einlegen in einen Brief übersandt und diesen einschreiben lassen. Der Brief ist angekommen, war aber fichtlich verletzt und der Papiergelde» beraubt. Der Absender wurde jedoch
Samstag, den 13. November 1897.
48. Jahrgang.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 12. Nov.
* — Die Fleischpreise fangen erheblich an zu steigen und wird das Pfund Schweinefleisch von den Mebhrrn bereits zu 65 Pfg. gekauft, was wohl darin zu suchen ist, weil viele Schweine verendet sind. Auch die Ferkel haben ziemlich hohe Preise und werden durch die reichliche Kartoffelernte voraussichtlich noch theurer werden. Die Nachfrage mehrt sich von Tag zu Tag.
* — In diesem Jahr fällt der Buß- und Bettag auf Mittwoch den 17. November und das evangelische Todtenfest auf Sonntag den 21. November. An den Vorabenden des Bußtages und des Todlenfestes, sowie an diesen beiden Festtagen selbst dürfen weder öffentliche noch private Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Lustbarkeiten stattsinden. Am Bußtag dürfen außerdem auch öffentliche theatralische Vorstellungen, Schaustellungen und sonstige öffentliche Lustbarkeiten, mit Ausnahme der Aufführungen ernster Musikstücke, Oratorien u. s. w. nicht stattsinden. An dem Todten- festtag sind nur theatralische Vorstellungen ernsten Inhalts gestattet.
— Nach einer Entscheidung des Berliner Gewerbegerichts gelten die jüdischen Feiertage nicht als gesetzliche Feiertage. Ein Arbeiter wurde gezwungen, während der jüdischen Feiertage zu feiern und erhielt keine Entschädigung. Die erhobene Klage hatte zur Folge, daß der jüdische Arbeitgeber zur Zahlung der geforderten Entschädigung verurteilt wurde.
* — Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer vom 8. November. Der 50jährige Bauer Joh. K. von Hintersteinau ist nicht nur begeisterter Anhänger des Alkoholismus, sondern illustrirt auch das Gegentheil eines sparsamen Menschen. Auf Grund dieser Thatsachen beantragte seine Frau am 18. Mai d. I. vor dem Amtsgericht zu Schlüchtern das Entmündigungs- Verfahren gegen ihren Mann. Am Abend fraglichen Tages von ihrem Gange zurückkehrend hörte sie den Bauern in der Wohnung toben und die Worte aus- stoßen: „Heute gibt es noch ein Unglück, wenn die . . . nach Hause kommt schneide ich ihr den Hals ab". Die Frau, hiernach kein Verlangeu tragend, entzog dem Wütherich ihren Anblick, übernachtete bei Verwandten und kehrte erst am anderen Morgen, als K. bereits das Vieh auf die Weide getrieben hatte, in ihre Behausung zurück. Als ihr Mann heimkehrte und ihrer ansichtig wurde, kam er, mit einem Beil bewaffnet mit den Worten: „Verrecken mußt Du doch" auf sie zu. Die Frau flüchtete sich durch die Thüre, schloß diese zu und begab sich zu dem Bürgermeister um diesem Anzelge zu erstatten, der denn auch das Weitere veranlaßte. Durch schöffengerichtliches Urtheil zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt, (erschwerend kam der Umstand in Betracht, daß K. schon wegen Bedrohung, Widerstands rc. vorbestraft ist) legte K. Berufung ein, die gestern durch Bestätigung des erstinstanzlichen Urtheils ihre Bestäigung fand. K. gab zur Begründung seiner Berufung an, seine Frau sei von dem Bürgermeister unterstützt worden. Was die incriminirende Aeußerung angehe, so will er dieselbe nicht auf seine Frau, sondern das Vieh angewandt haben. Die in den Stall zurückgebrachte Kuh sei zwischen die Pferde gerannt, habe eines derselben ge- stoßen worauf dieses ausschlug und ihn getroffen habe, daraufhin sei seinerseits jene Aeußerung gefallen. Das Gericht schenkt dieser Darlegung jedoch kelnen Glauben und erkennt wie oben. — Undank ist der Welt Lohn. Diese Erfahrung hat der Fuhrmann B. von Steinau zu seinem Leidwesen machen müssen. Er fuhr am 18. August mit seinem Wagen, worauf sich ein Fäßchen Essigsprit befand, von Wächtershach nach Wittgenborn. Aus Gefälligkeit ließ er 2 junge Arbeiter von Wttlgen- born, die Taglöhner M. und P. mitfa^ren. In Wittgenborn angelangt, kehrten die Drei erst noch in einer Wirthschaft ein und während sich der Fuhrmann mit der Wirthin eine Weile unterhielt, waren seine beiden Fahrgäste auf einmal ohne ein Wort des Abschieds oder deS Dankes verschwunden. Als er sich darauf nach seinem Wagen begab, war auch sein Fäßchen nicht mehr da, die Anzeige bei dem Bürgermeister und die danach vorgenommene Haussuchung bei seinen Fahrgästen förderte das gestohlene, höchst wahrscheinlich gänzlich verkannte Objekt in deren Hof zu Tage. Sie leugnen zwar ent- schieden den Diebstahl, werden aber doch gänzlich über-