MüchternerMung
Erscheint Mittwoch und Sanistag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
32 90. Mittwoch, den 10. November 1897. 48. Jahrgang
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R<»k1^iZN^a0« °"k die „Schlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen - —-■ ! Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
Betreff: Manöver der bayerischen Armee 1897, hier Vorspannkosten.
J.-Nr. 16044. Der Königlichen Intendantur wird auf den Bericht vom 24. September 1897 Nr. 23950 bekannt gegeben, daß eine nachträgliche Erhöhung der bei der Ermiethung des Vorspanns für die diesjährigen großen Manöver vereinbarten Vergütungen nicht ge= währt werden kann, indem eine Abänderung rechtsgültiger Verträge zum Vortheil der behelligten Privatpersonen nach den bestehenden Verwaltungsgrundsätzen nicht zulässig ist.
Hierbei wird im Hinblick auf den drittletzten Absatz des eingangs bezeichneten Berichts bemerkt, daß auch das Königliche Preußische Kriegsministerium sich nicht in der Lage sah, der von einem Theil der Vorspann gesteller bei der Intendantur des VIII. und XL Armeekorps beantragten Gewährung höherer, als der bei der Ermiethung vereinbarten Vergütungen eine Berücksichtigung zutheil werden zu lassen.
München, den 25. Oktober 1897.
* K. B. Kriegsministerium.
gez. Frhr. v. Asch.
Dient den Herrn Bürgermeistern der betr. Gemeinden unter Bezugnahme auf die Kreisblattsbekanntmachung vom 29. v. Mts. — Kreisblatt Nr. 40 — zur Kenntniß mit der Aufforderung, nunmehr die Vorspann-Liqm dalionen, soweit es nicht schon früher geschehen ist, nebst den zugehörigen Anlagen ordnungsmäßig bescheinigt binnen 3 Tagen hierher einzureichen.
Schlächtern, den 29. Oktober 1897.
___________Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser und die Kaiserin werden ihre für das Frühjahr in Aussicht genommene Reise nach Jerusalem wahrscheinlich auf den Herbst verschieben, denn es wird die Einweihung der evangelischen Kirche in Jerusalem aller Wahrscheinlichkeit nach erst am 31. Oktober nächsten Jahres, am Gedenktage der Grundsteinlegung durch den damaligen Kronprinzen stattfinden.
* — Militärkäufe direkt bei den Produzenten. Die Königlichen Proviantämter haben bekanntlich die Anweisung, soweit wie angängig, Naturalien unter Ausschluß des Zwischenhandels direkt von den Produzenten anzukauien und zur Erreichung dieses Zweckes sich mit den Gemeinde-Vorständen in Verbindung zu setzen. Demgemäß werden jetzt die Gemeinde - Verwaltungen von den Aufsichtsbehörden angewiesen, sobald von den Proviantämtern eine diesbezügliche Aufforderung erfolgt, in jedem Falle den Ortseingesessenen von dem beabsichtigten Ankauf von Naturalien sofort Kenntniß zu geben, da der Landwirthschaft durch die Art des direkten Ankaufs vom Produzenten 1 mit Umgehung des Zwischenhandels bedeutende Vortheile geboten werden können, indem die Proviantämter natürlich in der Lage sind, bedeutend höhere Preise zu zahlen als die Getreidehändler, mithin der Verdienst, der sonst in die Tasche der Zwischenhändler fließt, der Landwirthschaft selbst zu gute kommt.
* — Welche Festtage genießen gesetzlichen Schutz? In der Gewerbeordnung befindet sich die Anordnung, daß die Landesregierungen „unter Berücksichtigung der „örtlichen und konfessionellen Verhältnisse" bestimmen, welche Tage als Festtage gelten. Von den Landesregierungen haben von dieser Ermächtigung 17 Gebrauch gemacht, und zwar: Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg, Sachsen - Meiningen, Sachsen - Altenburg, SachseN'Koburg und Gotha, die beiden Schwarzburg, Reuß ä. L., Schaumburg-Lippe, 'Lippe, Lübeck, Bremen und Elsaß-Lothrigen. In den übrigen Bundesstaaten bleibt es bis auf Weiteres bei dem bisher geltenden Rechte. Ueberall im ganzen deutschen Reich nun ce t n als Festtage das Weihnachts-, Öfter- und Pfingstfest, und zwar je 2 Tage (nur in Reuß ä. L. 3 Tage), außerdem der Neujahrs- und Christi-Himmelfahrtstag.
In Preußen gilt als Festtag allgemein außerdem noch der Bußtag (der Mittwoch vor dem letzten Sonntage des Kirchenjahres). Alle genannten Festtage, sogen, „gesetzliche" Festtage, genießen gesetzlichen Schutz wie die Sonntage. Insbesondere ist also an ihnen „Sonntagsruhe" im Handelsgewerbe, in Industrie und Handwerk. Auch die Festtage Mariä Lichtmeß (2. Februar), Mariä Verkündigung (25. März), Fronleichnam, Peter und Paul (29. Juni), Mariä Empsängniß (8. Dezember) genießen in Preußen gesetzlichen Schutz, aber nicht so weit, wie die Sonntage und die vorhin erwähnten Festtage. „Sonntagsruhe" in Handel, Industrie und Handwerk ist an diesen Tagen nicht, und die Bestimmungen über die Sonntagsheiligung greifen nur insoweit Platz, als der Gottesdienst an diesen Tagen durch geräuschvolle Beschäftigungen u. dgl. nicht gestört werden darf. Ganz eigenartig wird es in der preußischen Monarchie gehalten mit Charfreitag und Allerheiligen. Im Allgemeinen sind beide nicht gesetzliche Feiertage. Der Allerheiligentag ist aber in der Rheinprovinz ein gesetzlicher Feiertag. Die Heilighaltung der Sonn- und Festtage für die Rheinprovinz ist unter anderem festgesetzt durch Allerhöchste Kabinetsordre, die gesetzlichen Festtage in der Rheinprovinz betreffend vom 5. Juli 1832 (G.-S. S. 197) und durch Allerhöchste Kabinets- ordre wegen der gesetzlichen Feiertage der katholischen Kirche in der Rheinprovinz vom 7. Februar 1837 (G.-S. S. 21). Den Charfreitag betreffend werden zufolge Kabinetsordre vom 22. Juli 1839 (G.-S. S. 249). die in den Gesetzen für die Festtage gegebenen Bestimmungen in denjenigen Theilen der Rheinprovinz, in welchen der Charfreitag nicht bereits als gesetzlicher Feiertag besteht, doch jedenfalls hinsichtlich der Amtshandlungen der Behörden und einzelner Beamten auch auf den Charfreitag angewendet. Für unsere Provinz ist seit dem vorigen Jahre auch der grüne Donnerstag- Vormittag ein gesetzlicher Feiertag, an dem strenge Sonntagsruhe gilt, so daß man an diesem Vormittage u. A. nicht auf die Jagd gehen darf.
Kiel. Auf der Schiffswerft Germania in Kiel, welche bekanntlich durch die Firma Friedrich Krupp, betrieben wird, werden im nächsten Jahr etwa 2000 Arbeiter neu eingestellt werden. Für Brasilien liegt noch ein Torpedokreuzer auf Stapel, und . -s werden Bestellungen auf Panzerschiffe oder Kreuzer von der türkischen Regierung erwartet. An deutschen Kriegsschiffsbauten sind der Werft der Panzer „Ersatz König Wilhelm" und Kreuzer „G" übertragen. Der Ankauf der für die Erweiterung der Werft nothwendigen Grundstücke ist perfekt. Die Uebersiedelung der Tegeler Ma- schinenwerkstätten nach Kiel wird im Frühjahr beginnen. Nach der Fertigstellung der von der Firma Krupp geplanten neuen Werftanlagen und der weiteren industriellen Etablissements wird Kiel der bedeutenste deutsche Platz für Kriegsschiffbauten, vielleicht für Schiffsbauten überhaupt sein. In städtischen Verwaltungskreisen Kiels soll der Plan angeregt werden, hier ein Polytechnikum zur Ausbildung der Ingenieure zu errichten.
Alton«. Eine tragikomische Geschichte bildet in Mona das Tagesgespräch. In einem dortigen Blatte veröffentlichte „eine Dame mit großem Vermögen" ein Heirathsgesuch. Wohlhabend zu sein, sei für etwaige Bewerber kein Erforderniß, wohl aber unter Angabe von Adreffe und Namen das offene Eingeständniß der Höhe der Schulden. Ein junger Kaufmann meldete sich, der 2000 Mark Schulden hatte, wie er bei Schilderung seiner Verhältnisse erwähnte. Während er auf Antwort wartet, kommt der Tag heran, an dem auf dem Amtsgericht seine schon länger geplante Asso- cirung mit einem vermögenden Kaufmanne gebucht werden soll. Letzterer trifft im Flur des Gerichtsgc- bäudes auch seinen Schneider, dem er den Zweck seines Hierseins beiläufig mittheilt. Ebenso beiläufig erfährt Jener vom Bekleidungskünstler mit eindringlicher Warnung von der Vermögenslage und den 2000 Mk. Schulden des künftigeu Theilhabers. Aus der Asso- ctrung wird nun nichts, und der Heirathslustige erfährt endlich auf Drängen die Gründe, warum der Andere zurückgetreten ist. Er wußte alles, wie es um ihn stand, bis auf die 2000 Mark, bisher nur sein Geheimniß und seit Kurzem auch das — „ihre"! Ob er die Wissenschaft von einer Dame habe? „Nein, von meinem Schneider!" Der Schlaue hatte sich durch jenes Inserat eine Liste der heimischen Jünglinge und
ihrer Vermögenslage verschafft, um so authentische Angaben zu besitzen, wonach er die Höhe des etwaigen Schneiderkredits bemessen wollte. Nun ist der junge Mann zum Kadi gelaufen, um den neugierigen Schneider für den Schaden haftbar zu machen, der das Nichtzu- standekommen der Affociirung zur Folge hatte.
Köln, 4. November. Wegen unlautern Wettbewerbs stand gestern ein hiesiger Metzgermeister vor dem Schöffengericht. Er halte in einer öffentlichen Anzeige über die Beschaffenheit und Preisbemessung von Waaren wissentlich falsche, zur Irreführung geeignete Angaben gemacht, indem er minderwerthiges Kuhfleisch als „anerkannt bestes Ochsenfleisch ohne Unterschied der Stücke pro Pfund zu 45 Pfg. anpries. Festgestellt wurde u. A., daß drei Personen, die ausdrücklich Ochsenfleisch verlangt hatten, Kuhfleisch verabfolgt wurde. Das Urtheil lautete auf 50 Mark Geldstrafe bezw. zehn Tage Gefängniß.
Enthauptet wurde in Halle a. S. der wegen Ermordung des Sparkafsenrendanten Böttcher in Wettin zum Tode verur,heilte Gerichtssekretär Hering. Er starb ohne Geständniß.
Lauscha. In Thüringen reist jetzt ein unbekannter Direktor herum, der Vorträge über X-Strahlen hält. Am Sonntag war derselbe in Lauscha und was er geleistet, können wir aus dem ersten Satze der Beurteilung, die der Experimental-Vortrag in der „Lausch. Ztg." findet, ersehen: „Schön reingefallen sind wir alle am Sonntag Abend durch den Besuch der Vorstellung !" - Also Vorsicht an anderen Orten vor solch unbe- bekannten X-Strahlen-Vorführern.
Schöneberg. Bezüglich des an den Folgen erlittener Züchtigung durch einen jungen Lehrer in Schöneberg verstorbenen Schülers Rudolph Fischer theilen die Blätter noch Folgendes mit: Der Befund der Section, welche in Gegenwart des Arztes, der den Knaben in der Krankheit behandelt und den Todtenschein ausgestellt hat, des Untersuchungsrichters und einiger Aerzte vorge- nommen wurde, stellt als Ursache des Todes eitrige Bauchfellentzündung, hervorgerufen durch Zerreißung der Bauchwand, anscheinend in Folge von Zerren, fest. Der Schüler soll, wie weiter gemeldet wird, bei der Züchtigung fortwährend gerufen haben: „Au weh, Herr Lehrer, mein Leib!" Dann mußte der Knabe, welcher nach der Procedur vor Schmerz halb besinnungslos war, von einem Klassenkameraden nach Hause gebracht werden, wobei er auf dem Wege unter bitteren Thränen über furchtbare Schmerzen im Leibe klagte. Gegen Abend trat dann das heftige Erbrechen und die Erkrankung ein. Wie entsetzlich nun die Schmerzen des armen Kindes gewesen sein müssen, geht daraus hervor, daß nicht nur die Bewohner desselben Hauses, sondern auch diejenigen der Nachbarhäuser das furchtbare Schreien des Knaben drei Tage lang vor seinem Tode fast ununterbrochen gehört haben. — Zur Beerdigung hatten sich trotz des nebeligen rauhen Wetters Hunderte von Einwohnern des Ortes eingefunden. Ein starkes Aufgebot von Polizeibeamten in Uniform und Civil war für alle Fälle auf den Friedhof beordert, da die in Schöneberg herrschende Entrüstung über den Fall zu Befürchtungen Anlaß bot. Zu Ausschreitungen bei dem Begräbniß des Kindes kam es nicht, wenngleich aus der erregten Stimmung, welche die Bürgerschaft wegen der Mißhandlung von Schülern hegt, nirgends ein Hehl gemacht wurde.
Aschaffenburg, 3. Nov. Von der Strafkammer des k. Landgerichts wurden die Wittwe Rebekka Lamm und deren Tochter, die verh. Marianne Wallach aus Her- zogenbusch wegen zahlreicher Betrügereien zu je 2 Jabren 6 Monaten Gefängniß und außerdem noch in eine Geldstrafe von 2600 Mark verurtheilt. Die Angeklagten betrieben einen HausirhandK in Leinwand, und haben ihr Gewerbe außer in Deutschland auch schon in Spanien, Frankreich, Amerika u. s. w. ausgeübt. Eine ganz genaue Kenntniß der europäischen Klöster, die auf eine langjährige Thätigkeit schließen läßt, außergewöhnliche Bildung und insbesondere die ausnehmend anmuthige Erscheinung der Jüngeren kamen ihnen hierbei trefflich zu Stätten. Nur hierdurch konnte es geschehen, daß die Klosterfrauen Wechsel in ganz bedeutenden Beträge unterzeichneten. Der Hausirhandel wurdeengros betrieben, ganze Waggons mit Leinemvaaren wurden unter falschen Vorspiegelungen umgefetzt. In der Zeit vor ihrer Ver-