SchlüchternerMung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten d'. kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
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lUfMIttttnott QUf die „Schlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen .......— -—- ■ !' Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Nov. Der Kaiser nahm am Dienstag militärische Meldungen entgegen. Am Mittwoch früh hörte derselbe im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Civilkabinets von Lucans.
— Sein 2öjähriges Jägerjubiläum feierte der Kaiser jüngst. Der Monarch erlegte bisher 33 907 Stück Wild: 2 Auerochsen, 7 Elche, 3 Rennthiere, 3 Bären, 1022 Stück Roth-, 1275 Damm- und 2189 Schwarzwild, 680 Rehe, 121 Gemsen, 16188 Hasen, 674 Kaninchen, 9643 Fasanen, 54 Auer-, 4 Birkhähne, 95 Moorhühner, 2 Schnepfen, 56 Enten, 654 Rebhühner, 20 Füchse, 694 Reiher u. s. w, sowie 1 Wal.
— Eine Wehrsteuer. Die letzte Tagung des Reichstags wird demselben noch eine Ueberraschung bringen, an welche die Reichsboten bis jetzt wohl nicht gedacht haben, nämlich die Frage der Wehrsteuer. Der Verband deutscher KriegSveteranen beantragt, daß die vom militärischen Dienste befreiten, im bürgerlichen Erwerbe nicht gehinderten jungen Männer zur Leistung eines WehrgeldeS herangezogen werden, um mit dem Ertrage die Kritgsinvallden und die Wittwen der Gefallenen auskömmlich versorgen zu können. Diese Eingabe der Veteranen unterstützt der ständige Kyffhäuser-Ausschuß der vereinigten deutschen Kriegervereine. — In der Frage der Wehrsteuer mögen ja noch mancherlei Bedenken und Schwierigkeiten zu beseitigen sein, um die Gerechtigkeit deS Gedankens möglichst rein zur Darstellung zu bringen, jedenfalls aber war wohl niemals ein Reichstag in der Lage, über eine Steuer zu berathen, die zum Voraus von mehr als 1 's, Millionen Wählern, d. h. nahezu vom gesammten wehrfähigen Volke, nicht nur gebilligt, sondern sogar verlangt wird. Bayern und Württemberg hatte 1868 eine solche Steuer eingeführt, die jedoch wieder in Wegfall gekommen ist. Im Jahre 1881 lag dem Reichstag ein Wehsteuer- Gesetzentwurf vor, der jedoch aber nicht zur Annahme gelangte.
— Am 28. Oktober d. Js. ist in Berlin unter dem Namen „Judustria" eine Versicherungsgesellschaft gegen Verlust durch Arbeitseinstellung gegründet worden. DaS Aktienkapital ist vorläufig 5 Millionen Mk. An der Spitze stehen namhafte Industrielle aus ganz Deutschland. Die Aktien sollen in den nächsten Tagen in interessierten Kreisen zur Zeichnung aufgelegt werden.
— Getreide-Einfuhr Deutschlands. In welchem Maße die Getreide-Einfuhr in Deutschland abgenommen hat, seitdem das Verbot des Termingeschäftes an den Börsen in Kraft getreten ist, beweisen schlagend folgende amtlich festgestellten Zahlen. Es betrug die Einfuhr in Doppel-Centnern von: Weizen September 1897 654294 gegen 1896 1 042194 (weniger 387 900 = 37,25 pCi.) Roggen September 1897 819 285 gegen 1896 974 402 (weniger 155 117 = 16 pCt.) Weizen Januar-Sept. 1897 8 420 233 gegen 1896 11 825 313 (weniger 3 405 080 = 28’L pCt.) Roggen Januar-Sept. 1897 6 386 215 gegen 1896 7 386 474 (weniger 1 000 259 — 13,60 pCt.)
— Die Berliner Getreidehändler haben jetzt, nachdem die freie Vereinigung im Feenpalast schon seit Monaten aufgelöst ist, eine Erleichterung des Getreide- Handels dadurch herbeizuführen gesucht, daß sie in einem der Börse benachbarten Privathause neben einander liegende Bureaus eingerichtet haben. In etwa 40 Zimmern haben fast die sämmtlichen größeren Getreidefirmen Kontore gemiethet, und zwar sind in jedem Zimmer 4—6 Firmen in Abtheilungen vertreten. Auch die Makler haben einen gemeinschaftlichen Raum für sich gemiethet. Der Handel wird direkt durch die Makler von Kontor zu Kontor betrieben. Die Makler verkehren zu diesem Zweck durch die geräumigen Korridore zwischen den einzelnen Geschäftsräumen. Die Zahl der detheiligten Firmen beträgt einschließlich der Makler etwa 180.
— Die „Berliner Korrespondenz" schreibt: Der von der Hagelversichcrungsgesellschaft neuerdings be- schloffenen Statutenänderung folgenden Inhalts: „Wer eine Versicherung auf Mehrere Jahre abgeschlossen hat,
Samstag, den 6. November 1897.
gilt bei Ablauf dieser Jahre, wenn er nicht kündigt, oder nichts anderes ausdrücklich bestimmt, als "uf die gleiche Zahl von Jahren wieder versichert", hat der Minister für Landwirtschaft die Genehmigung versagt, da bei Nichtkündigung mehrjähriger Versicherungen höchstens die Verlängerung auf ein Jahr, nicht aber die Verlängerung auf die Dauer der ganzen Versicherungsperiode als dem muthmaßlichen Willen der Versicherten entsprechend anzusehen ist Da der hiernach als unzulässig bezeichnete Modus der Prolongation auch bei einzelnen bestehenden Gesellschaften eingeführt ist, ist angeordnet worden, daß die Statuten und Versicherungsbedingungen der Gesellschaften daraufhin einer Prüfung unterzogen und vorkommenden Falls die Gesellschaften zu einer Aenderung dieser Bestimmung veranlaßt werden sollen.
— 3306 Schenkungen und letztwillige Zuwendungen sind im Ressort des ^ ltusministeriums durch königliche Erlasse in den Va 10 Jahren genehmigt worden. Diese stellen in Summa einen Werth von 68,728973 Mark dar. Da die Schenkungen im Werthe von weniger als 3000 Mark einer Genehmigung nicht bedürfen, so sind diese in obiger Summe nicht enthalten. Im Einzelnen entfallen auf evgngel. Kirchen und Pfarrgemeinden 703 Zuwendungen im Betrage von 12,793 324 Mark; auf evangel. Anstalten, Stiftungen, Vereine u. s. w. 8,824 309 Mark (282 Schenkungen); auf evangelisch kirchliche Gemeinschaften außerhalb der Landeskirche 1,205 597 Mark (18); auf katholische Bisthümer und deren Institute 5,133355 Mark (173); auf katholische Kirchen und Pfarrgemeinden 17,194975 Mark (1233); auf katholisch-kirchliche Anstalten, Stiftungen lt. f. w. 10,248 416 Mark (401); auf die Universitäten und die dazu gehörigen Institute 2,401521 Mark (91); auf höhere Lehranstalten 2,014366 Mark (112); auf Waisenhäuser und andere Wohlthätigkeits-Anstalten 2,548 023 Mark (122); auf Kunst- und wissenschaftliche Anstalten 2,398 028 Mark (82) ; auf Heilanstalten 2,270 856 Mark (106); auf Taubstummen- und Blindenanstalten 1,358 754 Mark (39) und auf Volksschulgemeinden und gleichstehende Anstalten 337 449 Mark (44).
Halle a. S., 1. November. Amtlich wird gemeldet: Auf dem Bahnhof Eilenburg fuhr gestern Abend 9.40 Uhr, dem ausdrücklichen Befehl des Stationsbeamten und des betheiligten Weichenstellers zuwider, und obwohl die Signale, wie er selbst erklärt hat, die Fahrt verboten, der Führer einer leeren Lokomotive auf den Einfahrtswagen des von Düben kommenden Personenzuges 406 und diesem in die Flanke. Es wurden 2 Wagen umgeworfen, die Lokomotive und 5 Wagen beschädigt. Vier Reisende und der Lokomotivführer des Personenzuges wurden schwer, 23 Personen leicht verletzt.
Gotha Die Ausgabe der Loose der Thüringisch- Anhaltschen Lotterie ist erfolgt; die Loose unterscheiden sich in ihrem Aussehen von den Loosen anderer deutscher Klassenlotterien dadurch, daß sie neben dem deutschen Text ihn auch auf der Rückseite in französischer, englischer und russischer Sprache wiedergeben. Man spekulirt gewiß auf die Spiellust der Ausländer, die im Sommer in Thüringen leben.
— Wie aus Dortmund gemeldet wird, sind in allen Städten des dortigen Jndustriebezirks den galizi- schen und russischen Arbeitern Ausweisungsbefehle zuge- gangen. In Dortmund allein sind es deren bisher siebzig und wahrscheinlich werden es noch mehr werden. Viele der ausgewiesenen Arbeiter sind schon seit einer langen Reihe von Jahren auf den betreffenden Werken thätig.
Aus Lüneburg wird geschrieben: Seit längeren Jahren besteht in Hamburg die Einrichtung, daß vom Amtsgericht jeden Monat die Namen derjenigen Personen veröffentlicht werden, welche den Offenbarungseid geleistet haben. Nunmehr will sich die Lüneburger Handelskammer mit einem Gesuch an den Justizminister wenden, wobei sie auf Unterstützung der übrigen Handelskammern hofft, um eine ähnliche Verordnung auch für Preußen zu erzielen, da sich diese Veröffentlichung als sehr segensreich für den gesummten Handel wie für das Handwerk erwiesen hat.
Würzburg, 2. November. Ein Soldatenschinder schlimmster Sorte v vom hiesigen Militärbezirk-gericht
48. Jahrgang.
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zu drei Jahren Gefängniß und Degradation verurtheilt worden. Die Einzelheiten über 52 Fälle von gemeinen, menschenunwürdigen Quälereien wurden durch .die Verhandlung erwiesen, sie klingen fast unglaublich. Am unglaublichsten ist, daß dieses Scheusal fast ein Jahr lang unbehelligt durch eine Oberaufsicht oder durch Beschwerden seiner Opfer das Schinderhandwerk forttreiben konnte. Es hat sich aufs Neue gezeigt, daß da» Beschwerderecht total verkehrt eingerichtet ist, daß der gemeine Mann sich durchgänging vor Beschwerdestellung fast noch mehr fürchtet, als vor den Mißhandlungen selbst. Das unbegreiflichste ist, daß der Angeklagte, der auS Freiung bei Amberg gebürtige Unteroffizier Matthia- Eßel, zum Unteroffizier befördert werden konnte, trotzdem derselbe vor seiner Militärzeit wegen Sittlichkeit-verbrechens (!) zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt war. Hoffentlich wird der Kriegsminister in die Regionen, wo man solche „Beförderungen" vornimmt, mit dem Donnerkeil hincinfahren! Immer wieder zeigt es sich, daß auch im System noch ganz bedenkliche Fehler vorliegen. Das System muß hauptsächlich dahin abgeändert werden, daß der gemeine Mann Vertrauen zu jenen Vorgesetzten gewinnt, bei denen er seine Beschwerden anbringen soll. Die Schindereien haben sich beim 2. Fußartillerie-Regiment in Metz zugetragen.
Aus Bayern. Nach der Statistik der letztjährigen Militärersatzgeschäfte in Bayern ist die befremdliche Thatsache zu Tage getreten, daß die Land- und Forstwirtschaft verhältnißmäßig viel weniger Taugliche zum Militärdienste stellt, als die Industrie und das Gewerbe. Die Münchener Allgem. Ztg. befürchtet, daß dies ungünstige Verhältniß mit einer Verschlechterung der Lebenshaltung der landwirthschaftlichen Bevölkerung zu- sammenhängt. Das Blatt betont weiter, daß die Zahl der Militärtauglichen im Deutschen Reiche mit der Vermehrung der Bevölkerung nicht nur nicht Schritt gehalten, sondern absolut und ganz erheblich zurückgegangen sei.
Aus der Pfalz. Ehret die Todten! Die „Neu- stadter Zeitung" teilt unterm 22. Oktober aus der Generalversammlung des „Singvereins" zu Hambach wörtlich Folgendes mit: „Ferner wurde beschlossen, auch Heuer wieder das Cäcilienfest zu feiern, und zwar am 20. November; für die verstorbenen VereinSmitglieder soll des Vormittags eine Messe abgehalten, Mittag» ein Essen und Abends ein solenner Ball Veranstalter werden."
Lokales ««d Provinzielles.
* Schlüchter«, 5. Nov.
* — Nach einem Urtheil des Kammergerichts muß auch ein Fahrrad, welches mit der Hand fortbewegt wird, also nicht besetzt ist, in der Dunkelheit mit einer brennenden Laterne versehen sein. — Man hüte sich also vor Strafe!
* — Auf die Kartenbriefe, welche bekanntlich vom 1. November ab bei den Verkehrsanstalten deS ReichS- post Gebietes zum Nennwerch des eingedruckten Werth- zeichens, zu 10 Pfg., verkauft werden, finden die Vor- schriften für Briefe Anwendung. In den Händen der Publikums unbrauchbar gewordene Kartenbriefe werden also nicht umgetauscht. Da der Stempel auch sonst zur Frankirung nicht verwendet werden kann, so ist daS Geld für unbrauchbar gewordene Kartenbriefe verloren. Das ist ein empfindlich«^ Mangel. Gestempelte Post- karien werden gegen eine Marke von 5 Pfg. umgt« taufet; bei gestempelten Postanweisungen wird sogar eine neue Postanweisung verabreicht. Sie sollen doch dazu dienen, jemanden rasch eine kurze, verschlossene Mittheilung zukommen zu lassen, welche meistens auf der Post geschrieben wird. Dabei ist die Gefahr dk» Verschreibend größer. Hoffentlich folgt die Verfügung der Zulässigkeit des Umschreiben- noch nach.
* — Zur Haftpflicht der Post für eingeschriebene Briefe theilt jetzt der Wirkliche Geheime Postrath und Professor an der Berliner Universität Dambach in der „Deutschen Juristen-Zeitung" mit, daß die Reichspostverwaltung durch einen Beschluß vom 31. Dezember 1888 folgende Sätze aufgestellt habe: a) Wenn der leere Umschlag lediglich die Verpackung für die Einschreibsendung gebildet hat, so muß Ersatz ge« leistrt werden, weil die Sendung selbst in Verlust