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SWchterner Zeitung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 57. Samstag, den 17. Juli 1897. 48. Jahrgang.

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l^ftolhttlrtotl auf bie »Schlüchterner Zeitung" ^()UUllUyill werden noch fortwährend von allen ^ ......- ' Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Zeit eine so große Ausdehnung an, daß innerhalb kaum sieben Stunden das große Fabrikgebäude und das daranstoßende Wohnhaus, eines der schönsten Gebäude der Stadt, zur Ruine geworden sind. Der Kommandeur und der Brandmeister der freiwilligen Feuerwehr waren dienstlich abwesend; die Hydranten der Wasserleitung versagten, da der Druck kaum hinreichte, das Wasser bis zum ersten Stock zu treiben. Die Feuerwehrleute ver­fuhren unsachgemäß, der Alarm verspätete sich. Um zwei Uhr Nachmittag standen nur noch die Fundamente der Fabrik und die Umfassungsmauern des Wohnhauses. An dem Schaden von circa zwei Millionen Mark sind sechs Versicherungsgesellschaften betheiligt. Heute sollte der Versandt von etwa 100,000 Stück fertiger Waaren beginnen, von denen nur einige wenige gerettet wurden. Die Entstehungsursache wird auf einen Racheakt oder Selbstentzündung zurückgeführt.

Schleiz, 12. Juli. Das hiesige Schöffengericht ver- urtheilte in seiner letzten Sitzung einen Gastwirth, der in zwei Fällen Bicrreste verabfolgt halte, zu 30 Mark Geldstrafe und erkannte außerdem auf Veröffentlichung des Urtheils in den 3 Zeitungen der Stadt. Auch der Kellner, der wissentlich die Bierreste vorgesetzt hatte, wurde in Strafe genommen.

Mainz. Ein Prozeß, auf dessen Ausgang man in Holel- und Wirthskreisen sehr gespannt ist, liegt gegen­wärtig dem Reichsgericht in Leipzig zur Entscheidung vor. Der Sachverhalt ist folgender: Vor Jahresfrist stieg hier im HotelZur Stadt Coblenz" der Reisende einer Fabrik bei Cassel ab, verweilte einige Tage und erklärte bei der Abreise, seine auf ca. Mk. 65 ange­wachsene Rechnung nicht begleichen zu können. Auf freiwilliges Anstehen ließ er seinen Musterkoffer als Pfand zurück, mit dem Bemerken, solchen in den nächsten Tagen einlösen zu wollen. Statt dessen erhielt jedoch der betreffende Gastwirth nach einigen Tagen von der Firma, für welche der Mann gereist hatte, die Auf­forderung, den Koffer sofort direkt an sie einzusenden und als der Wirth darauf erwiderte, er werde den Koffer nur gegen Begleichung seiner Rechnung herausgeben, die Drohung mit Klage auf Schadenersatz, welche auch bald darauf eingeleitet wurde. Die erste Instanz wies die Firma mit ihrer Klage ab und verurteilte sie in die Kosten. Das Oberlandesgericht in Darmstadt war je­doch anderer Ansicht und räumte der Fabrik das Recht ein, da sie durch den Nichtbesitz ihrer neuesten Muster, welche sich in dem Koffer befänden, in ihrem Geschäfts­betrieb geschädigt sei, vom Wirthe eine Entschädigungs­summe von Mk. 5000 nebst den entstandenen Prozeß­kosten zu verlangen. Nunmehr hat der internationale Hotelier-Verband und der Verband Deutscher Gastwirthe die Angelegenheit in die Hand genommen und an's Reichsgericht appellirt, um einen Präcedenzfall zu schaffen.

Kehl, 14. Juli. Beim Fußartillerieregiment Nr. 14 kam ein Soldat, der keinen Urlaub hatte, erst Mon­tag früh nach Hause, worüber ihm von seinem Vorge­setzten Vorhalt gemacht wurde. Der Soldat holte darauf einen Karabiner und schoß in den Raum, in dem er den Vorgesetzten vermuthete, traf aber einen Kameraden in den Unterleib. Ebenso verwundete er einen Gefreiten und einen Sergeanten. Erst mit Hilfe der Mannschaft gelang es, den Wüthenden zu bändigen. Der Mann ist ein Elsässer und aus Kolmar gebürtig.

Karlsruhe. Ein Pforzheimer Agent hatte vor Jahren bei einem Concurs eine Lebensverstcherungs- Police über 10,000 Mark um wenige Mark gesteigert und nach dem Tode des früheren Policeinhabers die Summe erhoben. Die Wittwe, eine arme Frau, klagte auf Herausbezahlung und erzielte jetzt auch in zweiter Instanz ein obsiegendes Urtheil. Der Agent muß die 10,000 Mk. herauszahlen. Die entstandenen Ausgaben darf er in Abzug bringen.

Stuttgart. Bei einem in Gerabronn gehaltenen Vor- trag führte der Präsident der Centralstelle für Land­wirthschaft und Handel, Frhr. v. Ow, aus, daß der durch das Hagelwetter in Württemberg angerichtete Schaden sich auf 50 Millionen Mark beziffere.

Deutsches Reich.

Berlin. Zu der Reise des Kaiser nach Ungarn zu den Manövern wird folgendes gemeldet: Erzherzog Friedrich ist in Begleitung des Oberhofmeisters Grafen Wolken- stein in Bellye eingetroffen und besichtigte die Vorkehr­ungen, die zum Empfange des deutschen Kaisers, der im September eintreffen wird, bisher geschehen sind. Sämmtliche Räumlichkeiten werden mit dem größten Glänze ausgestattet, theils neugebaut, und an vielen Punkten der Domänen werden Telephon- und Tele­graphenstationen eingerichtet. DaS Hauptquartier des deutschen Kaisers wird sich in der Nähe der Donau befinden.

Ueber den Unfall des Kaisers auf derHohen- zollern" liegen neuere Nachrichten nicht vor. Auf eine Anfrage an amtlicher Stelle ist die Auskunft erteilt worden, daßkeine beunruhigende Nachricht vorliegt." Ueber die Ursache des Unfalls wird aus Marine­kreisen berichlet: Wenn sich dieHohenzollern" auf der Fahrt befindet, sind an ihren Masten zum Schutze der­selben gegen Rauch starke Rau chbezüge von Segeltuch angebracht, welche die Masten umhüllen. Diese Rauch- bezüge werden durch sogenannteBändsel" zusammenge­halten. Ein solches Tauwerk-Bändsel hat den Kaiser verletzt. Wenn das Schiff längere Zeit in einem Hafen liegt, werden die Rauchbezüge abgenommen, um durch frische ersetzt zu werden. Bei einer solchen Verrichtung dürfte sich der Unfall ereignet haben.

Die Fraktionen im Reichstage. Nach dem neuesten Berzeichniß der Reichtagsmitglieder zählt (einschließlich der Hospitanten) die konservative Partei 58, die frei- konservative 25, die deutsch-soziale Reformpartei 12, das Centrum 101, die polnische Partei 20, die national­liberale 50, die freisinnige Vereinigung 13, die freisinnige Volkspartei 26, die deutsche Volkspartei 12, die sozial­demokratische Partei 48; bei keiner Fraktion sind 31.

Nachdem die allgemeinen Gehaltszulagen an die Staatsbeamten nunmehr durchweg festgestellt und gezahlt sind, sollen die in Aussicht stehenden Pensionirungen, welche seit längeren Jahren aufgeschoben waren, vom 1. Oktober d. I. an in größerem Umfange stattfinden. In der Zoll- und Steuerverwaltung sollen in den oberen Stellen zum genannten Zeitpunkte allein 19 Vakanzen enstehen.

Bremen, 14. Juli. Der Lloyd ermäßigte den Zwischendeckpreis nach Newyork auf den Postdampfern auf hundertvierzig Mark. Auf den Schnellpostdampfern betragen die Kosten hundertsechszig Mark. Ein Platz im Zwischendeck nach Baltimore kostet hundertdreißig, nach Galveston hundertvierzig Mark.

Kiel, 13. Juli. Bei den heute vorgenommenen Uebungen des Torpedoschulschiffes, früheren Panzerschiffes Friedrich Carl", in der Eckernförder Bucht erfolgte durch zu frühes Anspringen eines Torpedos die Explosion eines Lancirrohres. Dabei wurden drei Matrosen schwer verletzt. Zweien sind die Hände vollständig ab- schlagen, auch erlitt einer schwere Brustwunden. Gc- tödtet ist Niemand.

Remscheid. Die Müngstener Eisenbahnbrücke, auch Kaiser Wilhelm-Brücke, zu deren Einweihung sich Prinz Friedrich Leopold, der Vizepräsident v. Miquel und der Eisenbahnminister Thielen nach Elberfeld begeben haben, gehört zu den großartigsten und kühnsten Schöpfungen der Jngenieurkunst in der ganzen Welt. Die neue Brücke überschreitet in einer Länge von 466 Metern 7 Oeffnungcn das Wupperthal. Ihr Miltclössnung überspannt mit einem gewaltigen Bogen von 170 Meter Weite damit stark die Douro-Brücke bei Oporlo üdertrcffcnd die Thalsohle; an sie schließen sich an den felsigen Thalwänden emporsteigend, je drei Oeffnungcn an, welche von sogenannten Gerüstbrücken gebildet werden. Das Gesammtgewicht der für den gewaltigen Bau erforderten Eisenmasse beträgt rund 5100 Tons, d. h. 51000000 Kilo.

Mühlhausen i. Thür., 12. Juli. Gestern früh 7 Uhr brach in den Garnlagern der Baumwollwaaren- Fabrik Gebr. Busch ein Brand aus. Der Schaden wird auf 2 Millionen geschätzt. Durch eine sonderbare Verkettung widriger Umstände nahm der Brand in kurzer

Auslaud.

London, 14. Jul^ DieTimes" erfahren aus Aihcn vom gestrigen Tage: Einer offiziellen Meldung zufolge sei es bei Kandia zu einem ernsthaften Kampfe zwischen englischen Truppen und Baschibozuks gekommen. Dabei seien aus englischer Seite 16 Mann gefallen,

während von den Baschibozuks eine große Anzahl ge- tödtet wäre. Weiter wird berichtet, daß die Admirale 5 Kriegsschiffe nach Kandia entsandt haben, um die Bewegung der dortigen Muhamedaner zu unterdrücken.

Türkei. Wie derVoss.Ztg." aus Konstantinopel geschrieben wird, hat die Pforte am 6. Juli an Persien ein Ultimatum erlassen, wonach Persien seine beiKerbela auf türkisches Gebiet eingefallenen Truppen innerhalb vierzehn Tagen zurückzuziehen hat, widrigenfalls die Türken den Kriegsfall als gegeben erachten würden. Man glaubt in Konstantinopel, daß Persien den Einfall nicht ohne Vorwissen und Zustimmung Rußlands unternommen habe und daher kaum geneigt sein werde, dem Ultimatum besondere Beachtung zu schenken.

Marokko. Die seit dem vorigen Jahre im Aufstande befindlichen Kabylenstämme der Bezirke R'Ajamna und Tafilet haben, wie derInt. Korr." aus Tanger ge­meldet wird, Anfang Juni ein gegen sie entsandtes Heer von 7000 Mann völlig vernichtet. Bisher wurden darüber alle genaueren Mitteilungen unterdrückt; es ist jedoch sehr wahrscheinlich, daß sich binnen Kurzem der größere Theil des Sultanats in offener Auflehnung gegen den Sultan Abdel Aziz befinden wird, dem er kaum reichende Streitkräfte entgegenzusetzen vermag.

Madrid, 13. Juli. Nach einer Depesche aus New- Aork hätten die kubanischen Aufständischen in der Pro- vinz Havannah auf der Flucht vor den Truppen eine Dynamitbombe zum Explodiren gebracht; 43 Soldaten seien dabei getödtet, 50 verwundet worden.

Lokales «vd Provinzielles.

* Schlüchtern, 16. Juli.

* Lehrer Feige von GroßenengltS wurde nach Ahlersbach versetzt. SchulamtSkandidat Laepple von Frankfurt wurde an die Schule zu Reinhardt angestellt. Die Lehrerin Kathariner von Salmünster wurde an die kath. Schule zu Poppenhausen angestellt.

* Infolge des erneuten Auftretens der Schaf­räude unter den Schafen in Schlüchtern und Steinau ist das Baden der Schafe in einer Tabaksabkochung rc. wieder behördlicherseits angeordnet worden.

* Anläßlich der bevorstehenden Kaisermanöver werden die Kreis- und Landrathsämter wieder auf Er­suchen der Militärbehörde an die Bürgermeistereien der Landorte eine Anordnung ergehen lassen, wonach die­selben angewiesen werden, bei etwaigen Truppendurch- märschen, welche durch Ordonanzen zeitig angemeldet werden, die Einwohner auf ortsübliche Weise zu ersuchen, vor die Hausthüren der zu passirenden Straßen gefüllte Wasserbehälter mit Trinkgefäßen aufzustellen zur Er­frischung der Truppen. Das Verabreichen von geistigen Getränken ist jedoch verboten. Die behördliche Anord­nung wurde im vorigen Jahre gelegentlich der in Rhein- Hessen stattgehabten Herbstübungen der Großh. Hess. (25.) Division zum ersten Male allgemein durchgeführt. Man konnte beobachten, daß, obgleich die Anordnung keineswegs eine Zwangsmaßregel ist, sich die Einwohner der Dörfer mit Wetteifer in der Darreichung von Er- quickungen überboten.

* Ein Sportsmann empfiehlt imB. L.-A." bei Touren mit dem Rad durch ebenes, baumloses Gelände oder am Wasser entlang während eines Gewitters die Fahrt einzustellen. Das Rad soll flach auf die Erde gelegt werden. Der Radfahrer bildet nämlich für atmosphärische Elektrizität einen Kondensator, da er mit der Erde nur durch Pneumatikreffen in Berührung kommt und diese den elektrischen Strom nicht ableiten. Andererseits bilden die Metalltheile des Rades gute Leiter für die Elektrizität. In bewaldetem Gegenden jedoch kann die Radfahrt während eines Gewitters fort- gesetzt werden, da in diesen Gebieten die Blitzgefahr nicht entfernt so groß ist, wie in der Ebene.

' Es ist seit einiger Zeit üblich geworden, auf Postanweisungen, Ablieferungsscheinen u. s. w. die Quittungen theils durch Druck, theils durch Schrift zu vollziehen. Gegenüber entstandenen Zweifeln, ob derartige Quittungen, besonders auch auf Abholungserklärungen, Postvollmachten zulässig seien, ist neuerdings maßgebend entschieden worden, daß bei solchen Urkunden ein Ersatz für Stempelabdruck usw. nicht genüge. Abholungser- klärungen und Postvollmachten insbesondere sind stets mit der vollen, zum Handelsgericht angemeldeten Firma zu unterschreiben.