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WichlmmMling

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 54. MittwoH, den 7. Juli 1897. 48. Jahrgang.

iftöftdhtttrtfm °uf dieSchlüchterner Zeitung" ^ gJvjKuUHyiU werden noch fortwährend von allen -_~............ Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

lört, daß der Schaden in der Stadt und Gemarkung Oehringen auf 800,000 M., in dem Oberamt Oehringen auf 34 Millionen Mark angegeben wird. In 31 Ge­meinden des Oberamts Oehringen ist die Ernte total zerstört und, da Bäume und Reben zerschlagen und aus der Erde gerissen sind, auf Jahre hinaus an einen Ertrag nicht zu denken. Die Gegend ist um so härter betroffen, als sie keine Industrie besitzt, sondern auf die Landwirthschaft allein angewiesen ist. Leider haben nur Wenige gegen Hagelschäden versichert; seit etwa 30 Jahren hat es im Bezirke nicht gehagelt und daher prallten alle Mahnungen zur Versicherung an dem Ein- wande ab:Bei uns hagelt es nicht!"

Heilbronn, 3 Juli. Wieder entlud sich in ver­gangener Nacht kurz vor 4 Uhr ein schweres Gewitter mit wolkenbruchartigen Niederschlägen über Stadt und Umgebung. Nach Gellmersbach im Oberamt Weinsberg wurde heute früh telegraphisch die hiesige Garnison be­rufen. Dort muß das Wasser fürchterlich gehaust haben. Das Dorf gleicht einer Ruine. Die Gemarkung mit den Weinbergen, auf denen nur noch Pfähle wirr durch­einander liegen, ist eine Wüste. Der Jammer ist groß.

Meiningen, 2. Juli, Die besten Resultate bei dem diesjährigen Wettschießen des 11. Armeekorps hat wie schon in den Jahren 1895/96 wieder die zweite Kompagnie des in Meiningen stehenden 32. Jnfanterie- Regunents mit 7,22 Punkten zu verzeichnen und da­durch die für das ganze Regiment dauernde Schießaus- zeichnung erhalten. Besonders erwähnenswerth ist, daß ein Elsässer auf eine 12-Ringscheibe, 300 Meter Distanz knieend vier Zwölfer und eine Elf schoß und somit den vom Kaiser gestifteten Preis, eine goldene Uhr, gewonnen hat. Die nächstbesten Resultate im 11. Korps erwarb sich eine Kompagnie des 83. Regiments mit durchschnitt­lich 7 Punkten.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 6. Juli.

* Reges Leben herrschte in den letzten Tagen in unserer Stadt, indem zu dem hier stattfindenden Gau­turnfeste nicht bloß ca. 150 Turner, sondern auch viele andere Vereine der Umgegend und sonstige Gäste in großer Anzahl hierher gekommen waren. Am Sonn­abend Abend fand ein Kommers statt, wobei unser Herr Bürgermeister den Turnern den Gruß der Feststadt entbot und jene feucht-fröhliche, frisch-freie Stimmung waltete, die Unter dem Zeichen der vierF" so gern gedeiht. Nebenher hatten die Kampfrichter eine Vor- lesprechung, bei der es zu lebhaftem Meinungsaustausch kam. Zum Preisturnen am Reck, Barren, Pferd, zum Hochsprung, Stemmen und Hürdenrennen hatten sich 38 Mann aus den Vereinen zu Fulda, Hersfeld, Rotenburg und Schlüchtern gestellt (die Vereine von Bebra und Tann schickten Niemand) und das Ringen um den Eichenkranz war ein tapferes auf allen Seiten. Im Allgemeinen wurde flott und präcis geturnt; ein­zelne Ausführungen gelangen wunderbar. Von den 22 zur Vertheilung gelangten Preisen fielen 15 nach Fulda, 4 nach Hersfeld, 2 nach Schlüchtern und 1 nach Roten­burg. Sämmtliche anwesenden Vereine stellten auch Musterriegen an verschiedenen Geräthen und erwarben sich dadurch neuen Beifall. Viele Zuschauer hatten sich zum Wetturnen eingefunden, besonders übte das Hürden­rennen große Anziehungskraft aus. Die beste Leistung hierin war bisher in der deutschen Turnerschaft 23% Sekunden (13 Punkte) auf 150 Meter, hier wurde bei­nahe dieselbe Leistung erzielt, dieselbe Strecke nämlich in 23% Sekunden von Lehrer Horn-Schlüchtern durch­laufen, was mit 12% Punkten gewerthet wurde. Die mit der Turnsache verbundenen Veranstaltungen rc. er­reichten ihren Höhepunkt im Festzug, der am Sonntag Nachmittag um 3 Uhr von der Kaiserstraße aus die Hauptstraßen der Stadt nach dem Festplatz am Unter- thor durchzog, wo Herr Bürgermeister Salomon die Festrede hielt. Trotz der kühlen und windigen Witter­ung entwickelte sich auf dem Festplatze gar bald ein lustiges und heiteres Treiben, welches bis zum späten Abend anhielt. Zur Abhaltung des nächsten Gau­turnfestes ist Rotenburg in Aussicht genommen.

* Die Einstellung der Rekruten bei den Truppen- theilen, für die gemäß der Kabinetsordre vom 21. Jan. 1897 und der hierzu ergangenen Ausführungsbesttmm- ungen vom 25. Januar 1897 die Feststellung des Rekruten EinstellungstermiuS noch Vorbehalten ist, hat

Amtliches.

Diejenigen Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche noch mit der Erledigung der diesseitigen Ver­fügung vom 14. Juni c., J.-Nr. 4286, Kreisblatt Nr. 24, betreffend Untersuchung der Schweine auf Trichinen und Finnen pro 1. Halbjahr 1897 im Rückstände sind, haben dieselbe binnen 24 Stunden bei 3 Mark Strafe zu erledigen.

Schlüchtern, den 3. Juli 1897.

Der Königliche Landrath: t. V. Goerz.

Die Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 16. v. Mts. Kreisblatt Nr. 24 betreffend die außerhalb der Irrenanstalt lebenden Geisteskranken, wird hierdurch in Erinnerung gebracht und binnen 3 Lagen erwartet.

Schlüchtern, den 5. Juli 1897.

Der Königliche Landrath: t. V. Goerz.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser wird sich zwischen seiner Nord­landfahrt und der auf den 7. August festgesetzten Peters­burger Reise 3 4 Tage am Tegernsee aufhalten. Für die Herbstmanöver sind bis jetzt folgende Dispositionen getroffen: In Würzburg werden Kaiser und Kaiserin, der Prinzregent mit einer Prinzessin, die Könige von " Sachsen und Württemberg und die Großherzoge von Baden und Hessen in der seit dem Brande wieder völlig hergestellten Residenz, der Regent von Braunschweig und , die bayerischen Prinzen bei hervorragenden Privatleuten und das Gefolge in verschiedenen Gasthöfen wohnen..

Das preußische Abgeordnetenhaus ist zum 23. Juli zur Berathung des Handelskammer-Gesetzes einberufen worden.

Es ist noch nachzutragen, daß das Herrenhaus am Mittwoch vor Berathung des preußischen Vereins­gesetzes einen Gesetzentwurf angenommen, der die Ge­meinden in den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung verpflichtet. Die Kosten für das erste Jahr sollen aus der Staatskasse bereitgestellt werden.

Der Versuch der Bäckermeister Berlins, die das Fehlen einer amtlichen Prcisnolirung für das Mehl schwer empfanden, in ihrem Jnnungsyausc einen Mehl­markt einzurichten, ist gescheitert. Die Händler wollen nicht mitthun, um die Unentbehrlichkeit der Produkten­börse darzulhun. Die Bäcker wollen nun bei der Re­gierung vorstellig werden. In den Kontrakten mit den staatlichen Anstalten (Gefängnissen u. s. w.) sollen die Bäcker infolge Fehlens der Preisnotirungen in einzelnen Fällen empfindlichen Schaden erlitten haben.

Elberfeld, 1. Juli. Zwei hiesige Briefträger haben sich dasschwere Dienstvergehen" zu Schulden kommen lassen, an einem der letzten heißen Tage Morgens gegen 8 Uhr auf dem Wege zu ihrem Bestell-Revier an einer Trinkhalle ein Glas kohlensaures Wasser zu trinken. Wegen Unterbrechung des Dienstes wurde deshalb der eine mit 1 Mark, der andere mit 2 Mark disziplinarisch bestraft. Kommentar überflüssig.

Hildesheim. Preisausschreiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt vom Jahr 1900 an die Möglichkeit, Trinker unter Vormundschaft zu stellen und auch ohne ihre Zu­stimmung der Heilung zuzujühren. Dieser neue Grund- satz muß mancherlei Aenderungen in der LandeSgesetz- gebung und in der Verwaltung der Trinkerheilanstalten nach sich ziehen. Deshalb hat der Deutsche Verein grgen den Mißbrauch geistiger Getränke einen Preis von 500 Mark ausgeschrieben für das Thema:Welche Anforderungen sind an die künftige Einrichtung und Verwaltung von Trinkerheilanstalten und Trinkerasylen M stellen und welcher weiteren Maßnahmen auf dem Gebiete der Gesetzgebung, Verwaltung und Vereins- chäligkeit bedarf es zur wirksamen Durchführung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Entmündiguug wegen Trunksucht?" - Die Arbeiten Mb bis zum 1. April 1898 an den Geschäftsführer des Vereins, Dr. W. Bode in Hildesheim, einzureichen.

Stuttgart. Von dem gewaltigen Umfang der Katastrophe, die das württembergische Unterland betroffen hat kann man sich einen Begriff machen, wenn man

nach näherer Anordnung der Generalkommandos in der Zeit vom 12. bis einschließlich 19. Oktober d. J. zu erfolgen.

* Unter den Gründen für die starke Zunahme der Brände seit den letzten 15 Jahren wird namentlich das leichtfertige Umgehen mit Zündhölzern angegeben. Es ist darüber geklagt worden, daß die bestehenden polizeilichen Vorschriften über das Umgehen mit Zünd­hölzern, sowie das Rauchen auf Böden, in Ställen, Scheunen, Wäldern rc. nicht überall ausreichten, um fahrlässigen Brandstiftungen vorzubeugen, oder doch zum Theil seitens der Behörden nicht mit der erforderlichen Strenge gehandhabt würden. Der Minister des Innern hat daher die Provinzialbehörden angewiesen, soweit erforderlich, eine Abänderung bezw. Ergänzung der hierüber bestehenden Bestimmungen herbeizuführen, sowie den Polizeibehörden eine genaue Ueberwachung dieser Vorschriften zu Pflicht machen zu lassen.

* Falbs Prophezeiungen für Juli und August. Vom 1. bis 10. Juli prophezeit Falb trockenes Wetter mit hohen Temperaturen. Der 14. Juli ist ein kritischer Tag zweiter Ordnung, er soll allerdings nicht viel zu bedeuten haben, aber Regen und Gewitter bringen. Vom 24. bis 26. Juli tritt eine kurze Pause der Nieder- schläge ein, die Temperatur bleibt kühl. Für die letzten Tage sind wieder Gewitter und Wolkenbrüche in Aussicht gestellt; der 29. Juli ist ein mit der Sonnenfinsterniß verbundener kritischer Tag 2. Ordnung. Nach den starken Niederschlägen des Juli ist für August verhält- nißmäßig trockenes Wetter zu erwarten. Nur die ersten Tage, in welche der unmittelbar vorausgehende kritische Zustand ausläuft, dürften sich noch ziemlich regnerisch gestalten. Im Uebrigen ist die Zunahme der Nieder- schläge nur an kritischen Terminen (15. und 28. August) zu erwarten. Die Temperaturen sind in der ersten Hälfte durchschnittlich nahezu normal, steigen jedoch in der zweiten Hälfte ziemlich bedeutend über den Mittel­werth, um dann in der letzten Woche desto stärker zu sinken.

* DemKrampf" im Wasser fallen jährlich viele Personen, darunter vorzügliche Schwimmer, zum Opfer. Der bis zum letzten Augenblicke noch muntere Schwimmer macht plötzlich ungewöhnliche Bewegungen mit den Armen, sinkt lautlos in die Tiefe und ver­schwindet zum Schrecken der Badenden derKrampf" hat ihn befallen! In Wirklichkeit aber ist es niemals Krampf im gewöhnlichen Sinne, der den Schwimmer be­fallen hat. Das schnelle Nachlassen der Muskelkraft wird dadurch erzeugt, daß Schaum oder Wasserstaub in den Schlundkopf mit der Einathmung gelangt und in die Luftröhre eindringt, oder, wie es im Volksmunde heißt, in diefalsche Kehle" geräth, wodurch eine fast augenblickliche Stockung sämmtlicher Athmungsorgane eintritt. Kommt das Wasser bei Beginn einer Ath- mung in die Luftröhre, wenn die Lungen ganz luftleer sind, so sinkt der Körper sofort. Wenn daher die Mit­badenden bemerken, daß jemand beim Baden ungewöhn­liche Bewegungen macht, so müssen sie sofort Hilfe leisten, weil der Betreffende unter den beschriebenen Umständen keinen Hilferuf ausstoßen kann.

* Nach den Bestimmungen des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes (§§ 16, 29, 75) entsteht der Anspruch auf Altersrente mit dem ersten Tage des 71. Lebensjahres oder, wenn der Versicherte bei Eintritt der Anwartschaft schon älter als 70 Jahre, gleichzeitig mit dem Eintritt der Anwartschaft; die Feststellung dieses Anspruches erfolgt jedoch nur auf Antrag. Wie wenig diese Bestimmungen noch bekannt sind, ergab sich bei einer Versicherungsanstalt, welche die bei ihr lagernden Quittungskarten einer Prüfung unterzog und dabei fand, daß von 362 Personen, die zum Bezüge der Altersrente nach der Karte berechtigt waren, ein Antrag nicht ge­stellt worden ist. Weitere Nachforschungen ergaben allerdings, daß die Mehrzahl dieser Personen inzwischen verstorben ist, doch verblieben noch 76 Personen, denen die Altersrente noch nachträglich zu Theil geworden ist. Es dürfte angezeigt sein, auf diese erstaunliche Nach­lässigkeit-Rentenberechtigter hinzuweisen. Anscheinend ist es in diesen Kreisen viel zu wenig bekannt, welche Wohlthaten ihnen aus dem Altersversicherungsgesetze erwachsen sind. Sollte nicht eine periodische Bekannt­machung der bezüglichen Bestimmungen nebst volksthüm- licher Belehrung vermittels Maueranschlag geeignet sein sein, die Anwärter auf Altersrente bei Zeiten aufmerk­sam zu machen, sowie überhaupt zur Volksthumlichkeit