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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 39. Samstag, den 15. Mai 1897. 48. Jahrgang.

Deutsches Reich.

Berlin, 12. Mai. Gestern Nachmittag zog der Kaiser, von der Truppenübung bei Gravelotte zurück­kehrend, an der Sitze der Fahnenkompagnie, welcher die Standarten-Eskadron folgte, durch das französische Thor in die Stadt Metz ein, von der seit Stunden harrenden, überaus zahlreichen Menschenmenge stürmisch begrüßt, und ritt zum Bezirkspräsidium, wo die Feldzeichen ab­gebracht wurden; kurz nach 5 Uhr fuhren die Maje­stäten nach Urville zurück. Die große Parade des zweiten baterischen Armeekorps, welcher der Kaiser und andere Fürstlichkeiten als Gäste des Prinzregenten von Bayern beiwohnen werden, wird wie man dem B. T." aus Würzburg meldet in der Gegend zwischen Bicbelried, Repperndorf und Westheim statt- finden.

Die verstärkte Gemeindekommission des Herren­hauses hat am Sonnabend die Berathung der Städte- ordnung für Hessen-Nassau nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu Ende geführt. Sodann ist sie in die Berathung der Landgemeindeordnung für Hessen- Nassau eingetreten und hat im § 457 (Verwaltung der Landgemeinden) eine von den Beschlüssen des Abge­ordnetenhauses abweichende Abänderung beschlossen. Nach der Regierungsvorlage kann in Landgemeinden mit mehr als 1200 Einwohnern durch Ortsstalut ein kollegialischer Gemeindevorstand (Gemeinderath) eingeführt werden, welcher mit dem Bürgermeister, mit einem Bei­geordneten als dessen Stellvertreter und in Gemeinden von nicht mehr als 1500 Einwohnern mit drei Schöffen, bei mehr als 2500 Einwohnern aus 5 Schöffen ge­bildet wird. Das Abgeordnetenhaus dagegen hatte be- schlossen, daß in Landgemeinden mit mehr als 500 Einwohnern ein kollegialischer Gemeindevorstand (Ge- meinderath) gebildet wird. Wenn jedoch die Gemeinde­vertretung mit zweimaliger, mit einem Zwischenraum von mindestens acht Tagen vorgenommener Berathung darauf anträgt, kann mit Genehmigung des Kreisaus- schusseS von der Bildung eines kollegialischen Gemeinde- vorstandeS abgesehen werden. In den kleineren Land­gemeinden kann durch Ortsstatut ein kollegialischer Ge- meindevorstand, welcher aus dem Bürgermeister, aus einem Beigeordneten als dessen Stellvertreter und zwei Schöffen besteht, eingeführt werden. Die Kommission stellte hier die Regierungsvorlage wieder her und ließ bei dieser Fassung nur noch die Beschränkung auf die Landgemeinden mit mehr als 1200 Einwohnern fallen. Somit will die Kommission, daß in allen Landgemeinden ein kollegialischer Gemeindevorstand eingeführt werden soll. Im übrigen stimmte die Kommission den Be­schlüssen des Abgeordnetenhauses zu.

Mit der Herstellung der Erinnerungsmedaillen an Kaiser Wilhelm I. aus der Bronze eroberter Geschütze und Lieferung des zugehörigen Bandes ist seitens des preußischen Kriegsministeriums nur die Berliner Medaillen- münze Otto Oertel beauftragt worden. Die Firma darf bis zum Abschluß der ihr übertragenen Lieferungen vertragsmäßig keine Exemplare verkaufen bezw. ohne Anweisung des Kriegsministeriums abgeben. Alle in den Handel gebrachten derartigen Medaillen sind daher Nachbildungen, welche auf 'die genannte Firma nicht zurückzuführen sind.

Der Sultan hatte bestimmt, daß dem Zeughaus in Berlin anläßlich der Hundertjahrfeier eine Kollektion alter Waffen, besonders Kanonen, gestiftet werde. In­folge der Kriegsvorbereitungen verzögerte sich die Aus­wahl der Gegenstände, doch ist nunmehr der Abgang der Sendung nach Berlin bereits signalisiert worden.

Die Maul- und Klauenseuche herrschte im Königreich Preußen am Schlüsse des Monats April in 130 Kreisen und in 297 Gemeinden und GutSbezirken während am Schluß des Monats März noch 429 Ge­meinden und 179 Kreise verseucht waren. Seuchenfrei Waren die Regierungsbezirke Königsberg, Köslin, Stralsund und Aurich. In je einer Gemeinde herrschte die Seuche in den Regierungsbezirken Gumbinnen, Danzig, Schleswig, Stade und Sigmaringen; je zwei verseuchte Gemeinden hatten die Regierungsbezirke Stettin, Oppeln und Münster, je drei die Regierungsbezirke Frankfurt, Osnabrück, Wiesbaden und Koblenz; sieben Regierungsbezirke hatten vier bis zehn, fünf Regierungs­bezirke zehn bis zwanzig und sieben Regierungsbezirke

1 zwanzig und mehr verseuchte Gemeinden. Am stärksten war der Regierungsbezirk Kassel verseucht, in welchem

die Maul- und Klauenseuche in 29 Gemeinden herrschte, die sich auf neun Kreise vertheilten.

Aus Halle a. S. wird geschrieben: In früherer Zeit sowie auch jetzt noch findet man in sehr vielen Ort­schaften, daß der Friedhof um die Kirche angelegt ist. So auch in dem Dorfe Bretleben bei Erfurt. Da nun die alte Kirche durch eine neue ersetzt und auch vergrößert wird, so stieß man bei Ausschachtung des Fundaments auf eine ganze Reihe von Skeletten, welche drei bis vierfach übereinander lagen. Dieselben zu sammeln und an einer geeigneten Stelle unterzubringen, fand man nicht der Mühe werth, sondern man ließ sie einige Zeit zur Ergötzung der Schuljugend, welche sich damit herum- balgte, einfach liegen. Zur Vergrößerung der Kirche wurde auch ein anstoßendes landwirthschaftliches Gehöft niedergerissen, in dessen Mitte sich eine Düngergrube befand. Um diese zu füllen, sammelte man einfach die menschlichen Skelette und fuhr sie mit einer Karre in dieselbe. Einen Theil fuhr man erst auf eine Straße, um dieselbe mit Friedhofserde und menschlichen Ueber« resten aufzuschütten. Dieses Unternehmen wurde jedoch von vernünftigen Menschen beanstandet und so wanderten von dort auch die Knochen in das gemeinsame Grab, in die Düngergrube.

Erfurt, 7. Mai. Unter der SpitzmarkeStrafe für Steuerhinterziehung" wird derSaaleztg." von hier geschrieben: Der Blumen- u. Federnfabrikam Meyer hatte sein Einkommen für 1893 und 1894 mit je 4800 Mk., für 1895 mit 7877 Mk. deklarirt. That­sächlich hatte er aber für 1893 28 334,68 Mk., für 1894 28414,44 Mk. und für 1895 24735,12 Mk. als steuerpflichtiges Einkommen zu deklariren. Er hatte daher 4896,30 Mk. Staats- und städtische Steuer wissentlich hinterzogen. Der Gerichtshof ahndete die Steuerhinterziehung mit vierfachem Betrage und erkannte auf 19585,20 Mk. Geldstrafe, legte dem Vcrurtheilten auch die Tragung sämmtlicher Kosten des Verfahrens auf.

Arnswalde, 7. Mai. Trübe Erfahrungen müssen die Gutsbesitzer der hiesigen Gegend mit den aus Russisch-Polen verschriebenen Schnittern machen. Die Ausländer zeigen sich unkultivirt, träge und ungeschickt, sie werden mit den Verhältnissen leicht unzufrieden und brechen Plötzlich ihren Kontrakt. So mußten vor einigen Tagen etwa 60 Russen beiderlei Geschlechts, die auf Rittergut Sophienhof die Arbeit eingestellt hatten, unter polizeilicher Bedeckung über die Grenze gebracht werden, desgleichen 90 polnische Schnitter vom Rittergut Schlagenthin. Den Leuten werden in der Regel von den Vorschnittern viel höhere Löhne versprochen, als mit den Arbeitgebern verabredet sind. Der Vorschnitter be­kommt die Akkordlöhne vom Gutsherrn ausgezahlt, bei der ersten Auszahlung behält er einen Theil alsKaution" zurück, damit die Arbeit nicht eingestellt werden soll; das wollen die Leute sich nicht gefallen lassen, und der Streit ist fertig. Der Gutsherr kann sich mit den Leuten nicht verständigen, es wird der Schutz der Polizei angerufen und auf Kosten des Gutsherrn der Abschub der Leute über die Grenze ins Werk gesetzt.

Memel. Ein nobles Gemeindeoberhaupt. Seit zwei Jahren sind, wie dasOstpreußische Tageblatt" schreibt, vor. den Bürgern des Dorfes Prökuls im Kreise Memel weder Abgaben gefordert noch gezahlt worden. Gemeinde­vermögen, aus dem etwa die Abgaben bestritten werden könnten, besitzt Prökuls nicht; auch dürfen Bier-, Hunde- und Lustbarkeitssteuer nicht eingeführt werden, weil das gegenwärtige Gemeindeoberhaupt in uneigennützigster und liebenswürdigster Weise sämmtliche bisherigen Ge­meindeabgaben (etwa 3000 Mark) aus eigener Tasche bezahlt hat. Möge dieser wackere Mann der Gemeinde noch lange erhalten bleiben und möge er recht viele Nachfolger finden.

Remagen, 11. Mai. Am Dienstag kehrte hier ein Handwerksbursche ein, welcher sich seit 46 Jahren auf derWanderschaft" befindet. Derselbe durchreiste fast wiederholt sämmtliche Länder Europas, aber nirgends hielt es ihn lange. Das Bemerkenswertheste aber dürfte wohl sein, daß er nach Ausweis seiner Papiere niemals eine Bestrafung wegen Bettelei u. s. w. erlitten hat. Der Mann ist jetzt über 60 Jahre alt.

Aus dem hesfisch-badischen Neckarthale, 4. Mai. Wer in früheren Jahren zu dieser Zeit durchs untere Neckarthal wanderte, weiß, welch fleißiges Thun und Treiben das Rindenmachen da verursachte. Hunderte

von armen Arbeitern: Männer, Frauen, Burschen und Mädchen aus den verdienstlosen Gegenden des Hinteren Odenwaldes waren in Neckar-Steinach, Hirschborn, Eberbach und in nächster Umgebung in den Schäl- waldungen beschäftigt und hatten da wochenlang lohnenden Verdienst. Außerdem durften die Leute ihre Loose im ersten Jahre noch mit Haidekorn und fürs zweite Jahr mit Roggen bestellen, wodurch nochmals ein Einkommen wurde. Wenn die Leute Sonntags in ihre Heimaths- orte zurückkehrten, wurden vorher noch alle möglichen Einkäufe gemacht, wodurch die Kaufleute gleichfalls Verdienst hatten. Beim Wegfahren der Rinden und des Holzes hatten Fuhrleute, Schmiede, Wagner und Schiffer zu thun. Kurz: Die Monate Mai und Juni brachten im unteren Neckarthale immer guten Verdienst. Dies alles wird nun auf einmal anders, indem in Folge der niederen Rindenpreise die Forstbehörden keine Rinden schälen lassen. Man will nämlich die Eichen zu sogenannten Grubenholz heranwachsen lassen, während bei Neupflanzungen nur Kiefern angelegt werden. Die armen Rindenschäler bleiben also in der Zukunft im Frühjahre ohne Verdienst, auf den sie sonst monatelang gehofft und damit bereits gemachte Schulden bezahlten. Die Bauersleute müssen ihre eigenen Rinden zu Spott­preisen absetzen, weil sie des Geldes zu sehr bedürftig sind; auch können die Bauersleute sich nicht leicht zu Neupflanzungen versteigen. Wenn also nicht recht bald die Rindenpreise sich bessern werden und daran ist kaum zu denken so steht für die Bewohner des südöstlichen und Hinteren Odenwaldes eine schlimme Zeit bevor. Es wäre deshalb für die Sozialpolitiker eine gewiß dankenswerthe Aufgabe, Mittel und Wege zu erschließen, um fragliche Bevölkerung vor völliger Ver­armung zu bewahren.

Ausland.

In Warschau hat Fürst Jmeretinsky etwa fünfzig Personen, die bis zu sechs Jahren in der Warschauer Citadelle ohne Urtheilsspruch als Gefangene zugebracht hatten, Plötzlich in Freiheit gesetzt. Man kann sich das Erstaunen und den freudigen Schreck der Familien vorstellen, als Plötzlich diese Personen wieder in ihren Wohnungen sich einfanden. Man hatte vielfach schon geglaubt, die Unglücklichen seien nach Sibirien verschickt, gestorben, ins Ausland geflüchtet oder sonst verschollen. Fürst Jmeretinsky hatte durch seinen Generaladjutanten die Zellen der Citadelle, besonders den zehnten Pavillon genau untersuchen lassen. Viele der Personen, die jahrelang in der Citadelle geschmachtet, wußten überhaupt nicht, warum sie verhaftet worden waren. Eine Anklage war ihnen nie zugegangen.

Constantinopel, 12. Mai. Infolge des Vorrückens der türkischen Truppen flüchteten alle in Epirus noch befindlichen griechischen Truppen nach Arta und ließen 3000 Gewehre, 300 Kisten mit Patronen und 1 Ge- birgSgeschütz zurück. Privatnachrichlen aus Athen stellen den wachsenden Haß der Bevölkerung gegen das Königshaus fest. Kein Mensch grüße das Königspaar, wenn es spazieren fahre. Auf einem kronprinzlichen Gute kam es zu großen Ausschreitungen; die Bauern wollten die Gutshäuser anzünden, wurden aber durch das Militär daran verhindert.

Lokales und Provinzielles. * Schlüchtern, 14. Mai.

* Die Landwirthe sind mit dem übermäßig vielen Regen, mit der feuchten, kühlen Witterung ganz und gar nicht zufrieden. Dieses vorwiegend schon seit dem März nasse Wetter ist anßerdem auch die Ursache, daß das heurige Jahr ein recht schneckenreiches wird. Nament­lich sind es die zu den Pulmonate zählenden gewöhn­lichen Ackerschnecken und die Vielfraßschnecke, die man in großer Menge an den Obstbäumen, Gärten und Feldern sehen kann und großen Schaden anrichtet. Der Landwirth, welche mit dem Stand der Saaten im Großen und Ganzen zufrieden ist, und so lauten auch die Saatenberichte, klagt daher bitter über Schneckenfraß. Trotzdem verspricht das heurige Jahr ein gutes zu werden. Hoffentlich kommt das Frühlingswetter endlich bald zu seinem Recht.

* Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Während der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende März 1897 sind von versicherten Personen des Kreises Schlüchtern durch Bermittelung des Königlichen Landrathsamtes in