Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile ober deren Raum 10 Pf.
Mittwoch, den 11. April 1897.
48. 3«Ijrßnng.
N-H-^ltNaKU auf bie «Schlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen —-- ~ Postanstalten und Landbriestrügern sowie von der Expedition entgegen genommen.
des neuen Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Volksschnllchrer statt. Wie der „Han. An;." hört, wurden in dieser Conferenz die Grundsätze vereinbart, nach denen das Grundgehalt und die Alterszulagen der Lehrer in den genannten Kreisen zu regeln sein werden.
* •— Auf vielseitigen Wunsch veranstaltet der hiesige Turnverein Montag, den 2. Osterfeiertag, Abends 8 Uhr noch eine „Theatralische Abendunterhaltung", zu welcher ein Programm sehr gediegenen Inhalts gewählt ist, und kann sich daher Jeder einen genußreichen Abend versprechen. Zur Aufführung gelangt unter anderen die Posse „Karlchen's erste Liebe", welche an allen Orten ungeteilten Beifall gefunden hat. Die Pausen werden durch Musikvorträge der Orber Kapelle ausgefüllt.
* — Eine Polizeiverordnung, die den Schank- Wirthen den Verkauf von Branntwein auf Credit verbietet, ist rechtsungillig. So hat am 29. März das Ober-Berwaltungsgericht in Berlin in einer Klage entschieden, die ein pommerscher Schankmirth gegen den Bezirksausschuß in Köslin angestrengt hatte. Das Gericht entschied, daß das Kreditgebern soweit es nicht gesetzlich verboten sei, einem jeden Geschäftsmann erlaubt sei, mithin auch nicht polizeilich untersagt werden dürfe. Die Entscheidung wird manche in diesem Sinne erlassene Polizeibestimmung aufheben.
* — Bestrafung von Taubenschützen. Die Strafkammer fällte am 16. März ein Urtheil, das besonders für Lanowirthe von größerem Interesse sein dürfte. Der Landwirth K. hatte seinen Knecht H. beauftragt, auf Tauben, welche sich auf bezw. über feinem Felde aufhielten, zu schießen. Er hielt sich hierzu berechtigt, weil er annahm, daß dieselben seine Saat verderben würden. Es stellte sich später heraus, daß die auge- schossenen Tauben Brieftauben waren, auf welche zu schießen verboten ist. Das Schöffengericht sprach aber zur Zeit beide Angeklagten frei, gegen welches Erkennt» niß seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wurde. Gestern hob nun die Strafkammer laut Rh.-W. Z.", das erste Urtheil auf und bestrafte beide Beklagte wegen Sachbeschädigung bezw. Anstiftung hierzu mit je 15 Mk. Geldbuße. Das Gericht hielt in diesem Falle die Angeklagten nicht für berechtigt, auf die Thiere zu schießen.
* — Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer Dom 8. April. Milchführer Kh. von Wallroth ist angeklagt wegen Köiperverletzuug. K. gerieth mit dem früheren Milchführer Ks. ebendaselbst in der Pf'scheu Wirrhschat in Wortwechsel, ging dem ihm ausweichenden Ks. nach und versetzte ihm einen Stich in den linken Oberm m. Kh. wird zu 2 Monaten Gefängniß Der urtheilt. Bezeichnend für die hörigen Zustände ist die Thatsache, daß Kh. trotz mehrfacher Bestrafung infolge Körperverletzung das Ehrenamt eines SchiedSmanns in seiner Gemeinde bekleidet.
* — Reichsgericht Leipzig, 12. April. DaS Landgericht Hanau hatte am 1. Februar den Maurergesellen Karl Jakob Klug ansMarborn wegen Jagdvergehens und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Am Abend des 11. Oktober v J. hörte der Jagdaufseher Herlinck aus Soden auf Sal- münstcr'schen Jagdgebiet einen Schuß. Er stellte sich hinter eine Hecke, um zu sehen, ob er vielleicht den Schützen erwische, Bald darauf trat ein Mann aus dem Gehölz und als er Herlinck ansichtig wurde, glaubte er einen Complicen zu sehen, er gab diesem Zeichen, doch als sich Herlinck näherte, sah der Wilddieb seinen Irrthum ein und entfloh. Herlinck holte den Flüchtling aber ein und verlangte das Gewehr, welches der Wilddieb trug, sowie den Namen desselben zu wissen; es entspann sich ein Wortwechsel und ein Ringen, wobei her Wilderer den H. seinen Jagdstock wegriß, doch schließlich gelang es H., das Gewehr dem Wilderer fortzu- nehmen. Derselbe gab auch an, daß er Klug aus Mar- born sei. Das Gewehr lieferte darauf H. an den Bürgermeister in Soden ab. Gegendas obengenannte Urtheil hatte Klug Revision beim Reichsgericht eingelegt und rügte un- richtige Gesetzesanwendung, auch sei der Begriff des Widerstandes gegen einen Beamten verkannt. Der Herr Rcichs- anwalt hielt die Revision für unbegründet, denn in dem inkrimtrten Fall läge der § 127 Str-.-G.-B. vor und der Privatjagdaufseher halte hier das Recht, den Angeklagten festzunehmen. Die Schuld des Angeklagten sei in ausreichender Weise in dem angesochtenen Urtheile festgestellt und ein Rechtsirrthum sei nirgends zu erkennen. In gleichem Sinne entschied der vierte Strafsenat des Reichs
Deutsches Reich.
Berlin, 8. April. Der Kaiser gedenkt das Osterfest in Berlin zu verleben. Die Uebersiedelung des Hofes nach Potsdam dürfte im Mai erfolgen.
— Der Kaiser und die Kaiserin werden mit den Kindern, von Urville kommend, am 15. oder 16. Mai in Wiesbaden eintreffen und daselbst 10 bis 14 Tage verweilen.
— Dem verstorbenen Generalpostmeistcr von Stephan widmet der „Reichsanzeiger" einen Nachruf, in dem es heißt, „daß Herr v. Stephan durch einen saniten Tod von seinem mit Heldenmuth ertragenen Leiden erlöst worden ist. In ihm ist einer der Letzten dahingeschieden, denen daS Schicksal es vergönnt hat, seit der Begründung des Deutschen Reichs bis auf die Gegenwart an leitender Stelle für des Vaterlandes Wohl zu wirken. In seinem gesammten Wirken ist es durch das Vertrauen seiner kaiserlichen Herren gefördert, von Kaiser Wilhelm dem Großen, dem Kaiser Friedrich und von des jetzt regierenden Kaisets Majestät durch zahlreiche Beweise der allerhöchsten Anerkennung geehrt worden. Der Name des ersten Generalpostmeisters des Deutschen Reichs, des Errichters des Weltpostvereins, wird in der Erinnerung des deutschen Volks mit der Wicdcrerstehung des Reichs dauernd verbunden bleiben und in der Geschichte des Verkehrswesens für immer fonleben."
— Die preußische Eisenbahnverwaltung ist augen scheinlich entschlossen, mit aller Entschiedenheit gegen den in Hamburg gebildeten Verein der Eisenbahnarbeiter vorzugehen. Wie aus verschiedenen Direklionsbczirkcn gemeldet wird, ist den Eisendahnarbeitern zur Kenntniß gebracht worden, daß Diejenigen, welche sich dem Ver-, bände anschließen, entlassen werden würden, da der Beitritt generell verboten worden sei. Die Eisenbahnarbeiter werden sodann auf bestimmte Paragraphen der Bahn- Vorschriften verwiesen, wonach die Bahnangestellten auch außer ihrem Dienst der Kontrole und Aufsicht der Bahnverwaltung unterstehen, be anders in Bezug auf den Anschluß an Vereine u. f. w. Des Weiteren wurde auch darauf besonders aufmerksam gemacht, daß die Entlassenen den Anspruch auf Pension und sonstige ihnen zu- lowmende Dienstbezüge verlieren.
Hamburg, 12. April. Der „Hamburger Corresp." meldet aus Friedrichsruh, daß sich das Befinden des Fürsten Bismarck in den letzten Tagen wesentlich gebessert hat und augenblicklich recht erfreulich ist.
Schwerin, 11. April. Friedrich Franz IIL, Groß- Herzog von Mecklenburg-Schwerin, ist gestern Abend 8 Uhr 40 Min. in Cannes an Herzlähmung verschieden. Der Verblichene war am 19. März 1851 geboren und hatte am 15. April 1883 nach dem Tode seines Vaters, des Großherzogs Friedrich Franz II., die Regierung angetreten. In der Armee bekleidete er den Rang eines Generals der Kavallerie. Seit 24. Januar 1879 war er mit der Großfürstin Anastasia Michailowna vermählt. Er hinterläßt einen Sohn und zwei Töchter. Für seinen am 9. April 1882 geborenen Sohn, Friedrich Franz IV. hat sofort der Herzog Johann Albrecht die Regentschaft übernommen. Die Beisetzung des Verstorbenen findet in Ludwigslust im Mausoleum der ^bherzogin Helene Paulowna statt.
Ausland«
New-Dork, 9. April. Dem „NewAorker Herald" <vird aus Jacksonville gemeldet, daß es Dienstag Nacht dem Freibeuterdampfer „Bermuda" gelungen sei, mit Einer großen für Cuba bestimmten Expedition von dort auszulaufen. Der Dampfer „Käter Spencer", welcher die Leichterschiffe mit der Munition für die „Bermuda" außerhalbs des Hafens bugsirt hatte, sei von den Behörden beschlagnahmt worden. Die „Bermuda" werde die Küste der Provinz Santa Clara anlaufen.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 13. April.
* — In Fulda fand am 6. d. M. eine Besprechung bett Vertretern der Regierung in Cassel mit den Land- ^then der Kreise Hanau, Fulda, Gelnhausen, Schlüchtern, Hersfeld, Gersfeld und Hünfeld über die Ausführungen
geiichts, welcher sich mit dieser Sache zu beschäftigen hatte, indem er die Revision vermo" und dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels riegte.
Rückers, 10. April. Die Ziege des Zimmermanns Joseph Auth von hier brächte fünf lebende junge Zicklein zur Welt. Dieser Fall dürfte wohl eine Seltenheit im Gebiete der Ziegenzucht sein.
Bom Bogclsberg. Der „Gieß. Anz." erzählt fol- gende lustige Gemeinderaths-Wahl-Geschichtc: In Vetz- berg ereignete sich bei der dortigen Gemeindcraths-Wahl folgendes Wahl-Kuriosum: Der Herr Vorsteher leitete den Wahlakt und war bis gegen 4 Uhr beschäftigungslos, als um diese Zeit zwei Leute eintraten, welche ihrer Bürgerpflicht genügen wollten. Der Herr Vorsteher begrüßte die beiden Emtretenden, wovon der eine Schirm- flufcr und her andere Lumpensammler war, mit folgenden Worten: „Endlich bekomme ich einmal Beschäftigung, Ihr seid die Ersten heute." Darauf erwiderte der Schirmflickcr: „Hannes, do will ich dr e gore Rath gerne, do wühlste mech und ich wähl' Dech!"— und so geschah es. Am Abend gingen her Schirmflickcr und der Lumpensammler, die erst ein halbes Jahr hier wohnen, einstimmig aus der Urne hervor. So geschehen Anuo Domini 1897. — Demnach scheint in Oberhessen die Würde eines Gemeinderathes weniger gesucht zu werden als anderSwo.
Wächtersbach, 9, April. Gestern Nachmittag gegen 3 Uhr gerieth in dem von Elm kommenden Güterzug an der Station Wächtersbach ein Waggon Stroh in Brand. Derselbe wurde sofort ausrangirt und außerhalb der Station auf ein leeres Geleise nach SalMünster zu geschoben, wo alsbald die Flammen hell aufloderten und der ganze Inhalt des Wagens ein Raub der Flammen murbi Auf welche Art und Weise das Feuer in die Strohladung gekommen ist, ist noch nicht ermittelt worden; vermuthet wird, daß Funken des um halb 3 Uhr von Frankfurt kommenden Schnellzuges im Vorbeifahren hineingeflogen sind.
G.lnhauscn, 9. April. Heute Nacht wurde bei dem Uhrmacher und Goldarbeiter Heinrich Schäfer einge- brochen und Herren und Damenuhren im Werthe von 1200 Mk. und zwar: 20 silberne Herrenuhren, bei welchen je 2 Stück von außen mit Namen Heinrich Schäfer, Gelnhausen versehen, ferner 20 goldene Damenuhren, worunter je eine mit Sprungdeckel, rothbraun emaidirt, der Sprnngdcckel mit ungefähr sieben Brillantrosen besetzt, ferner eine ganz glatte, die auf dem Rückdeckel mit weißen Perlen eine fliegende Schwalbe barfteQt, sowie 5 Dameukettcu, wurden gestohlen. Vor Ankauf wird gewarnt. An den Uhren waren die Preise durch Messinghalter befestigt, ferner waren kleine Etiquetts mit Seidenfaden daran. Für Wiedererlangung der Sachen oder Feststellung des Thäters ist eine Belohnung von 100 Mark ausgesetzt.
Hauau. Die Ausführung her Kahlthalbahn ist nunmehr gesichert. Es handelt sich nur noch darum, ob die Bahn von Kahl aus nach Schöllkrippen gehen sollte, oder von Dettingen aus. Laut telegraphischer Mittheilung von München, wo gestern eine Abordnung aus den verschiedenen intereffirten Gemeinden des Frei- gerichts mit her Regierung in dieser Frage unterhandelte ist nunmehr die Linie Kahl-Schöllkrippen genehmigt worden. Da die Abstcckungsarveiten u. s. w. schon alle vollendet sind, so soll jetzt unverzüglich mit dem eigentlichen Bahnbau begonnen werden. — Im Mainzer Hafen traf am Donnerstag die Kette ein, die für Rechnung der bayerischen Regierung von Lohr nach Würzburg zur Wetterführung der Mainkette in das Mainbett gelegt werden soll. Durch Vermittelung eines Mainzer Speditionhauses wird die Kette zu Wasser nach dem Maine verladen werden. Die Kette hat ein Gewicht von annähernd 5400 Zentnern, mithin wären zum Weitertransport derselben nicht weniger als 27 Eisenbahn-Waggons, per Waggon mit einer Tragfähigkeit von 200 Zentnern, nothwendig, um die Kette zu befördern. Die Fabrikation der Kette erfolgte in einem der bedeutendsten belgischen Eisenwerke, das aber zur Fabrikation der Kette nur deutsches Eisen verwenden durfte.
Vom Main. Interessant sind folgende Vorgänge im Maingau in Betreff her Lehrer Gehaltsaufbesserung. Der Griesheimer Gemeinderath setzte eine Skala für die Lehrer fest, wonach das Anfangsgcholt (inkl. Wohn- ungsgeldzuschuß) 1800 Mark, das Endgehalt 3600 Mark beträgt, In Höchst wurde das Maximalgehalt auf