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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

^U 6. Mittwoch, den 20. Januar 1897. 48. Jahrgang.

lUfblkw^tt °uf dieSchlüchterner Zeitung" S^^pi-^UUliyKIt werden noch fortwährend von allen

Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

J.-Nr. 509. Nach einer Mittheilung des König­lichen Bezirksamtes Brückenau ist ein der Tollwuth ver­dächtiger junger Spitz von schwarzer Farbe und einem weißen Ring um den Hals kein Halsband von Oberleichtersbach entlaufen und hat die Richtung über Madlos nach Bad Brückenau, also der preußischen Grenze zu, eingeschlagen.

Es wird deshalb hiermit auf Grund des §. 20 der Bundesrathsinstruktion vom 27. Juni 1895 Reichs­gesetzblatt Seite 357 die Festlegung (Anleitung oder Einsperrung) sämmtlicher Hunde der Gemeinden und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirks Schwarzenfels auf die Dauer von drei Monaten mit der Maßgabe an­geordnet, daß die Benutzung der Hunde zum Ziehen nur dann gestattet ist, wenn dieselben fest angeschirrt und mit einem Maulkorbe versehen sind. Die Ver­wendung der Hirtenhunde, der Fleischerhunde und der Jagdhunde ist nur unter der Bedingung gestattet, daß dieselben außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem Manlkorb ver­sehen an der Leine geführt werden. Die Herren Bürgermeister der oben bezeichneten Gemeinden wollen vorstehende Anordnung sofort mit dem Bemerken ver­öffentlichen, daß Zuwiderhandlungen nach Maßgabe des Reichsmehgesetzes werden bestraft werden.

Zugleich ersuche ich, den Eingangs bezeichneten Hund, wenn er sich im hiesigen Kreise sehen lassen sollte, sofort zu erschießen und mir ungesäumt Mittheilung zu­kommen zu lassen.

Schlüchtern, den 19. Januar 1897.

Der Königliche Landrath: i. V. Goerz.

Deutsches Reich.

Berlin. Am Sonntag fand im königlichen Schlosse das Krönungs- und Ordensfest in herkömmlicher Weise statt. Im Zusammenhang mit der Hundertjahrfeier für Kaiser Wilhelm I. gedenken, wie diePost" hört, der Kaiser und die Kaiserin Ende Februar ein größeres Kostümfest zu geben. Die Trachten und Uniformen des Jahres 1797 sollen in getreuer Nachbildung für die Kostüme der geladenen Gäste maßgebend sein.

Bezüglich des Kaiserlichen Erlasses gegen den Zweikampf verlautet nach demHbg. Korr.", daß der von einer Kommission von sechs zu diesem Zwecke designierten Offizieren abgefaßte Entwurf nicht die Zu­stimmung des Kaisers gefunden habe, und daß die wesentlichsten, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten betreffenden Punkte von dem Monarchen eigenhändig in den Entwurf eingetragen worden sind.

Herrn Thielens Platzkarten bringen ein hübsches Stück Geld ein. Die Einnahmen der preußischen Eisen- bahnverwaltung aus dem Verkauf der Platzkarten zu den V-Zügen betrugen im Jahre 189596, über welches so­eben dem Abgeordnetenhaus der übliche Bericht erstattet ist 2 217 582 Mk. oder 386 469 Mk., d. h. 21,11> mehr als im Jahre 1894/95. Die zur Verausgabung gelangte Zahl von Platzkarten ist von 1178028 Stück im Jahre 1894/95 auf 1663412 Stück im Jahre 1895/96, somit um 485 384 Stück oder 29,18°/o gestiegen.

Vom 1. April ab wird nach der Verstaatlichung der Hess. Ludwigsbahn für die gesammten Linien der Staatsbahneu das Zugpersonal, wie Schaffner, Bremser und Wagenwärter vermindert, dagegen werden die Bahn­steigschaffner um 1600 vermehrt.

Der Fehlbetrag der Berliner Gewerbeausstellung macht, wie jetzt berichtet wird, 45 pCt. der Garantie­summe aus. Bisher war immer nur von 30 pCt. die Rede.

Bremen. Der Norddeutsche Lloyd in Bremen hat bekanntlich beschlossen, seinen beiden neuen Riesen- schnelldampfern, welche fich beim Vulkan in Stettin und bei F. Schichau in Danzig im Bau befinden, die Namen der beiden ersten deutschen Kaiser seit Wieder- aufrichtung des Reiches zu verleihen, nämlichKaiser Wilhelm der Große" undKaiser Friedrich". Die^ beiden Schiffe, um welche es sich hier handelt, sind Doppelschraubendampser von einer Größe, wie sie bisher |

überhaupt auf der Welt noch nicht existiren. Jedes der Schiffe wird beispielsweise 625 Fuß lang und 75 Fuß breit sein. Die Dampfer werden an Größe, Schnellig­keit und inneren Einrichtungen alle gegenwärtig vor­handenen Schiffe übertreffen. Beide Dampfer sind für den Schnelldampferdienst zwischen Bremen und New-Aork bestimmt, in welcher der Norddeutsche Lloyd gegenwärtig die Schnelldampfer Ems, Aller, Trave, Saale, Lahn, Spree und Havel beschäftigt. Neben der Schnelldamfer- linie von Bremen nach New-Aork unterhält der Nord­deutsche Lloyd eine solche von Genua nach New-Aork, mittelst der Schnelldamser Werra, Fulda und Kaiser Wilhelm II.

Osnabrück, 13. Jan. Den Teufel erschossen haben in dem Orte Hunteburg 2 Knaben im Alter von 8 und 12 Jahren. Während die beiden Kinder allein zu Hause wareu, betrat ein Fremder mit geschwärztem Ge­sicht die Stube, gab sich für den Teufel aus und ver­langte das im Koffer aufbewahrte Geld. Als die Knaben den frechen Räuber nach bim Koffer führten, in dem das Geld untergebracht war, schlich sich einer der Brüder in die Nebenstube, holte ein Jagdgewehr und legte auf den Teufel an. Im nächsten Augenblick krachte ein Schuß und der Böse stürzte todt zu Boden. Die Kugel hatte ihm die Lunge durchbohrt. In Hunteburg sowie in der weiteren Umgebung verbreitete sich darauf hin die Nachrichtder Teufel ist jetzt todt." Der Erschossene soll ein vagabondirender Handwerksbursche sein.

Halle, 14. Januar. Die zweite Civilkammer des hiesigen Landgerichts wies die Klage der Allodialerben der Mansfelder Grafen gegen den preußischen Fiskus auf Rechnungslegung, eventuell auf Herausgabe des Vermögens aus dem nach den Tode des letzten Grafen zuerst Kursachsen, später Preußen zugefallenen Besitz kostenpflichtig ab. Das Werthobjekt war zunächst auf 500,000 Thaler festgesetzt.

Uebel bekommen ist einigen Arbeitern eines größeren Etablissements in Dessau ein an einem ihrer Mitarbeiter verübter roher Scherz. Die Arbeiter, vier an der Zahl, stellten den bejahrten Mann in einen Sack und zerrten den Unglücklichen auf den Boden der Werkstatt umher, so daß ihm einige Rippen zerbrachen und der ganze Körper zerschunden und zerschlagen wurde. Die. Krankenkasse der Fabrik hat sich nun ent­schieden geweigert, weder das Krankengeld noch die Medicinal- und Doktorkosten zu bezahlen, und es müssen mithin die vier genannten Arbeiter sämmtliche Kosten, ja möglicher Weise, da sein Zustand besorgnißerregend ist, lebenslängliches Jnvalidengeld zahlen.

Ein namentlich für Gastwirthe wichtiges Urtheil fällte das Schöffengericht in Erfurt. Ein Gastwirth bei Erfurt hatte gegen vier Männer Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt, weil diese gelegentlich einer in seinem Lokale stattgefundenen Prügelei Stühle und Bierseidel im Gesammtwerthe von 60 Mark zerschlagen hatten. Das Schöffengericht sprach jedoch die An­geklagten frei, weil es annahm, daß sie die Gegenstände nicht beschädigten, um dem Wirthe Schaden zuzufügen, sondern lediglich in der Absicht, sich gegenseitig körperlich zu verletzen.

Koburg, 16. Jan. Ein nettes Stückchen,- das be­kannt zu werden verdient, trug sich kürzlich in dem nahen Dörfchen U. zu. Ein dortiger Oekonom, welcher sich eine neue Futterschneidmaschine kaufen wollte, nahm Maaß von seiner alten Maschine und legte dabei seine Brieftasche in dieselbe. In Koburg angelangt, bemerkte er das Fehlen seiner Brieftasche und von einer schlimmen Ahnung gefaßt, kehrte er sofort wieder um. Doch das Geschehene war nicht wieder gut zu machen. Seine Dienstangehörigen hatten indessen die alte Maschine in Thätigkeit gesetzt und dabei die Brieftasche mit 223 Mk. Inhalt in Banknoten und Zinsabschnitten zu kleinen Fetzen zerschnitten.

Würzburg, 14. Januar. Der Gemeine Georg Roth aus Langenthal in Hessen vom 8. bayerischen Infanterie- Regiment in Metz hatte dem Unteroffizier Kürt des­selben Regiments, der ihn durch körperliche Mißhand­lung auf's äußerste gereizt hatte, unter den Worten: Hund, ich schlage Dich todt!" einen Schlag mit einem Ucbungsgewehr auf den Kopf versetzt, weshalb er zu 3 Jahren Gefängniß verurtheilt wurde. Der Staats­anwalt und Stabsauditeur Endres hatte 8 Jahre Ge­fängniß beantragt. In der Verhandlung wurde fest- gestellt, daß Unteroffizier Kürt den Angeklagten erst bis

zur Erschöpfung Laufschritt und dann Kniebeuge mit vorgestrecktem Gewehr hatte machen lassen. Da dem Unteroffizier die Kniebeuge nicht tief genug war, riß er Roth am Säbelgurt tiefer nieder, worauf dieser den Schlag führte. Das Verhalten des Unteroffiziers Kürt bezeichnete, laut derFrankf. Ztg.", der als Verthei- diger fungirende Premierlieutenant Roth, der sich des Angeklagten warm annahm, als ganz vorschriftswidrig. Roth sei körperlich und seelisch so gequält worden, daß er in seinem Unteroffizier nicht mehr seinen Lehrer, sondern nur mehr seinen Peiniger habe erblicken müssen." Von einer Bestrafung des Unteroffiziers Kürt hat man bisher nichts gehört.

Mainz, 13. Jan. Die Unschuldigen müssen mit den Schuldigen leiden beim Artill.-Regiment Nr. 27 nämlich. Dieser Tage verabsäumten es nämlich drei 27er, vor dem ihnen auf der großen Bleiche begegneten Oberst Front zu machen. Als dieser ihnen deshalb eine Rüge ertheilen wollte, entzogen sie sich dieser und der eventuellen Strafe durch Flucht. Da sich die Betreffenden auf erfolgte Aufforderung nicht selbst meldeten, verfügte der Oberst, daß alle Mannschaften des Regiments, ja selbst die Unteroffiziere bis zu den Sergeanten, ein Vierteljahr lang keinen Urlaub erhalten und Abends um 8 Uhr in der Kaserne sein müssen.

In der rheinpreußischen Stadt Ohligs beabsichtigt die städtische Verwaltung, denjenigen Bürgern, die an einem der drei letzten Feldzüge theilgenommen haben und deren Einkommen 1200 Mk. jährlich nicht übersteigt, von den Steuern zu befreien.

Saarbrücken. Der Hofprediger a. D. Stöcker hat sich vor Gericht abermals eine schwere Niederlage zuge­zogen. Herr Stöcker hat im Beleidigungsproceß gegen den Redakteur Peter Schwuchow von der Neuen Saar- brücker Zeitung wegen Abdrucks einer Rede des Frei­herr« von Stumm die angestrengte Privatklage zurückgezogen. Stöcker verlangte abermals eine Vertagung des bereits mehrfach vertagten Prozesses bis zur Entscheidung in der gegen den Freiherr» v. Stumm in Neunkirchen schwebenden Beleidigungsklage. Der Beklagte widersetzte sich aber des erneuten Ver­schleppung des Prozesses, und der Gerichtshof lehnte die Vertagung ab. Darauf zog, bevor der Angeklagte noch seinen Wahrheitsbeweis antreten konnte, der Man- dator Stöckers die Klage schleunigst zurück. Dieser Rückzug des Herrn Hofpredigers a. D. angesichts des drohenden Wahrheitsbeweises kann schwerlich anders denn als eine Niederlage angesehen werden.

A«sla«d.

London, 15. Jan. Der Agent desReuter'schen Büreaus" in Bombay hat einen eingehenden Bericht über die durch die Pest in Bombay verursachten Ver­heerungen telegraphisch übermittelt. Der Handel ist ge­lähmt, die Hälfte der Bevölkerung ist geflohen. Die Gerichte sind geschlossen. Die Einwohner weigern sich, die auf den Straßen liegenden Leichen zu beerdigen. Bis jetzt verschont die Krankheit die Europäer sowie die im Herzen des Eingeborenen-Viertels wohnenden Levantiner. Amtliche Berichte für gestern melden 3394 Erkrankungen, 2356 Todesfälle. Die Pest tritt nunmehr auch in Poonah aus.

Lokales «nd Provinzielles.

* Schlüchtern, 19. Januar.

* Der Oberlehrer Dr. Lew in ist vom 1. Febr. d. Js. an zum kommissarischen Direktor des hiesigen Schullehrer-SeminiarS ernannt worden. Oberlehrer Schmidt vom Seminar in Posen ist als Oberlehrer nach hier versetzt worden.

* Dem Oberwachtmeister Ott zu Schlüchtern wurde das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen.

* Wie aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt wird, soll die neue Städte- und Landgemeindeordnung für Hessen-Nassau statt mit dem 1. April 1898 mit dem 1. Oktober d. I. eingeführt werden. Sollte sich dieses bestätigen, so dürften wir im September 1897 eine Neuwahl beider hiesigen städtischen Körperschaften zu erwarten haben.

* Wie aus Leipzig berichtet wird, wurde die aus prozessuellen Gründen eingelegte Revision des Vieh­händlers Feist Sommer I. aus Krainfeld, des Vampyrs des Vogelsbergs, der am 14. Oktober 1896 vom Schwurgericht zu Gießen wegen Meineids, Betrug» und