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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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M 4. Mittwoch, den 13. Januar 1897. 48. Jahrgang.

h>ftdhtttA0ü auf dieSchlüchterner Zeitung« lt|lvUU.liyvll werden noch fortwährend von allen a^ü!-^ " Postanstalten und Landbriefträgern wie von der Expedition entgegen genommen.

Um den Absatz von Schlachtvieh (Kälbern, Schweinen, tten Rindern und Ochsen) den Landwirthen zu tr­ichtern und die Kosten des Zwischenhandels möglichst i vermeiden, empfiehlt sich folgende in Westfalen und iderwärls erprobte Maßregel: Jeder Gastwirth an den öfteren Berkehrsstraßen des Kreises, bei welchen die ietzger und Handelsleute zu verkehren pflegen, (z. B. erbet in H-rolz, Lotzenius in Sannerz, Blum in iterbfritz, Günther in Mottgers u. s. w.) schaffen sich , ihrem Wirthszimmer eine Schiefertafel an, auf welchen e alle verkäuflichen Kälber, Schweine, Rinder u. s. w. ttfschreiben, die ihnen aus ihrer eigenen Gemeinde oder us Nachbargemeinden zum Verkauf angemeldet werden. >eder Landwirth, der ein Stück Vieh zum Schlachten n verkaufen hat, meldet es schriftlich durch Uebersendung mes Zettels bei dem betreffenden Gastwirth an, welcher cffelbe auf die Schiefertafel schreibt. Jeder bei ihm erkehrende Metzger und Händler findet nun alles Schlacht­ich, was zur Zeit in der Gemeinde und ihrer Um- ebung verkäuflich ist, auf der Tafel verzeichnet und rspart dadurch das unnütze, zeitraubende und kostspielige lmherfahren und Umherfragen in den Gemeinden und wird tiemals versäumen, die Tafel durchzulesen. Der Gast- oirth hat allerdings die kleine Mühe, die angemeldeten Ediere auf die Tafel zu schreiben, wird aber, da bei edem Kauf etwas verzehrt wird, durch den besseren Verkehr in seiner Wirthschaft dafür reichlich entschädigt Der Bauer erspart seinerseits das kostspielige Anbieter, n der Stadt, und der Metzger und Händler weiß stets, oo er daS gesuchte Vieh zu finden hat. Es werden »aher Wirth, Metzger und Bauer bei dieser Einrichtung ide drei gewinnen. Dieselbe wird daher hierdurch all- fimein zur Einrichtung empfohlen.

Schlüchtern, den 30. Dezember 1896.

Der Königliche Landrath: Roth.

Die neue Gebührenordnung für Aerzte.

Mit dem Neujahrslage ist ein neuer Tarif in Wirk- lamkett getreten, der für die gesammte Bevölkerung des Königreichs Preußen von Wichtigkeit ist: die vom 15. Mai 1896 datirte neue Gebührenordnung für approbirte Aerzte und Zahnärzte, die seit dem 1. ds. Mts. daS geschäftliche Verhältniß zwischen Aerzten und Patienten im ganzen Umfange der Monarchie regelt. Die neue Taxe ist zusammengestellt auf Grund gutachtlicher Aeuße­rungen der preußischen Aerzlekammern. Ihre Haupt- gesichtspunkte sind folgende: Die Taxe findet nur auf Approbirte Aerzte Anwendung. Sie hat ihre RechtS- eltung wie bisher nur in den Fällen, in denen die Zarteien ein bestimmtes Honorar nicht vereinbart haben, für jede ärztliche Leistung ist eine geringste und eine öchste Gebühr festgesetzt. Erstere muß in Anrechnung ebracht werden, wenn nachweisbar Unbemittelte oder lrmenverbände die Verpflichteten sind, ferner wenn die Zahlung aus Staatsmitteln, aus einer milden Stiftung, einer Knappschafts- oder Arbeiterkrankenkasse zu leisten ist. Im Uebrigen ist die Höhe der Gebühr innerhalb der fei'gesctztcn Grenzen nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles, insbesondere nach der Beschaffen­heit und Schwierigkeit der Leistung, der Vermögenslage des Zahlungspflichtigen, den örtlichen Verhältnissen u. s. w zu bemessen, während der höchste Satz nie überschritten gerben darf, auch nicht von sogenannten Autoritäten, falls sie sich nicht ausdrücklich, z. B. durch ein in der Wohnung auSgehängtes Preisverzeichniß, höhere Sätze Vorbehalten hab.». Was die einzelnen Verrichtungen der Aerzte anbetrifft, so geht die neue Gebührenordnung von dem Grundsätze aus, daß außer den allgemeinen Honorar-Ansprüchen des Arztes noch eine besondere Ver­gütung zu entrichten ist, wenn eingehende Untersuchungen, z. B. unter Anwendung des Augenspiegels oder des Mikroskops, stattfinden, ferner wenn der Arzt länger als eine halbe Stunde bei dem Kranken verweilen muß oder wenn er in der Zeit zwischen 9 Uhr Abends und , 7 Uhr Morgens in Anspruch genommen wird. Für das Publikum haben folgende Gebührensätze wohl das s nächste Interesse: Der erste Besuch des Arztes beim Kranken Mark 220. Jeder folgende Besuch im Ver­kaufe derselben Krankheit Mark 110. Die erste Be­

rathung eines Kranken in der Wohnung des Arztes Mark 110. Jede folgende Berathung in derselben Krankheit Mark 15. Sind mehrere, zu einer Familie gehörende und in derselben Wohnung befindliche Kranke gleichzeitig zu behandeln, so ermäßigt sich der Gebühren­satz für jede folgende Person auf die Hälfte der zuerst genannten beiden Sätze. Für die mündliche Berath- schlagung zweier oder mehrerer Aerzte jedem (einschließ­lich des Besuchs) Mark 530. Auch ist die wichtige Bestimmung ausgenommen, daß eine höhere Gebühr be- rechnet werden darf für Besuche, die auf Verlangen deS Kranken sofort oder zu einer bestimmten Stunde ge- macht werden, ein Grundsatz, der seine volle Berechtig­ung hat angesichts der in solchen Fällen größeren Zeit- versäumniß der Aerzte. Ersatz für etwa entstandene Fuhrkosten steht dem Arzte bei Krankenbesuchen in seinem Wohnorte nur in einigen ausdrücklich namhaft gemachten Fällen zu, während für auswärtige Besuche die Ver­pflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für Be­nutzung eines Fuhrwerks, selbst wenn es in Wirklichkeit nicht benutzt worden ist, die Regel bildet. Bei Reisen, die mehr als zehn Stunden in Anspruch nehmen- findet außer der Erstattung der Reisekosten eine Vergütung von Mark 30150 für den Tag (b. h. für jeden Kalender­tag) statt, welche die Entschädigung für Zeitversäumniß cinschließt; die ärztliche Berrichtung ist dabei besonders zu vergüten. Im Uebrigen sind die Fragen nach den Ansprüchen der Aerzte für KrankheitSberichte (Mark 3 bis 10), Gutachten (Mark 930), Bescheinigungen (Mark 25), und dergl. sowie alle in daS eigentliche Arbeitsgebiet der praktischen Aerzte wie der Spezialistin fallenden Leistungen (z. B. Ausführung der Narkose Mark 515, natürliche Entbindung M. 1040) Gegen­stand eingehender und genauer Bestimmungen. Die höchsten Sätze, welche die Taxe aufzuweisen hat, betreffen natürlich chirurgische Leistungen; so können z. B. für Operationen an inneren Organen der Bauchhöhle, für die Exstirpation des KehlkopfeS u. A. Honorare bis zu Mark 500 berechnet werden.

Deutsches Reich.

Berlin Der Kaiser nahm am Freitag Abend das Diner im Kreise des Offizierkorps des 1. Garde-Regi­ments z. F. ein. Bei dieser Gelegenheit wurde ein dem Offizierkorps von einer Anzahl deutscher Fürsten ge­stiftetes Gemälde feierlich übergeben. Im Laufe des Sonnabends erledigte der Kaiser RegierungSgeschäfte, Sonntag Vormittag besuchten beide Majestäten den Gottesdienst. Am Montag fand die Ucberstedelung deS HoflagcrS von Potsdam nach Berlin statt.

Justizminister Schönstedt hat eine Verfügung an die Amtsgerichte erlassen, wonach den Bauhandwerkern Einsicht in die Grundbücher der Grundstücke, zu denen sie Material geliefert haben, zu gestatten ist, ohne daß sie die Erlaubniß der Bauunternehmer nachzuweisen brauchen.

* In der Geschichte der Landwirthschaft deS vergangenen Jahres bildet ein trauriges Kapitel daS der Viehseuchen, von denen mehrere eine erschreckende Ausdehnung genommen haben. Nach den Berichten der beamteten Thierärzte war zu Beginn deS Jahres 1896 Rotz in Preußen in 36 Gemeinden und 40 Ge­höften vorhanden, Maul- und Klauenseuche in 1006 Ge­meinden und 3200 Gehöften, Lungensenche in 27 Ge­meinden und 56 Gehöften, dagegen am 30. November 1896 Rotz in 51 Gemeinden und 54 Gehöften, Maul- und Klauenseuche in 2977 Gemeinden und 12000 Gehöften, Lungensenche in 26 Gemeinden und 44 Gehöften. Die Maul- und Klauenseuche hat sich im Monate Dezember eher noch gesteigert, so daß am Ende des Jahres ungefährt viermal soviel Gehöfte verseucht waren, als zu Anfang. Der Schaden, den die Klauenseuche Jahr aus Jahr ein der Landwirth­schaft bringt, beziffert sich auf Millionen. ES sind deshalb zu Untersuchungen über die Maul- und Klauen­seuche im Reichshaushalt für 1897)98 für daS kaiserliche Gesundheitsamt 3500 Mark ausgeworfen worden. ES wird eine Versuchsstation zur gründlichen Erforschung der Seuche eingerichtet werden, in welcher an 120 Rindern und 100 Schweinen Versuche zur Ermittelung des Krankheitserregers und eines geeigneten Heilver- fahrenS gemacht werden soll. Jedenfalls steht die statt­liche Veterinärpolizei mehr denn je noch vor schwierigen und umfassenden Aufgabe»,

Die Architekten der Berliner Ausstellung haben- wie berichtet wird, gegen den Arbeitsausschuß den Klage­weg beschritten, da ihnen daS ausbedungene Honorar für die Pläne der AuSstellungsgebäude, die sie entworfen haben, nicht voll gezahlt worden ist, und die Zahlung deS Restes unter Berufung auf Mängel an den Ge­bäuden verweigert wurde.

Erfurt. Ein Veteran aus den Freiheitskriegen, der Tischlermeister Christian Kaufmann in Rettgenstedt bei Cölleda (Provinz Sachsen), feierte seinen 103. Geburts­tag und wurde aus diesem Anlaß vielseitig beglückwünscht und reich beschenkt. Der alte Herr ist geistig noch ziemlich rege.

Bom EichSfelde, 6. Januar. Ein wirklich armer Reisender bat in einem Orte des Elchsfeldes um eine kleine Unterstützung, da er ohne Beschäftigung und Verdienst sei. Als er gefragt wurde, was er für ein Metier habe, entgegnete er: Scharfrichter! Tableau. Durch die vorgelegten Papiere stellte es sich heraus, daß seine Antwort stimmte; er war früher erster Gehülfe deS Scharfrichters von Berlin, Herrn Krauts, und klopft nun wegen Mangel an paffender Beschäftigung in seinem blutigen Metier die Landstraßen alsarmer Reisender" ab.

Lokales «ud Provinzielles.

* Schlüchtern, 12. Januar.

* Am Sonntag wurde hier eine Fleischer« Innung neu begründet. Sämmtliche hiesige Metzger- meister, sowie Kollegen aus Steinau, Salmünster und Fulda waren anwesend. Es wurde beschlossen, den Bezirk der Innung auf den Kreis Schlüchtern auS- zudehnen. Der erwählte provisorische Vorstand besteht aus Karl Freund, Obermeister, J. Leipold, Stellver­treter, ©eilig, Schriftführer, Denhardt, Kassirer, sämmt. lich von hier, sowie I. Hergenröther-Steinau und W. Harnischfeger-Salmünster.

* Unsere Kommunen sind durch den soeben be­kannt gegebenen VertheilungSplan über die Antheile der preußischen Gemeinden an dem im Steuerjahre 1896)97 zur Gemeindeeinkommensteuer einschätzbaren Rein­einkommen der Staats- (und für Rechnung des Staates verwalteten) Eisenbahnen außerordentlich freudig überrascht worden. Nach § 47 des Gemeinde- AbgabengesetzeS mußte nämlich bis zum 1. April 1896 ein Drittheil deS gesammten steuerpflichtigen Rein­einkommens dieser Bahnen denjenigen Gemeinden, welche vor dem 1. April 1880 steuerberechtigt und dieses Recht thatsächlich auSgeübt haben, zur Vertheil- ung vorab überwiesen werden. Vom 1. April 1896 ab erfolgt dagegen Bertheilung nach den maßgebenden Grundsätzen bei allen steuerberechtigten Gemeinden. In Folge dessen steigt für die Stadt Fulda daS steuer- Pflichtige Reineinkommen der Eisenbahn für 1896)97 auf 544,898 Mk. gegen 249,823 Mk. im Vorjahre, sodaß die Eisenbahn nunmehr ca. 16 000 Mk. zu zahlen hat gegen ca. 6000 Mk. im vorigen Jahre. Fulda steht im ganzen DirektionSbezirk Frankfurt in Bezug auf die von der Eisenbahn zu erhebende Steuer an dritter Stelle. Am höchsten steht Frankfurt, wo ein Reineinkommen von 2,657,617 Mk. von der Bahn zu versteuern ist; dann folgt Oberlahnstein, dann Fulda. Wiesbaden (mit 419391 Mk. steuerpfl. Rein­einkommen der Bahn), Hanau (417,461 Mk.), Bebra 419,185 Mk. kommen der Stadt Fulda ziemlich nahe. In HerSfeld hat die Bahn 64,424, in Gelnhausen 58,611 Mk., in Schlüchtern 34,429 Mk. Rein­einkommen zu versteuern, das heißt überall fast daS Doppelte, stellenweise sogar daS Dreifache der früheren Summe. Ebenso liegen die Verhältnisse im DirektionS- bezirke Kassel, wo das steuerbare Reineinkommen der Eisenbahnstationen von 4,344,461 Mk. deS Vorjahres auf 8,459,826 Mk, also um fast das Doppelte ge­stiegen ist. Ebenso steigen natürlich auch die Kommunal- einnahmen der Gemeinden. So stieg der Reinertrag beispielsweise in Kassel von 1,322,010 Mk. auf 2,027,150 Mk., in Marburg von 72,732 Mk. auf 172,280 Mk., in Trcysa von 28,147 Mk. auf 72,845 Mark, in Kirchhain von 9467 Mk. auf 24,548 Mark und in Neustadt von 5505 Mk. auf 15,559 Mk. usw.

* Nach einer Entscheidung des preußischen Kammergerichts fällt das Spiel eines Musikautomaten in einem öffentlichen Lokal unter den Begriff der öffent­lichen Lustbarkeiten und unterliegt somit der etwaigen