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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 2. Mittwoch, den 6. Januar 1897. 48. Jahrgang.

Amtliches.

Um den Absatz von Schlachtvieh (Kälbern, Schweinen, fetten Rindern und Ochsen) den Landwirthen zu er­leichtern und die Kosten des Zwischenhandels möglichst zu vermeiden, empfiehlt sich folgende in Westfalen und anderwärts erprobte Maßregel: Jeder Gastwirth an den größeren Berkehrsstraßen des Kreises, bei welchem die Metzger und Handelsleute zu verkehren pflegen, (z. V. Herber in Herolz, Lotzenius in Sannerz, Bium in Sterbfritz, Günther in Mottgers u. f. w.) schaffen sich in ihrem Wirthszimmer eine Schiefertafel an, auf welchen sie alle verkäuflichen Kälber, Schweine, Rinder u. s. w. aufschreiben, die ihnen aus ihrer eigenen Gemeinde oder aus Nachbargemeinden zum Verkauf angemeldet werden. Jeder Landwirih, der ein Stück Vieh zum Schlachten zu verkaufen hat, meldet es schriftlich durch Ueberscndung eines Zettels bei dem betreffenden Gastwirth an, welcher dasselbe auf die Schiefertafel schreibt. Jeder bei ihm verkehrende Metzger und Händler findet nun alles Schlacht­vieh, was zur Zeit in der Gemeinde und ihrer Um­gebung verkäuflich ist, auf der Tafel verzeichnet und erspart dadurch das unnütze, zeitraubende und kostspielige Umherfahren und Umherfragen in den Gemeinden und wird niemals versäumen, die Tafel durchzulesen. Der Gastmirth hat allerdings die kleine Mühe, die ange- meldeten Thiere auf die Tafel zu schreiben, wird aber, da bei jedem Kauf etwas verzehrt wird, durch den besseren Verkehr in seiner Wirthschaft dafür reichlich entschädigt. Der Bauer erspart seinerseits das kostspielige Anbietca in der Stadt, und der Metzger und Händler weiß stets, wo er das gesuchte Vieh zu finden hat. Es werden daher Wirth, Metzger und Bauer bei dieser Einrichtung alle drei gewinnen. Dieselbe wird daher hierdurch allgemein zur Einrichtung empfohlen.

Schlüchtern, den 30. Dezember 1896.

Der Königliche Landrath: Roth.

Zur neuen Städteordnung.

Für die Wahlen der städtischen Vertreter (der Stadt­verordneten) soll nach dem Entwurf der neuen Städte- ordnung für unsere Provinz bekanntlich das Dreiklassen- Wahlsystem eingeführt werden, d. h. die Stimmberech­tigten werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrich­tenden direkten Staatssteuern (Einkommen- und Ergän­zungssteuer), Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial- steuern in drei Abtheilungen getheilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung ein Drittel der Gesammt- summe der Steuerbeträge aller Wähler fällt. Jede Ab­theilung hat dann ein Drittel der Stadtverordneten zu wählen, ganz gleichgültig, ob die Zahl der Wahlberech­tigten 10 (wie etwa in der I. Abtheilung), oder 500 (wie vielleicht in der III. Abtheilung) beträgt. Die Be­gründung des Gesetzentwurfs weist darauf hin, daß das Dreiklassensystem im größten Theil des Staates den Gemeindevertretungswahlen zu Grunde gelegt und daß auch in einem großen Theile der diesseitigen Provinz (Rcg.-Bez. Wiesbaden) bereits seither nach diesem System bei den Wahlen zur Gemeindevertretung verfahren worden sei. Schließlich heißt es in der Begründung:Auch kann etwa aus besonderen Verhältnissen der übrigen Theile der Provinz kein Grund hergeleitet werden, welcher der Einführung des Dreiklassensystems entgegenstände und eS dort nicht ebenso gut wie in den anderen Landes- theilen anwendbar erscheinen ließe. Zudem wird gegen­über den älteren Gcmeindcvcrfaffungsgesetzen der Provinz und namentlich gegenüber der Kurhessischen Gemeinde­ordnung, welche Gesellen, Tagelöhner, Fabrikarbeiter und sonstige Lohnarbeiter vom aktiven und passiven Wahl­rechte ausschließt, durch die vorgelegte Städte- und Land­gemeindeordnung eine so wesentliche Erweiterung des Gemcindewahlrcchts eingeführt, daß gegen eine Abstufung der Wähler nach ihrer Leistungsfähigkeit und dem An­theile, den sie zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse deitragen, umsoweniger eingewendet werden kann."

Diese Einwendungen machen sich indes doch bereits geltend. So macht dieH. M." darauf aufmerksam, daß bei der ständig fortschreitenden Anhäufung des Kapitals in wenigen Händen eine unverhältnißmäßig große Zahl der gesammten Bürger- oder Einwohnerschaft auf einen ganz winzigen, werthlosen Antheil bei der Ausübung bürgerlicher Rechte beschränkt werde. Un­zweifelhaft werde auch der gesammte Mittelstand mit der Zeit in die III. Abtheilung herabgedrückt, wo ihre bürger­lichen Rechte zugleich mit ihren bürgerlichen Interessen

verschwimmen würden. Ferner wird die im Sinne des Dreiklassen-Wahlsystems erfolgte Entscheidung des Pro- vinzial-Landtags bedauert.Bei der Abstimmung stimmten von 99 Abgeordneten 50 für die Einführung des Drci- klassenwahlsystems, 42 dagegen, 7 enthielten sich der Ab­stimmung. Von den kurhessischen Abgeordneten stimmten nur 23 dafür und 29 dagegen." Wolle also die König­liche Staatsregierung den Wünschen der Bevölkerung entgegenkommen, so müßte für den Regierungsbezirk Casscl das gleiche Wahlrecht beibehalten werden, vielleicht unter Zufügung von Bestimmungen, um Uebelständen entgegenzutreten, welche man von diesem System bei Ein­führung der im Entwürfe geplanten Erweiterung der Wahlberechtigung befürchtet. Das Prinzip der Einheit­lichkeit des Wahlsystems sei ja doch bereits in dem vor­gelegten Entwurf durchbrochen dadurch, daß für die Stadt Frankfurt das sogen, gleiche Wahlrecht beibehalten werde. Wolle man aber an einem einheitlichen Wahlsystem für Hessen und Nassau fcsthalten, so sei der Vorschlag eines Verwaltungsbeamten, an Stelle der drei Klassen vier oder fünf zu setzen, oder eine Abänderung des Dreiklassen- wahlsystems im Sinne des Antrags Groos (mindestens 5° o aller Stimmberechtigten wählen mit der ersten Klasse und 10o|o mit der zweiten Klasse) immer noch besser als die Bestimmung des vorliegenden Entwurfes.

Auch eine Zuschrift imHannov. Courier" wendet sich gegen das Dreiklassensystem. Es sei überall kein Grund dafür zu finden, daß die Wahlberechtigten gerade in drei Klassen eingetheilt würden, und die vielfachen Angriffe, welche wiederholt das Dreiklassenwahlrecht er­fahren hätte, seien im Grunde auch wesentlich gegen diese Dreitheilung gerichtet gewesen, weil alle die Unbilligkeiten und Ungeheuerlichkeiten, welche das Dreiklassenwahlsystem im Gefolge hat, im wesentlichen aus dieser Dreitheilung hervorgegangen seien. Sodann wird die Befürchtung ausgesprochen, daß bei dieser die dritte Klasse zu leicht von den beiden anderen überstimmt würde, weil die zweite Klasse in der Regel der ersten näher stehe, als der dritten. Schließlich wird ebenfalls für eine Ver­mehrung der Klassen eingetreten, wenn die Wahlberech­tigung nun einmal nach der Steuerleistung bemessen werden solle.

Bei vier Klassen," so heißt es in der betr. Zuschrift, wird schon die Unterdrückung einer Klasse durch die andere aufhören, weil die dritte Klasse dann den Mittel­stand enthalten und entweder mit der zweiten, der vierten und ersten oder mit der vierten, der ersten und zweiten gegenüberstehen und somit ein Gleichgewicht in Verfol­gung der Interessen hergestellt sein wird. Für größere Gemeinden wäre vielleicht eine noch größere Zahl von Klassen angezeigt, und auf solcher Grundlage ließe sich vielleicht eine Erhaltung der Klasseneintheilung erreichen. Auch im Königreich Sachsen ist eine derartige Abände­rung des Klassenwahlsystems in Anregung gebracht worden."

Welche Verschiebungen in unserer Gemeindevertretung vorkommen können durch die Einführung des Dreiklassen- Wahlsystems, mag daraus erhellen, daß z. B. in Fulda der Fiskus mit zwei oder drei Aktiengesellschaften das erste Drittel der Stadtverordneten ernennen würde. Wie der Abg Kircher-Fulda im Abgeordnetenhause meinte, würde kaum eine Privatperson hierzu nöthig sein. Der genannte Abgeordnete wandte sich auch ganz entschieden gegen die Bestimmung des Entwurfs, daß dem Fiskus und den Aktiengesellschaften es gestattet sein soll, das Wahlrecht, wenn sie mehr als einer der drei Höchstbe- steuerten in der Gemeinde an Gemeindesteuer bezahlen, auszuüben. Aber auch nur zwei oder drei Privat­personen oder gar eine einzelne Person, z. B. ein größerer Industrieller, hätte, wenn er den dritten Theil der Gesammtsteuersumme aufbrächte, nach dem Drei­klassenwahlsystem das Recht, ein Drittel aller Stadtver­ordneten zu ernennen.

Wir wollen hoffen, daß die Fassung des neuen Ge. setzes, wie sie sich auch noch gestalten möge, den Ge­meinden zum Heil und Segen gereichen möge, daß aber auch berechtigten Wünschen soviel als möglich Rechnung getragen werde.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser hat, soweit bis jetzt bekannt, beim Neujahrsempfange keine politische Ansprache gehalten. Die Uebersiedelung des Hofes nach dem Schlosse erfolgt am 11. Januar

Die Neujahrsfeier im Berliner Königlichen Schlöffe vollzog sich in der üblichen Weise. Nach Empfang der Hofwürdenträger, der kaiserlichen Familie und des militärischen Gefolges, sowie nach einem Gottes­dienste in der Schloßkapelle erfolgte im Weißen Saale die große Defilircour, an welcher u. A. der Reichskanzler, das preußische Staatsministerium, sowie die Präsidien des Reichstages und Landtages Theil nahmen. Hieran schloß sich der Empfang der Botschafter und der kommandirenden Generäle. Hierauf begab sich der Kaiser zu Fuß nach dem Zeughause zur Paroleausgabe, wo er eine Stunde verweilte. Im Laufe des Nachmittags fuhr der Kaiser bei den Botschaftern vor.

Das Krönungs- und Ordensfest findet im hiesigen Kgl. Schlosse am 17. Januar statt, das Schwarze Adler-Ordensfest am 18. Januar, die Uebersiedelung der Majestäten vom Neuen Palais nach Berlin am 11. Januar 1897. Mittelmeerfahrt des Kaiserpaares. Aus Kiel wird geschrieben: Es darf nunmehr als fest­stehend angenommen werden, daß das Kaiserpaar im Vorfrühling eine längere Mittelmeerfahrt an Bord der Hohenzollern" unternimmt. Die Meldungen über einen Kaiserbesuch in den levantinischen Gewässern sind indeß unzutreffend. Das Kaiserpaar wird nur italienische und spanische Häfen anlausen. Die KaiseryachtHohenzollern" ist in diesem Winter ausnahmsweise im Kriegshafen verblieben und mit einem Schutzdach gegen die Unbilden der Witterung versehen worden. Sobald keine starke Eisbildung mehr zu befürchten ist, wird, gutem Ver­nehmen nach, die Kaiseryacht gen Süden dampfen, um in einem italienischen Hafen das Kaiserpaar an Bord zu nehmen. Voraussichtlich erfolgt die Einschiffung in Genua. DieHohenzollern" wird unter anderen die Häfen von Cartagena und Cadix besuchen. Für den Antritt der Fahrt ist noch kein bestimmter Zeitpunkt festgesetzt; jedenfalls wird die Entscheidung von der Ge­staltung der Eisverhältnisse in unserer Gegend abhängen Der Kreuzer dritter KlasseGefion", der den glänzend- weißen Anstrich derHohenzollern" erhalten hat, dürfte der Kaiseryachl als Begleitschiff beigegeben werden. Auf der letzten Mittelmeerfahrt begleitete der Kreuzer Kaiserin Augusta" dieHohenzollern".

Hannover. Eine Erbschaft von hundert Millionen hat der verstorbene Senator Hornemann der Stadt Hannover zugedacht. Wirklichen Nutzen aber wird die Stadt von diesem Geschenk erst so um das Jahr 2150 herum haben, wenn inzwischen nichts dazwischen kommt. Der Verstorbene hat nämlich, nach demHann. Cour.", der Stadt ein Vermächtniß von 40000 Mk. hinterlassen mit der Bestimmung, daß die Zinsen regelmäßig zum Capital geschlagen werden, und zwar so lange, bis das Capital die Höhe von hundert Millionen Mark erreicht hat, was bet 3 procentiger Verzinsung immerhin seine 250 Jahre währen wird. Die erstjährigen Zinsen von diesem Hundert Millionen-Capital sollen wiederum auf Zins und Zinseszins gelegt werden, bis die zweiten hundert Millionen erreicht sind. Währenddem sollen aber die weiteren Zinsen von den ersten hundert Millionen rm städtischen Haushalt Verwendung finden. Wenn die zweiten Hundert Millionen erreicht sind, dann soll der gesammte Zinsertrag für die städtische Bedürfnisse, die nach der Ansicht des Erblassers dann in hervorragendem Maaße hervortreten werden, Verwendung finden.

München. Der Gesundheitszustand des Königs Otto von Bayern soll, wie ausländischen Blättern geschrieben

^srn^^^t11 Fortschritte zum Bessern gemacht haben. Wahrend des vergangenen JahreS haben die sichten Augenblicke des Königs anffällig an Zahl und Dauer zugenommen, während welcher er sich mit seinem Kaplan und seinem Haushofmeister, dem Grafen von Redwitz unterhalten konnte. König Otto hat seine Leidenschaft für Cigarretien ganz aufgegeben nnd raucht l°lten, dagegen hat er eine große Vorliebe für L-ußigkeiten an den Tag gelegt. Immer seltener sind seine Wulhausbruche, während deren er sich die Kleider zerreißt, geworden, und seine Illusionen haben gänzlich aufgehört. 8

Aus der Pfalz. Ueber Goldfunde im Böhmerwald bei dem Orte Ncualbenreut in der Oberpfalz erfährt dieNaturwissenschaftl. Rundsch.": Proben deS gold- Halligen Gesteins wurden sowohl an das Grusonwerk M Magdeburg als an die städtische Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel in Nürnberg eingesandt. Das Grusonwerk theilte mit, daßdie gesandte Gestein-