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SchlüchtemerMmg

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 101.

Mittwoch, den 16. December 1896.

47. Jahrgang.

HV Kitte, vergessen Sie nicht. "HW

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Die Expedition derSchlüchterner Zeitung/'

Amtlicher.

J.-Nr. 8713. In Salmünster tft die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Zur thunlichsten Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit auf Grund der Bundesraths- instruktion vom 27. Juni v. I. zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Reichsgcsetzcs vom ^ ^ ^- be­treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen für den Umfang der Gemarkung Salmünster Folgendes an: 1. Das Treiben von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen außerhalb dcr Feldmarkgrcnzen ist verboten.

2. Das Verladen von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Eisenbahnstation in Salmünster ist verboten.

3. Die Abgabe von Milch (Mager- und Buttermilch, auch Mölke) aus einem Scuchengehöfte an Sammet- molkereien ist nur dann gestattet, wenn dieselbe vorher bis zu 1000 C. erhitzt, oder eine Viertelstunde lang einer Temperatur von 90 0. ausgcsetzt worden ist, im Uebrigen sind die durch meine KreiSblattsbekannt- machungen vom 1. April d. J. Nr. 2389 und 8. April d. I. Nr. 2489 Kreisblatt Nr. 15 veröffentlichten Vorschriften des Herrn Regierungs­präsidenten zu beachten resp, zu -befolgen.

4. Die Ausführung von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen zum Zwecke sofortiger Abschlachtung ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibchörde unter der Bedingung gestattet:

a. daß das Vieh oben bezeichneter Gattung, das ansge- sührt werden soll, unmittelbar vorher von einem approbirten Thierarzte untersucht wird und dieser sein Gutachten dahin abgiebt, daß dasselbe von der Maul- und Klauenseuche nicht befallen ist,

b. wenn die Polizeibehörde des Schlachtortes mit der Zuführung der Thiere sich vorher einverstanden erklärt hat, und

c. wenn im Uebrigen die im §. 59 letzter Absatz der oben bezeichneten BundeSrathsinstruktion ertheilten Verhaltungsmaßregel» befolgt werden.

Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach Maßgabe deS ReichSviehscuchengesetzes resp, des ReichS- strasgcsetzbuchs bestraft.

Die von der Ortspolizeibehörde angeordneten Sperr- maßregcln werden durch obige Anordnungen nicht berührt.

Schlüchtern, den 14. Dezember 1896.

Der Königliche Landralh: i. V. Goerz.

Städte- und Landgemeiudeordnung für Hesse« Nassau.

Die Entwürfe einer Städte- und einer Landgemeinde- ordnung für die Provinz Hessen-Nassau, wie sie dem Abgeordnetenhaus« nunmehr zugehen werden, beruhen auf dem in allen neueren derartigen Gesetzen enthaltenen Grundsatz der Einwohncrgemcindc. Der erstere schließt sich an die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891 an, der letztere folgt soweit als möglich der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891.

Bisher fehlte es der Pr-pinz Hessen Nassau an einem einhettlichen Gemeindeverfassungsrecht. Für die Stadt Frankfurt a. M. ist bald nach ihrer Vereinigung mit dem preußischen Staat daS Gcmeindcverfassungsgesetz vom 25. März 1867 erlassen worden, und für den Regierungsbezirk Wiesbaden erging unter dem 8. Juni 1891 die der Städteordnung für die sechs östlichen Pro­vinzen vom 30. Mai 1853 nachgebildeten Städteord­nung; im Uebrigen aber sind die Gemeindegesetze der Landestheile, aus denen die Provinz besteht, in Geltung geblieben, und eS ist dadurch eine außerordentliche Biel- gestaltigkeit der Gemeindeversaffungen entstanden bei­spielsweise gelten im Landkreise Frankfurt a. M. vier verschiedene Gemeindegesetzgebungen, die nicht nur die

Verwaltung und die Ausübung der Verwaltungsgerichts- barkcit erheblich erschwert, sondern auch der inneren Be- rechligung entbehrt. Auch hindert diese große Mannig­faltigkeit das Emporkommen des Gefühls der Zusammcn- gehörigkeit unter den Angehörigen der Provinz. Dazu kommt, daß sämmtliche älteren Gemeindeordnungen der Reform dringend bedürfen und zum Theil gänzlich ver­altet sind; selbst die beiden bedeutendsten Gemeinde- vcrfassungsgesctze der Provinz, die Kurhessische Gemeinde- ordnung vom 23. Oktober 1834 und das Nassauische Gemeindegesetz vom 26. Juli 1854, beruhen in wesent­lichen Theilen auf Grundlagen, die mit der neueren StaatS- und Reichsgesetzgebung nicht vereinbart sind, und haben durch diese, insbesondere durch das Frei- zügigkcitsgcsctz, die Gewerbeordnung, das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz und das Kommunalabgaben gesetz, theils direkt, theils indirekt, so einschneidende Ver­änderungen erfahren, daß ihr Zusammenhang gestört und ihre Anwendbarkeit sowie die Uebersichilichkeit des gellenden Rechts in kaum noch erträglichem Maße er­schwert worden sind. Aus allen diesen Erwägungen war eine Reform der Gemeindeversaffungen in Hessen-Nassau nicht zu umgehen. Eine Ausdehnung der Kurhessischen Gemeindeordnung auf den ganzen Regierungsbezirk Cassel und deS Nasfauischcn Gcmcindegcsctzes auf den ganzen Regierungsbezirk Wiesbaden ging einmal auS dem Grunde nicht an, weil auch diese Gesetze, wie oben erwähnt, init der modernen Gesetzgebung vieliach in unlöslichem Wider­spruch stehen und deshalb hätten völlig umgearbeitet werden müssen, sodaß sie für ihr bisheriges Geltungs­gebiet sich dann doch als neue Gesetze dargestellt hätten; andererseits bildet das, was in neueren Gemeindegesetzen nothwendig übereinstimmend geordnet werden muß, einen so überwiegenden Theil, daß es sich aus diesem Grunde nicht empfiehlt, für zwei zu einer Provinz gehörige Re­gierungsbezirke gesonderte Gemeindegesetze zu erlassen. Mit Ausnahme der Stadt Frankfurt, wo ein Bedürfniß zur Aenderung des bestehenden GcmeindevcrfassnngSgcsctzes nicht hervorgetreten ist, soll daher durch die beiden Ent­würfe die Gemeindegesetzgebung der Provinz einheitlich gestaltet werden. Indessen ist sorgfältig darauf geachtet worden, innerhalb dieses Rahmens der bisherigen RechtS- cntwickclung und den eigenthümlichen Verhältnissen der Provinz Rechnung zu tragen, soweit sich dieS im In- tcresse der Gleichmäßigkeit des Landesrechtes ermöglichen ließ. Auch die Wünsche des Provinziallandtages, dessen Gutachten eingeholt und in zustimmendem Sinne abgc- gegeben worden ist, haben weitgehende Berücksichtigung gefunden.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. December. Der Kaiser hörte am Sonnabend Vormittag den Vortrag des Chefs des Gcncralstabs Grafen Schliessen und arbeitete mit dem stellvertretenden Chef des MilitärkabinetS v. Villaume.

DerReichs Anzeiger" enthält die bedeutsame Mittheilung:Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß die gegen hochgestellte Personen gerichteten Treibereien bereits in dem am 7. Oktober d. J. in HubertuSstock stattgehabten Kronrathe zur Sprache gekommen sind. Auf den Vortrag, daß als Verfasser deS bekannten Artikels derWelt am Montag" der Agent der politischen Polizei von Lützow ermittelt worden sei, haben Seine Majestät der Kaiser schon damals befohlen, daß die An­gelegenheit streng untersucht und nach allen Richtungen hin klargcstellt werde." Diese Erklärung stellt fest, daß Heir von Marschall sich im vollsten Einvernehmen mit dem Kaiserin die Oeffentlichkeit geflüchtet" hat. Sie eröffnet zugleich die erfreuliche Gewißheit, daß die Unter­suchung gegen Herrn von Tausch rücksichtslos zu Ende geführt werden wird.

* Eine Maffenpetition um Einführung deS obligatorischen Religionsunterricht für jüdische Schüler

haben sechshundert jüdische Gemeinden an das CultuS- ministerium abgesandt. Der Kultusminister ist dem Religionsunterricht im Sinne der Petenten nicht ab­geneigt, hat jedoch Bedenken geltend gemacht, da es an einer genügenden Anzahl staatlich vorgebildeter, hierzu qualificirter Lehrkräfte mangelt. Um diesen berechtigten Einwand zu begegnen, sind in jüdischen Kreisen Geld- sammlungen eingelcitet worden, um die Errichtung eines jüdischen Lehrer-Seminars zu ermöglichen. DaS Seminar, dessen Gründung, wie dieGerm." erfährt, bereits gesichert ist, soll in Berlin seinen Sitz haben.

In Hamburg dauert der Streik fort. Die Belästigungen der Arbeiter durch die Ausständigen sollten leider einmal ernsteren Charakter annehmen. Freitag Abend überfielen die Ausständigen 30 aus Magdeburg angekommene Arbeiter, als letztere nach dem Ha-en gebracht werden sollten und rissen sie vom Wagen. Schutzleute zogen blaut und säuberten den Platz. Mehrere Personen sind verwundet. Die Rädelsführer sind verhärtet.

Dresden. Verhaftete Mädchenhändler. Ein angeb­licher Fabrikant M. aus Paris und ein angeblicher Kaufmann Sonett aus Aachen haben in Dresden junge Frauenspersonen angeworben, beziehungsweise anzuwerben gesucht, um sie zu unerlaubten Zwecken nach auswärts zu beföraern. Kurz vor der Abreise des ersten Transport erfolgte bie Festnahme der beiden Verdächtigen. Sonett war im Besitze von 17 falschen Legitimacionspapieren.

AuSlaud.

London, 12. December. Im hiesigen ScemannS- Hospital kamen zwei Fülle von indischer Bubonenpest vor. In dem einen Fall ist die Seuche eingeschleppt worden, in dem anderen ist sie infolge von Ansteckung zum Ausbruch gekommen. Beide Fälle sind tödtlich verlaufen.

-icw-York, 12. December. DieNew-York World" macht einige interessante Angaben über die Summen, die Mac Kinley's Wahl den zwei Parteien gekostet hat. Die siegreiche Partei entnahm ihrem WahlsondS 5 762 000 Mk. und hatte am Schluß des FeldzugeS noch etwa 300 000 Mk. in der Kasse. Der Fonds deS demokratischen Nationalkomitees war nicht viel kleiner und Dreiviertel davon hatten die fünf Silbcrstaateu und die Sllberminen-Besitzcr aufgebracht. Keinem National-Komitee sollen je solch' enorme finanzielle Hilfsmittel zu Gebote gestanden sein, wie dem Mac Kinley's. In einer Woche seien von seinem Chicagoer Bureau 30 Millionen Flugschriften versandt worden, jede mit einer Zweite nlsmarke, was allein eine Bricf- markenausgabe von 240 000 Doll. verursacht habe. Der Westen habe wenig zu Mac Kinlcys Fonds beigesteuert, dagegen New-York und Philadelphia je 2 Millionen Mark. In Trenton, im Staate Newyork, kam es vor einigen Tagen zu einer großen Schlägerei zwischen italienischen und amerikanischen Arbeitern. 2000 Mann nahmen daran theil. Beide Parteien arbeiten an dem neuen Wasserreservoir der Stadt. Der Grund deS Kampfes war, daß die Italiener sich um jeden Preis anboten. Dagegen rebellierten die Amerikaner. In dem Kampfe wurden viele Pistolenschüsse abgefeuert. Eine ganze Anzahl der Aufrührer wurde schwer ver­wundet. Schließlich brächte die Polizei die Kämpfenden auseinander.

Yokohama, 10. Dez. DaS japanische Parlament hat während seiner' letzten Sesstoilsperiode 45 000 000 Dollar für den Bau von Eisenbahnen, Telegraphen und Kabelleitungen bewilligt. Für die Herstellung von Kriegsmaterial und Schiffen sind seit Januar 1896 9 7 000 000 Dollar vom japanischen Parlamente auSge- worfen worden. Nicht weniger als 600 000 000 Dollar sind von Japanern in Bankgeschäften, Eisenbahnen und anderen großen UnternehmungenLangclcgt.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 15. Dec.

* Nach dem meteorologischen Wochenbericht sollen gegen Ende der jetzigen Quadraturperiode, d. i. um den 14. Dezember, Schnecfälle mit nachfolgendem ernsten Frostwetler sich einstellen.

* Die Sonntagsruhe vor Weihnachten. Im Handelsgewerbe, soweit es in offenen Verkaufsstellen betrieben wird, jedoch mit Ausschluß der Bank-, Wechsel- und Lotteriegeschäsle, dürfen abweichend von der all»