Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Amtliches.
J.-Nr. 8156. Auf Grund einer Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten wird für die beiden letzten Sonntage vor Weihnachten dieses Jahres — also für den 13. und den 20. d. Mts. — die Verkaufszeit für das Handelsgewerbe und die offenen Verkaufsstellen bis Abends 8 Uhr hiermit verlängert.
Schlüchtern, den 7. December 1896.
Der Königliche Landrath: i. V. G o e r z.
J.-Nr. 8571. Die Maul- und Klauenseuche in Schlüchtern ist erloschen. Die s. Z. ungeordneten Sperr- maßregeln werden hiermit aufgehoben.
Schlüchtern, den 7. December 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
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Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hielt am Sonnabend im Saupark bei Springe in Hannover eine größere Saujagd ab. — Am Sonntag Abend 6 Uhr traf der Kaiser in Bückeburg ein. Er wurde am Bahnhöfe von dem Fürsten Georg und dem Prinzen Adolf zu Schaumburg- Lippe empfangen und fuhr mit dem Fürsten im offenen Wagen durch die festlich erleuchtete Bahnhofsstraße zum Schloß, in welchem bald darauf ein Diener zu 60 Gedecken stattfand. Die Stadt ist festlich beflaggt.
— Ueber Reiscpläne unseres Kaisers ist in auswärtigen Blättern eine Reihe von Mittheilungen verbreitet. Der „Standart" will wissen, daß der Kaiser mit seiner Gemahlin und den ältesten Söhnen zu dem nächstjährigen Jubiläum der Königin Viktoria nach England kommen werde. Ferner will man in türkischen Kreisen wissen, daß der deutsche Kaiser die Absicht bekannt gemacht hätte, zu Ostern 1898 nach Jerusalem zu reisen, um der Einweihung der neuen, großen protestantischen Kirche beizuwohnen, die auf den s. Z. vom Sultan dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm geschenkten Fundament einer alten Kreuzfahrerkirche erbaut wird. Der Kaiser würde von dem Präsidenten deS evangelischen Oberkirchenraths Herrn Barkhausen begleitet werden. Bei dieser Gelegenheit dürfte Kaiser Wilhelm eine Einladung des Khedive zum Besuche KairoS erhalten und annehmen. Im Falle der Verhinderung soll Prinz Heinrich kommen.
— Die Konversion der vierprozentigen Staatsschuld wird auch eine Veränderung im Staatsschuldbuchwesen zur Folge haben. Bisher besteht nur ein solches für die dreieinhalbprozentige Staatsschuld. Außer dieser älteren dreieinhalbprozentigen Schuld wird nach der Konversion, die nicht lange auf sich warten lassen wird, eine neue bestehen, mit dem Privileg der achtjährigen Unkündbarkeit, während die ältere dreieinhalbprozentige Schuld jederzeit, falls wirthschaftliche Gründe im Laufe der nächsten acht Jahre dazu zwingen sollten, konvcrtirt werden kann. Diese beiden Kategorien der dreieinhalbprozentigen Schuld sind also während der nächsten Jahre sorgfältig auseinanderzuhalten. Tritt aber, wie die Regierung vor der Hand annimmt, in jener Schutzfrist die Nothwendigkeit zu einer Konversion nicht ein, dann steht dem nichts mehr im Wege, die beiden Schuld- bücher zu vereinen und die Eintragungen entweder auf Antrag oder von Amtswegen zusammen buchen zu lassen.
— Die achte schlesische Provinzial-Synode hat bezüglich des DuellwesenS folgenden Antrag angenommen: „Die achte schlesische Provinzialsynode erklärt, daß das Duell gegen GotteS heiliges Wort und Gebot und deshalb Sünde ist; sie erwartet nach den Erklärungen des Herrn Reichskanzlers im Reichstage vom 27. November d. I., daß solche Maßregeln von der Regierung getroffen werden, die in Zukunft-die Duelle möglichst verhindern. Sie erkennt es als eine heilige Pflicht der Kirche an, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln, durch Predigt, seelsorgerische Ermahnung und Zucht dieser Sünde entgegen zu wirken."
Bromberg, 3. Dez. Ein Schulzustand, welcher wohl einzig in seiner Art ist, besteht nach den Berichten Bromberger Blätter in Lucmin im Bromberger Kreise. Die „Ostdeutsche Rundschau" schreibt hierüber: Obwohl die Schulgemeinde Lucmin eine der größten und reichsten der Umgegend ist und einen beträchtlichen Baufond besitzt, find die räumlichen Verhältnisse der Schule jammervoll. Die Schuljugend wird von nur einem Lehrer in drei gesonderten Klassen unterrichtet, was wohl einzig dasteht, Bedauernswerth sind die armen Kinder, denen
Mittwoch, den 9. December 1896.
die Möglichkeit, etwas Ordentliches zu lernen, benommen ist, da sie nur 12 Stunden wöchentlich Unterricht haben. Zudem müssen sie stundenlang, nachdem verschiedene von ihnen einen Weg von über vier Kilometer zurückgelegt, im kalten Hausflur oder draußen im Schnee und Sturm stehen, frieren und warten, bis die vorhergehende Klasse entlassen wird. Im Winter kann oft trotz allen Heizens die vorgeschriebene Mindestwärme nicht erreicht werden, so daß bei größerer Kälte der Unterricht ganz ausgesetzt werden müsse.
— Die Schuhmacher Bornemann'schen Eheleute in Schloßvorstadt in Wittenberg wurden dieser Tage durch die Geburt eines Töchterchens erfreut, das seine Urur- großmutter noch bei rüstiger Gesundheit angetroffen hat. Die Ururgroßmutter ist 95 Jahre alt, die Urgroßmutter 72, die Großmutter 46 und die Mutter 23 Jahre alt. Fünf Generationen in einer Familie, das ist sicher eine Seltenheit.
Gießen. Der Viehhändler Kaufmann von Etlings- Hausen wurde mit einem Fleischtransport angehalten, welche für zwei in der Nähe der neuen Kaserne wohnenden Metzger und Wirthe bestimmt war. Der Mann betheuerte hoch und heilig, seine Waare sei prima. Die Sendung wurde von der Schutzmannschaft zum Schlachthof escortirt und von dem Schlachthofs-Thierarzt Liebe sowohl als auch vom Kreis Veterinärbeamten Professor Winkler Folgendes eruirt. Das Fleisch bestand aus folgenden Spezialitäten: Mehrere Kuhviertel vollständig abgemagert mit Fettschwund behaftet, dazu gehörige Lunge und Leber mit Schwindsuchtsknoten und Eiterhöhlen durchsetzt. Weiter war in dieser Mustersendung enthalten ein halbes Ziegenviertel mit Ekel erregendem Geruch behaftet, ebenso mehrere Hammellungen und Lebern, wimmelnd von Eiterbeulen und Parasiten, ein Schaflamm rc. Mit Ausnahme der Kuhvierte! wurden sämmtliche Deli- catessen dem Wasenmeister überwiesen. Das abgemagerte Kuhfleisch sandte man nicht etwa dahin zurück, wo es hergckommen, nein, Professor Winkler überwies dasselbe als nur nicht ladenrein der städtischen Freibank zum Verkauf, wo der Erlös für Kaufmann ein höherer sein wird, als er von seinen Abnehmern dafür erzielt haben würde. Derartige Fleischlieferungen sind in letzter Zeit häufig in Gießen durch Zufall abgefaßt worden, sie erschweren fraglos unseren reellen Metzgern das Geschäft, daher ist deren Verlangen gerechtfertigt, daß alles von auswärts eingeführte Fleisch einer Controle zu unterwerfen ist.
Ausland.
Italien. Italien ist neuerdings in Afrika vom Unglück verfolgt. Der italienische Konsul, die Kapitaine und Offiziere und Unteroffiziere zweier Kriegsschiffe, im Ganzen 14 Personen sind, wie aus Zansibar gemeldet wird, von Somalis, trotz tapferster Gegenwehr getödtet und eine große Anzahl Begleitmannschaften verwundet worden.
Südafrika. Welche Verheerungen die Rinderpest anrichtet, geht aus einem Bericht des Engländers Thomson aus Matabeleland hervor. Thomson war Rinderpestkommissar der Kapkolonie. Die Rinderpest springt nach seiner Darstellung jeden Tag 60 engl. Meilen. Der Krieg in Transval, der Aufstand in Rhodesia sinken in Un- bedeutenheit, verglichen mit der Rinderpest. Niemals hat eine brittische Kolonie solche Heimsuchung erfahren. In der ganzen Kapkolonie und in Natal kann man nicht 1 pCt. von dem Viehbestand retten. Jetzt ist es unmöglich, die Ausbreitung, der Seuche zu hindern. Wenn das Vieh der Eingeborenen einfach getödtet wird, so glaubt Thomson auf Grund seiner langjährigen Erfahrung in Südafrika, daß ein Krieg aufschnellen wird, wie wir ihn nie erlebt haben. Dann werden die Zulus, die Griquas und die BasutoS sich die Hände geben. In den RegiernngsbureauS in der Kapstadt weiß man, daß man das Niederschießen der Herden aufgeben muß, sobald die Rinderpest südlich vom Oranjefluß allgemein wird. Die Kaufleute der Stadt führen jetzt Maulesel von Argentinien ein, um den Pflug zu ziehen. Dieses Jahr wird man wohl in den nördlichen Gegenden der Kapkolonie nicht pflügen. Die Kapregierung wird den Zoll auf Brot und Fleich bald aufheben müssen. Der Zoll wird nie wieder eingeführt werden. Was die Bekämpfung der Rinderpest kostet, mag man daraus ersehen, daß für 500 Lstr. Martinipatronen nothwendig gewesen sind, um eine Herde von 5700 Stück Rindvieh
47. Jahrgang.
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zu erschießen. Hundert Stück kosten 22 sli. 6 d. Jeder Ochse und jede Kuch brauchte 12 Patronen. Weitere Unkosten verursachte die Bestattung der Thierleichen — sechs Fuß unter der Erde, 2 sh. 6 d kostet es, ein Thier zu begraben.
Lokales uud Provinzielles.
* Schlüchtern, 8. Dec.
* Die Maul- und Klauenseuche in Schlüchtern ist erloschen. Die s. Z. angeordneten Sperrmaßregeln find somit aufgehoben.
* — Wie in deu Vorjahren ist auch in diesem Jahre im ganzen Regierungsbezirk Cassel an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten eine verlängerte Beschäftigungszeit bis Abends 7 Uhr in sämmtlichen Ge- schästszweigen gestattet.
* — Vergangenen Sonntag fand im hiesigen Krieger- verein die Vorstandswahl für das Jahr 1897 statt, die vielen der seitherigen Vorstandsmitglieder den Beweis brächte, daß der Verein mit ihrer Geschäftsführung zufrieden ist. Gewählt wurden Färbereibesitzer Adam Schäfer als Vorsitzender, Schmiedemeister Ludwig LinS als dessen Stellvertreter, Sparkasseu-Kontroleur Adam Weitzel als Schriftführer, Bäckermeister Georg Weitzcl als dessen Stellvertreter, Kaufmann Adam Fehl als Kassenführer, Gefangenwärter Krcß als Kassirer der Krankenkasse; als Beigeordnete: HutmacherGeorg Freund, Mühlenbesitzer Leonhard Klöber,Gerichtsvollzieher Monzel. Ziegelsteinfabrikant Dehler.
* — Hinsichtlich der Genehmigung der Ortspolizeibehörden zur Veranstaltung von Lustbarkeiten sind seit dem Jnkraftrteten des Gesetzes in der Verwaltungs- praxis mannigfache Zweifel zu Tage getreten, zu deren Beseitigung ein ministerieller Erlaß unter dem 15. November sämmtlichen Regierungspräsidenten zur Beachtung zugegangen ist. Der Erlaß hebt u. A. hervor, daß es zur Abhaltung von öffentlichen Tanzlustbarkeiten stets der Erlaubniß der Ortspolizeibehörde bedarf. Das Gleiche gilt durchweg von Lustbarkeiten, welche von Privat- oder geschlossenen Gesellschaften veranstaltet werden, wenn zu ihnen auch andere Personen als die Mitglieder oder die von diesen eingeführten Gäste Zutritt haben, oder wenn die Gesellschaft ausschließlich oder hauptsächlich zu dem Zwecke, solche Tanzlustbarkeiten zu veranstalten, zu- sammengetreten ist. Die Genehmigung ist immer nur schriftlich auf Stempelbogen zu ertheilen. Jede einzelne Lustbarkeit bedarf einer besonderen Genehmigung. Es ist also nicht zulässig, für gewisse Lustbarkeiten, vornehmlich für Tanzbelustigungen, die Genehmigung für einen längeren Zeitraum im Voraus, z. B. für ein ganzes Kalenderjahr, zu ertheilen. Mehrwöchige theatralische Vorstellungen einer Schauspielergesellschaft, das Halten von Karoussels während mehrtägiger Jahrmärkte und Kirmessen rc. bedürfen dagegen, da sie sich als die Veranstaltung einer einmaligen Lustbarkeit darstellen, nur einer Genehmigung. Als Steuersatz hat in der Regel der Betrag von 1,50 Mk. in Anwendung zu kommen und zwar stets dann, wenn die Lustbarkeit nicht von einem einzelnen Unternehmer, sondern von einer Gesell- tchaft veranstaltet wird oder für einen längeren Zeitraum nachgesucht wird; in allen anderen Fällen beträat der Steuersatz nur 50 Pfg,
, /- Das Reichsgerichts hat sich dahinausgesprochen, daß Mahnbriefe, durch welche Soldaten an die Bezahlung für entnommene Waaren u. s. w. erinnert werden, unter Aufschrift: „Soldatenbrief, Eigene Angelegenheit des Empfängers", portofrei versandt werden dürfen. Hiernach soll in Zukunft verfahren werden.
. , —Nne Entscheidung von allgemeinem Interesse hat jüngst der erste Civilfenat des Oberlandes-GerichtS zu Köln gefällt, indem er durch Beschluß vom 17 Juni dieses Jahres erklärte, daß ein Kleiderschrank an sich zu den für,den Schuldner und dessen Familie unent- behrlichen Hausgeräihen im Sinne des § 715 der Clvilprozeßordnung zu rechnen und daher von der Pfändung auszuschließen ist. Bisher war es Gebrauch bei Zwangsvollstreckungen auch den einzigen dem Schuldner gehörigen, Kleiderschrank insbesondere, wenn er werthvoll zu pfänden und zwangsweise zu versteigern.
„ s7 ? &er^^««S des Hessischen Kommu- nallandtagcs wurde die Frage des Lan dwegcbaues und der Landwegebau-Unter Haltung erörtert Den umfangreichen Verhandlungen über diesen Gegenstand entnehmen wir als von weiterem Interesse für unseren