Schlüchtemer Zeitung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
^pi—Mwwiii ■ iimikt tii u■anl^nl^llll■lll '-.i.n' ■ ,»--M«^> ^«"«^»^«.-^^^^^^.».^^InrMI^^-Lt^W ^:ü?„^—--„--^WM^-^y-s«^-^-^»^»»«!.^^^-^-»^,--^-'-- ^^»»» ~ ,, m-wrM«'»»^ ■ ^, — j n । - », „ mn— n"nn'1 M—I Will IHIMIW——T—■———■■——
^N 94. Samstag, den 21. November 1896. 47. Jahrgang.
Deutsches Reich.
Berlin Das Staatsministerium trat Mittwoch Nachmittag zwei Uhr unter dem Vorsitz des Fürsten Hohen- lohe im Dienstgebäude am Leipziger Platz zu einer Sitzung zusammen, in welcher dem Vernehmen nach der Wortlaut der Thronrede zur Eröffnung des preußischen Landtages festgestellt wurde.
* •— Verheirathete Rekruten sind auch in diesem Jahre wieder bei einzelnen Regimentern eingetroffen. Gewöhnlich sind dies Leute, welche zweimal zurückgestellt und im dritten Gestellungstermin doch ausgehoben worden sind. ’ Meistens glaubt der Stellungspflichtige, daß er das dritte Mal frei kommen wird, nachdem er schon zweimal zurückgestellt worden ist. Wird dann der junge Mann zur Fahne einberufen, so ist der Jammer groß, Die Ehefrau und die Kinder haben keinerlei Anspruch auf Unterstützung durch Staal oder Gemeinde. Während der aktiven Dienstzeit wird übrigens besondere Rücksicht auf die Verheirathung nicht genommen, es erwächst aus derselben auch kein Anspruch auf die vorzeitige Entlassung. Die Familien sind, wenn Eltern oder Verwandle sich nicht ihrer annehmen, unter solchen Umständen wegen der vorzeitigen Heirath schlimm drann.
Düsseldorf. Der „Wunderdoktor" Volbeding und die Steuerbehörde. Wie noch erinnerlich sein dürfte, hatte der zu vier Jahren Gefängniß verurtheilte Dr. Volbeding seinerzeit während der Untersuchung durch Stellung einer Kaution von 200 000 M. seine Freilassung erwirkt. Diese Summe sichert ihm immer noch die Möglichkeit, nach Verbüßung seiner Strafe ein von materiellen Sorgen freies Leben zu führen. Jetzt aber hat ihm die Steuerbehörde einem Strich durch die Rechnung gemacht. Sie hat die 200 000 Mk. mit Beschlag belegt unter der Begründung, daß Volbeding früher in Folge zu niedriger Einschätzung ihr sehr viel Steuer hinterzogen habe. Wie verlautet, soll so ziemlich die ganze Summe nach Abzug der etwa 30 000 Mk. be- tragenden Gerichtskosten von der Steuerbehörde in Anspruch genommen werden.
Pößneck, 13. November. Eine eigenartige Anzeige veröffentlicht ein hiesiger Restaurateur. Sie lautet: „In den letzten Tagen wurde mir von einer Wurstfabrik eine Wurstprobe in Gestalt einer halben Meter langen und 6 Zoll dicken Cervelatwurst zur Probe übersaudt. Quantität und Qualität übertrafen alle meine Erwartungen. Im Falle nicht alle Wurstfabrikanten die löbliche Sitte nachahmen, würde ich gezwungen sein, bloß diese Firma zu empfehlen. In der Hoffnung, daß recht viele Zusendungen eintreffen, bemerke ich, daß Proben in Wurst blos in obigen Dimensionen, auch Bierproben diese aber nicht unter % Hektoliter, angenommen werden.
Anslaud.
— In der kleinasiatischen Türkei ist der Aufruhr mit erneuter Heftigkeit ausgebrochen. Wie den Konstan- tinopeler Vertretern der Mächte bestätigt wurde, fanden in der Stadt Ewerek, im Vilajet Kaisari, entsetzliche Metzeleien stat. Die Armenier griffen dort, nachdem eine bedeutende Anzahl derselben in den letzten Wochen aufs grausamste gepeinigt worden war, eine große Moschee an und warfen Bomben unter die türkische Bevölkerung. Die Folge davon war eine allgemeine Erhebung der Türken von Ewerek und der Nachbarorte gegen die Armenier. Dreitausend Armenier und etwa zweihundert Türken sind bei dem Gemetzel getödtet worden. Das reguläre Militär kam zu spät und schritt erst ein, nachdem Ewerek, der reichste Ort der ganzen Provinz, fürchterlich verwüstet war. Die Kunde von diesen Schreckensthaten hat begreiflicherweise unter den Armeniern Kon- stantinopels die äußerste Erregung hervorgerufen. Man bezichtigt den Sultan offen der Urheberschaft an diesen Grausamkeiten und fordert Rache. Täglich und stündlich kann auch am Goldenen Horn das Blutvergießen aufs neue beginnen, trotz aller verheißungsvollen Jradcs, mit denen Abdul Hamid in Ermangelung wirksamerer Besserungsmittel sein Reich zu beglücken sucht. Angesichts der Grauen erregenden Thatsachen und Verhältnisse im türkischen Reich — auch auf Kreta bereitet sich ein neuer Aufruhr vor — wird die Pflicht der Mächte, Tausende und Abertausende von Menschen der beständig drohenden Lebensgefahr zu entheben, immer dringlicher. Vielleicht giebt der Massenmord in Ewerek den Anstoß zu einem energischen Einschreiten, von dem man bisher
noch immer absehen zu müssen geglaubt hat. — Die furchtbaren Metzeleien scheinen den Anlaß zum energischen Vorgehen der Mächte gegen den Sultan gegeben zu haben. So hat die russische Regierung angeordnet, daß sich alle Reserveoffiziere der Schwarzen Meer-Flotte, sowie die Hochbootsleute und Lootsen zur sofortigen Einstellung in Dienst bereit halten sollen. Für den Transport von Truppen ist eiligst ein Dampfer eingerichtet worden. Setzt man diese Vorgänge in Beziehung zu der Thatsache, daß gegenwärtig sowohl der russische Botschafter als auch die Botschafter einiger anderen Mächte Konstantinopel verlassen haben, so gelangt man zu der Annahme, daß die orientalische Frage aus dem Stadium der Unterhandlungen heraus in das des thätlichen Eingreifens eingetreten ist. Diese Annahme wird noch durch die Mittheilung bestärkt, daß der Sultan dem italienischen Botschafter auf dessen Vorstellungen geantwortet hat, die erforderlichen Reformen seien in der Türkei bereits durchgeführt und es gebe deshalb z. Z. nichts zu verbessern, der Botschafter aber rückhaltlos auf die Unwahrheit dieser Mittheilung aufmerksam gemacht und dem Sultan erklärt hat, daß es nicht genüge, die Reformen bloß zu veröffentlichen, sondern daß auch auf deren Durchführung gedrungen werden müßte.
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 20. Nov.
* — Mit dem Schlüsse des laufenden Jahres, in dessen letztem Quartal wir uns bereits befinden, tritt an Handel- und Gewerbetreibende die alljährlich wiederkehrende Nothwendigkeit heran, die gerichtliche Einziehung derjenigen Ausstände, welche nach dem kurhessischen Gesetz vom 14. Juli 1853 der dreijährigen Klageverjährung unterworfen sind, zu betreiben, um sich dadurch gegen den Ablauf der kurzen Verjährungsfrist zu schützen. Regelmäßig geschieht dies — wie auch zweckmäßig — im Mahnfahren nach § 628 ff. der Deutschen Civil Prozeßordnung.
* — Man kann häufig Abends beim Betreten vieler Häuser die Wahrnehmung machen, daß die Treppen und Fluren nicht genügend oder gar nicht beleuchtet sind. Welch großer Schaden dem Besitzer des Hauses dadurch entstehen kann, scheint immer noch nicht genügend bekannt, oder zu oberflächlich behandelt zu werden. Der Hausherr ist gesetzlich verpflichtet, für allen Schaden, der durch irgend einen Mißstand hervorgerufen wird, aufzukommen. Mancher, der aus Sparsamkcitsrück- sichten die Treppen unbeleuchtet ließ, hat schon schwer dafür büßen und große Geldsummen bezahlen müssen für Unfälle, die er für ein paar Pfennige verhüten konnte. Auch dann ist der Hauseigenthümer zur Sorge für die Beleuchtung verpflichtet, wenn er selbst nicht in dem betreffenden Hause wohnt; er kann also die Last nicht auf den Miether abwälzen. — In Coburg ist kürzlich ein Prozeß entschieden worden, der dem Hausbesitzer für die Unterlassung der Flurbeleuchtung schwere Kosten auferlegt hat. In einem Hause stolperte im Februar ds. Js. ein Miether über einen im nicht beleuchteten Hausflur stehenden Stuhlschlitten und zog sich dadurch eine schwere Beinverletzung zu. Nach 13 Terminen ist jetzt der Hausbesitzer zur Zahlung von 211 Mark Schadenersatz und der nicht gerade billigen Kosten des ganzen Verfahrens verurtheilt worden.
* — Die schon vor einiger Zeit angekündigte Ausgabe neuer Fünfzig-Pfennigstücke wird in den nächsten Tagen erfolgen. Die neuen Geldstücke weichen von den kursirenden in mehreren Punkten ab. Zunächst ist der Reichsadler der Reversseite kleiner als auf den alten Münzen, die Stellung der Flügelfedern ist schräger und die Kette des Brustschildes besteht aus lauter kleinen Federn. Ferner weisen beide Seiten einen Eichenkranz auf.
* — Falsche 20-Pfennigstücke mit der Jahreszahl 1892 und dem Münzzeichen A befinden sich im Umlauf. Dieselben sind anscheinend aus Blei angefertigt und zeigen im übrigen eine genaue Prägung. Das Publikum sei daher besonders auf die Falsifikate aufmerksam gemacht.
* — S^" Brandursachen. Die durch Spielen der Kinder mit Streichhölzern verursachten Brände haben in den letzten Jahren in erschreckender Weise zu genommen. Im Bezirk der hessischen BrandversicherungsAnstalt sind während der letzten sechs Jahre 31 Brandschadenfälle aus diese Ursache zurückzuführen. Die
bctr. Brände haben den bei der Hessischen Brand- versicherungs-Anstalt versicherten Hauscigemhümern einen Gesammtschaden von mehr als 2 Millionen Mark verursacht. Davon entfallen auf Brotterode allein l8/4 Mill. Mark, auf die übrigen durch Kinder verursachten Brände 326 000 Mark. Angesichts solcher den Wohlstand des Bezirks im höchsten Grade gefährdenden Thatsachen erscheint es dringend geboten, daß die Bewohner des Bezirks die größtmögliche Vorsicht bei der Aufbewahrung und Benutzung der Streichhölzer anwenden. Insbesondere ergeht an alle Eltern und Erzieher etc. die Mahnung, die Streichhölzer nur an solchen Orten auf- zubewahren, die Kindern und unzurechnungsfähigen Personen unzugänglich sind. Auch empfiehlt es sich, den Gebrauch der Phosphorhölzer gänzlich zu vermeiden und nur sogenannte schwedische Streichhölzer zu verwenden. Nur durch das Zusammenwirken aller gutgesinnten Bewohner des Bezirks wird es möglich sein, die im allgemeinen Interesse gebotene Feuersicherheit zu erhöhen und insbesondere die Brandstiftungen durch Kinder mittelst Streichhölzer gänzlich zu verhüten. Bei dieser Gelegenheit sei das Publikum darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Ergebniß der gesummten Preußischen Brandstatistik für den Zeitraum von 1885--1891 überhaupt nahezu 3/i aller Ursachen von Schadenbränden auf die Gleichgültigkeit, den Leichtsinn und die Fahrlässigkeit einzelner Personen, insbesondere auch bei dem Gebrauch von Streichhölzern und bei dem Umgehen mit Feuer und Licht zurückzuführen sind. Es dürfte nur wenigen bekannt sein, daß während des obengedachten Zeitraums in Preußen durchschnittlich 19873 Brände mit der enormen Schadensumme von nahezu 61 Millionen Mark jährlich zu verzeichnen waren und daß hierbei jährlich über 900 Menschen an Leib und Leben geschädigt wurden.
* — Das Recht der Presse zur Kritik von Mißständen wird irrthümlicher Weise von dem Publikum sowohl als auch von Behörden stark angezweifelt. DaS Stettiner Landgericht hat in einem vorliegenden Falle wie folgt entschieden: „Dem Redakteur muß das Recht zugesprochen werden, Mißstände seines Wohnortes zur Sprache zu bringen. Sehr häufig ist dies bei der Aengst- lichkeit des Publikums, direkt mit Beschwerden den Verwaltungsbehörden gegenüberzutreten, der einzige Weg, um wünschenswerthe Abhilfe zu schaffen." Wo immer von diesem Rechte in maßvollen Formen Gebrauch gemacht worden ist, ist auch ein Erfolg zu verzeichnen gewesen. Mindestens haben die durch die Presse beleuchteten Uebelstände stets eine Untersuchung erfahren und eS ist, wo dieselben für begründet gesunden wurden, auch Abhilfe geschaffen worden.
* — Durch eine Verfügung hat der preußische Justizminister die Vorschriften über das auf die Ver- unhcilung folgende Verfahren bei den Personen, gegen die auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde erkannt worden ist, in einigen wesentlichen Punkten abgeändert. Von jetzt ab sollen die Akten unmittelbar 6er zuständigen höheren Landespolizeibehörde behufs Beschlußfassung über Festsetzung der Nachhafl überschickt werden. Bei der Entlassung ist der Verurtheilte nach wie vor der Ortspolizeibehörde zu Verfügung zu stellen.
* — Nachdem durch das Reichsgesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte von 16. Mai 1894 das Ratenloos- geschäft verboten und nach Reichsgerichtentscheidungen die Begründung der an deren Stelle getretenen SerienlooS- gesellschaften als unbefugte Veranstaltungen einer Lotterie aufgefaßt wird, haben Ratenlooshändler ihre Thätigkeit vielfach nach dem Auslande, namentlich nach Holland und Belgien, verlegt, von wo aus sie durch unerfahrene Agenten ihre Schwindelgeschäfte in Deutschland weiterbetreiben. Die Inhaber der Allgemeinen Prämien- und Rentenbank zu Rotterdam, Kaufleute Schumacher und Schindler, genannt Barnay, welche früher in Berlin ansässig waren, Ersterer als Ratenlooshändler, Letzterer als Inhaber des königlich ungarischen Landes-Central- Kellers, sind vor Kurzem vom Landgericht zu Konstanz wegen Betruges, begangen beim Verkauf von Antheilen zu Prämienloosen, zu je neun Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die Allgemeine Prämien- und Rentenbank in Rotterdam besteht zur Zeit noch, Inhaber ist ein niederländischer Staatsangehöriger, Blitz. Es wird vor einer Betheiligung an den Geschästen der Allge-