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Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hat Sonnabend den Reichskanzler Fürsten Hohenlohe in Gemeinschaft mit dem Freiherrn v. Marschall im Neuen Palais zum Jmmediat- vortrag empfangen. Man glaubt, es habe sich in dem Bortrage um die Enthüllungen der „Hamburger Nachrichten" gehandelt.
* — Zum einjährig-freiwilligen Militärdienst der Lehrer schreibt der „Reichsanzeiger": Solche Lehramtsbewerber, welche die Berechtigung zum einjährigfrei- willigen Dienst zu erlangen wünschen, aber nicht in der Lage sind, die Entlassungsprüfung bis zum 1. April ihres ersten Militärjahres — d. i. des Kalenderjahres, innerhalb dessen sie ihr 20. Lebensjahr vollenden, ab- zulegcn, haben beim Eintritt in dieses Alter ihre Zurückstellung in Gemäßheit des § 32, 2 f der Wehrordnung unter Beifügung einer Bescheinigung des Seminardircktors bei der Ersatzkommission zu beantragen. Die Zurückstellung kann von der Ersatzkommission bis zum fünften Militärpflichtjahrc genehmigt und geeigneten- falls in der Ministerialiustanz noch verlängert werden. Hoben die zurückgeftellten Seminaristen die Abgangs- prüfung bestanden und das Zeugniß über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erhalten, so müssen sie sich behufs Erlangung der Berechtigung hierzu nach § 89, 7 der Wehrordnung unter Beifügung der übrigen in § 89, 4 derselben vorge- schriebenen Papiere sofort außerterminlich mit schriftlichem Gesuch an die Ersatzkommission zu wenden.
München. In dem Münchener Habererprozeß ver- urthcilte das Landgericht den Bürgermeister Steingräber von Sauerlach zu 3 Jahren, den Angeklagten Killi zu 2 Jahren 9 Monaten, zwei Angeklagte zu je 2 Jahren und 45 Angeklagte zu l3/< Jahren bis 3 ’/a Monaten Gefängniß. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.
In Darmstadt tritt das bestimmte Gerücht auf, der Geoßherzog habe dem russischen Kaiserpaar das so herrlich gelegene Schloß zu Seeheim an der Bergstraße, in dem Kaiser Alexander IT. mit seiner Gemahlin so oft weilte, zum ständigen Sommeraufenthalt angeboten. Der Zar soll zugesagt haben, dem Anerbieten so oft wie möglich Folge zu geben.
Ein Prozeß der Stadt Breslau gegen den Postfiskus, welcher geeignet sein dürfte, im ganzen deutschen Reiche ein ähnliches Vorgehen wie in Breslau zu veranlassen, ist zu Gunsten der Stadt Breslau endglltig entichreden worden. Bor längerer Zeit hatte die Stadtgemeinde einen Prozeß gegen den Postsiskus angestrengt, weil seit dem Jahre 1891 die Post ihr Telephonnetz ohne jede Rücksicht auf das Recht der Stadtgemeinde als Eigen- thümcrin der Straßen und Plätze erweitert und nicht mehr, wie in früheren Jahren, insbesondere bei Anlagen von Prival-Leitungen, die Stadt um Genehmigung ersucht bezw. ihr Mittheilung davon gemacht hatte. Der Fiskus ging von dem Standpunkt aus, daß das Gesetz vom 2. April 1896 über das Telephonwesen des deutschen Reiches für Telegraphen- und Telephon-Anlagen dem Reiche ein BerfügungSrecht über die öffentlichen Straßen und Plätze verleiht, wogegen der Magistrat auf Grund des § 14 des genannten Gesetzes, welcher lautet: „Das Reich erlangt durch dieses Gesetz keine weitergehenden als die bisher bestehenden Ansprüche auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, insbesondere über öffentliche Wege und Straßen", das Berfügungsrecht für sich in Anspruch nahm. Der Magistrat klagte nun gegen den Postfiskus auf Anerkennung des Grundsatzes: „Daß der FiSkuS nicht berechtigt fei, ohne Genehmigung des Magistrats öffentliche Straßen und Plätze mit Drähten zu überspannen", und beantragte, dem Fiskus die Verpflichtung zur Beseitigung der ohne Erlaubniß des Magistrats angelegten Privatleitungen autzuerlegen. Im Verlaufe des Prozesses ließ der Postfiskus indes die Berufung auf das Telegraphengesetz fallen und stützte feinen Rechtsanspruch nunmehr mit dem StaatshoheitS- rechte. Die 3. Civilkammer des Landgerichts ettannte nach dem Klageantrage und setzte den Werth des Ltreit- gcgcnstandcs auf 10000 Mk. fest. Hiergegen legte der Postfiskus Berufung ein. Der 3. Civilfenat desOber- landcsgerichts wies jedoch den erhobenen Einwand, daß
Mwoch, den 4. November 1896.
das Hoheitsrecht ihn berechtige, öffentliche Straßen und Plätze mit Drähten zu überziehen, mit der Begründung zurück, daß es sich in dem vorliegenden Falle nicht um ein Hoheitsrecht handele. Das gehe unzweifelhaft aus dem § 14 des Telegraphengesetzes hervor. Es liege sogar eine Belästigung der Stadtgemeinde, nicht nur eine Beschränkung des Eigenthumsrechtes vor, namentlich mit Rücksicht darauf, daß die Stadt Breslau das elektrische Eisenbahnnetz zu erweitern beabsichtige, wobei sie durch die frühere Anbringung von Leitungsdrähten erheblich behindert werde. — Man darf gespannt darauf sein, welche Schritte andere Städte mit elektrischer Straßenbahn, wie z. B- Halle, nunmehr unternehmen werden.
Münster, 29. Okt. Zwei Gendarmen verhafteten in Horstmar einen fahrenden Künstler, der seit fünfzehn Jahren wegen Mordes steckbrieflich verfolgt wurde. Er hatte, nachdem er als Deserteur eingefangen war, auf dem Transport zu seinem Truppentheil den militärischen Begleiter erstochen und darauf die Flucht ergriffen. Der Zufall führte den Menschen, der einen falschen Namen angenommen hatte, von dem Münsterschen Send (Jahr- m'"-?t) ■ durch Borghorst, wo er von seinem früheren Unteroffizier, eben dem Borghorster Gendarmen, erkannt wurde.
Hannover. Gegen den Pastor Dreyer in Selfingen (Hannover) ist eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet worden. Der Geistliche war zu einem Kranken nach einem abgelegenen Dorfe gerufen worden, um ihm das Abendmahl zu spönden. Unterwegs merkte der Geistliche, daß er den Wein vergessen habe, und da er in dem betreffenden Orte solchen auch nicht erhalten konnte, mischte er Rum und Wasser und benutzte diese Mischung zum Abendmahl. Einige Personen fühlten sich dadurch in ihrem religiösen Gefühl verletzt und erstatteten Anzeige bei der Vorgesetzten Behörde be5 Geistlichen, der in Folge dessen, dem „Hann. Cour." zufolge, vorläufig seines Amtes entsetzt und in Untersuchung genommen wurde.
Zellerfeld a. Harz, 29. Okt. Der Mörder deS Justizraths Levy, Bruno Werner, wurde durch den Gendarmen Wickert verhaftet. Werner war gestern Abend 7 Uhr hier angekommen und auf der hiesigen Verpflegungsstation ausgenommen und verpflegt worden. Die Papiere lauteten aus den Handlungsgehilfen Winter 1880 in Berlin geboren. Inhaber war noch nicht lange gewandert. Der Wanderschein zeigt erst zwei Stempel, darunter einen aus Wernigrode, wo Werner schon von einem Gensdarm verhört, aber nicht erkannt wurde. Heute Vormittag hat derselbe in der Stadt für die genossene Verpflegung gearbeitet. Hier wurde er bei einer Revision der Verpflegungsstation vom GenSdarm Wickert erkannt. Als er von diesem hcrangerufcn und befragt wurde, erklärte er sofort: „Ja, ich bin's, Werner."
Barmen, 28. Okt. Ein humoristischer Gaunerstreich wurde hier vorgestern in der Dämmerstunde in einem Cigarrenladen an der Alleestraße verübt. In dem Laden erschien ein junger, anständig gekleideter Mensch und äußerte den Wunsch, eine Kiste seine Brasilcigarren zu kaufen. Er suchte eine Kiste aus und ließ sie sich einpacken. Als er sie in Empfang genommen und sich scheinbar zur Bezahlung anschickte, kam ein anderer junger Mann aufgeregt in den Laden gestürmt, schrie den Käufer an: „Hab' ich Dich endlich, Du Lump?" versetzte ihm zwei derbe Ohrfeigen und stürmte dann wieder zur Ladenthür hinaus, wüthend hinlendrein der durch die Maulschellen anscheinend tödtlich beleidigte Käufer, die Kiste Cigarren noch unter dem Arm. Der Cigarrenhändler stand erst ganz verdutzt da, dann lief er auch aus die Straße, aber er sah den Kunden nicht mehr.
. Ausland.
Rom, 30. Okt. Der seit längerer Zeit herzleidende Kardinal Hohenlohe ist heute früh um halb acht Uhr am Herzschlag gestorben. Gustav Adolf Prinz zu Hohenlohe ist ein leiblicher Bruder des gegenwärtigen deutschen Reichkanzlers. Er hat ein Alter von über 73 Jahren ereilt. Die Kardinalswürde bekleidet er bereits 30 Jahre. Kardinal Hohenlohe war ebenso wie der um vier Jahre ältere Reichskanzler in Roten- an der Fulda geboren, auch seine Ansbildung hat er durchweg in Deutschland genossen. Vor fünfzig Jahren, im Jahre 1846, ging er nach Rom, wo er im Jahre 1849 die Priesterweihe empfing. Später wurde er
47. Jahrgang.
päpstlicher Geheimkämmerer und Weihbischof. Nach der Besetzung Roms durch die italienischen Truppen und der Säkularisirung des Kirchenstaats begab sich Kardinal Hohenlohe nach Deutschland auf seine Güter. Kurz vor Ausbruch des Kulturkampfes hatte Fürst Bismarck den Plan, den Kardinal zum deutschen Botschafter bei der Kurie zu ernennen, scheiterte aber an dem Protest des Papstes, der vielleicht die allzu deutschen Gesinnungen des Kardinals fürchtete. Im Jahre 1876 wurde dieser wieder nach Rom citirt, wo er sich hohen Ansehens erfreute, wenn er sich auch von politischen Strömungen fernhielt. Es ist bekannt, daß Kaiser Wilhelm bei seinen Besticken im Vatikan den Kardinal immer in auffälliger Weise auszuzeichnen pflegte. — Erwähnung verdient noch jener bekannte Zwischenfall, als Kardinal Hohenlohe vor einem Jahr eine Einladung zu einem politischen Banket des Ministers des Aeußeren, Baron Blaue, annahm und dabei einen begeisterten Toast auf Francesco Crispi ausbrachte. Der Toast rief im Vatikan einen großen Spektakel hervor.
Zndien. Die Gefahr der Hungersnoth nimmt einen bedrohlicheren Charakter an; es ist unwahrscheinlich, daß jetzt ein Regenfall eintreten könne. Die Aussichten in den nordwestlichen und den mittleren Provinzen, sowie im Pendschab sind sehr erst, der Kornmangel wird bis Behar und Bombay sühlbar, die Preise sind bedeutend gestiegen. Es wird eine starke Getreide-Einfuhr erwartet.
Lokales und. Provinzielles.
* Schlüchteru, 3. Nov.
* — Millwoch, den 4. d. MtS., von Vormittags 8 Uhr bis 1 Uhr, ist auf hiesiger Stadtkasse Erhebe« termin der Staatssteuer für das Quartal Oktober bis Dezember 1896.
— Dem Feldhüter Morgenstern wurde für seine erfolgreiche Thätigkeit im Feldschutz während des Sommers rc. d. Js. vom Stadtrath eine Prämie von 20 Mk. bewilligt.
* — Aus dem Felde bei Vollmerz trug sich am Samstag ein betrübendes Unglück zu, daS eine neue Mahnung an die Eltern rc. ist, mit dem Aufbewahren der Zündhölzer recht vorsichtig zu sein, damit kleine Kinder nicht dazu gelangen können. Fand da ein Kleiner oon vier Jahren die Zündholzbüchse und damit ging es mit noch zwei andern Kindern von fünf und zweieinhalb Jahren aufs Feld, um ein Kartoffelkrautfeuerchen anzumachen. Wie nun der Haufen brannte, da fiel das Jüngste mit dem Gesicht voran ins Feuer und konnte sich natürlich nicht selbst aus dieser gefährlichen Lage helfen. Statt nun ihrem Gespielen beizuspringen, liefen die beiden älteren Kinder fort nach Hause und erzählten das Vorgesallcne. Schleunigst lief der Vater des Kleinen aufs Feld und fand daselbst das arme Würmchen halb gebraten im Feuer liegen. Das ganze Gesicht war schon verkohlt und der Leib versengt — trotzdem lebte daS Kind noch einen halben Tag, bis es der Tod von seinen furchtbaren Schmerzen erlöste. Hätten die Kinder keine Zündhölzer erwischt, so wäre das Unglück nicht passirt — also ihr Erwachsenen, verwahrt die Zündhölzer gut gegen kleine Kinder, die in ihrem Unverstand nur Unheil damit stiften.
* — Nach dem Bericht der Hessischen Brandkasse waren im Jahre 1895 im Kreise Schlächtern zwölf Schadenfeuer entstanden, für welcheinsgesammt 15,991 Mk. 8 Pfg. Brandentschädigung gezahlt worden sind. DaS größte Schadenfeuer war am 8. Oktober in MottgerS, wo daS Anwesen des I. G. Sterzel in Flammen auf» ging. Derselbe erhielt 8550 Mk. Entschädigung. Der zweitgrößte Brand fand am 26. Mai zu Romsthal statt mit ca. 3800 Mk. Vergütung. Sonst brannte es noch in Uerzell (2229 Mk.), Wallroth (1242 Mk.), Sal- münster, Steinau, Ulmbach, Sterbsritz, Soden, Schlächtern, Neuengronau und Weichersbach. — Die Verwaltungs- ergebnisse der hessischen Brandversicherungs-Anstalt für das Jahr 1895 sind außerordentlich ungünstig gewesen, da die verwilligten Entschädigungen für die im Laufe des Jahres vorgekommenen Brandfälle den veranschlagten Durchschnittsbetrag weit überstiegen haben. Der Ge- fammtbetrag der Brandentschädigungen des Berichtsjahres beziffert sich auf 3,575,954 87 Mk., während die veranschlagte Durchschnitissumme nur 1,354,750,00 Mk. beträgt, mithin sich ein Mehrbetrag von 2,221,214.88 Mk. ergibt. Dieses ungünstige Ergebniß ist hauptsächlich durch die verheerende Wirkung des am 10. Juli 1895