SchtüchtemerMung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Mittwoch, den 21. Oktober 1896.
47. Jahrgang.
i^ftdhtttrtOM auf die „Schlüchterner Zeitung" JHJltUUUyVll werden noch fortwährend von allen - ^ ■ ~ Postanstalten und Landbriefträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
J.-Nr. 7306. In Steinau ist unter dem Rindvieh die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Zur thunlichsten Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit auf Grund der Bundesraths- instruktwn vom 27. Juni v. I. zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Reichsgesetzes vom - ^ ^M_ betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen für die Orte Steinau, Niederzell, Bellings, Marjoß, Seidenroth, Ahl, Marborn, Ulmbach, Kreßenbach und GutSbezirk Hundsrück auf die Dauer von vierzehn Tagen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet, Folgendes an:
1. Das Treiben von Rindvieh, Schweinen, Schafen undZiegen außerhalb der Feldmarkgrenzen ist verboten.
2. Das Verladen von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Eisenbahnstation in Steinau ist verboten.
3. Die Abgabe von Milch (Mager- und Buttermilch, auch Mölke) aus der Molkerei in Steinau ist nur dann gestattet, wenn dieselbe vorher bis gu 100° C. erhitzt, oder eine Viertelstunde lang einer Temperatur von 90 • C. ausgesetzt worden ist, im Urbrigen sind die durch meine Kreisblattsbekanntmachungen vom 1. April d. J. Nr. 2389 und 8. April d. I. Nr. 2489 — Kreisblatt Nr. 15 — veröffentlichten Vorschriften des Herrn Regierungspräsidenten zu beachten resp, zu befolgen.
4. Die Ausführung von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen zum Zwecke sofortigerAbschlachtung ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde unter der Bedingung gestattet:
a. daß das Vieh oben bezeichneter Gattung, daS ausgeführt werden soll, unmittelbar vorher von einem approbirten Thierarzte untersucht wird und dieser sein Gutachten dahin abgiebt, daß dasselbe von der Maul- und Klauenseuche nicht befallen ist,
b. wenn diePolizeibehörde des Schlachtorlesmit der Zuführung der Thiere sich vorher einverstanden erklärt hat, und
c. wenn im Uebrigen die im §. 59 letzter Absatz der oben bezeichneten Bundesrathsinstruktion ertheilten Verhaltungsmaßregeln befolgt werden.
Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist bleiben die vorstehenden Anordnungen bis auf Weiteres nur für Steinau bestehen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die vorstehenden Anordnungen unter Bekanntgabe der Strafvorschriften des Reichs-Viehseuchen-Gesetzes unverzüglich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, für strikte Durchführung derselben zu sorgen und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung zu bringen.
Schlüchtern, den 20. Oktober 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
Ausartung des Ehrbegriffes.
Durch die furchtbare Ausschreitung eines Offiziers in Karlsruhe, der ein Menschenleben zum Öftrer fiel, ist die gesammte öffentliche Meinung im Reiche in eine sehr starke und leider nur zu sehr berechtigte Aufregung gerathen. Die Einzelheiten, die bisher über das unselige Geschehniß bekannt geworden sind, sind in der That geeignet, in dem gesammten deutschen Bürgerstand ein Gefühl der Unsicherheit aufkommen zu lassen. Während man deS Glaubens lebt, einem zivilisirten Staate, einer nach Gesetzen geordneten Gemeinschaft anzugehören, macht Man plötzlich die entsetzliche Erfahrung, daß Leben und Gesundheit jedes einzelnen Bürgers in das Belieben jedes einzelnen Offiziers gestellt sind, der sich durch irgend eine absichtslose Miene, irgend ein unbedeutendes Versehen in seiner „Ehre" gekränkt glaubend, nun sofort auch auf eine „Sühne" zu dringen für berechtigt hält und im Weigerungsfälle mit seinem Säbel auf den vermeintlichen Kränker seiner Ehre eindringt, ganz in der That so, wie wir hier manchmal bei raufenden Bauernburschen Messer-Affairen sich abspielen sehen.
Der Offizier, der in dieser Weise sich selbst Recht verschafft, behauptet, dazu durch den in seinem Beruf geltenden Ehrbegriff verpflichtet zu sein, weil er sonst sich der Gefahr aussetze, seinen Dienst aufgeben zu müssen.
«Kann unter derartigen Voraussetzungen überhaupt ein geordneter Gesellschaftszustand gedacht werden? Was in Karlsruhe sich zugetragen, kann sich in jedem Augenblick irgendwo in einem der zahllosen Wirthshäuser in Deutschland ereignen, wo Offiziere verkehren. Es braucht nur ein Civilist aus Versehen an den Stuhl zu stoßen, auf dem ein Offizier sitzt, und nicht in der von dem Offizier verlangten Form sofort Abbitte zu thun, und im nächsten Augenblicke fliegt der Offizierssäbel dem Civilisten in den Leib.
Zu derartigen ungeheuerlichen Folgen führt der krankhaft übertriebene sog. „Ehrbegriff" des Offiziers. Man wird sich auf das Peinlichste abgestoßen fühlen von einer solchen Ausartung des Ehrbegriffs, der nicht mehr der eines vernünftigen und ernsten Mannes ist, der geradezu alle Gesetze der Religion, der Moral und des Staates aufhebt, ja sogar prinzipiell verneint. Man denke nur, daß der Offizier den Bürger niederstach bloß weil er glaubte, dieser habe aus Versehen an seinen Stuhl gestoßen; daß der Offizier der Meinung war, hierdurch „entehrt" zu sein und „quittiren" zu müssen. Um seine materielle Existenz zu sichern, begeht er einen Todtschlag, opfert er also ohne Zaudern und ohne Bedenken ein Menschenleben Namens der sog. Standcs- ehre. Muß man darauf aufmerksam machen, wie niedrig vom Standpunkt wahrer Moral und wahrer Kultur eine solche Handlungsweise ist? Wohin sollen derartige Mißstände in einem Staate führen, in dem durch die allgemeine Wehrpflicht eine ungeheure Vermehrung des Offizierpersonals zur Nothwendigkeit geworden ist, so daß der Reserveoffizier und der auch diesem aufgedrungene Ehrbegriff alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft immer mehr durchdringen?
Der Offizier erhält den Degen von der Hand des Königs, damit er ihn zur Vertheidigung des Landes führe. Ihn gegen den Bürger zu zücken, ist unter allen Umständen ein Mißbrauch; denn wir leben in einem Rechtsstaate und sind für etwaige Verfehlungen nach den Gesetzen, aber nicht nach dem Ermessen eines in Aufregung gerathenen Lieutenants verantwortlich. Der Offizier aber spielt sozusagen Kläger, Richter und Urtheilsvollstrecker in einer Person, und zwar alles im Augenblicke der Erregtheit. Kann man sich einen gefährlicheren Widersinn denken? Solche Zustände, die das Ueberwuchern des Militarismus gezeitigt hat, sind unhaltbar. Der Bürger, welcher mit seinem Leben dem Staate dient, der ihn in Zeiten des Krieges vertheidigt, hat ein unveräußerliches Anrecht darauf, daß sein Leben gegen jedweden Angriff geschützt werde. Es kann nicht länger geduldet werden, daß sich unter uns friedlichen Bürgern eine Klasse in bevorzugter Stellung bewege, eine Klasse, die vermöge eines unhaltbaren Ehrbegriffes dazu gezwungen wird, sich selbst gegen vermeintliche Beleidigungen Recht zu verschaffen und dabei des Lebens der Mitmenschen nicht zu achten. Es ist ja nicht das erste Mal, daß ein Offizier um einer Bagatelle willen einen Civilisten ersticht.
Das Urtheil der Oeffentlichkeit geht einstimmig dahin, daß es für diese neue Blutthat eine Entschuldigung nicht gibt. Eine Ehre, die Jemanden zwingt, unter Umständen ein schweres Verbrechen zu begehen, ist keine wahre Ehre, sondern ein Zerrbild derselben. Die bürgerliche Gesellschaft aber, die auf Grund gesetzlicher Ordnung besteht, darf nicht ruhen und rasten, bis sie diesen gefährlichen Ehrbegriff beseitigt hat. Solch ein krankhaft überspannter Ehrbegriff verstößt gegen jedes göttliche und menschliche Gebot und Recht. Darum darf die gesammte öffentliche Meinung, sowohl die in den Volksvertretungen verkörperte als auch die in allen Schichten des Volkes vorhandene, nicht aufhören, immer wieder ihre Stimme laut und eindringlich zu erheben und die Beseitigung dieses entsetzlichen Mißstandes zu erstreben. Es muß endlich einmal ernst gemacht werden mit der Durchführung deS Grundsatzes vom „gleiches Recht für Alle" und gleicher gesetzlicher Sühne für alle Vergehen und Verbrechen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser und die Kaiserin sind Sonntag nach Minden abgereist und werden von dort nach Wiesbaden Weiterreisen, wohin sich auch der Großherzog von Sachsen-Weimar begeben hat.
— Das russische Zarenpaar wird wahrscheinlich am Dienstag abermals nach Wiesbaden oder am Mittwoch
nochmals nach Kronberg kommen, um mit dem deutschen Kaiserpaar zusammen zu treffen.
— Wie die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, hat der Reichskanzler mit Ermächtigung des Kaisers dem Bundes- rathe den Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung für das deutsche Reich nebst umfangreicher Begründung zur Beschlußfassung vorgelegt.
— Die „Breslauer Zeitung" ist in der Lage, ein „streng vertrauliches" Schreiben des Vorstandes deS Bundes der Landwirthe an die Vorsitzenden der Provinzial- und Landesabtheilungen, der Wahlkreis-, BezirkS- und Hauptgruppen zu veröffentlichen. In demselben wird Bezug genommen auf die Anzeige Bebels, daß die Organisation des Bundes der Landwirthe gegen das preußische Vereinsgesetz verstoße. Es wird aufgefordert, bei allen Aeußerungen in der Oeffentlichkeit zu betonen, daß der Verein ein einheitlicher Verein ist, der seinen Sitz in Berlin hat, und der selbstständige Zweigvereine nicht bilden darf. Zu diesem Zweck wird anempfohlen, alle Versammlungen anzukündigen als „Versammlungen des Bundes der Landwirthe zu Berlin" und zu unter- zeichnen: „Der Vorstand des Bundes der Landwirthe zu Berlin. In Vertretung (der Name des EinberuferS)." Auch in der Kassenverwaltung seien die vereinnahmten Gelder sofort an die Adresse in Berlin abzusenden. „Wir verfehlen nicht, Ihnen mitzutheilen, daß die Königl. Staatsanwaltschaft, wie dies ihre Pflicht ist, Vernehm- ungen nach dieser Richtung hin bei dem Bundesvorstände bereits veranlaßt hat und daß es deshalb geboten ist, die Frage mit größtem Ernste zu behandeln."
— Der Druck deS „Armee-VerordnungSblattes", das bisher in der Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn hergestellt wurde, ist der „Post" zufolge nunmehr der Reichsdruckerei übertragen worden. Die Absicht, den Druck des „Armee-Verordnungsblattes" der Druckerei von Mittler zu entziehen, besteht bekanntlich schon seit einiger Zeit, seitdem der bei Mittler gedruckte Gnadenerlaß des Kaisers zuerst vom „Vorwärts" veröffentlicht worden war. Der Plan, eine eigene Militärdruckerei zu errichten, ist aufgegeben worden.
— Durch kaiserliche Kabinetsordre soll der „Straßb. Post" zufolge bestimmt sein, daß Offiziere, die unter Anknüpfung an eine Heirathsannonce eine Heirath schließen, den Abschied erhalten.
— Die Zunahme der Unfälle bei Ausschachtungen, Kanalisationsbauten u. dgl. hat, nach der „Post", die Tiesbau-Berufsgenossenschaft veranlaßt, eine Kommission einzusetzen, die neue Vorschläge zur Unfallverhütung sowie zur Verschärfung der Vorschriften bei solchen Bauten ausarbeiten soll. Auch die einschlägigen Straf- bestimmungen werden in Zukunft strenger gehandhabt werden. Die meisten Unfälle werden durch unvorsichtiges Fahren der Mannschaft auf den Förderwagen und durch das gefährliche Untergraben von Erdreich zum Zwecke der Beschleunigung der Arbeiten verursacht; einen wesentlichen Theil der Schuld trägt aber, nach den über- einstimmenden Aussagen der Fachleute, die allzu billige Uebernahme der Submissionen.
— Ueber die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten liegt eine statistische Aufstellung vor, der wir Folgendes entnehmen: Die Zahl der in Amerika eingewanderten, in New-Aork gelandeten Fremden betrug, laut der von der Einwandererbehörde herausgegebenen Statistik, im letzten mit Juli abgelaufenen Jahr 250 072 Personen. Allen voran steht Italien mit 66 445 Auswanderern. Ungarn nimmt mit 52 085 den zweiten Platz ein, Rußland verlor 39 859 und England 38 226 Personen an Amerika. Es folgen Deutschland mit 24 230, Skandinavien mit 22 978, die Türkei und Griechenland mit 6249 Auswanderern. Unter den aus Italien gekommenen 66 445 Emigranten befanden sich 30 728 Analphabeten (des Lesens und Schreibens Unkundige), während unter den 24 230 Deutschen nur 410 weder lesen noch schreiben konnten.
Minden. Das Kaiser Wilhelm-Denkmal auf dem Wittekindsberge (Porta Westfalica) bei Minden ist am Sonntag im Beisein unseres Kaiserpaares enthüllt worden; die Feier verlief in wahrhaft glänzender Weise, — Nach einer Besteigung des Denkmals seitens der Majestäten nahm der Kaiser den Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie ab. Hierauf wurde Sr. Majestät im Kaiserzelt der Ehrentrunk dargeboten, welchen der Kaiser mit einer Ansprache, die in einem Hoch auf die Provinz Westfalen endete, annahm. Kurz vor 4 Uhr fuhren