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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
«M 56. Samstag, den 11. Juli 1896.
HoftiUluttfWtl auf b,e «Schlüchterner Zeitung-- werden noch fortwährend von allen ~ ; Postanftalten und Landbriefträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist auf seiner Nordlandfahrt zuletzt in Kopervik gewesen und ist von da nach Sundal gereist.
— Durch das Bürgerliche Gesetzbuch wird eine Novelle zur Grundbuchordnung erforderlich, die gleichzeitig mit ersterem am 1. Januar 1900 in Kraft treten muß. Der Entwurf zur Abänderung der Grundbuchordnung ist fertig gestellt und wird alsbald den verbündeten Regierungen unterbreitet werden.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 3. August 1893, wonach vom 1. April 1897 ab die Infanterie in 624 Bataillone, die Kavallerie in in 465 Eskadrons, die Feldartillerie in 494 Batterien, die Fußartillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 23 Bataillone, die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone und der Train in 21 Bataillone formirt werden.
* — Sämmtlichen Polizeibehörden im deutschen Reich ist eine strenge Aufsicht der neuen Verordnung für das Bäckergewerbe eingeschärft worden. Die Polizeiorgane sind angewiesen, die Bäckermeister zunächst über daS künftige Verhalten zu belehren, sie bei der ersten Zuwiderhandlung zu verwarnen, von da ab aber unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
— Ein Sittenbild, wie es abstoßender kaum gezeichnet werden kann, hat der in der vergangenen Woche in Berlin gegen den ehemaligen Direktor der Rheinisch- Westfälischen Bank, Hermann Friedmann, den Vetter des famosen Rechtsanwalts a. D. Fritz Friedmann, geführte Schwurgerichtsprozeß entrollt. Wie Hermann Friedmann, ein ungebildeter, charakterloser Abenteuercr, Jahre hindurch mit Millionen hantiren durfte, ohne selbst irgendwie nennenswerthes Vermögen zu besitzen, erscheint unbegreiflich. Freilich scheute er weder Betrug, noch Unterschlagung, noch die schwersten Urkundenfälschungen, um sich das Ansehen eines Kröfu^zu geben. Aber daß diese verbrecherischen Manipulationen von einem ehemaligen Bankdirektor in so zahlreichen Fällen begangen werden konnten, ehe diesen die rächende Hand des Richters traf, wirft doch zugleich ein Streiflicht auf manches Börsenleben und Treiben. Nicht daß Existenzen ä la Friedmann den Typus des Börsenspiels abgäben, das soll nicht gesagt sein; aber es ist doch sicherlich bezeichnend, daß ein nolorifcher Verbrecher wie dieser dort Jahrelang Unterschlupf finden und Handelsgeschäfte machen durfte. Daß sich der Verbrecher zum Schluß der Verhandlung vor den Geschworenen auf die Knie warf und unter Vorzeigung der Bilder seiner unschuldigen Kinder wiederholt die Worte: „Gnade, Gnade!" herausstieß, ist jedenfalls charakteristisch. Seine Ver- urtheilung zu 6 Jahren Zuchthaus und 7 Jahren Ehrverlust kann den von ihm Betrogenen leider nichts nützen.
Darmstadt, 5. Juli. Zum Besuch des hessischen Großherzogspaares werden der Kaiser und die Kaiserin von Rußland Ende September in Darmstadt erwartet.
München, 7. Juli. Die Ausdehnung des bayerischen Bier-Exportes veranschaulichen folgende Ziffern: Zum Export stehen 1263 weiße Biertransportwagen zur Verfügung, die nach allen Ländern Europas, insbesondere nach Frankreich, Italien, der Schweiz, nach Norddeutsch- land, Rußland, der Türkei, Spanien, sogar in das bierberühmte Wien laufen. Die Spatenbrauerei, als die größte Brauerei Münchens, benutzt für sich allein 146 Biertransportwagen, Löwenbräu 126, Pschorr 90, Augustiner 74, Bürgerbräu 71, Leistbräu 68, Hackerbräu ö!), Hofbräuhaus 19 u. s. w. Außerdem werden die Wagen zum Theil mit Gas geheizt. Aus Fürth, Erlangen stehen je 47, in Kulmbach 180, in Nürnberg
Bierwagen zum Export zur Verfügung.
Ein fallier Hundcitmartfchein wurde beim Hauptpostamt in Magdeburg von einem höheren Slaals- beamten in Zahlung gegeben und angehalten. Präsenlant Will den Schein an der Regierungs-Hanplkasfe erhalten haben.
Münster, 6. Juli. Ein psychologisches Räthsel ^ctel der Charakter der 57jährigen Hebamme Elisabeth Kaldewey^aus Liesborn, welche sich gestern vor dem hiesigen Schwurgericht wegen Mordes zu verantworten
hatte. Die Angeklagte war mit 16 Jahren in den Dienst des Kolons Böckcr genannt Riese getreten, und darin bis zum 32. Lebensjahre verblieben, wo sie Hebamme wurde. Als nun im vorigen Jahre die 22jährige Maria Körte als Haushälterin auf dem Böckerschen Hofe eintrat, und später die Folgen unerlaubten Umganges derselben mit dem 26jährigen Sohne des Hofbesitzers sich zeigten, nahm die Kaldewey das Mädchen in ihre Wohnung. Am 25. Februar wurde dort ein Kind geboren, und nun ereignete sich das Unerhörte, daß die Hebamme, lediglich um die Schande von dem befreundeten Hause abzuwenden, das Würmchen mit einem Streifen Leinwand erdrosselte. Die unglückliche Mutter wußte von der That nichts; als sie ihr Kind zu sehen wünschte, erhielt sie die Antwort: „Was willst Du mit dem Kinde, es ist ja todt geboren" und auf ihre Einwendung, daß sie es doch schreien gehört habe, wurde sie damit beschwichtigt, daß es gleich gestorben sei. Die Kaldewey hat die Leiche am anderen Tage in einem Ofen verbrannt! Einige Reste von Arm- und Beinknochen dienten als Beweismittel für die Geschworenen. Uebrigens war die Angeklagte, welche ein reuiges Wesen zur Schau trug, in vollem Umfange geständig, sie erklärte ausdrücklich, den Plan und die Ausführung der unseligen That ganz allein auf sich zu nehmen. Weder die Körte, noch auch Böcker oder dessen Vater hätten von derselben gewußt. Die Geschworenen sprachen das Schuldig aus, und der Gerichtshof erkannte auf Todesstrafe, sprach der Angeklagten aber nicht die bürgerlichen Ehrenrechte ab. Die Geschworenen empfahlen die Berurtheilte einstimmig der Gnade des Königs.
Ein Ehepaar in Mühlheim a. R. ist plötzlich irrsinnig geworden. Die allseitig als ruhig bekannten Leute hatten vor ihrer Erkrankung verdorbenen gemischten Thee getrunken und begannen hierauf unter entsetzlichstem Lärm alles zu zerstören. Das Gericht hat die strengste Untersuchung der Sache angeordnet
Thorn, 4. Juli. Unschuldig verurtheilt? Das Schwurgericht verhandelte gestern im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Käthner Kopistecki, der wegen Mordes an dem Baron Goltz und dem Förster Knth im Juni 1893 zu lebenslänglichem Zuchthaus verurtheilt worden war. In dem auf das kurz vor seiner Hinrichtung abgelegte Geständniß des zum Tode verurtheilten Malinorski, daß Kopistecki unschuldig sei, wieder aufge- nommene Verfahren sprachen die Geschworenen Kopistecki abermals schuldig; der Gerichtshof nahm an, daß die Geschworenen sich zum Nachtheile des Angeklagten geirrt hätten und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das nächste Schwurgericht.
Ausland.
Die Unruhen in Petersburg, welche dort infolge der ausgedehnten Arbeiterstreiks ausgebrochen waren, scheinen vollkommen unterdrückt worden zu sein, sodaß das Zarenpaar seinen feierlichen Einzug in die Stadt halten konnte. In allen Straßen bildete die Bevölkerung in dicht gedrängten Reihen Spalier und begrüßte das Kaiserpaar mit jubelnden Zurufen. Der Kaiser und die Kaiserin, welche ohne allen Prunk in einem von nur zwei Pferden gezogenen offenen Wagen ihren Einzug hielten, fuhren unverweilt in die Kathedrale, um dort ein stilles Gebet zu verrichten; von da ging die Fahrt zum Grabe Kaiser Alexanders III., wo das Kaiserpaar längere Zeit in stiller Andacht verweilte, und alsdann begaben sich die Allerhöchsten Herrschaften, ohne in der Residenz längeren Aufenthalt zu nehmen, nach Peterhof, wo das Herrscherpaar einige Zeit in voller Abgeschlossenheit zu wohnen gedenkt. Der Kaiser soll übrigens an Gelbsucht leiden, sodaß ihm seine Aerzte einen längeren Aufenthalt in den finnischen Schären verordnet haben.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 10. Juli.
* — Versetzt wurde der Gerichtsdiener Fuchs in Schwarzenfels als Gerichtsvollzieher an das Amtsgericht in Schmalkalden; Gerichtsdiener Hensel in Rotenburg ist nach Schwarzenfels versetzt worden, desgl. der Förster Wagner von Heubach nach Licherode.
* — Ein Briefträger (Postbeamter), avelcher einen zur amtlichen Beförderung ihm übergebenen Brief vorsätzlich unbefugt einer dritten Person auf kurze Zeit überläßt, damit diese die äußere Adresse des Briefumschlages besichtige, ist nach einem Urtheile des Reichs
gerichts wegen Unterdrückung eines Briefes aus §. 354 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, auch wenn er sodann den Brief wieder an sich nimmt und befördert, ohne daß durch den Zwischenfall eine Verzögerung in der Beförderung eingetreten war.
* — Paßkarten, für welche bekanntlich seit Jahren nur die Anfertigungsgebühr von 1 Mk. erhoben wurde, sind seit dem Inkrafttreten des neuen Stempelsteuergesetzes mit einem Stempel von 1,50 Mark belegt worden, sodaß sie nunmehr 2,50 Mk. kosten.
* — Ueber die Blitzgefahr für den Radfahrer macht ein Ingenieur Krämer interessante Mittheilungen. Er empfiehlt, in bewaldeten Gegenden die Radfahrt während des Gewitters fortzusetzen, da in solchen Gegenden keine Blitzgefahr zu befürchten sei. In der Ebene und am Wasser hingegen wird eine Unterbrechung der Fahrt durchaus angerathen. Hier soll das Rad flach auf die Erde gelegt werden und der Fahrer irgend welche Deckung während des Unwetters suchen. Der Radfahrer bildet nämlich für die atmosphärische Elektrizität einen Kondensator, da er mit der Erde nur durch Pncumank- reifen, welche elektrischen Strom nicht ableiten, in Berührung kommt. Andererseits bilden die Metalltheile des Rades gute Leiter für die Elektrizität. Hiernach wäre die Blitzgefahr für den Radfahrer sehr groß.
* — Aus der Strafkammer-Sitzung vom 6. Juli. Dem Taglöhner M. von Sleinau war durch schöffen- gerichtliches Urtheil eine Gefängnißstrafe von 1 Monat auferlegt worden, wegen unberechtigter Jagdausübung mittels Schlingenstellen. Gegen dies Urtheil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, indem er leugnet, die Schlingen gestellt zu haben, dagegen giebt er zu, im Walde gewesen zu sein, er habe nur die.Holzhaufen zählen wollen. Die Fußspuren bei den Schlingen stimmten jedoch genau mit denen des Angeklagten über« ein. Auch das Berufungsgericht kommt zu der Ueberzeugung, daß die Schuld des Angeklagten außer allem Zweifel ist, weshalb die Berufung kostenpflichtig verworfen wurde.
Fulda, 3. Juli. Die „Fuld. Ztg." schreibt: „Wie verlautet, soll aus militärischen Kreisen die Nachricht hierher gelangt sein, daß die Herbst-Manöver der 43. Infanterie-Brigade (Meiningen) in diesem Jahre in der Gegend von Fulda stattfinden werden. Wir werden auch in diesem Jahre schon wieder mit Einquartierung beglückt werden.
Hünfeld, 4. Juli. Ueber das Bahnprojekt von der Werrabahn nach der Frankfurter Linie liegt neuerdings eine wichtige Nachricht vor. Wie mehreren auswärtigen Zeitungen mitgetheilt wird, beziehen sich die neuerdings angeordneten Vorarbeiten für die Herstellung einer von Hünfeld in nordöstlicher Richtung ausgehenden Bahnlinie vor allem auf die Feststellung, auf welche Weise die Bahnprojekte Hünfeld - Gerstungen und Hünfeld- Wernshausen zu vereinigen sind, sowie in welcher Art die Einbeziehung der Stadt Geisa, die von der weimarischen Regierung dringend gewünscht wird, erfolgen kann. Angeblich ist eine gemeinsame Linie von Hünfeld nach Geisa projektirt, und zwar so, daß der Bahnhof Geisa nördlich dieser Stadt (bei Borsch) zu liegen käme, von wo aus dann eine Linie nach Dermbach-Wernshausen und eine solche nach Philippsthal (Vacha) - Gerstungen abzweigen würde. Die Ausführung dieses kombinirten Projektes ist vom Generalstab vor wenigen Wochen als durchaus im strategischen Interesse liegend bezeichnet worden, zumal wenn eine direkte Verbindung von Hünfeld nach einer Station der Oberhessischen Bahn geschaffen werde.
Eschwege, 4. Juli. DaS „Kr." schreibt: Im Schaufenster der Firma J. H. Müller hier ist eine kleine Lokomotive mit Tender ausgestellt, die bis in die kleinsten Einzelheiten den großen Maschinen Hochgebildet und, mit Spiritus geheizt, imstande ist, mit 15 bis 20 Pfd. belastete Gepäckwagen auf Schienen zu befördern. Die Maschine ist nach Angaben und unter Leitung des Lederfabrikanten Herrn Aug. Brill hier in der Werkstatt obiger Firma, zum größten Theile von einem jungen Mann, der erst zu Ostern seine Lehrzeit beendete, angefertigt worden.
Kassel, 7. Juli. Mit einem Brettstück todtgeworfen. Ein verhängmßvoller Wurf führte den Metzgermeister Mathias aus Volkmarsen vor die Schranken des hiesigen Schwurgerichts. Der Fall mag Vielen zur Warnung dienen, sich nicht im Aerger zu unüberlegten Handlungen