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ZWchtemerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

32 52. Samstag, den 27. Juni 1896.

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Bestellungen auf das 3. Quartal 1896 (Juli, August, September) der H^fF*§difücfitcrncr Zeitung" "^^W^ bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gest, aufgeben zu wollen und zwar möglichst bis zum 29. d. Mts. Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen müssen an die Post extra bezahlt werden. Die Expedition.

Deutsches Reich.

Berlin. Aus Kiel Dom 24. Juni wird gemeldet: Der Kaiser begab sich Mittwoch früh 7'/, Uhr von der Hohenzollern" an Bord desMeteor", um an dem Wettfahren theilzunehmen, welches um 8 Uhr begann und Eckernförde zum Endziel hatte.

Dem Vernehmen nach wird die Lippische Erb­folgefrage einem Schiedsgericht unterbreitet werden, das unter dem Vorsitz des Königs von Sachsen aus Reichs­gericht-Räthen bestehend zusammen treten wird.

Stach derPost" ist über die Vertheilung der aus den vierten Halbbataillionen zu bildenden neuen Regimenter noch nichts bestimmt. Voraussichtlich werden nur wenige neue Garnisonen gebildet und in erster Linie die schon bestehenden Garnisonen berücksichtigt.

Nachberühmtem Muster", nämlich nach sozial­demokratischem, will jetzt der Bund der Landwirthe für seine Mitglieder ein Vereinsabzeichen einführen. Ein Cirkular an die Vertrauensmänner empfiehlt zu diesem Zweck eine Nadel aus legirtem Metall in starker Ver­silberung, die ein Bild zeigt, auf dem ein Groß- und Kleingrundbesitzer sich unter der DeviseDas ganze Deutschland soll es sein" die Hand reichen. Der Vor­stand deS Buntes der Landwirthe hat mit einer Firma ein Abkommen derart getroffen, daß bei dem Vertriebe der Nadel (zu 1 Mark) der Bundeskasse bei großem Absatz ein Ueberschuß von 10,000 Mark und mehr übrig bleibt. Es kann um die Finanzen des Bundes nicht sonderlich bestellt sein, so bemerkt dieVoss. Ztg.", wenn es ihm schon an dem nöthigenNadelgelde" gebricht.

Der frühere Rrchtsanwalt Fritz Friedmann stand am Mittwoch vor der hiesigen Strafkammer unter der Anklage, Mündelgelder zu eigenen Zwecken verwendet zu haben. Der Staatsanwalt beantragte 2 Jahre Ge­fängniß und 3 Jahre Ehrverlust. Der Gerichshof sprach den Angeklagten frei und beschloß, Friedmann aus der Haft zu entlassen und ihm bis zum 27. ds. Mts. Frist zu gewähren, Deutschland wieder ver­lassen.

Nordhausen. In dem zur Neuverpachtung der Domäne Woffleben nebst dem zugehörigen Vor­werke Gudersleben (in der Nähe von Nordhausen) an­gesetzten Termine hatte sich nur ein einziger Bieter ein­gefunden, und zwar der bisherige Pächter. Derselbe bot aber einen so niedrigen Preis, daß die königliche Regierung in Erfurt mit den Genossenschaften in Ver­bindung getreten ist, die sich zur Selbsipachtung beider Gmer in den beiden Dörfern gebildet haben, und daß sie dieselben zu dem in Erfurt neu angesetzten Bieiungs- termine geladen hat. In Woffleben wurden von der zu diesem Zwecke gegründeten Genossenschaft mit be­schränkter Haftung für 21 Domänenantheile je 2000 Mark Haftsumme der Regierung gegenüber sofort ge­zeichnet, und Die Gemeinde Gudersleben hat beschlossen, für das dortige Vorwerk 4000 Mark Pachtsumme an- zubieten. Es sind namentlich Arbeiter und Handwerker, die sich zusammengethan und zu mehreren gemeinsam Antheile gezeichnet haben. Jedenfalls finden dabei beide Theile ihre Rechnung. Die Regierung macht ein gutes Geschäft, und eine verhältnißmäßig große Anzahl kleiner Leute bekommt Land unter die Hände und braucht nichts zu kaufen, sondern kann von eigenen Ernteerträgen leben.

Gotha, 23. Juni. Ein hiesiges Blatt theilt den nachstehenden Original-Brief eines gut situirtcn Brauerei- besitzers mit.Herrn . . ., Gastwirth in . . . Hier­durch verpflichte ich mich, wenn und so lange Sie das ganze Bier, welches Sie für Ihre Wirthschaft bedürfen, zum Ausschank von mir entnehmen, Ihnen pro anno zu liefern: 1. das Stroh für Ihr Vieh (Ziegen und Schweine), was Sie brauchen, 2. die Spreu für ihr Vieh (Ziegen und Schweine), was Sie brauchen, 3. ferner pro anno ein hübsches, gesundes Saugschwein und 4. entweder ein paar Ccntner Futterrüben oder Kartoffeln. Besten Gruß von ***" Es lebe die Konkurrenz!

Die Katastrophe wird deshalb alsGottesfügung" be­zeichnet werden.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 26. Juni.

* Die Heuernte hat begonnen. Die Wiesen zeigen gegen den vorigen Monat wesentliche Besserung, so daß im Großen und Ganzen eine mittelgroße Ernte zu erwarten ist. Häufig fehlt bei den Wiesen das den werthvolleren Theil des Heues bildende Bodengras.

* Durch Beschluß des Kreisausschusses vom l3. d. Mts. ist dem Dienstknecht Peter Heid zu Sleinau, in Diensten bei dem Land- und Gastwirth Heinrich Eckart zu Steinau in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstzeit eine Prämie von 15 Mark bewilligt worden.

* Vom 1. Juli an findet die Postbeförderung nach dem Bahnhöfe zu den beiden Abendzügen Bebra- Frankfurt (Zug 22) und Frankfurt-Fulda (Zug 27) getrennt statt, so daß die Abfahrt zu erstgenanntem Zuge um 7 und diejenige zu letztgenanntem Zuge um 859 vom Posthause aus erfolgt.

Eine außerordentliche Revision der Alters- und Jnvalidenkarten findet, wie dieDeutsche Warte" schreibt, in allernächster Zeit statt. Anlaß zu dieser Maßregel hat die Wahrnehmung gegeben, daß in den letzten Monaten der Verkauf von Versicherungsmarken erheblich zurück­gegangen ist und in keinem Verhältniß zur augenblick­lichen wirthschaftlichen Lage, sowie den jetzigen ErwerbS- oerhältnissen steht. Den Versicherungsanstalten erwachsen durch das verspätete Einkleben fälliger Beitragsmarken ganz erhebliche ZinSverluste, weshalb die Revisionsmaß­regel angeordnet ist. Wer sich also vor Strafe schützen will, bringe die Quittungskarle baldigst in Ordnung, da der Revision möglicherweise eine zeitweise Sperrung des Markenverkaufs vorausgehen dürfte.

* Die Sitzplätze in der 4. Wagenklasse auf den preußischen Staatsbahnen sollten, wie vor Kurzem auS Berlin gemeldet wurde, nachdem sie erst theilweise ein» gejährt waren, wieder beseitigt werden. Die Presse aller Parteien hat sich sofort entschieden gegen diese Maßregel ausgesprochen. Den armen und kleinen Leuten, welche die 4. Wagenklasse zu benutzen, finanziell gezwungen sind, ist es doch wohl zu gönnen, daß sie in den für so und so viel Mann und so und so viel Pferde be­stimmten Wagen der 4. Klasse als Menschen ein halb- wegs menschenwürdiges Unterkommen finden und nicht wie die Pferde eingepfercht werden. Der einstimmige Widerspruch gegen die geplante Maßregel hat nun glück­licherweise Erfolg gehabt; man hat den Plan fallen gelassen.

* Die Lehrer im Bezirk des 11. Armekkorps, die dieses Jahr ihre sechswöchentliche Dienstzeit ab- zuleisten haben, sind nach derD. Z." für den 11. Sep­tember einberufen. Sie bilden auch diesmal eine Kom­pagnie für sich und sind dem Regiment Nr. 117 in Mainz zugetheilt.

Eine für die Krankenkassen wichtige Entscheidung hat das Berliner Landgericht gefällt hinsichtlich der I Frage, ob die Krankenkassen verpflichtet sind, ihren Mitgliedern das Plombieren der Zähne zu bezahlen. Bisher hatten viele Krankenkassen Die Gewährung von Zahnfüllungen schlankweg abgelehnt, andere hatten die- felbe gewährt. Das Gericht hat nunmehr entschieden, daß das Plombieren der Zähne ein Bestandtheil der ärztlichen Behandlung ist, welche nach dem Krunkenver- sicherungsgesetze den KassenmUgliedern ohne Einschränkung zu gewähren ist. Es werden demnach die Krankenkassen stets die Füllungen für die kranken Zähne bezahlen müssen.

* Aus dem Schwurgericht. Der MontagS- Verhandlung gegen den Gerichtsvollzieher Jacob Günther von Birstein wegen Unterschlagung liegt folgender That­bestand zu Grunde. Günther ist 41 Jahre alt, Der» heirathet und Vater von fünf Kindern. Seit 1. Dez. 1880 ist er als beeidigter Gerichtsvollzieher zugelassen und wohnt auch seit der Zeit in Birstein. Während dieser Zeit sind wiederholt Beschwerden gegen ihn ein­gelaufen, die mehrfache Verweise und Verwarnungen zur Folge hatten. Bercils einmal war ein Strafverfahren wegen Unterschlagung gegen ihn anhängig gemacht, das jedoch mangelnden Beweises halber eingestellt wurde, auch war ihm bei dieser Gelegenheit im Disciplinarwege eine Ordnungsstrafe von 25 Mark auferlegt worden.

Sangerhausen, 22. Juni. Ein seltenes Vorkommniß widerfuhr einem auf seinem Acker beschäftigten Barbier. Während der Arbeit fiel ihm plötzlich etwas schweres in's Genick. Es war ein Hase. Oben in der Luft kreiste eine mächtige Gabelweihe, welche ihre Beute nicht länger hatte festhalten können.

Nürnberg. Eine harte Strafe wurde vom Schwur­gericht in Nürnberg einem Manne zudiklirt, der das Datum auf einer bereits verfallenen Eisenbahn- Rückfahrtkarte im Werthe von 20 Pfg. fälschte, um die Karte noch einmal benutzen zu können. Er wurde zu einem Jahr Zuchthaus verurtheilt.

Mannheim. Ein unheimlicher Vorgang ereignete sich in der amerikanischen Aquarium-Menagerie, die zur Zeit in Mannheim ihr Zelt aufgeschlagen hat. Nachts wurden die Aufseher durch das Stöhnen und Schnauben eines Pferdes aus dem Schlafe geweckt. Nach diesen Geräuschen hörte man plötzlich ein ziemlich starkes Knirschen und Krachen, etwa so, als wenn Aeste oder Knochen zerbrochen würden. Dann war alles still. Als man dem Geräusch nachging, fand man im Pferdestall ein zum Schlachten bestimmtes Pferd verendet am Boden liegen; um den Leib des todten Thieres aufgewickelt erblickte man eine 8 Meter lange Riesenschlange. Wie sich herausstellte hatte die Schlange dem Pferd eine Zahl Rippen eingedrückt und das Rückgrat zerbrochen. DerMörderin", die den wahrscheinlich mangelhaften Verschluß des Schlangenbehälters benutzt hatte, um zu entschlüpfen und einen Raubzug zu unternehmen, halte Niemand eine so enorme Krafllcistung zugetraut. Natürlich ist sie über Nacht berühmt und eine Haupt Zugkraft der Menagerie gewrrden.

Aus Elsaß-Lothringen, 19. Juni. In regelmäßigen Zwischenräumen werden der reichsländischen Regierung auf diplomatischem Wege die Namen jener Elsaß- Lothringer mitgetheilt, die bei der Fremdenlegion den Tod gefunden haben. Die neueste dieser Listen weist wiederum 18 Namen auf, meist junger Leute, die aus irgend einem nichtigen Grund die Heimath verlassen haben, um in Frankreich ihr Glück zu suchen. Wenn ihnen dies nicht gelingt, so bleibt ihnen meist nur die Wahl zwischen Ausweisung oder Anwerbung zur Fremden­legion. Wie die Erfahrung zeigt, kehrt nur ein ganz geringer Prozentsatz der Angeworbenen wieder zurück, und auch diese sind meist siech an Körper und Geist. Daß trotzdem immer wieder junge Leute in die Fremden­legion eintreten, bei der es auch der tüchtigste Ausländer zu nichts bringen kann, ist eigentlich unbegreiflich.

Belgien. Die belgischen Sozialisten haben einen großen Erfolg erzielt. Nach einer Brüsseler Draht­meldung nahm die Kammer einen Antrag mit großer Mehrheit an, wonach der Mindestlohn für sämmtliche Unternehmungen des Ministeriums der Eisenbahnen und der öffentlichen Bauten eiugeführt wird. König Menelik hat den Brüsseler Elektriker und Ingenieur Mourlon damit beauftragt, ein alle Hauptmittelpunkte Abessiniens verbindendes Telegraphen- und Fernsprechnetz anzulegen, wie das gestimmte Material zu liefern. Jede Telegraphen­station erhält einen Fernsprechapparat; auch der Palast Meneliks erhält einen Fernsprecher, der mit den be­deutendsten telegraphischen Stationen in Verbindung stehen wird. Mourlon führt gegenwärtig diesen Auftrag and; auf einer Strecke von 1100 Kilometer sind bereits die Pfähle angebracht. Da diese Telegraphen- und Fernsprechdrähte große Einöden durchziehen, also leicht gestohlen oder zertrümmert werden können, so hat Menelik durch die Priester verkündigen lassen, daß der Telegraph und der Fernsprecher geheiligt sind; wer sie berührt, wird sofort mit dem Tode bestraft.

Wie aus Petersburg gemeldet wird, ist die Unter­suchung wegen der Katastrophe auf dem Chodynskifelde bei Moskau infolge kaiserlichen Befehls eingestellt worden weil hochgestellte Persönlichkeiten Mitschuldige sind.