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Mittwoch, den 27. Mai
1896.
Die Czarenkrönung in Moskau.
Die Augen der gesammten Welt sind in diesen Tagen nach der Czarenstadt Moskau gerichtet, wo in Gegenwart vieler Fürstlichkeiten und Abgesandten mit ungeheuerem Pomp die Krönung des russischen Kaiserpaares stattfindet. Die Bedeutung der Feier ist um so größer, als dieselbe in eine Zeit fällt, in der Rußland eine hervorragende politische Rolle spielt, Frankreich ist auf jeden auch noch so leisen Wink aus Petersburg bereit, dem Czaren überall da, wo er es verlangt, Beistand zu leisten. Der türkische Sultan ist augenblicklich Rußland gegenüber in einer Stellung, die lebhaft an diejenige eines Schutzbefohlenen erinnert, und vom Kaiser von China läßt sich nicht viel Anderes sagen. Die Staaten der Balkanhalbinsel sind fast alle dem russischen Einfluß unterstellt; ganz bestimmt gilt das von Bulgarien, Serbien, Griechenland, Montenegro. Das ostasiatische Korea ist direkt ein Schutzstaat des Czaren geworden, in Afghanistan und Persien gewinnt der russische Einfluß vermittels gewandter Unterhändler, die über reiche Mittel für den im Orient unumgänglich nöthigen Backschisch verfügen, immer mehr Terrain, und die kleinen centralasiatischen Staaten haben fast alle direkt den Czaren als ihren Oberherrn anerkannt. Noch nie zuvor hat Rußland einer solchen Machtstellung sich erfreut.
Als Nikolaus II. den Thron bestieg, kannte man ihn wenig, da er in Folge langer Kränklichkeit niemals bei besonderer Gelegenheit hervorgetreten war, und es in Rußland auch streng verpönt ist, daß sich Thronfolger durch irgend welche persönliche Kundgebungen hervorthun Weil er mehrfach in Deutschland gewesen und dort stets als ein liebenswürdiger junger Prinz aufgetreten war, sich schließlich mit einer deutschen Prinzessin vermählt hatte, so nahm man an, obwohl hierfür handgreifliche Beweise nicht vorhanden waren, er bringe dem Deutsch- thum und der deutschen Kultur größere Sympathien entgegen wie sein Vater, der wohl der echteste Russe in seinem ganzen Lande gewesen ist. Uebertriebene Hoffnungen sind in Deutschland aber niemals hieran geknüpft worden, doch glaubte man den jungen Czaren gewissen inneren Reformen geneigt, und mehrfache Aussprüche uud Maßnahmen wurden von den Russen mit solcher freudigen Zustimmung ausgenommen, daß sich einzelne Huldigungsabordnungen sogar zu dem leisen Wunsche nach Reformen, nach einer sehr bescheidenen Verfassung verstiegen. Inzwischen waren aber schon sehr mächtige Einflüsse an der Arbeit gewesen, den Czaren auch im Innern zur Fortsetzung der Politik seines Vaters zu bewegen, namentlich der Einfluß der Kaiserin-Mutter soll hier ausschlagend gewesen sein, und so kam die Audienz, die wie ein Reif in der Maiennacht alle frisch grünenden Hoffnungen zerstörte, mit dem Wort, daß „die Wünsche nach einer Verfassung Hirngespinnste seien, thörichte Ideen, auf welche ein russischer Selbstherrscher nie und nimmermehr eingehen könne". Damit war Alles und Jedes abgethan, was des Czaren Großvater- selbst geplant hatte. Seitdem ist es im Osten von allen wirklichen Reformmaßnahmen still geworden, denn wenn auch Kaiser Nikolaus selbst, wie seine Vorgänger, ein streng ehrenwerther Mann und in seiner Umgebung nach Möglichkeit zu bessern bestrebt ist, dem Krebsschaden des Landes, der berüchtigten Verwaltungs-Wirth- schaft, kann er damit nicht beikommen. Und so bleibt Rußland echt russisch, die Krönung bringt allen möglichen Pomp, aber eine Befreiung von dem Alp, der auf dem ganzen denkenden Rußland lastet, die bringt sie nicht. Deutschland wird gewiß jedem friedliebenden Czaren eine gesegnete Regierung und daS Fernbleiben aller inneren Störungen wünschen, aber vorauszuschen ist auch, daß Rußland, früher oder später, noch schwere Krisen wird überstehen müssen, bis es dann in wirklich zeitgemäße Zustände einlenkt. Dann auch wird die rechte Erkenntniß, die man heute so sehr vermißt, dafür kommen, was Deutschthum und deutsche Kolonisten für Rußland gethan haben.
Deutsches Reich.
Berlin, 25. Mai. Der Kaiser hat am Sonntag früh die Rückreise von Pröckelwitz angetreten. In Marienburg nahm der Kaiser kurzen Aufenthalt zur Besichtigung der dortigen Erneuerungsarbeiten in der Hochburg. Darauf wurde die Reise fortgesetzt.
— Der Kaiser hat der nach Westafrika abgehenden
Verstärkungstruppe ein besonderes Interesse entgegen» gebracht, das sich in einem bemerkenswerthen Detail bethätigte. Major Leutwein hatte um einige Feldgeschütze mit Granaten älterer Konstruktion gebeten. Auf des Monarchen Geheiß aber gehen ebensowohl Schnellfeuergeschütze (allerdings nicht der neuesten Konstruktion) wie Geschütze mit Granaten nach Westafrika, die überaus brisant sind. Infolgedessen gehen auch Artilleristen mit, welche mit der Bedienung der neuen Geschütze Bescheid wissen.
— Ueber die diesjährige Entlassung der ausgedienten Mannschaften der Reserve wurde, wie schon mitgetheilt, angeordnet, daß als der späteste Tag der Entlassung der 30. September gelte. Bei denjenigen Truppentheilen, die an den größeren Uebungen theilgenommen haben, tritt die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften in der Regel schon am ersten oder dritten Tage nach Beendigung der Manöver bezw. nach dem Eintreffen in den Standorten ein. Für jene Truppen- theile, die nicht an den Manövern theilnehmen, wird durch die Inspektion dieser Waffe noch ein Tag in der zweiten Hälfte des Monats September bestimmt werden, an welchem die Entlassung der ausgedienten Mannschaften zur Reserve zu erfolgen haben wird. Bei entsprechend frühzeitiger Rückkehr der Truppen von den Manövern werden daher nur jene ausgedienten Mannschaften bis zum spätesten Entlassungstag (30. September) präsent gehalten werden, die von ihren Truppentheilen abkom- mandirt sind. Wird in diesen Fällen etwa eine Zurück- behaltung der Leute noch über den 30. September hinaus durch besondere Umstände veranlaßt, so wird diese verlängerte Dienstzeit, die sich höchstens auf einige Tage erstrecken kann, den betr. Mannschaften bereits als eine Uebung tm Beurlaubtenstande angerechnet.
— Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ausschluß von Termingeschäften in Getreide an den deutschen Börsen sind, wie aus London geschrieben wird, dort Vorbereitungen im Gange, diesen Zweig deS Getreidehandels, der bisher in London nicht besonders gepflegt wurde, nunmehr in großem Umfange zu kultiviren. Dieser Tage hat in der City eine Konferenz stattgefunden, der mehrere große Weizenspekulanten auS Liverpool beiwohnten und die ausschließlich jenem Gegenstände gegolten hat.
— Die neue Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte ist im „Reichsanzeiger" dieser Tage veröffentlicht worden.
— Zur Bäckereiverordnung versendet der geschä'ts- führende Vorstand des Verbandes deutscher Bäckerinnungen „Germania" eine längere Erklärung aus Anlaß der Reichstagsverhandlungen über diese Frage. Minister v. Boetlicher hatte auS der Enquete einen Lehrling erwähnt, der Nachts nur von 2 — 5 ’/a Uhr zu Bett kommt. Dazu wird bemerkt, daß nach Ermittelungen der Revierpolizei und des sofort eingeschrittenen Jnnungs- vorstandes der betreffende Lehrling nicht 3'/,, sondern 12J/s Stunden Zeit zum Schlafen hatte. Ausgeführt wird in der Erklärung insbesondere, daß die in der Verordnung vorgesehene Pausenstunde bei Gesellen, die dem Meister nicht wohl wollen, kaum Werth hat. Durch irgend einen Handgriff wird die Stunde unterbrochen und muß dann außer Berechnung bleiben. Die 20 Tage im Jahre, an welchem Ueberarbeit gestattet ist, würden durch übelgesinnte Gesellen recht bald verbraucht sein, indem sie dafür sorgen würden, dem Meister jeden beliebigen Tag zur Strafe zu verhelfen. Auf der Kalendertafel, welche in den Betriebswerkstätten die Tage der Ueberarbeit angiebt, würde ein Mitglied des Hauspersonals oder ein herumschleichender Agitator sehr leicht eine Durchlochung oder Durchstreichung vornehmen können, da es dem Meister unmöglich sei, die Tafel Tag und Nacht zu überwachen.
— Eine wichtige Entscheidung für Communal-Beamte hat das Reichsgericht VL Civilsenat vor kurzer Zeit getroffen. Obgleich das Gesetz ausdrücklich bestimmt, daß den im Communaldienst angestellten Militäranwärtern die Militärdienstzeit bei Ermittelung der Pension als pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung zu bringen ist, sofern nach Landesrecht die Vorbereitungsdienstzeit an- zurechnen ist (was für Preußen zutrifft) waren die Gemeindebehörden hierüber seither verschiedener Ansicht. Ein Theil derselben rechnete diese Dienstzeit in richtiger Weise ganz an, ein anderer Theil wollte sie nur theil- weise, ein dritter Theil sogar gar nicht anrechnen. Diesem unhaltbaren Zustande hat das Reichsgerichts-Erkenntniß
ein Ende gemacht; es hat nunmehr in einem diesbezüglichen Streitfälle endgiltig entschieden, daß die im Dienste preußischer Communen angestellten Militäranwärter auf die volle Anrechnung ihrer gesammten Militärdienstzeit (unter Doppelrechnung etwaiger Kriegsjahre) im Pensionsfalle Anspruch haben, da in Preußen nach dem Pensions- gesetze vom 27. März 1872 die Vorbereitungsdienstzeit allgemein anzurechnen ist. Die Urtheilsbegründung auch der Vorinstanzen führt insbesondere aus, daß das 1893er Reichsgesetz ja gerade bezweckt habe, die seitherige ungerechtfertigte Benachtheiligung der Militäranwärter gegenüber den Civilbeamten zu beseitigen.
— Die Errichtung einer eigenen Militärdruckerei wird nach der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung" im Kriegs- ministerium seit längerer Zeit eingehend erwogen. In dieser Druckerei würden ein amtliches „Militär-Anzeigeblatt" und sonstige militärischen Drucksachen, wie die Werke des großen Generalstabs hergestellt werden können. Es sind bereits ganz eingehende Kostenanschläge aufgestellt und auch die sonstigen Vorfragen geprüft worden.
— Die meisten Orden in der preußischen Armee hat der Oberceremonienmeister Graf zu Eulenburg, nämlich 57. Er hat noch fünf mehr als Fürst Bismarck. Beinahe so viel Verdienste wie Fürst Bismarck aber hat nach der Zahl der Orden der Obergewand-Kämmerer Graf von Perponcher mit 48 Orden. Auch der Chef des Militärkabinets v. Hahnke hat es bereits auf 47 Orden gebracht. Graf von Caprivi hat sich mit 37 Orden bedeckt in den Ruhestand zurückgezogen. Graf Herbert Bismarck dagegen hatte, als er seinen Abschied nahm, schon 39 Orden davongetragen.
Rudolstadt. Zur Erbfolge-Regelung im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt wird, dem 27. d. M. einberufenen Landtag eine Regierungsvorlage zugehen. Die Ehe des eit 1891 verheiralheten Fürsten Günther ist kinderlos. Bei dem Tode des Fürsten würde unter den jetzigen Verhältnisse kein Thronberechtigter vorhanden sein und das Land nach dem Successionsvertrag von 1713 an >as Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen fallen. Im dies zu verhüten, will die Vorlage den Prinzen Sizzo von Leutenberg, Sohn des 1867 verstorbenen Fürsten Günther aus dessen zweiter Ehe mit Helene Gräfin von Reina, Adoptivtochter des Prinzen Wilhelm vou Anhalt, der jetzt 36 Jahre alt ist, als erbberechtigt anerkannt wissen. Uebrigens droht auch in Schwarz- urg-Sondershausen das regierende Fürstenhaus im Mannesstamm zu erlöschen. Fürst Karl Günther ist nahezu 67 Jahre alt. Er ist seit 1869 mit Marie, Prinzenssin von Sachsen-Altenburg, vermählt, doch ist die Ehe kinderlos geblieben Sein Bruder, Prinz Günther Leopold, ist nur um 2 Jahre jünger und unvermählt. Sonstige männliche Erbberechtigte sind nicht vorhanden.
Der christlich-soziale Pastor Rauh aus Cladow (Pommern) ist am Montag verhaftet worden. Es sollte bei ihm eine Revision der Kirchenkassen stattfinden. Darauf theilte Rauh dem Superintendenten mit, daß die angesagte Revision nicht eintreten könne, da er die Kirchenkasse um 35,000 Mk. zu seinem Nutzen betrogen habe. Auf Bericht des Superintendenten beim Konsistorium in Stettin erfolgte die sofortige AmtS- entsetzung des Rauh.
Ausland.
Paris. Aus einer vom französischen KriegSministerium den Blättern zugestellten Mittheilung über die Verlustliste aus dem madagassischen Feldzuge geht hervor, daß der Gesammtverlust der Franzosen 5592 Offiziere und Mannschaften beträgt. Rechnet man dazu noch diejenigen, die später in Spitälern und auf der Rückreise ihren Wunden oder Krankheiten erlegen sind, so gelangt mau zu dem traurigen Verlust von 7000 Menschen, und zwar mindestens die Hälfte Fremdenlegionäre.
Tunis. Das französische Mittelmeergeschwader unter Admiral Gervais ist durch den wiederhergestellten Kanal in den Hafen von Biserta gefahren. Damit ist dieser Kriegshafen, an dessen Herstellung seit mehreren Jahren gearbeitet worden ist, amtlich eröffnet. Die Machtstellung Frankreichs im Mittelmeere hat damit eine bedeutende Verstärkung erfahren, zumal da das dazu gehörige Hinterland von Tunis dem Kriegshafen Biserta einen starken politischen und wirthschaftlichen Rückhalt bietet. Tunis ist ganz in Frankreichs Hand.
— Die Eröffnung der elektrischen Ausstellung in New Aork am 4. Mai war ein Vorgang von ungewöhn-