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SchlüchternerMtunz

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

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Mittwoch, den 15. April

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1896.

Nostpl!«rra^ auf b-eSchlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen

-- Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Wir machen nochmals darauf aufmerk­sam, daß gegenwärtig 14 Tage lang auf allen Bürgermeistereien des Kreises die neuen Unternehmer-Verzeichnisse sämmtlicher Betriebe der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft öffentlich ausliegen, welche die Reuveranlagung der Betriebe enthalten, nach der in Zukunft die Genossen­schaftsbeiträge erhoben werden.

Jeder Betriebsunternehmer kann bin­nen vier Wochen nach beendeter Auslegung des Verzeichnisses bei uns gegen die Richtig­keit seiner Veranlagung und Abschätzung Beschwerde erheben.

Später eingehende Einwendungen kön­nen gesetzlich nicht mehr"berücksichtigt werden.

Schlüchtern, den 30. März 1896.

Der Sektionsvorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufs- Genossenschaft:

Roth.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser wird nach den bisher getroffenen Bestimmungen von seiner Reise am 29. April gegen 8 Uhr früh auf der Wildparkstation eintresfen und im Neuen Palais wieder Wohnung nehmen.

Dem Vernehmen derVoss. Ztg." zufolge soll Ende Mai oder Anfang Juni im Reichsamt des Innern eine abermalige Konferenz von Vertretern aller betheiligten Kreisen zur weiteren Berathung über die Frage der Ver­einfachung der Arbeiterversicherungs-Gesetze statlfiuden.

Um den richtigen, übereinstimmenden Gang der Eisenbahn-Stationsuhren zu sichern, wird die mittel­europäische Zeit, die nun schon seit drei Jahren für ganz Deutschland die gesetzliche ist, in jedem Eisenbahn Verwaltungsgebiete den mit Telegraphenapparaten aus- gestatteten Stationen von einer Zentralstelle aus täglich mitgetheilt. Die Zentralstellen erhalten die astronomisch genau. bestimmte mitteleuropäische Zeit von den Stern­warten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Straßburg sowie von dem mathematischen Salon in Dresden, und zwar theils direkt, theils durch Vermitt­lung der Anschlußstationen. Täglich zu einer bestimmten Stunde erfolgt für jeden Bezirk ein elektrisches Zeit­signal, und danach werden die Stationsuhren gleich­mäßig gestellt.

Professor Dr. Robert Langerhans, Prospektor am Krankenhause Moabit, veröffentlicht folgende Todes­anzeige:Gestern (Dienstag) Nachmittag 6 Uhr verschied plötzlich mitten in blühendster Gesundheit in Folge einer Einspritzung des Bchring'schen Heilserums zur Jmmuni- sirung unser herziges Ernstchen im Alter von 18|< Jahren." DerVolksztg." wird dazu berichtet:Ein Dienstmädchen des Pros. Langerhans erkrankte an der Diphtheritis und wurde in das städtische Krankenhaus Moabit gebracht, dessen Prospektor Dr. Langerhans ist. Um die zurück­gebliebenen Kinder zu schützen, wurde der Knabe auf Anrathen der Anstaltsärzte prophylaktisch mit dem be­kannten Diphtheritis-Heilserum geimpft, und nach wenigen Minuten war das sonst ganz gesunde und kräftige Kind todt, ein geradezu herzzerreißendes Schicksal für die so schwer heimgesuchte Familie. Professor Dr. Robert Langerhans, Sohn des Stadtverordnetenvvrstchers Abg. Dr. Langerhans hat erst im vorigen Jahre zwei seiner Kinder in Folge von Diphtheritis verloren. Das jetzt verstorbene Kind war damals nach langwieriger schwerer Krankheit genesen.

Die chemische Untersuchung des Heilserums, womit das Söhnchen des Prof. Langerhans geimpft wurde, soll eine außerordentlich starke Menge Carbol ergeben haben. Acrztlichcrseits wird davor gewarnt, aus diesem vereinzelt dastehenden Falle auf eine allgemeine Gefahr bei Be­

nutzung des Bchring'schen Heilserums zu schließen. Jedenfalls müsse man angesichts der Thatsache, daß bereits hunderttausende Injektionen mit Diphtherie Serum vorgenommen wurden, ohne daß bis heute ein derartiger Fall eingetreten wäre, an irgend eineabnormale" Ursache denken, welche gegen die Wohlthat der Serum- Therapie gar nichts beweist."

DieKreuzzeitung" meldet: Generallieutenant z. D. von Renthe gen. Fink legte infolge schwerer lang- lähriger Krankheit sein Amt als Vorsitzender des deutschen Kriegerbundes nieder. Die Neuwahl eines Buudesvor- sitzenden erfolgt voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats.

Zur Klarlegung der Lage der Landwirthschaft bringt dieStatistische Korrespondenz" eine Uebersicht über das Kapital-Vermögen und die Schulden der wohlhabenderen ländlichen Grundbesitzer in Preußen, nämlich derjenigen Grundbesitze^, welche nach den Ergebnissen der Einkommen- undErgänzungsstcucreinEinkommen von mehr al§3000M. jährlich beziehen. Hiernach gab esimRechnungsjahr1895 96 auf dem placken Lande 77,977 Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mk. Das bei der Schätzung berücksichtigte Grundvermögen der Steuer­pflichtigen einschließlich des Betriebs-Kapitals war auf 9,76 Milliarden Mark, der Werth des gesummten länd­lichen Grundvermögens auf rund 25 Milliarden Mark geschätzt worden. Das Kapitalvermögen der 77,977 Steuerpflichtigen betrug 4,18 Milliarden, während ihre Schulden aus 3,41 Milliarden geschätzt worden sind. Die Verhältnisse von Vermögen und Schulden weichen in den einzelnen preußischen Landestheilen weit von einander ab, wie aus der folgenden Uebersicht hervorgeht. Es betrug nämlich:

die Zahl der Kapital-

der ihr Kapital- werth erwähnten vermögen ihrer

Steuer-

Schulden

Pflichtigen

(in Millionen Mark)

in

Ostpreußen

3261

118,76

269,00

Westpreußen

2682

101,11

232,37

Brandenburg

11083

718,10

589,05

Pommern

3148

203,23

367,80

Posen

2689

140,71

336,13

tr

Schlesien

9053

730,89

606,66

Sachsen

9723

595,23

365,80

ff

Schleswig-Holstein

5809

251,68

169,63

w

Hannover

8661

330,86

154 89

Westfalen

7832

319,37

125,38

n

Hessen-Nassau

3083

151,90

36,83

im

Rheinlande

11553

662,89

159,83

Es wird aus dieser Statistik ersichtlich, daß die Landbewohner mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark in Ostpreußen, Westpreußen und Posen weit über doppelt so viel, in Pommern etwa anderthalb so viel Schulden, als Kapital Vermögen haben. In Brandenburg und Schlesien, mehr noch in Sachsen und Schleswig-Holstein war das Kapital-Vermögen bereits größer als die Schulden; in Hannover und Westfalen übertraf es die Schulden um mehr als das Doppelte, in Hessen-Nassau und Rheinland etwa um das Vierfache.

Vor dem Landgericht in Koblenz hat dieser Tage ein interessanter Prozeß seinen Abschluß gesunden. Vor anderthalb Jahren ließen sich vier Herren aus Cochem bei der Kirmes in Bullay (Mosel) mit dem Besitzer eines am Ufer haltenden Fuhrwerks in einen Disput über das Gewicht eines Wagens mitsamt dem Pferde ein und machten sich schließlich anheischig, dem Bauern Wagen und Pferd für 50 Pfennig per Pfund abzu- nehmen. Der Fuhrmann willigte ein, der Wagen wurde auf der Wage der Station abgewogen und ergab ein­schließlich der Gewichts des Pferdes das Sümmchen von 1500 Mark! Nun erklärten die vier Herren den Handel für Scherz, begangen in nicht mehr ganz nüchternem Zustand; indessen ließ sich der Fuhrmann nicht darauf ein, übergab vielmehr Wagen und Pferd einem Spediteur und klagte gegen die vier Herren. Er gewann alle Instanzen und erhielt dieser Tage nach definitivem Urteil sein Geld. Die Kosten dieses originellen Prozesses betragen ebenfalls ca. 1500 Mark, sodaß das Fuhrwerk, das unter Brüdern 300 400 Mark werth ist, den vier Spaßmachern ziemlich teuer zu stehen kommt. Noch dazu hat die Rosinante inzwischen das Zeitliche gesegnet.

Mainz. Der unserem Kaiserhause verwandschaftlich sehr nahestehende Landgraf Alexander von Hessen stattete

in diesen Tagen dem hiesigen Dom einen Besuch ab. Dabei wurde die interessante Thatsache bekannt, daß er im Stile Palästrinas eine Messe komponirt, die er beinahe der Vollendung nahe hat. Der Landgraf er ist ein Förderer junger Talente ist bekanntlich des Augen­lichtes beraubt, aber mit bcwundcrnswerther Kraft und Ausdauer weiß er doch seinen künstlerischen Neigungen zu leben.

Würzburg, 11. April. Einen feuerfesten Kassaschrank ganz eigener Art hatte sich der kürzlich dahier verstorbene Privatier Schmitt eingerichtet. Derselbe hatte nämlich hierzu seinen früheren Backofen auscrwählt, den er zu diesem Zwecke mit einer doppelten eisernen Thüre ver- flhen ließ. Beim Ocffnen derselben fand die Gerichts­kommission zumeist in Staatspapieren etwas über 500 000 Mk. vor. Wie werden da die Erben lachen!

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, 14. April.

* In Romsthal starb gestern Herr J. Noll, lang­jähriges Mitglied des Kreisausschusses und früher Bürger­meister der Gemeinde Romsthal, nach längerem Leiden.

* Vom 7. bis 12. d. Mts. wurde von dem Prüsungsrath der kaiserlichen -Ober-Postdirection eine Assistentenprüfung abgehalten. Von den zur Prüfung zngclassenen Candidaten haben die Herren Baumerl (Hersfeld), Hofsmann (Schlüchtern), Knoch (Caffel), Krüger(Cassel) und Sicbert(Cassel) die Prüfung bestanden.

* Zur Frage des einjährig-freiwilligen Militär­dienstes der Volksschullehrer veröffentlicht dasArmee- Verordnungsblatt" vom 12. März d. I. die Namen der 114 preußischen Lehrerseminare, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. In der Provinz Hessen-Nassau sind es die evangelischen Seminare zu Homberg und Schlüchtern, die pari­tätischen Lehrer-Seminare in Dillenburg und Usingen und das katholische Seminar zu Fuld a.

* Das neue Stempelsteuergesetz und die Vereine. Von besonderer Wichtigkeit für Vereine dürfte die Kenntniß der Bestimmung sein, daß jede Festveranstaltung, sei sie öffentlicher oder privater Natur, auch diejenigen sogenannter geschlossener Gesellschaften, welche einer polizeilichen Ge­nehmigung zur Abhaltung bedürfen, gemäß dem seit 1 April ds. Js. in Kraft getretenen Slempelsteuergesetz eine Stempelabgabe erfordert. Die Vorstände von Ver­einen, Gastwirthe und sonstige Interessenten, welche eine Genehmigung nachsuchen, haben sich bei der Entrichtung dieser Staatssteuer besonderer Stempelgelddruckbogeu zu bedienen, welche am Kopfe den VordruckGenehmigung zur Veranstaltung einer Lustbarkeit" aufweisen und außerdem mit einer Stempelmarke versehen sind. Diese Stempel druckbogen gelangen in zweierlei Exemplaren, nämlich zu M. 1,50 und 50 Pfennigen das Stück, zur Ausgabe.

Das Reichsversicherungsamt spricht in seinen Rckurscnlscheidungen (Nr. 1488) Folgendes aus: Ein Betrieb, in welchem regelmäßig acht Arbeiter in der Hauptsache mit der Anfertigung von Geldschränken, nebenher auch mit der Herstellung von Bau- und anderen Schlosserarbeiten beschäftigt werden, ist mit Rücksicht auf seinen Umfang als Fabrikbetrieb und daher als Unfallversicherungspflichtig angesehen worden. Eine andere Entscheidung (Nr. 499) besagt: Die Kalender­woche im Sinne des Jnvaliditäts- und Altersversicher­ungsgesetzes beginnt mit dem Montag, nicht mit dem Sonntag; daher kann in Beitragserstattungssachen die­jenige Woche, in welcher der Versicherte gestorben ist, als Krankheitswoche nur dann in Anrechnung kommen, wenn der Tod erst am letzten Tage der Woche, dem Sonntage, eingetreten, die Woche somit voll erlebt ist.

In der gegenwärtigen Zeit, wo die Maul- und Klauenseuche in zahlreichen Gebieten Deutschlands be­sonders stark grassirt, dürfte eine amtliche Bekanntmachung des königlichen Landrathsamtes zu Emden von allge­meinem Interesse sein, umsomehr, als sie auf eine Ver- schlcppungsgefahr aufmerksam macht, die seither von den Viehbesitzern nicht beachtet worden ist. Nach thierärzt- lichen Feststellungen soll nämlich in dem Dorfe Oster- huscn, Kreis Emden, die Seuche nach bislang verschont gebliebenen Gehöften durch Katzen verschleppt worden sein.Bei der überaus leichten Ucbertragbarkeit der Seuche," so heißt es in der amtlichen Bekanntmachung, ist die Gefahr der Verschleppung um so größer, als die