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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

MittwoH, dcu 8. April

1896.

i^fhlllitten °uf dieSchlüchterner Zeitung" werden noch fortwährend von allen - -- Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Wir machen nochmals darauf aufmerk­sam, daß gegenwärtig 14 Tage lang auf allen Bürgermeistereien des Kreises die neuen Unternehmer-Verzeichnisse sämmtlicher Betriebe der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft öffentlich ausliegen, welche die Neuveranlagung der Betriebe enthalten, nach der in Zukunft die Genossen­schaftsbeiträge erhoben werden.

Jeder Betriebsunternehmer kann bin­nen vier Wochen nach beendeter Auslegung des Verzeichnisses bei uns gegen die Richtig­keit seiner Veranlagung und Abschätzung Beschwerde erheben.

Später eingehende Einwendungen kön­nen gesetzlich nicht mehr^berücksichtigt werden.

Schlächtern, den 30. März 1896.

Der Sektionsvorstand der land- und forstwirthschaftlichen Berufs- Genossenschaft:

Roth.

J.-Nr. 2458. Im Anschlüsse an meine Bekannt­machung vom 1. d. MtS., betreffend den für Lrn 9. d. Mis» in Fulda genehmigten außerordentlichen Vieh- und Schafmarkt theile ich weiter mit, daß der Auftrieb des gedachten Viehs von dem Herrn Regierungs­präsidenten nur unter folgenden Bedingungen gestattet worden ist:

1. Vieh aus verseuchten Gegenden darf nicht auf den Markt ausgetrieben werden;

2. Jeder, welcher Wiederkäuer und Schweine am Markttage und an den beiden voraufgehenden Tagen in den Marktort bringt, und in diesem feil­bietet, hat durch eine Bescheinigung der Polizei- Behörde des Ursprungsortes der Thiere den Nachweis zu führen, daß in diesem die Maul- und Klauenseuche nicht herrscht und daß der Ort nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des §. 59 a der Bundesraths - Jnstruction am 27. Juni 1895 (Amtsblatt Nr. 34 von 1895) gehört.

3. Die Bescheinigung, in welcher Rindvieh einzeln nach Geschlecht, Alter, Farbe, Abzeichen, die übrigen Thiere summarisch nach Geschlecht, Alter und Farbe genau verzeichnet sein müssen, hat nur eine fünftägige Gültigkeit, Ausstellungstag ein­gerechnet.

4. Wiederkäuern und Schweinen, bezüglich deren der Ginbringer oder der Verkäufer den Nachweis unter 2 nicht führen kann, ist der Gintritt in den Marktort bezw. auf den Marktplatz am Markttage und an den beiden vorausgehenden Tagen zu versagen.

5. Wiederkäuer und Schweine, welche seuchen- verdächtige Erscheinungen wahrnehmen lassen, oder aus einem Beobachtungsgebiet stammen, oder deren Ursprungszeugniß abgelaufen, unvorschriftsmäßig oder gefälscht ist, sind einer fünftägigen Be­obachtung durch den beamteten Thierarzt zu unterwerfen.

6. Auf den Marktplätzen darf das Vieh nicht herum­geführt werden.

7. Die Kosten der Beobachtung trägt der Eigen­thümer der Thiere.

Schlüchtern, den 4. April 1896.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

Deutsches Reich.

Berlin. Ihre Maj. Kaiser Wilhelm und Kaiserin Augusta Viktoria sind mit den Prinzen au Bord der Hohenzollern", welcher von dem KreuzerKaiserin Augusta" begleitet war, in Porto Empedoche eingetroffen.

Von Girgenti aus war eine überaus zahlreiche Menschen­menge herbeigekommen, um der kaiserlichen Familie bei dem Besuche der Ruinen ihre Huldigungen darzubringen. In Girgenti, welches auch mit italienischen und deutschen Flaggen geschmückt ist, herrscht lebhaftes Treiben.

Die preußische Kreditvorlage, die tn der Thron- rede bei Eröffnung des Landtages vorheißen wurde, ist im Landwirthschaftsministerium einer eingehenden Be­rathung und Prüfung unterzogen und bis zur Einbringung an den Landtag fertiggestellt worden. Es wird von gut unterrichteter Seite versichert, daß der Gesetzentwurf vom Staatsministerium genehmigt worden ist und sofort nach Ostern dem Parlament zugehen wird. In der Borlage befindet sich auch eine hohe Forderung für die Errichtung von Kornhäusern.

In Deutsch-Ostafrika wurde im Bezirke Muanza im November v. I. nach dem jetzt imDeutschen Kolonialblatt" veröffentlichten Berichte die Missions­Station Neuwied auf Ukereme vom Lukompevolk über­fallen und in zweitägigem Kampfe vollständig zerstört; 51 Missions-Angehörige wurden getödtet, aller Besitz der Mission, darunter Stoffe und andere werthvolle Tausch­artikel, auch allerlei hier lagernder Besitz des Gouverneurs von Uganda, darunter hundert Lasten Stoffe, wurden geraubt. Die einzigen drei Gewehre sind gerettet. Ein Europäer war zur Zeit nicht auf der Mission. Ende November brach Lieutenant v. Kalben gegen die Räuber auf. Der Negerstamm wurde durch einen fünftägigen Kriegszug vollständig unterworfen, durch den er 40 Krieger, etwa 1000 Ziegen und 50 Rinder verlor. Die Viehbeute wurde der Mission als Schadenersatz gegeben.

DieNordd. Allg. Ztg." vernimmt, daß zur Vereinfachung der Kassengeschäfte und zur Verminderung des Schreibwerkswerks bei den Königlichen Regierungen neue Vorschriften über Zahlung und Verrechnung der Gehälter, Pensionen u. s. w. erlassen worden sind.

Die bisher nur den Frauen und Kindern der aktiven Mannschaften der preußischen Armee unentgeltlich gewährte ärztliche Behandlung wird vom L d. M. ab auf alle diejenigen Familienangehörigen ausgedehnt, die der Soldat auf Grund gesetzlicher oder moralischer Ver­pflichtung im eigenen Hausstande unterhält.

Eine sehr praktische Einrichtung zum Schutze der weiblichen Jugend ist von einem Berliner Wohlthätigkeits- verein neuerdings getroffen worden. Auf sämmtlichen Bahnhöfen, auf welchen junge Mädchen, die von außer­halb nach Berlin zuziehen, einzutreffen pflegen, sind Vertreterinnen des Vereins durch eine weiße Arm­binde kenntlich gemacht, zur Ankunft eines jeden mit vierter Klasse versehenen Zuges anwesend, um die ein­treffenden fremden jungen Mädchen in Empfang zu nehmen und ihnen mit Rath und That zur Seite zu stehen. Hierdurch soll dem Treiben der berüchtigten Agenten, welche sich gerade in der Zeit zum April und Oktober auf den Bahnhöfen bemerklich machen, ein Ende gesetzt werden. Die Damen finden seitens der Bahn­verwaltung als auch der Polizei in ihren Bemühungen kräftige Unterstützung.

Ueber die Verwendung sozialdemokratischer Partei­gelder wird derPost" geschrieben:Ende vor. Jahres, als der Vertreter für den dritten Berliner Reichstags- wahlkreis, der Cigarrenhändler Ewald Vogtherr, vor dem Konkurs stand, hatte der sozialdemokratische Parteivorstand darüber zu verhandeln, wie die durch den AuSbruch des Konkurses bedingte Mandatsniederlegung Vogtherr's zu verhindern sei. Man entschied dahin, daß Vogtherr 9000 M. erhalten sollte, welche aus der Kasse der Partei zu nehmen wären, 4500 Mark empfing der Reichstags- abgcordnete für Berlin III als direktes Geschenk; die übrigen 4500 Mk. übernahm der Wahlkreis auf seine Rechnung unter der Bedingung ratenweiser Abzahlung an die Parteikasse, die derart erfolgt, daß der Wahlkreis zunächst keine Zuschüsse an die Parteikasse leistet. In den offiziellen Quittungen in dem Centralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, demVorwärts" sind denn auch seit Monaten Beiträge des dritten Wahl­kreises nicht verzeichnet. Bei dem Arrangement des Falles Vogtherr, wobei es übrigens, nebenbei bemerkt, nicht so ganz glatt abging, kam in Erwägung, daß, wenn Vogtherr es kommt außerdem noch sein Mandat als Stadtverordneter in Frage sein Reichstagsmandat niederlege, die Wahl eines sozialdemokratischen Kandidaten sehr fraglich sei; auch würde der mit großer Heftigkeit geführte Wahlkampf die Parteikasse mindestens dieselbe

Summe kosten, welche man an Vogtherr zu geben habe. Nur diesen Erwägungen", so schließt die Schrift,hat Vogtherr es zu verdanken, daß er noch im Besitze seiner beiden Mandate ist." Vogtherr betreibt jetzt unter der Firma F. Klingbeil und Co. in Moabit-Charlottenburg ein Pelroleum-Versandgeschäst. Die Genossen wissen nun, wo ihre Groschen bleiben!

In Breslau wurde der bekannte Antisemitenführer Fritz Sedlatzek wegen Betruges in 11 Fällen zu drei Jahren Gefängniß, 1000 Mark Geldstrafe und 5 Jahre Ehrverlust verurtheilt, Paul Sedlatzek wegen Beihilfe zum Wucher in Verbindung mit Betrug zu 1 Jahr Ge­fängniß, 300 Mark Geldstrafe und 1 Jahr Ehrverlust.

Oels, 4. April. Das Grabmal eines celtischen Königs wurde in dem nahe der Stadt gelegenen so- genannten Weinberge entdeckt. Unter einem dachartigen Bau fand man die Ruhestätte des Helden. Das Skelett, wohlerhalten im verrosteten Panzerhemd mit Armringen und vielen Zierarten aus Gold und Bronze, ist dem Alterthumsmuseum in Breslau einverleibt.

Halle, 3. April. Die zehnjährige Tochter eines Bergmannes in Klostermarisfeld hatte vor längerer Zeit eine Steckuadel verschluckt. Mittelst der Röntgen- Strahlen gelang es in der hiesigen chirurgischen Klinik, den Sitz der Nadel in der Lunge festzustellen und die­selbe durch Operation zu entfernen. Bei der Schwere der Operation ist natürlich der Zustand des Kindes trotzdem sehr kritisch.

Nordhauseu.Ein Vergnügen ohne Damen" soll die Kyffhäuser-Feier werden. Der Vorstand des Deutschen Kriegerbundes macht nämlich bekant, daß bei der Feier der Enthüllung des Kyffhäuser-Denkmals Damen ent­schieden ausgeschlossen sind und weder zu den Spalieren noch zum Festplatz zugelassen werden können. Noch weniger aber kann der Vorstand die Wünsche der Mit­glieder um Reservirung von Nachtquartieren für die Frauen von Festtheilnehmern erfüllen.

Düsseldorf. Ihr Wirthe, panscht nicht. Der Ge­schäftsführer einer Restauration in Düsseldorf, welcher Tropfbier und Neigen, die von Gästen stehen gelassen worden waren, mit Löwenbräu aufgefrischl und wieder verschänkt hatte, wurde zu 3 Monaten Gefängniß, der Zapfer wegen Beihülfe zu dieser Bierpanscherei zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt.

Vom Odenwald, 27. März. In F. ließ ein Land­wirth die Säcke, in welchen Chilisalpetcr war, im Stalle liegen. Das Vieh wurde, wie üblich, zur Tränke ge­trieben, kam dabei an die Säcke und leckte das Salz ab. Die Folge war, daß der Besitzer drei Thiere schlachten mußte. Darum Vorsicht, denn Chilisalpeter ist nichts für Thiere.

Ueber einen angeblich wiederaufgetauchten Soldaten von 1870|71 ist dieser Tage aus Münchweiler in der Pfalz berichtet worden. Hierzu wird jetzt weiter mit­getheilt: Das bayerische Ministerium des Aeußeren ließ dem Münchweiler Bürgermeisteramt die amtliche Nachricht zukommen, von der französischen Regierung fei erst jetzt die Meldung nach München gelangt, der schon seit nahe­zu 25 Jahren als verschollen erklärte frühere deutsche Soldat Jakob Schneider sei bereits im Jahre 1892 aus Frankreich ausgewiesen worden, und befinde sich, wie dort bekannt sei, noch am Leben. Damals erhielten weder die Verwandten in Münchweiler, noch das dortige Bürgermeisteramt eine Benachrichtigung, noch hat Schneider bis jetzt ein Lebenszeichen dorthin gelangen lassen. Nunmehr werden es sich die bayerischen Behörden angelegen sein lassen, den Aufenthaltsort S.'s zu er­mitteln, um Licht in die dunkle Geschichte zu bringen.

Welzheim (Württemberg), 27. März. Bei dem benachbarten Orte Höldts fand ein Straßenbauarbeiter 40 Centimeter tief im Boden über 250 alte werthvolle Silbermünzen: Hirschgulden, Baseler, Schaffhausener Gulden rc. laut Gepräge aus dem 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts stammend. Man nimmt an, daß diese Münzen die Baarschaft eines Bauern gebildet hatten, der sie vor den räuberischen Kroaten, die nach der Schlacht bei Nördlingen, 1634, den Welzheimer Wald unsicher^ machten, verborgen hat, und wahrscheinlich bei jenen Doldalendurchzügen ums Leben gekommen ist.

Ausland.

Rußland. Die Goldwährung wird auch in Rußland eingeführt. Nach derNow. Wremja" steht die Ein­lösung der Papierrubel gegen die neue Goldmünze bevor.