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WüchternerZeitung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 25. März

1896

Abonnements-Einlodung.

Bestellungen auf das 2. Quartal 1896 (April, Mai, Juni) der

bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gefl. aufgeben zu wollen und zwar möglichst bis zum 29. d. Mts. Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen müssen an die Post extra bezahlt werden. Die Expedition.

Amtliches.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, bis zum 28. d. Mts. ein Verzeichniß nach untenstehendem Muster über diejenigen bei den Gemeinden angestellten ehemaligen Unteroffiziere einzureichen, welchen nach zurückgelegter 12jähriger Dienstzeit der Civiloersorgungsschein ertheilt ist, eventuell ist Vakat-Anzeige zu erstatten.

Schlüchtern, den 18. März 1896. Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.

Gesammt- zahl der angestelltrn Militär- anwärter.

Von Spätre 3 entfallen auf:

Den Ganz­invaliden (Sp. 4) ist die Pension zuerkannt

Vor | nach dem Eintritt in den Civiltienst

Den Halb­invaliden (Sp. 4J ist die Pension zuerkannt.

vor | nach dem Eintritt in den Civildienst

S £

Behörden.

Sani- invaliden mit Steil- eer« sorgungS- Schein und Pension.

Halbinvaliden mit Civil- versorgungS« schein und mit j ohne Pension.

Nicht- invalide

Unter- offiziere mit >2jährig. Dienstzeit

Frühere «Schutz­leute und Gen­darmen.

Bemer­kungen.

1.

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I. Bureaud

:enft.

II. Aeußerer Dienst.

Die Herren Bürgermeister zu Ahl, Ahlersbach, Brcunings, Eckardroth, Elm, Gundhelm, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hütten, Jossa, Klosterhöfe, Kressenbach, Klesberg, Kerbersdorf, Marjoß, MottgerS, Neustall, Neuengronau, Oberkalbach, Oberzell, Reinhards, Romsthal, Sarrod, Sannerz, Sterbfritz, Schwarzenfels, Uerzell, Uttrichshausen, Vollmerz, Weiperz, Weichersbach, Wahlert, Züntersbach werden ersucht, bis zum 1.k. M. eine bcgl. Abschrift des Statuts über die Erhebung der direkten Gemeindesteuern dem Kreisausschusse ein- zureichen. Die Formulare gehen den Gemeinden per Post zu und ist der Betrag hierfür mit 20 Pfg. pro Exemplar in Freimarken beizufügen.

Schlüchtern, den 23. März 1896.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser, der Montag den 23. d. Mts. die Reise nach Genua angetreten, wird in Venedig mit den Königen von Italien und Rumänien zusammentreffen und auf der Rückreise den Kaiser Franz Joseph besuchen.

Kaiserin Friedrich wird am 1. April Berlin ver­lassen und sich zunächst auf drei Wochen nach Rumpen- Heim begeben. Von dort geht die Reise über Italien nach Athen, wo ihre Tochter, die Kronprinzessin, einem freudigen Ereignisse entgegensieht.

Gegen die überhandnehmenden Belästigungen des Kaisers durch Bittgesuche, die zumeist von Kindern aus- gehen, welche entweder für sich oder ihre Eltern ein Ge­schenk erbitten, richtet sich ein Rundschreiben, das die Polizeiverwaltung zu Liegnitz an die dortigen Schulvor- stände erlassen hat. In demselben wird auf das Miß­bräuchliche solcher Gesuche und auch darauf hingewiesen, daß den Behörden hierdurch endlose Nachforschungen und unnütze Schreibereien bereitet werden. Anlaß haben zwei in letzterer Zeit vorgekommene Spezialfälle gegeben; der eine derselben betrifft einen dortigen Schulknaben, der auf einem aus seinem Schreibhefte herausgerissenen Blatte folgendes Gesuch an den Kaiser gerichtet hatte:Lieber Herr Kaiser, sei doch so gut und schicke mir eine Geige, denn ich Geige sehr gern und habe eine so schlechte Geige." Dieses Bittgesuch wurde auf dem Instanzen­wege der Polizeiverwaltung zu Liegnitz überwiesen, welche die Eltern des Bitlstellers ermitteln und den Knaben durch einen Sachverständigen auf seine musikalische Be­gabung prüfen ließ. Das Ergebniß dieser Prüfung wurde an das Civilkabinet des Kaisers gesandt und harrt noch seiner Erledigung. Weit drastischer ist der zweite Fall, in welchem ebenfalls ein Schüler der Bürgerschule zu Liegnitz ein Bittgesuch an den Kaiser absandte, in welchem es sich um80 Pfennige für Kohlen" handelte.

Die aus der vorzeitigen Veröffentlichung des kaiscrl. Gnadenerlasses vom 18. Januar durch denVor­wärts" entstandene Anklage wurde Donnerstag vor dem Amtsgericht I Berlin verhandelt. Die Anklage lautete auf Dicbstahl bezw. Anstiftung zum Diebstahl, Be­günstigung, Beihilfe und Hehlerei; sie richtete sich gegen den Buchbinder W. Hillert, den Hausdiener E. Tschcunert und den Buchbinder B. Zetsche. Verurtheilt wurde der Erste zu 4, der Zweite zu 1 und der Dritte zu 6 Monaten Gefängniß.

Ein sehr gutes Barometer für den Gang der Beförderung der Offiziere der verschiedenen Waffen bildet

Der Kreis-Ausschuß.

das vom Kriegsministerium monatlich bekannt gegebene Aufrücken in das Gehalt der Hauptleute bezw. Rittmeister erster Klasse. Wo ein solches Ausrücken stattfindet, muß eine Beförderung zu höherer Charge vorausgegangen sein, wobei freilich zu bemerken bleibt, daß die bei der Kavallerie zu Majors mit Patent, aber Beibehalt der Eskadron beförderten Rittmeister in diese Proportion nicht einmal eingerechnet werden können, da sie das Rittmeister­gehalt weiter beziehen, bei der Kavallerie also die Be­förderung thatsächlich noch besser ist, als sie sich aus den amtlichen Tabellen für das Aufrücken in das Gehalt erster Klasse ergiebt. In dem letzten Armeeverordnungs- blatt erscheinen bei der Infanterie 39, bei der Kavallerie l2Hauptleute bezw. Rittmeister, die in das Gehalt erster Klasse aufrücken, bei der Feld-Artillerie keiner. Auch die letztvergangenen Monate haben bei der letztgenannten Waffe kaum mehr als je einen Hauptmann in den Genuß des Gehalts erster Klasse treten lassen. Da das Offizier­korps der Infanterie aber das sechsfache desjenigen des Feld-Artillerie beträgt, das der Kavallerie aber an Zahl geringer ist, als dasjenige der Feld-Artillerie, so ergiebt sich sehr einfach, daß das Aufrücken bei der Infanterie und Kavallerie ein sehr viel rascheres ist. Dabei liebt man es aber in weiteren Kreisen, die Feld-Artillerie immer noch als eine in Bezug auf Beförderung sehr günstig stehende Waffe zu bezeichnen. Daß dieselbe Hauptleute hat, die schon im September 1870 Offiziere waren, also 27 bis 28 Jahre aktiv dienen, ist aus der AnciennetätS- liste unschwer zu ersehen.

Wie mitgetheilt wird, erklärte Staatssekretär Nieberding einem Mitgliede der Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch gegenüber, daß für die verbündeten Regierungen das ganze Bürgerliche Gesetzbuch unannehm­bar werden würde, wenn der Antrag der Konservativen und des Centrums, wonach die obligatorische Civilehe aufgehoben und dafür die fakultative cingeführt werden soll, angenommen werden sollte. Eine entsprechende Er­klärung soll demnächst imReichsanzeiger" erfolgen.

* Die Tilgung der Schafräude in Preußen hat im verflossenen Jahre keine Fortschritte gemacht. Die Zahl der Regierungsbezirke, in denen das Badeverfahren angewcndct wurde, ist die gleiche wie im Jahre vorher. In größerem Umfange war die Seuche wieder verbreitet in den Regierungsbzirken Hannover, Stade, Osnabrück, Cassel und Arnsberg. Vollständig räudefrei waren im Jahre 1895 die Provinzen Ostpreußen, Wcstpreußen, Brand.nburg, Pommern, Posen, Schlesien und Schleswig.

Holstein, sowie die Regierungsbezirke Merseburg, Aurich, Trier und Aachen. Zur weiteren Unterdrückung der Seuche hat der Landwirthschafts-Minister die Fortsetzung des bis­herigen Tilgungsverfahrens angeordnet. Wie im vorigen Jahr sind von Zeit zu Zeit die Schafbestäude, soweit sie räudeverdächtig erscheinen, durch Vertrauensmänner oder durch Gemeindebeamte zu revidiren und diejenigen Be­stände, deren Räudefreiheit nicht zweifellos feststeht, nach einer von dem beamteten Thierarzt vorgenommenen Unter­suchung, sobald es die Witterung zuläßt, dem Badever­fahren zu unterwerfen.

Ein wichtiger Beschluß ist am Donnerstag von der Börscngesetzkommission des Reichstags gefaßt worden: Das Verbot des Getreideterminhandels, das bei der 1. Lesung in die Borlage ausgenommen wurde, ist mit 11 gegen 10 Stimmen wieder beseitigt worden, ebenso wieder das Verbot des Kammzug-Terminhandels, während das Verbot des Terminhandels mit Bergwerk- und In« dustriepapieren aufrecht erhalten wurde. Für die Be­seitigung desGetreideterminhandel-Verbots war, wenigstens für die Mitglieder des Centrums, die Erwägung maß­gebend, daß der Getreideterminhandel nicht verboten werden kann, so lange nicht durch Errichtung von Ge­treidehäusern und Einführung der Beleihungsfähigkeit des lagernden Getreides durch die Reichsbank dafür ge­sorgt ist, daß die Landwirthschaft durch das Verbot keinen SchMn leidet.

Behufs Feststellung und Ermittelung der gegen den Kaiserlichen Kommissar z. D. Dr. Peters in der Reichstagssitzung am 13. ds. Mts. erhobenen Beschul- digungen hat, wie dieN. A. Z." schreibt, der Reichs­kanzler Fürst zu Hohenlohe die Untersuchung eingeleitet und den geheimen Legationsrath Dr. von Schwarzkoppen zum untersuchungführenden Beamten ernannt. Die Unter­suchung wird sich auch auf die Vernehmung von Zeugen erstrecken, die sich in Ostafrika befinden.

| DieVolksrundschau" in Berlin hat mit dem

letzten Februar aufgehört, als selbständrges Blatt zu er­scheinen. Um den vertragsmäßigen Verpflichtungen gegen­über den Lesern bis zum Schlüsse des Vierteljahres nachzukommen, läßt ihnen der Verlag im März einen Theil derTäglichen Rundschau" zugehen. Wie dem Volk" mitgetheilt wurde, sollen etwa 600,000 M. bei dem Blatt in den siebzehn Monaten seines Bestehens zugesetzt worden sein. Die ungeheuere Reklame, mit der es in's Leben gerufen wurde, soll gleich im ersten Monat 100,000 M. verschlungeu haben. Dadurch gelang es, die Abonnentenzahl rasch auf 60,000 zu treiben, zumal sich die deutsch-soziale Reformpartei von Partei wegen unter der Hand sehr dafür ins Zeug legte.

Von den 22 Morden, die in Berlin in den letzten 8 Jahren vorgekommen, sind in 14 Fällen die Thäter unentdeckt geblieben und nur in 8 Fällen konnten bie Urheber dieser schweren Verbrechen durch die Kriminal- polizei ermittelt werden.

Oldenburg. Prinz Peter von Oldenburg, Sohn des Herzogs Alexander von Oldenburg und der Herzogin Eugenie Romanow-Leuchtenberg, russischer Premier­lieutenant im PreobraschenSky'schcn Garde-Regiment, wird den rusischen Dienst verlassen und seinen Wohnsitz dauernd in Oldenburg nehmen. Dieser Schritt steht mit den in neuerer Zeit erfolgten Todesfällen in der oldenburgischen Fürstenfamilie und der öfters erörterten Thronsolgefrage in engem Zusammenhang. Es wird bestimmt angenommen, daß die mehr um sich greifende Maul- und Klauenseuche in Ostfriesland durch aus Holland eingeschmuggeltes Rindvieh nach dort verschleppt worden ist. Der Schmuggel ist namentlich im Emsland seit einiger Zeit stark betrieben worden, und leider greift auch hier die Seuche weiter um sich.

Der in Düsseldorf verhaftete Homöopath Dr. Vol- beding, der vergebens für seine vorläufige Freilassung 100,000 Mark Kaution angeboten hatte, hat dies An­gebot jetzt auf 200,000 Mark erhöht; die Strafkammer hat aber auch dies Angebot abgelehnt.

Freibnrg. Der weithin bekannte große Rosenbaum (Chromatella) der Kunst- und Handelsgärtnerei von Konrad Wehrte, Freiburg im Breisgau, der größte Europas, kommt in nächster Zeit wieder in Blüthe. Der Baum hat sich im vergangenen Jahre wiederum um 8 Quadratmeter vergrößert und nimmt jetzt einen Flächenraum von 82 Quadratmeter ein. Der Haupt­stamm hat einen Umfang von 30 Centimeter, die beiden nach rechts und links laufenden Aeste einen solchen von