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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
M 19.
Mittwoch, dc« 4. Miliz
1896.
Amtliches.
J.-Str. 1622. Mit Rücksicht aus den in mehreren Gemeinden des Kreises eonstatirten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ordne ichaufGrundderBundesrathsinstruktivn vom 27. Juni 1895 zur Ausführung der §§ 19—29 des Gesetzes vom ^"""i i^ betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen — Beilage zu Nr. 34 des Amtsblattes de 1895 — und der mir ertheilten Ermächtigung zur thunlichsten Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche für sämmtliche Ortschaften des Kreises auf die Dauer von vierzehn Tagen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet, hiermit Folgendes an:
1. das Treiben von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen außerhalb der Feldmarkgrenzen ist verboten;
2. das Verladen von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen auf den Eisenbahnstationen des Kreises ist verboten;
3. die Abgabe von Milch (Mager- und Buttermilch, auch Mölke) aus den Molkereien ist nur dann gestattet, wenn dieselbe vorher bis zu 100 0 C. erhitzt, oder eine Viertelstunde lang einer Temperatur von 90 0 C. ausgesetzt worden ist;
4. die Ausführung von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen zum Zwecke sofortiger Abschlachiung ist von meiner Genehmigung abhängig.
Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist bleiben die oben unter 1 bis 4 incl. gegebenen Vorschriften für die Ortschaften Sterbfritz, Mottgers, Breunings, Weiperz, Sannerz, Herolz und Vollmerz mit Ramholz und Hinkel- Hof bis auf Weiteres fortbestehen.
Die von den Ortspolizeibehörden derjenigen Gemeinden, in denen die Maul- und Klauenseuche constatirt ist, auf Grund der Eingangs erwähnten Bundesrachs- tnstruktion (§. 57 fflg.) erlassenen ortspolizeilichen Anordnungen bleiben neben meinen obigen Vorschriften bestehen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die vorstehenden Anordnungen unter Bekanntgabe der Strafvorschriften des Eingangs gedachten Gesetzes unverzüglich zur Allgemeinen Kenntniß zu bringen, für strickte Durchführung derselben zu sorgen und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung zu bringen.
Schlüchtern, den 2. März 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
Vor 25 Jahre«.
Am 26. Februar, waren fünfundzwanzig Jahre verflossen, seitdem im Hauptquartier zu Versailles der Prä- liminarfriede geschlossen wurde, der dem Blutvergießen ein endliches Ziel setzte. Am 12. Februar, nachdem vierzehn Tage zuvor ein Waffenstillstand abgeschlossen war, trat in Bordeaux die neugewählte Nationalversammlung zusammen. Der alte Thiers, einer der wenigen, die vor dem leichtsinnigen Kriege gewarnt hatten, wurde zum Chef der vollziehenden Gewalt der Republik Frankreich gewählt und die Versammlung beauftragte ihn mit der Eröffnung der Friedensunterhandlungen.
Thiers begab sich, begleitet von den Ministern Jules Favre und Picard, sowie einer zugleich von der Nationalversammlung gewählten diplomatischen Kommission von fünfzehn Mitgliedern nach Versailles, wo er am 21. Februar eintraf. Inzwischen hatte Graf Bismarck eine Uebereinstimmung über die Friedensbedingungen erzielt mit allen verbündeten Staaten Deutschlands. Er stellte als Forderung die Abtretung von Elsaß-Lothringen mit Metz und Belfort, sowie die Zahlung einer Kriegskostenentschädigung von 6 Milliarden Franks auf, die innerhalb dreier Jahre gezahlt werden sollte. Bis zur gänzlichen Abtragung sollte ein Theil des französischen Gebietes besetzt bleiben.
Die französischen Unterhändler bewirkten, daß die KricgskostcN'Entschädiguug auf 5 Milliarden herabgesetzt wurde und daß die Festung Belfort bei Frankreich verblieb. Die auswärtigen Mächte, besonders England hätten sich gern zu Frankreichs Gunsten in die Verhandlungen eingemischt; indessen BiSmarck bestand darauf, daß Deutsch- land, welches allein den Krieg ausgefochten, auch den Frieden allein schließe. Graf Beust, der von Sachsen her als Preußcnhnsser importirte österreichische Reichskanzler, war völlig kaltgestellt. Die schnellen Siege der deutschen Truppen gleich im Anfänge des Krieges hatten
in Oesterreich alle Revanchegedanken erstickt; auch war die Haltung Rußlands derartig, daß Oesterreich fürchten konnte, der Zar werde ihm in den Arm fallen, wenn es wagen sollte, Preußen rücklings anzugreifen. Die treue Freundschaft, welche den alten Kaiser Wilhelm mit dem Zaren Alexander II. verband, hatte hier schöne Früchte getragen, während England nur einen vortheilhaften Handel abschließen wollte und es ihm vollständig gleichgültig war, wer Sieger blieb, ob Frankreich oder Deutschland.
Italien war ebenfalls zurückhaltend; es hatte 1866 nicht etwa seiner eigenen Kraft, sondern den Siegen der preußischen Truppen in Böhmen den Besitz von Venedig zu verdanken und es wäre auch wohl zu Beginn des Krieges niemals in Italien der Gedanke aufgetaucht, für Frankreich einzutreten, wenn des Kaisers Vetter Prinz Plon-Plon nicht der Schwiegersohn Viktor Emanuels gewesen wäre. Allerdings könnte man sagen, daß die Hilfe, die Frankreich ihren Einheilsbestrebungen im sar- dinischen Kriege geleistet hatte, auch wohl einen Gegendienst werth gewesen wäre. Aber der Kaiser von Frankreich hatte sich für diese Blutopfer durch Nizza und Savoyen bezahlt gemacht, sehr gegen den Wunsch Italiens, und das hatten die Italiener nicht vergessen. Zudem brauchte sich auch nicht nothwendig die Dankbarkeit, die Italien etwa dem Kaiser Napoleon schuldig war, auf die Republik Frankreich zu übertragen und die schlechte Behandlung, die dem für einen modernen Krieg unfähigen Garibaldi von den Franzosen zu theil geworden war, konnte die Italiener auch nicht gerade in ihrer Sympathie für Frankreich bestärken.
So blieben also die Franzosen auch bei den Friedens- verhandlungen ohne ernsthafte auswärtige Hilfe, die den Deutschen hätte unbequem werden können und so unterzeichnete Thiers und die Seinen am 26. Februar 1871 die Friedenspräliminarien, die allerdings noch der Bestätigung durch die Nationalversammlung bedurften. Um diese Genehmigung zu beschleunigen, wurde deutscherseits die Besetzung eines Theils von Paris angeordnet, die so lange dauern sollte, bis die Herren in Bordeaux dem Versailler Abkommen die Zustimmui g ertheilt hatten. Letztere erfolgte denn auch bereits am 1. 'März mit 546 gegen 107 Stimmen.
So endete nach 180 Tagen ein Krieg, in dem fünfzehn größere Schlachten und weit über hundert ernsthafte Gefechte geschlagen worden waren. 370000 Franzosen mit 12000 Offizieren waren in deutscher Gefangenschaft. 7400 Geschütze und 107 Fahnen waren von den Deutschen erobert worden. Außerdem beliefert sich die französischen Verluste auf 80000 Todte und 14 Milliarden an Kriegskosten und Kontributionen. Die deutschen Heere hatten einen Verlust von 6248 Offizieren und mehr als 123 000 Mann zu beklagen, darunter etwa 40 000 Todte.
Möge man in Deutschland immer der furchtbaren Blutopfer eingedenkt sein, die die Wiedererrichtung des Reiches forderte.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hörte am Sonnabend nach seinem Besuch im Reichskanzlerpalais die Vorträge des Chefs des Generalstabes Grafen von Schlieffen und des Chefs des Militärkabinets Generals v. Hahnke, und empfing den peruanischen außerordentlichen Gesandten Anibal Villegas behufs Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens in Gegenwart des Staatssekresärs des Auswärtigen Freiherrn v. Marschall.
* — Drei Milliarden Mark hat der Betrag der Ge- sammtausprägungen an Reichsgoldmünzen — abzüglich der wieder Eingezogenen Stücke — am Schlüsse des Monats Januar überschritten. Vor nahzU 9 Jahren hatten die Gesammtausprägungen an Goldmünzen den Betrag von zwei Millarden erreicht.
* — Es besteht die bisher noch wenig bekannte Neuerung im Postwesen, daß Geldbeträge auch mittelst gewöhnlicher Postkarte eingczogen werden können, was früher nur mittelst des Postauftrages möglich war. Die Postkarte hat hierfür außer der Adresse des Zahlungspflichtigen am Kopfe der Vorderseite noch den zu erhebenden Betrag in Buchstaben und Ziffer, sowie Namen und Wohnort des Auftraggebers zu enthalten. Die Rückseite kann zu beliebiger Mittheilung verwendet werden, also z. B. zur Quittung über die geleistete Zahlung. Die Nachnahmepostkarte ist mit 15 Pfg. zu frankieren, während der Postauftrag 30 Pfg. kostet. Für Ueber«
seiidung des eiugczogenen Geldes werden von der Post im allgemeinen die nämlichen Sätze in Abzug gebracht, wie bet Postaufträgen, nämlich die für Postanweisungen geltenden, doch werden für Beträge bis zu 5 Mk. nur mit 10 Pfg. berechnet. In der Neuerung kann infolge ihrer Verbilligung und Vereinfachung des Geldverkehrs ein wesentlicher Gewinn erblickt werden.
— Mit den Verhältnissen in der Berliner Konfektionsbranche sieht es immer noch ziemlich faul aus. Es scheint, als ob die Vergleichungsbestimmungen, welche zum Ende des Streiks führten, weder von allen Großkonfektionären, noch von allen Meistern eingehalten würden. Man be« rathschlagt nun, was unter diesen Verhältnissen geschehen soll.
Magdeburg. 27. Febr. Das ertrunkene Rehwild des Amtsraths v. Dietze zu Barby hat wiederholt die Gerichte beschäftigt. Im Frühjahr 1895 war infolge des Hochwassers in dem Jagdbezirk des Amtsraths v. Dietze eine große Anzahl Rehe ertrunken. Herr v. Dietze beauftragte seinen Inspektor Beyer, mit dem Wildhändler Karnbach zu Schönebeck in Verbindung zu treten und die ertrunkenen Rehe zu verkaufen. Beyer verkaufte dem Karnbach das Wild zu dem niedrigen Preise von 35 Pfennig für das Pfund. Am folgenden Morgen erhielt dieser 20 Stück Rehwild und am nächsten Tage nochmals 15 Stück zugefahren. An jedem Reh war ein Schußschein befestigt mit dem Vermerk: „Geschossen am 28. März." Karnbach hatte die erste Sendung des Wildes an einen hiesigen Wildhändler weiter verkauft. Da Schonzeit war, wurde die Polizei bald darauf aufmerksam, ermittelte, daß es nicht geschossenes, sondern ertrunkenes Wild war, und beschlagnahmte bei dem hiesigen Händler die von den zwanzig Stück noch Vorgefundenen sechs Stück Rehwild. Karnbach, der die zweite Sendung für sich behalten hatte, hat davon nichts verkauft, da ein Thierarzt, dem eine anonyme Anzeige zugegangen war, ihn gleich am ersten Tage warnte. Karnbach stellte dem Amtsrath die zuletzt erhaltenen Rehe wieder zur Verfügung und forderte sein Geld zurück, erhielt aber den Bescheid: Das Wild sei ebenso gut wie geschossenes und zu genießen. Gegen Karnbach wurde wegen des Verkaufs an den hiesigen Wildhändler Anklage erhoben, wegen Vergehens gegen das Nahrungs- mittelgesetz. Die Sachverständigen bezeichneten die ertrunkenen Rehe als „Luder", und Karnbach wurde wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Nahrungs- miitclgesetz zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt. ES konnte ihm nicht nachgewiesen werden, daß er gewußt habe, das Wild sei ertrunken. Eine weitere Anklage richtete sich gegen zwei Beamte des Amtsraths v. Dietze, die sich durch Ausstellung der Schußscheine einer Urkundenfälschung schuldig gemacht haben sollten. Das Gericht erkannte auf Freisprechung, da es in den Schußscheinen nicht darauf ankomme, anzugeben, daß das Wild geschossen s.i. Der Schein müsse nach den Vorschriften der Polizeiverordnung nur das Wort „erlegt" enthalten und solle nur ein Ursprungszeugniß vorstellen. AmtS- rath v. Dietze, der als Zeuge vernommen wurde, führte aus, bei dem Hochwasser im Jahre 1876 habe ihm der Oberpräsident die Genehmigung ertheilt, ertrunkenes, noch nicht verdorbenes Wild zu verkaufen, und er habe daher geglaubt, es sei auch diesmal zulässig, das ertrunkene Rehwild, soweit es verkäuflich sei, zu verwerthen.
Wegen Bierpanscherei wurde die Wirthin des Hotels zum Markgrafen in Bautzen sowie bereit Ehemann, der Geschäftsführer Schaiger, zu je zwei Wochen Gefängniß und 100 Mark Geldstrafe verurtheilt. Sie hatten wiederholt Bierrcste mit frischem Biere vermischt und auch den Ablauf aus den Untersätzen milverwendet.
Eine furchtbare Brandkatastrophe meldet der „Gesellige" aus Gnesen: Donnerstag früh 6 Uhr brach in dem Ottomanskischen Geschäft in der Wilhelmsstraße Feuer aus. Eine Frau Gatzka verbrannte mit ihren vier Kindern, der Ehemann Gatzka sprang aus dem dritten Stockwerk hinab und blieb sofort todt liegen. Drei Personen wurden gerettet. Ottomanski wurde verhaftet.
Rostock. Ein „theurer" Todter ist der im Somunr Hingerichtete Mörder Richter für die UniversitÄs-Anatomie in Rostock geworden. Der Leiter der Anatomie, Professor von Brunn, beauftragte den Jnstitulsdiencr, den Leichnam stets stark unter Spiritus zu halten, da er ihn wahrscheinlich für besondere wissenschaftliche