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SchlilchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf,

Mittwoch, den 26. Februar

1896.

Deutsches Reich.

Berit». Der Kaiser hat auf der Rückreise von Wilhelmshaven, wo er die Marinerekruten vereidigt hatte, in Bremen kurze Zeit Rast gemacht, wo er im Raths­keller von den Mitgliedern des Senats begrüßt wurde und von mehreren Damen Blumensträuße entgegennahm. Darauf fand im Bacchussaal eine Frühstückstafel statt, an welcher die Senatoren und das kaiserliche Gefolge theilnahmen. Abends traf der Kais r wieder in Berlin ein.

Eine große militärische Erinnerungsfeier be­absichtigt der Kaiser am 22. März, dem Geburtstage seines Großvaters. Soviel bis jetzt bekannt, wird die Feier mit der Enthüllung des restaurirten Denkmals des Großen Kurfürsten in Berlin eröffnet. Neben einer Deputation des LeibkürassierregimentsGroßer Kurfürst" werden hierzu die Leibkompagnie des 1. Garderegiments und die 1. Eskadron der Gardekürassiere mit den Fahnen bezw. Standarten der Garderegimenter kommandirt. Nach der Enthüllung des Denkmals findet im Lustgarten große Parade statt.

Die Entwendung des Gnadenerlasses vom 18. Jan., den derVorwärts" früher als der Reichsanzeiger hat ver­öffentlichen können, ist nicht aus der Buchdruckerei von Mittler und Sohn heraus verübt, sondern durch zwei Buchbinder und den Hausdiener der Buchbinderei von Kämmerer, bei der die Firma Mittler das Einbinden ihrer Drucksachen besorgen läßt. Die Verhaftung der Schuldigen ist erfolgt. Die Verhafteten haben bereits ein Geständniß abgelegt. Der Redakteur derVorwärts", Braun, ist gleichfalls verhaftet worden.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekannt­machung des Finanzministers vom 13. d. M. betr. die Ausführung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895.

Die Margarinegesetz-Kommission des Reichstags trat in die zweite Lesung des Entwurfs ein. Das in der ersten Lesung beschlossene Verbot der Herstellung von Magarinekäse wurde fallen gelassen, dagegen trotz des Gutachtens des Reichsgesundheitsamts an dem Gebot des Zusatzes von Phenolphthalein festgehaltcn, desgleichen au dem Verbote der Verwendung von Voll­milch bei der Magarinebereitung. Nur wurde das letztere so gefaßt, daß bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Magarine nur Magermilch (aber nicht bloß cenlrisugirte) verwendet werden darf, deren Fettgehalt vom Bundesrath zu bestimmen ist. Die nächste Sitzung wird sich vor allem mit der Frage der Färbung der Magarine zu beschäftigen haben.

Ueber 47 Millionen Mark nur an Kommunal- steuern hat die Stadt Berlin für das laufende Jahr aufzubringen. An Kommunalstcucrn giebt es: Gebäude- und Gewerbesteuer (je 148 Prozent), Gemeinde- einkommensteuer (982 3 Proz.), Bauplatzsteuer, Betriebs- stcuer, Umsatzsteuer (für Grundstücks-Verkauf), Braumalz- steuerzuschlag, Hundesteuer (20 Mark pro Hund) u. s. w.

Welch gewaltige Summen während der Zeit des Ausstandes der Konfektionsarbeiter verloren gegangen sind, zeigt eine in Fachkreisen aufgestellte Statistik: Danach haben in der ersten Woche gestreikt 15,000 Personen und zwar vorwiegend bessere Arbeiterinnen, welche wöchentlich 1012 Mark verdienten. Bis Schluß der ersten Woche waren etwa 160,000 Mark Lohnausfall zu verzeichnen. In der zweiten Woche betrug die Zahl der Steckenden 25,000 Personen, unter denen sich auch löOOBügler befanden. Der nicht aus- gezahlte Lohnbetrag bezifferte sich auf 240,000 Mark und hierzu kommt noch der nicht mehr erzielte Verdienst der Zwischenmeister mit etwa 80,000 Mark. Zu diesen 480,000 Mark Lohnausfall tritt auch noch der den Konfektionären entgangene Verdienst, welcher mindestens 200,000 Mark betragen dürfte, so daß also der pekuniäre Gcsammtausfall des Streikes etwa 700,000 Mark beträgt.

Wilhelmshafen, 21. Febr. Der Kaiser hielt bei der Vereidigung der Rekruten folgende Ansprache: An­gesichts Gottes und seiner Diener habt Ihr Mir den Eid der Treue geleistet. Ich erwarte von Euch, daß Ihr gute und stramme Menschen werdet, Was Ihr gelobt habt, haltet, denn ein Mann, ein Wort. Die Soldaten der Armee haben öfter Gelegenheit, unter den Augen der höheren Vorgesetzten zu zeigen, was sie gelernt haben und was sie leisten können. Das ist bei der Marine nicht der Fall, weil viele von Euch Jahre lang in das Ausland gehen- aber Ihr müßt nicht

denken, daß Ihr Meinen Augen dadurch entrückt seid. Unsere Marine ist im Verhältniß zu den anderen noch klein und im Aufblühen begriffen, aber durch die Dis­ciplin muß sie stark werden, und zu ersetzen suchen, was an materiellen Kräften fehlt. Was ist Disciplin? Weiter nichts als unbedingte Unterordnung des eigenen Willens unter den höheren. Wenn auch jeder die Ab­sicht hat, Gutes zu thun, so muß er doch seine Ansicht unterordnen zum Wohle des Ganzen. Nur durch Zusammenhalten kann man Ganzes und Großes leisten und eine feste Masse schaffen. Der Kaiser ermähnte schließlich die Rekruten, im Auslande durch gutes und strammes Auftreten zu imponiren zu suchen.

In Gelsenkirchen vernichtete am 18. d. M. ein großes Schadenfeuer innerhalb weniger Stunden eines der größten Waarenhäuser der Stadt, das Manufaktur- waarengeschäft der Gebrüder Kaufmann. Der Schaden wird auf ca. 350 000 Mark geschätzt. Die Entstchungs- ursache des Brandes, der einen großen Theil der Bahnhofstraße, der Hauptstraße Gelsenkirchens, in ernste Gefahr brächte, ist noch nicht ermittelt worden, doch vermuthet man böswillige Brandstiftung.

Elberfeld. Ein warnendes Beispiel für Thierquäler stellte zur Genuthuung aller Thierfreunde die Straf­kammer in Elberfeld auf, indem sie einen Schleifer von Höhscheid bei Solingen wegen Sachbeschädigung und Thierquälerei zu der hohen Strafe von einem Jahr- Gefängniß verurtheilte. Der Schleifer hatte einen Wolfs­spitz unter dem Schwanz und am Hiulerkörper mit Terpentin bestrichen, was dem Thiere schreckliche Schmerzen verursachte; das arme Vieh rutschte fast eine Stunde heulend umher, was die belustigten Zuschauer Schlittenfahren" nannten. Zu Schlüsse zündete der Schleifer die Flüssigkeit an, worauf der Hund als lebende Fackel davonrannte. Sein Herr fand ihn am anderen Morgen hinten halb verkohlt, aber noch lebend, vor der Thür.

Trier. Im März werden die von Jahr zu Jahr eine größere Bedeutung gewinnenden Versteigerungen der besten Gewächse aus den Mosel- und Saarwein­bergen in Trier vor sich zu gehen. Die Ergebnisse der letzten Versteigerungen haben, wie erinnerlich, das größte Aufsehen erregt, weil bei ihnen ein Durchschnittspreis bei rund 900 zum Verkauf gekommenen Fudern in der Höhe von 3100 M. erreicht wurde, eine Summe, die bisher noch in keiner anderen deutschen Weingegend vorgekommen ist. Es handelte sich freilich um den hervorragenden 1893er Jahrgang, den Kenner für den besten dieses Jahrhunderts erklären. Der 93er hat sich inzwischen so ausgezeichnet entwickelt, daß wohl kein Käufer trotz des gezahlten hohen Preises seinen Wein für das gleiche Gebot wieder hergeben würde. Von der 93er Crescenz kommen jetzt noch 570 Fuder in den Tagen vom 16. bis 21. März zur Versteigerung.

In der Chirurgischen Klinik zu München hat die Entdeckung Röntgen's dieser Tage zum dritten Mal eine praktische Anwendung gefunden. Der Klinik ging ein Kranker zu, der im Oktober v. J. einen Revolver­schuß in das Kniegelenk erhalten hatte. Da eine Aus­trittsöffnung fehlte, so war die Annahme naheliegend, daß die Kugel im Bein stecken geblieben sei. Die Aerzte suchten die Kugel, die nach den bestimmten Angaben des Kranken im Kniegelenk selbst sitzen sollte, vergebens. Das Gelenk war stark entzündet und geschwollen, es bestand Fisteleiterung. Die nach dem Röntgenschen Verfahren aufgenommene Photographie zeigte deutlich die Kugel, die außerhalb des Gelenks an der Innen­seite des Oberschenkelknochens lag. Hier schnitt auch Prof. Angerer ein und extrahirte die sofort gefundene Kugel.

Aus Bromberg wird gemeldet: In Mrotschen ist der Handelsmann Salomon Lewin im Alter von 112 Jahren gestoiben. Er soll der älteste Mann im Deutschen Reiche gewesen sein. Bis zu seinem 108. Lebensjahre betrieb er noch einen Produktenhandel.

erfahrener Finanzmänner belaufen sich die Kriegskosten Ende Januar bereits auf 300 Millionen Pesetas, und es wird angenommen, daß die tägliche Unterhaltung des HeereS auf Kuba mindestens eine Million Pesetas kostet. Bei der ohnehin schwierigen wirthschaftlichen Lage des Landes muß nach derKöln. Ztg." mit der Befürchtung, daß der finanzielle Zusammenbruch unabweislich sein wird, ernstlich gerechnet werden.

Rom, 22. Febr. DieTribuna" meldet, daß italienische Verwundete und Todte von den Schoanern furchtbar verstümmelt worden sind. Es ist ein Scheiter­haufen entdeckt worden, auf welchem man die Leichen der beiden vermißten Offiziere und einiger Soldaten gefunden hat. Ein italienischer Trupp von etwa 100 Mann ist von den Schoanern umstellt und voll­ständig niedergemetzelt worden. Ein anderer Trupp von 65 Mann ist in Gefangenschaft gerathen.

Ausland.

London, 23. Febr. Nach einer Meldung der Times" aus Odessa sind bei einem Sturm auf dem schwarzen Meere 7 Dampfer und 18 Segelschiffe gescheitert, wobei über 100 Menschen umgekommen sind.

Spanien. Der kubanische Aufstand kostet den Spaniern ein Heidengeld. Die Finanzlage Spaniens wird immer bedenklicher. Nach den Schätzungen

Lokales und Provinzielles. Schlüchtern, 25. Febr.

* Gestern Morgen wurde der Rottenarbeiter und Hülfsbahnwärter Heinrich Kaufmann von Breitenbach auf dem hiesigen Bahnhöfe von dem dort 10 Uhr 5 Minuten von Elm ankommenden Personenzng Nr. 26 derart überfahren, daß der Kopfe voin Rumpf getrennt wurde und Kaufmann sofort todt war. Derselbe war auf dem Nebengleise mit dem Schieben von Wagen beschäftigt, wollte von dort nach dem gegenüberliegenden Stationsgebäude gehen und wurde vvn dem ankommenden Zuge, den er nicht gesehen, überfahren. Kaufmann ist 28 Jahre alt, verheirathet und Vater eines Kindes. Er soll ein fleißiger und nüchterner Mann gewesen sein.

* Ein für alle Vereine wichtiges Erkenntnis ist vom Oberwaltungsgericht gefällt worden. In einer Gc/twirthschust zu Norderney hatte eine Bauhandwerker- Versammlung getagt, die plötzlich um zehn Uhr Abends von dem überwachenden Polizeibeamten geschlossen wurde, weil der Gastwirth nur bis 10 Uhr sein Lokal offen halten dürfe. Der Einberufer betrat nun den Beschwerde­weg, indem er hervorhob, daß auf diesen Fall die Polizeistunde nicht zutreffen könne, da er zu der Ver­sammlung das betreffende Lokal gemiethet habe. Er wurde mit seiner Beschwerde in allen Instanzen abge­wiesen und auch das Oberverwaltungsgericht trat der Auffassung des Oberpräsidenten in Hannover bei, wonach die Polizeistunde für Wirthshäuser auch für alle darin tagenden Versammlungen maßgebend sei.

* Der Radfahrer bei Mondschein. Eine für Radfahrer wichtige Entscheidung hat die zweite Straf­kammer am Landgericht Kottbus in der Berufsinstanz gefällt. Der Tischlermeister P. war am Abend des 28. Dezember v. I. ohne brenende Laterne auf seinem Zweirad durch Luckau gefahren und dafür in eine Polizeistrafe von 1,50 Mark genommen worden. Hier­gegen legte er Einspruch ein und beantragte richterliche Entscheidung. Das Schöffengericht in Luckau ging von dem Grundsatz aus, daß die Fahrräder derselben Polizei- verordnung unterliegen wie Fuhrwerke, daher also bei Mondschein am 31. Dezember war Vollmond nicht beleuchtet zu werden brauchen, und sprach den Angeklagten frei. Gegen dieses Urtheil legte die könig- liche Staatsanwaltschaft Berufung ein; das Landgericht in der zweiten Strafkammer führte nun Folgendes aus: Die Radfahrordnung besagt zwar, daß auf Fahr­räder die Polizeiverordnung über den öffentlichen Fuhrwerksverkehr im Allgemeinen anzuwenden sei, ver­pflichtet aber in ihrem §. 4 den Radfahrer, sein Rad bei Dunkelheit mit Beleuchtung zu versehen, ohne von einer Ausnahme bei Mondschein etwas zu sagen. Der Gerichtshof hielt daher eine Beleuchtung in jedem Falle für besonders geboten aus dem Grunde, weil das Rad schnell und geräuschlos dahingleitet und meist erst im letzten Augenblick bemerkt wird. Es wurde daher auf eine Geldstrafe von 8 Mark erkannt, zu welcher noch die nicht unbeträchtlichen Gerichtskosten treten.

* In Folge mehrerer Anträge wegen gesetzlicher Einführung der obligatorischen Impfung von rotzver- dächtigen Pferden mit Mallc'in ist die technische Deputation für das Veterinärwesen zu einer gutachtlichen Aeußerung an'gefordert werden über den Werth solcher Impfung. Nach dem nunmehr eingegangenen Gutachten der Deputation sind die Ansichten über den Werth der Mallein-Einspritzungen so getheilt, daß es sich nicht empfiehlt, die Anwendung dieses Mittels zur Feststellung