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MittlooH, den 12. Februar
Kriegsinvalide« und Reichsinvaiiden-Fonds.
Der ,. Reichsanzeiger" schreibt in seinem nichtamtlichen Theile: Es sind in der letzten Zeit in verschiedenen Zeitungen Artikel erschienen, welche sich mit der Lage der Kriegsinvaliden und insbesondere der sogenannten Kriegsveteranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten Kriegstheilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum Theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenziöser und agitatorischer Weise beschäftigen. Diese Artikel, von rechtlich und thatsächlich unrichtigen Voraussetzungen ausgehend, kommen fast immer zu der Schlußforderung, daß für die Veteranen und deren Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Bcthciligtcn selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der ausgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzufriedenheit und Mißtrauen, namentlich wenn dabei immer wieder von der Un- erschöpflichkcit des Reichsinvalidensonds gesprochen wird. Aus den noch neuerdings abgegebenen ziffermäßigen Erklärungen der Regierung sollte doch endlich die Ueber- zeugung gewonnen werden, daß die Mittel des Reichsinvalidenfonds nahezu vollständig festgestellt sind und zwar lediglich und ausschließlich zum Nutzen der Kriegstheilnehmer und ihrer Angehörigen! Die unausgesetzten Bemühungen der Regierung haben erreicht, daß innerhalb der zulässigen Grenzen jeder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein wirkliches Bedürfniß vorhanden ist.
Wie steht es nun mit der Verpflichtung der Regierung zur Hilfe, und was ist bisher geschehen, ihr zu genügen?
Bei der ersteren Frage scheint die Agitation immer ganz zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Anrecht auf Entschädigung aus dem Umstand allein erwächst, daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegenden Verpflichtung persönlich an der Vertheidigung des Vaterlandes lheilnimmt. Wird aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann erwerbsunfähig macht und seine Familie der Noth preis- gibt, dann erkennt auch das Reich seine Eutschädigungs- Pflicht an, dann helfen unsere Pensions- und Reliktengesetze.
Wenn dem gegenüber unter vollständiger Jgnorirung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht und seiner nothwendigen Konsequenzen von agitatorischen ZcituugS-
1 aber die ganze Summe lediglich im Interesse der Veteranen und ihrer Hinterbliebenen in einer so humanen und ausgiebigen Weise Verwendung findet, daß die den einzelnen Bcthciligtcn Angewiesenen Abfindungen, je nach der Größe des Bedürfnisses, oft bis zur höchsten gesetzlich zulässigen Grenze gehen.
2. Zur Verstärkung dieses Fonds und um noch Mehr als bisher begründeten Anforderungen genügen zu können, sind auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai 1895 im Kap. 83 Tit. 2" des Reichshaushalts Etats für 1896,97 weitere 700,000 M. jährlich eingestellt worden.
3. Als Beihilfen (Ehrensold) für hilfsbedürftige Kriegstheilnehmer sind 1,800,000 Mk. (Kap. 83 Tit. 4) vorgesehen, sodaß zur Zeit 15,000 hilfsbedürftige
Veteranen einen Ehrensold halten können.
4. Ferner kommt der ausgeworfene Jahresbetrag
von jährlich 120 Mk. er-
im Kap. 83 Tit. 1 ebenda
von 350,000 Mk. jährlich in Betracht, welcher bestimmt ist und verwendet wird zu Unterstützungen und Erziehungsbeihilfen für Wittwen
München, 10. Febr. Prinz Leopold von Bayern ist zum Generalobersten mit dem Range eines General- Feldmarschatts befördert worden.
Aus Großenhain bei Dresden wird geschrieben: Der in weitesten Kreisen durch seine Thätigkeit in öffentlichen Versammlungen bekannt gewordene Hubert Freiherr von Schorlemer, ein Sohn des verstorbenen Freiherr» von Schorlemer-Alst, ist am Sonnabend verhaftet und in das Gerichtsgefängniß eingeliefert worden. Als Grund der Verhaftung werden Wechselfälschungen genannt. Auch das Militär-Ehrengericht soll sich bereits in einer am Freitag vor dem hiesigen Bezirkskommando stattgchablen Sitzung mit dieser Sache beschäftigt und gegen v. Schorlemer die Aberkennung des Offizierscharakters ausgesprochen haben. Den Vorsitz des hiesigen konservativen Vereins hat v. Schorlemer bereits vor einigen Tagen nicdergelegi; ebenso ist er aus dem Vorstand des konservativen Laudesvereins ausgeschieden.
stimmen und in Massenversammlungen gefordert wird, daß allen KricgSthcilnehmern, ohne Rücksicht auf Dienstbeschädigung und Bedürftigkeit, lediglich um deswillen,!
und Kinder von Kriegsteilnehmern.
5. Endlich wird aus dem Kap. 74 Tit. 6 des Reichshaushalts-Elats zu Unterstützungen für Kriegs- theilnchmer und deren Hinterbliebene eine Summe von 30- bis 40,000 Mk. jährlich verausgabt.
Im Ganzen also ergeben diese fünf Ziffern eine Jahressumme von ungefähr sechs Millionen Mark, die lediglich bestimmt ist, den Kriegsveteranen und deren Hinterbliebenen, welche keine gesetzlichen Ansprüche haben, im Fall ihrer Bedürftigkeit und Würdigkeit mit angemessenen Unterstützuugen aus Reichsfonds zu Hilfe zu kommen.
Diese Thatsache allein, ohne alle weitere Ausführungen, dürfte genügen, die beregten Zeitungsartikel und Massenagitationen auf ihren wahren Werth zurück- zuführen. Vielleicht trägt auch eine weitere Kenntnißnahme der bisherigen Bemühungen der Regierung um das Wohl der Kriegstheilnehmer und deren Wittwen und Waisen dazu bei, daß diese hier kurz erörterte Frage fortan mit mehr Sachlichkeit, Unbefangenheit und patriotischem Auslande beurtheilt und behandelt wird.
Daß für die als kriegsinvalide anerkannten Mannschaften und deren Angehörige, sowie für die Hintcr- bliebencn der im Kriege Gefallenen an Pensionen bezw. gesetzlichen Beihilfen aus dem Reichshaushalts-Etat jährlich eine Summe von über 15 Mill. Mark verausgabt wird, möchte allgemeiner bekannt sein.
— Die Wcchsclfülschuugcu sollen sich belaufen. Herr v. Schorlemer war konservativen Vereins für Stadt- Großenhain, doch legte er, nachdem
aus 80,000 Mk. Vorsitzender des und Amtsbzirk seine mißlichen
Vermögcusvcrhültnissc dem Vorstände bekannt geworden waren, auf dessen Veranlassung am 25. Dezember 1895 sein Amt als Vorsitzender nieder und schied am 18. Januar 1896 völlig aus dem Verein. — Der konservative Laudesvercin beabsichtigte, dem Freiherr» 20,000 Mark vorzustrecken, hat dieses Vorhaben jedoch nach Einsicht in die Verhältnisse des Genannten fallen lassen.
_ _ . . _ . Deutsches Reich.
weil sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan und ihre! Berlin, 10. Febr. Nachdem das Kaiserpaar fast Pflicht gegen das Vaterland erfüllt haben, eine Eut- seit zwei Jahren kein Privattheater mehr besucht hat, schädigung oder ein Ehrensold (wie man es nun nennen' erschien es gestern Abend mit größerem Gefolge im mag) aus der Reichskasse gewährt werden müsse, so ist' Berliner Theater, um sich Wildcubruchs „König eine solche Forderung nicht bloß aus politischen Gründen: Heinrich" anzüschen. Nach dem zweiten Acte und zum höchst bedenklich, sondern finanziell auch gar nicht f Schluß sprach der Kaiser dem Intendanten Prasch seine durchführbar. Denn angenommen, es würde nur ein: lebhafte Anerkennung aus.
Ehrensold von 120 Mk. jährlich gewährt, so ergeben!
Ehrensold von 120 Mk. jährlich gewährt, so ergeben! — Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen allein die Zahlenvcrhältnissc der noch lebenden Kriegs--sind in Rom eingetroffen und werden einige Tage dort theilnehmer aus den letzten großen Kriegen eine Belastung ! verweilen. Der Prinz bringt ein Handschreiben des der Reichskasse von ungefähr 100 Millionen Mark. deutschen Kaisers an den König von Italien und ist jährlich! Von wem und wie soll in heutiger Zeit diese ' *— " ' • "
Summe aufgebracht werden?
Bei der zweiten Frage wird fast immer überfein.
mit der Mission betraut, ein Zusammentreffen der beiden Monarchen zu verabreden.
Bei der zweiten Frage wird fast immer übersehen, — Der Kaiser soll der konservativen Partei für daß, wenn die Versorgungsgesetzc allein nicht ausreichen das Ausscheiden Stöckers seinen Glückwunsch haben — M pa ^ ------ -------- ausdrücken lassen.
Ausland.
Aus Luxemburg wird eine interessante Einzelheit zu den Vorgängen in Sofia gemeldet: Fürst Ferdinand kam auf der Reise nach Rom auch nach Schloß Berg, wo sein Schwiegervater beim Großherzog von Luxemburg zu Besuch weilte. Er ersuchte ihn, die Abreise der Fürstin Maria Louise zu hindern, der Herzog von Parma aber lehnte jede Einmischung ab und billigte das Verhalten seiner Tochter.
Bulgarien. Die Aussöhnung mit Rußland ist schon als vollzogene Thatsache zu betrachten. Fürst Ferdinand erhielt Donnerstag Abend don dem Kaiser von Rußland ein Telegramm ungefähr folgenden Wortlautes: „Ich gratulire Ew. Hoheit herzlichst zu dem mir durch den Brief vom 21. Januar milgclhcilten patriotischen Entschluß. Generalmajor Graf Golcnistschew-Kutusow wird in meinem Namen der Feier des Ucbertritts des Prinzen Boris zur Landeskirche beiwohnen und meine Antwort überbringen. Nikolaus." Damit sind auch die diplomatischen Beziehungen zwischen Petersburg und Sofia wieder ausgenommen, ein Trost für die Abreise der Fürstin Maria Louise, die mit dem Prinzen Cyrill Sofia verlassen hat. Fürst Ferdinand begleitete die Prinzessin bis Zaribrod.
Nächstens soll der Zoll auf ausländisches Bier in Brasilien so bedeutend erhöht werden, daß die Einfuhr- fremden Bieres allmählich verschwinden muß. Deutsches Bier wird am meisten eingeführt und somit von dem neuen Zoll am Härtesten betroffen werden. Englische und österreichische Biere kommen nur in geringen Mengen an. Im Lande selbst bestehen bereits mehrere größere Brauereien nach bayerischer Art.
— sei es, daß deren Versorgungsgrenze nicht weit genug gesteckt oder daß die Höhe der Enlschädigungssätze unter den veränderten Zeit- und Geldoerhältnissen unzulänglich ist—, in solchen Fällen eines weitergehenden Bedürfnisses . _______ „.....,.....,. ... .......
bie großen fluterstützungsfonds eintreten nicht allein für Schneiderinnen beschloß in sieben Versammlungen, die Kriegstheilnehmer selbst, sondern auch für deren! die Forderung auf Einrichtung von Bctriebswcrkstüttcn
— Die preußische Laudgendarmeric trügt jetzt den ihr vom Kaiser verliehenen Gardcstcrn am Helm.
— Die Lokalorganisation der Schneider und
Hinterbliebene. Es ist in weiten Kreisen noch viel zu wenig bekannt, welche großen Summen für diese Zwecke einer Milderung der Kriegsschäden alljährlich aufgewendet werden; sonst würde man die Fürsorge des Reichs dankbarer ancrkenncn und bei höheren Anforderungen an die Mittel der Reichskasse, d. h. au die Kräfte der Steuerzahler, vorsichtiger unb bescheidener sein.
als undurchführbar fallen zu lassen, auf den weiteren
Einige Zahlen mögen die Berechtigung und Nothwendigkeit dieser Mahnung hier begründen:
1. Der Allerhöchste Dispositionsfonds bei der Reichs-Hauptkasse (Kap. 68 Tit. 1 des Reichshaushalts- Etats), bestimmt zu Gnadenbewilligungen aller Art, ist mit drei Millionen Mark jährlich dotirt, von denen
Forderungen aber zu beharren und falls am Montag der Streik proklamiert, werde dieser gutgehcißcu. Die Zimmerer beschlossen, vom 10. Februar ab die Arbeit dort nicdcrzulegcn, wo nicht neunstündige Arbeitszeit und ein Stuudcnlohn von 60 Pfennig bewilligt würde. 3000 ausgespcrctc Arbeiter und Arbeiterinnen beschlossen, die Schließung der Berliner Wotthutfabriken mit der Aufstellung neuer Forderungen zn beantworten und als Eiuigungsamt das Gcwcrbcgcricht zu benutzen. Gefordert wird eine Entschädigung für die Dauer des Aus- standes und Abstellung einiger Ucbelstäude in einzelnen Fabriken.
Lokales ur-d Provinzielles.
Schlüchtern, 11. Febr.
* — In einer am Sonnabend, den 8. d. Mts., von Herrn Bürgermeister Salomon einberufenen Versammlung wurde von 34 allen Berufsständen angehörigen Herren ein Verschöuerungsvcrcin und Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in hiesiger Stadt gegründet. Der frühere Verein, welcher vor circa 15 Jahren sich auflöste, soll jetzt in erneuter und wesentlich erweiterter Form wieder in das Leben treten. Den Statuten entnehmen wir, daß der Verein folgendes bezweckt: 1. Erhaltung der bereis bestehenden und Schaffung neuer Promenaden- rc. Anlagen innerhalb und in der Umgebung der Stadt. 2. Vermittlung aller für den Zuzug und den Verkehr von Sommergästen und Fremden sich ergebenden Angelegenheiten. 3. Veranstaltung von öffentlichen Concerten, Theater-Auf- lührungen, Ausflügen und sonstigen Unterhaltungen. Die für die Zwecke des Vereins erforderlichen Geldmittel sollen durch Mitgliederbeiträge oder sonstige Zu-