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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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M 10. Samstag, den 1. Februar 1896.

Das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Entwurf soeben dem Reichstag zugegangen ist, soll grundsätzlich das Gebiet des gesammten Bürgerlichen Rechts regeln; das öffentliche Recht bleibt unberührt, wenngleich einige der Vorschriften des Entwurfs auch in das öffentliche Recht eingreifen. Andererseits wird das bürgerliche Recht nur insoweit vollständig und er­schöpfend geregelt, als nicht in dem Gesetzbuch selbst ober in dem Einführungsgesetz Ausnahmen vorgesehen sind. Zu diesen Ausnahmen gehören nach der dem Entwurf beigefügten Denkschrift vor Allem die privat- rechtlichen Bestimmungen der bestehenden Rcichsgcsctze. Ihre Ausscheidung aus den betreffenden Einzelgesetzen würde vielfach den Zusammenhang der letzteren unter­brechen und damit das Verständniß erschweren. Dem­gemäß sollen die Vorschriften der Reichsgesetze in Kraft bleiben, soweit nicht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch- selbst oder aus dem Einführungsgesetz ihre Aushebung sich ergibt. Die Aenderungen des Handelsgesetzbuchs, der Civilpcozeßorduung und der ConcurSordnung. welche sich in- Folge dcS Bürgerlichen Gesetzbuchs als noth­wendig ergeben, bilden den Gegenstand einer selbst- ständigen Revision der genannten Gesetze, und zwar so, daß diese Gesetze in ihrer neuen Fassung gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft treten sollen. Eine weitere Ausnahme bildet eine Reihe von Vor­behalten, die zu Gunsten der Landesgesetzgebung gemacht sind. Einige dieser Vorbehalte beschränken sich daraus, für gewisse in das Gesetzbuch cinbezogene Theile des bürgerlichen Rechtes abweichende oder er­gänzende landesrechtliche Vorschriften zuzulafsen; andere überwMn einzelne privatrechtliche Gebiete der Landes- gesetz^bung vollständig. Zu den letzteren gehören das Bergrecht, das Enteignungsrccht, das Recht der Gemein- Heststheilung, der Zusammenlegung von Grundstück..,, der Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse, sowie der Ablösung von Dienstbarkeiten und Reallasten. Andere Gegenstände mußten von der Regelung in dem Gesetzbuche deshalb ausgeschlossen werden, weil sie ver­möge ihres Zusammenhanges mit den örtlichen und wirthschaftlichen Verhältnissen der verschiedenen deutschen Gebiete einer einheitlichen Behandlung widerstreben. Aus diesen Gründen sind der Landesgesetzgebung namentlich Vorbehalten die Vorschriften über Familien- fideikommisse, Lehen und Stammgüter, über Rentengüter, über Erbpachlrechte und über das Anerbenrecht in land- ober forstwirthschaftliche Grundstücke, ferner die Vor­schriften über das Wasserrecht, mit Einschluß des Mühlen- und Flößereirechts, über das Deich- und Sielrecht, das Jagd- und Fischcreirecht, und mit gewissen Einschränkungen auch die Vorschriften über das Gesinde- recht. Auch das Versicherungs- und daS Verlagsrecht sind nicht in das Bürgerliche Gesetzbuch ausgenommen; beide Materien sollen aber im Anschluß an das Bürger­liche Gesetzbuch reichsgesetzlich geregelt werden. Ebenso soll das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen durch Reichsgesetz ge­ordnet werden. Endlich sollen die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere auf dem Ge­biete des Familien- und Erbrechts, reichsgesetzlich soweit a geregelt werden, als zur einheitlichen Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlich ist.

Deutsches Reich.

Dem Fürsten Bismarck soll an deS Reiches Nordgrenze, nämlich auf Nordschleswigs höchstem Punkte, dem Knivsberg, ein Denkmal gesetzt werden.

Ein neues Gewehr ist von einem Berliner Ingenieur coustruirt worden. Es weicht von allen andern darin ab, daß keine Zündvorrichtung nothwendig ist, sondern nur die Ausdehnung eines Gases das Herausschleudern des Geschosses bewirkt. Der Rauch fällt also ganz fort. Etwa 50 Schüsse können hinter­einander abgegeben werden.

__ ImReichsanz." wird die Erklärung mitgcheilt, die der Kriegsminister in der Budgetkommission bezüglich der Dienstpflicht der Voiksschullchrcr abgegeben hat. Es ergiebt sich daraus zunächst, daß die allgemeine Ein­führung des einjährigen Dienstes spätestens im Jahre 1900 staUfindcn soll, ferner, daß diejenigen Lehrer, welche nicht sich selbst beköstigen können, nicht die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst haben, aber auch ein Jahr dienen sollen; doch sollen sie in den

Kasernen möglichst gemeinsam untergebracht und aus­gebildet werden.

DerReichsanzeiger" wendet sich in einer längeren Auslassung gegen die in letzter Zeit in ver­schiedenen Zeitungen erschienenen, eine bessere Fürsorge seitens der Reichsregierung für Kriegsinvaliden und sogenannte Kriegsveteranen fordernde Artikel. Der Reichsanzeiger" führt aus, solche Artikel erregten Unzuwiedenheit und Mißtrauen und legt dar, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht keine Entschädigungsansprüche aus dem Umstände erwachsen, daß der Einzelne pflicht­gemäß persönlich an der Vertheidigung des Vaterlandes thrilnimmt. Bei den durch Dienstbeschädigung erwcrbs- unsähigen Mannschaften erkennt auch das Reich die Entschädignngspflicht an. Die Forderung, allen Kricgs- theilnehmern ohne Rücksicht auf Dienstbeschädigung und Bedürftigkeit eine Entschädigung ober einen Ehrensold zu gewähren, ist aus politischen Gründen bedenklich und finanziell gar nicht durchführbar. DerReichsanzeiger" führt die zur Unterstützung bercitstehendcn Mittel auf, deren jährlicher Betrag 9 Millionen erreicht, die lediglich Veteranen und deren Hinterbliebenen, welche keinen gesetzlichen Anspruch haben, zu Gute kommen. Der Reichsanzeiger" erwähnt schließlich, daß für Kriegs- invaliden und deren Angehörige, sowie für Hinter­bliebenen der im Kriege Gefallener: jährlich 15 Millionen verausgabt werden.

* Wegen der Bahnsteigsperre ist folgender Erlaß ergangen: Mehrfach erhobene Beschwerden lassen er­kennen, daß die zur Durchführung der Bahnsteigsperre erlassenen Bestimmungen nicht immer richtig gehandhabt werden. Es ist z. B. vorgekommen, daß Personen, welche sich bereits in den abgefperrten Theilen des Bahnhofes befanden und diese verließen, um einen in den Bahnhofsräumen zurückgelassenen Gegenstand zu holen, die Bahnsteigkarte abgenommen und beim Wieder­eintritt in die Sperre von ihnen die Lösung einer neuen Bahnsteigkarte verlangt wurde; ferner, daß Jemand, der die Sperre durchschreiten wollte, um den Abort zu be- nützen, der Durchgang nicht gestattet wurde, weil er noch keine Bahnsteig- bezw. Fahrkarte gelöst hatte, ob­wohl er wegen großen Andrangs am Schalter dazu nicht im Stande war; endlich, daß von Jemandem, welcher die gelöste Fahrkarte wegen Verspätung nicht benutzen konnte, der Betrag für eine Bahnsteigkarte cin- gezogen wurde. Eine derartige Ausführung der Bc- stimmungen entspricht nicht dem Sinne derselben. Jede Härte in der Durchführung der Bahnsteigsperre und uunölhige Belästigung des Publikums ist vielmehr, so weit angängig, zu vermeiden. Den Stationsvorständen machen wir es zur Pflicht, ihre besondere Aufmerksamkeit der Handhabung des Dienstes Seitens der Bahnsteig­schaffner zuzuwenden und dafür zu sorgen, daß die zu ihrer Kenntniß gelangenden Unzuträglichkeiten und Miß­stände entweder sofort beseitigt, oder, falls dies nicht angängig sein sollte, der vorgesetzten Betriebs-Jnspektion gemeldet werden.

* Von einem landwirthschaftlichen Verein ist die zum Theil auch in der Tagespresse erörterte Anregung gegeben worden, daß die Proiantamts-Beamten innerhalb ihrer Bezirke bei den Produzenten herumreisen möchten, um an Ort und Stelle deren Waare zu prüfen, und anzukaufen. Auf solche Weise könne vermieden werden, daß der Produzent mit seiner Waare vergeblich zum Proviantamt fahre, wenn dieselbe dort bei Ankunft als ungeeignet nicht angenommen werde. Auch könne die Waare, am Produklionsort selbst vom Proviantamts- Beamten gekauft, demnächst auf Grund des billigeren Militärtariss auf der Eisenbahn zum Proviantamte gefahren, die Frachtersparniß aber dem Preise, welchen der Produzent erhält, hinzugeschlagen werden. Dieser Anregung gegenüber ist darauf hinzuweisen, daß solche Reisen von Proviantamts-Beamten sich doch immer nur in beschränktem Umfange würden ausführen lassen. Die Ankäufe können endgültig nur durch die Vorstände der Proviantämter abgeschlossen werden, welchen in erster Linie die Verantwortung für das Ankamsgeschäft und die magazinmäßige Beschaffenheit der getauften Waare zufälll. Die Vorstände können aber im Interesse des Dienstes ihren Amtssitz unmöglich längere Zeit verlassen; ihre Zahl ist im Vergleich zu den zu bereisenden Produktionsgebieten sehr gering. Weiter würden die Kosten, welche solche Reisen verursachen, doch von den Produzenten getragen werden müssen und dadurch ihre

Aussicht auf höhere Preise beeinträchtigt werden. Nichts­destoweniger ist in einzelnen Fällen beim Lautwerden entsprechender Wünsche aus ländlichen Kreisen Versuchs- weise genehmigt worden, daß sich Proviantamts-Beamte zum Zweck des unmittelbaren Ankaufs in daS Produktionsgebiet begeben haben. Ein besonders günstiger Erfolg hat sich jedoch bisher hierbei nicht ergeben.

Die Bahnhofsbauten in Dresden haben bis jetzt 54 Millionen Mark erfordert, es müssen aber noch 4 Millionen bewilligt werden. Das großartige Werk mit viergeleisiger Elbbrücke soll in 1900 fertig sein.

Hamburg. Ein angeblicher direkter Nachkomme Martin Luthers ist zum 18. Februar, dem 350. TodeS- tage des Reformators, zu einer kirchlichen Feier nach Hamburg ieingeladen worden. Es ist der Schneider­meister Fritz Luther zu Todendorf bei Oldesloe, der übrigens mit Dr. Martin Luther eine auffallende Ähnlichkeit besitzen soll.

Ausland.

London, 27. Januar. In der TylorStown-Grube bei Cardiff hat heute eine Explosion schlagender Wetter stattgefunden, bei der 160 Bergleute getödtet wurden.

Italien. Der Fürst von Bulgnrien weilt in strengstem Inkognito in Rom. Der Papst sagte ihm wiederholt, daß der Uebertritt deS Prinzen Bons zum orthodoxen Glauben nicht gestattet werden könnte. Die vatikanischeVoce delio verita erklärt eS für voll­ständig ausgeschlossen, daß man sich in Verhandlungen über die Angelegenheit einlassen werde. Die Be­freiung des wackeren Galliano durch eine ehrenhafte Kapitulation von Makalle wird in ganz Italien mit Jubel begrüßt; über die veraussichtlichen miliärischen und politischen Wirkungen deS Vorganges ist man da­gegen sehr verschiedener Meinung. In auflodernder Begeisterung war am 25. dS. MtS. eine Anzahl italienischer Städte beflagt und am Abend illuminirt.

Lokales und Provinzielles.

Schlüchtern, 31. Januar.

* Die 2. (prakt.) Lehrerprüfung am hiesigen Seminar findet am 25. Juni d. J. statt.

* Die Bäcker in hiesiger Stadt haben von morgen ab den Preis für einen Laib Brot auf 40 Pfg. festgesetzt. Veranlassung zu dieser Preissteigerung soll die Erhöhung der Getreide- und Mehl-Preise sein. Als vor zwei Jahren die Preise für Getreide und Mehl sehr erheblich heruntergegangen, da trat eine Ermäßigung der Brotpreise nur ganz allmühlig ein. Da sollte man doch jetzt mit einer Preissteigerung nicht so unvermuthet hervortreten.

* DaS der heutigen Nummer beiliegende Kreis­blatt bringt die amtliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Volkszählung am 1. Dezember 1895 für den Kreis Schlüchtern, aus dem sich ergiebt, daß die Bevölkerung des Kreises Schlüchtern in dem 5jährigen Zeitraum 1890/95 weiter abgenommen hat, statt sich ordnungsmäßig zu vermehren. Erheblich zugenommen haben eigentlich nur Schlüchtern, Salmünster, Soden, Elm und Ulmbach während Steinau fortgesetzt einen Rückgang aufweist.

* Ein strenge Handhabung der Sonntagsruhe für das Gewerbe soll, wie verschiedentlich mitgetheilt wird, namentlich den Behörden der kleineren Städte ein­geschärft sein. Der Grundsatz, daß Sonntagsarbeit nur in Ausnahmefällen für eine bestimmte Zahl von Sonn­tagen im Jahr zu gestatten ist, soll durchaus nicht strikt befolgt sein und darum von nun an, wo widergesetzliche Sonntagsarbeit ermittelt wird, ausnahmslos Bestrafung eintreten. Zu dem Zweck sind auch schärfere Kontroll­maßregeln in Aussicht genommen.

* Einem hiesigen Schafzüchter brächte dieser Tage ein junges Mutterschaf, daS zum zweiten Male warf, ein außergewöhnlich starkes Bocklamm im Gewicht von 18 Pfund.

Aus Hcubach. Eine stattliche Anzahl hiesiger Orts­bürger, an deren Spitze der Bürgermeister Vögler, ließ es sich nicht nehmen, den Allerhöchsten Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs festlich zu begehen. Diese versammelten sich zu diesem Zwecke in dem geräumigen Saal der Schröder'schen Gastwirthschaft. Herr Lehrer Altvater hatte es freundlichst übernomhten, die Festrede zu halten. In derselben, die sich durch Schwung und Gedankenfülle auSzeichnete, entrollte