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für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
M. 11. Samstag, den 14. März 1896.
Jrrvaliditüts - «nd Altersversicherungsanstalt Hessen-Nassau.
V. A. III. Nr. 24907. Im Anschluß an unser Schreiben vom 11. Dezember 1895, betreffend die Ver- ficherungpflicht des Gemeinderechners Heinrich Ott II zu Frauenstein, stellen wir nunmehr den ergebensten Antrag, Entscheidung gemäß §. 122 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 über die Versicherungspflicht des p. Ott zu treffen. Nach neuerdings ergangenen Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamts zu Berlin können Personen, welche in nach Ansicht des Reichs-Versicherungs Versicherungspflichtiger Beschäftigung gestanden haben, für welche jedoch die Beitragsmarken rechtzeitig nicht verwendet sind, durch nachträgliche Verwendung aller seit 1. Januar 1891 fällig gewesenen Beitragsmarken einen Rentenanspruch erlangen und somit sich auf diese Weise den Anspruch thatsächlich erkaufen. Hierdurch droht der Versicherungs-Anstalt empfindlicher Schaden, da von diesen Personen Marken nur dann verwendet zu werden brauchen, wenn der Rentenfall bereits vorliegt, während für die übrigen, in gleichem Arbeits-Verhältniß stehenden Personen, so lange sie Aussicht auf Rente nicht haben, auch die Marken nicht verwendet werden. Dies trifft vorzugsweise bei den Gemeinderechnern, Gemeindedienern und Kirchendienern zu.
Gegen diese drohenden Nachtheile können wir uns für die Zukunft nur dadurch schützen, daß in allen Fällen in Gemäßheit des §. 122 des Gesetzes über die Versicherungspflicht rechtskräftig entschieden ist.
Wir müssen daher die Versicherungspflicht aller im dortigen Kreise beschäftigten Gemeindercchner, Gemeinde- und Kirchendiener, welche durch Lohnarbeit mindestens Vstel des ortsüblichen Tagelohns verdienen, in Anspruch nehmen und beantragen bezüglich dieser Personen, soweit sie sich nicht für versicherungspflichtig halten und für welche Marken nicht verwendet werden, Entscheidung gemäß §. 122 des Gesetzes vom 22. Juni 1889.
Cassel, den 18. Februar 1896.
Der Vorstand: gez. Freiherr Riedesel. Landes-Director.
J.-Nr. 65. A. V. Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen hiernach verfahren.
Schlüchtern, den 5. März 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
J.-Nr. 1867. ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die über dir Gemarkung Queck,
> Kreis Lauterbach, wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ^verhängte Sperre wieder aufgehoben worden ist.
Schlüchtern, den 11. März 1896.
Der Königliche Laubrath: i. V.: Goerz
J.-Nr. 1768. Die für die Wintermonate zu Neustadt (Neuhof) Kreis Fulda in der Wirthschaft von A. Weber für mit Wanderscheinen versehene Wanderer eingerichtete Verpflegungsstation (Verabreichung von Kaffee und Brod) wird vom 10. März d. J. ab geschlossen.
Schlüchtern, den 6. März 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
J.-Nr. 1820. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bauer Adam Blum zu Sterbfritz heute als Ortsschätzer für Sterbfritz und Breunings bestellt und als solcher vereidigt worden ist.
Schlüchtern, den 9. März 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.
St. J.-Nr. 675 Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden an die rechtzeitige Erledigung meiner Kreisblattverfügung vom 9. April 1892 St. Nr. 531 Abs. 7. betreffend Einsendung der Staatssteuer-Zu- und Abgangslisten für das II. Halbjahr 1895/96 an die Königliche Kreiskasse hier, hierdurch erinnert.
Schlüchtern, 9. März 1896.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-VeranlagungsCommission: i. V. Köhler.
J.-Nr. 1906. Behufs Körung der Zuchtstiere sind für das Jahr 1896 nachfolgende Termine angesetzt:
Schlüchtern, den 9. April Vormittags 11 Uhr
Sterbfritz, „ 7. Mai „ 11 „
Ulmbach, „ 18. Juni „ 11 „
Mottgers, „ 6. August „ 11 „
Gundhelm, „ 10. September „ 11 „
Steinau, „ 8. Oktober „ 11 „ welche hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, daß zu den einzelnen Terminen Stiere aus allen Gemeinden vorgesührt werden können.
Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen und für rechtzeitige Vorführung der Stiere ihrer Gemeinden Sorge tragen.
Schlüchtern, den 13. März 1896.
Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.