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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
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AWnemeuts-Einladuug.
Bestellungen auf das 1. Quartal 1896 (Januar, Februar, März) der ^^^ „SAfäcfiktner Zeitung" ^WU bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gest, aufgeben zu wollen, und zwar möglichst bis zum 27. d. Mts. Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen müssen an die Post extra bezahlt werden. Die Expedition.
Amtliches.
Die auf Grund des Communal-Abgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893 erfolgte Neuregelung der Finanz- verwaltung der Gemeinden des Kreises ergicbt, daß von dem im § 13 und 14 des citirten Gesetzes vorgesehenen Recht der Einführung einer communalen Verbrauchssteuer vom Bier bisher nirgends Gebrauch gemacht ist.
Da in letzter Zeit der Import fremder Biere in den Kreis eine große Ausdehnung erreicht hat, dürfte es sich zur Entlastung der Gemeinden empfehlen, allgemein eine Besteuerung des Bierconsums zu möglichst gleichen Sätzen in den einzelnen Gemeinden in Aussicht zu nehmen. Dabei wird eine entsprechend höhere Besteuerung der von auswärts miportirten Biere um so mehr ins Auge zu fassen sein, als die betreffenden Importgeschäfte im Kreise nicht zur Gewerbesteuer ver- aulagt sind und deshalb den einheimischen Brauereien gegenüber sich erheblich im Vortheil befinden und trotz der beträchtlichen Einnahmen, welche dieselben aus dem Kreise beziehen, zu den Communallasten desselben nicht beitragen. Da die Einführung einer Bierverbrauchs- steuer mit Erfolg nur dann geschehen kann, wenn dieselbe gleichzeitig im ganzen Kreise erfolgt, lade ich die Herren Bürgermeister des Kreises hierdurch zu einer gemeinsamen Besprechung dieser Frage auf
Sonnabend, den 21. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr im hiesigen Kreishaus ein.
Schlüchtern, den 12. Dezember 1895.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth, Geh. Reg.-Rath.
Dentsch-amerikanische Handelsbeziehungen.
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Cleveland, hatte kürzlich in einer Botschaft behauptet, daß die amerikanische Vieheinfuhr in Deutschland differentiell, d. h. ungünstiger als die Vieheinsuhr aus andern Ländern, behandelt werde, daß ferner amerikanischen Lebensversicherungsgesellschaften der Geschäftsbetrieb in Deutschland untersagt worden sei und daß aus diesen Gründen die Vereinigten Staaten Gcgen- maßregeln in Erwägung ziehen müßten. Die Antwort hieraus ist bereits am ersten Tage der neuen Session des deutschen Reichstags durch den Staatssekretär Frhrn. v. Marschall unter dem Beifall des Hauses ertheilt worden.
Es ist richtig, daß vor einiger Zeit die Einfuhr von Rindvieh nnd Rindfleisch aus Amerika verboten worden ist. Aber die Maßregel hatte lediglich einen sanitären Charakter, sie beruhte auf dem einstimmigen Gutachten von Sachverständigen, daß mit der Einsuhr die Gefahr der Einschleppung des Texassiebers verbunden war, und sie richtete sich überhaupt gegen alle Länder, von denen eine gleiche Gefahr zu befürchten ist. Die amerikanischen Lebensversicherungsgesellschaften sind in Deutschland nicht verboten, sie haben vielmehr ihren Betrieb in Deutschland eingestellt, weil sie sich den von der preußischen Regierung für Preußen, und zwar für alle Lcbensversicherungs-Gcsellschaftcn, also auch die einheimischen, gleichmäßig erlassenen Vorschriften nicht unterwerfen wollten. Unter diesen Umstände» konnte der Staatssekretär die Klage Clevelands über eine ungleiche oder ränkevolle Behandlung amerikanischer Waaren und Gesellschaften in Deutschland umsomehr als der Begründung entbehrend bezeichnen, als die gerechte deutsche Beschwerde über die differeniicllc Behandlung des deutschen Zuckers in Amerika trotz allerdings redlichen Bestrebens der amerikanischen Regierung noch nicht erledigt ist.
Wir dürfen uns gewiß der festen Sprache innerer Regierung freuen. Verkehrt aber wäre es, wenn unsererseits nicht auch eine besonnene Mäßigung bewahrt würde. Hüben wie drüben giebt es Interessenten, die von einem Zollkriege zwischen beiden mächtig entwickelten
Länder» Sondervortheile erwarten. Aber ein Zollkrieg ist durchaus nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Für unsere LaudwirthschaU wären von einer Absperrung des amerikanischen Getreides kaum erhebliche und dauernde Vortheile zu erwarten, nachdem wir in dem Zollkriege mit Rußland die Erfahrung gemacht haben, daß der Ausschluß des russischen Getreides vom deutschen Markte fast ganz ohne Einfluß auf die Preise blieb. Völlig unbegründet ist die Ari daß amerikanische Kampfmaßregeln uns nicht vier"Maden könnten. Unter den Bestimmungsländern unserer Ausfuhr stehen an zweiter Stelle, hinter Großbrittanie», die Vereinigten Staaten, sie nahmen z. B. 1891 für 357 Millionen Mark deutsche Waaren auf, und eines der Hauptprodukte ist der Zucker. Also ein Zollkrieg könnte nicht ohne schwere Schädigungen auf beiden Seiten abgehen. Cleveland hat auch selbst in seiner Botschaft auf die ernsten Folgen zollpolitischer Uebereilungen hingewiesen. Hoffentlich wird die Einsicht obsiegen, daß eine ruhige und sachliche Behandlung dieser Fragen den Interessen beider Länder am besten entspricht.
Deutsches Reich.
Berlin, 15. Dez. In Kiel hielt der Kaiser heute bei der Vereidigung der Marinerekruten eine Ansprache, in welcher er, wie berichtet wird, die Rekruten ermähnte, den Eid heilig zu halten, der alle verpflichtet, sich einem Willen unterzuordnen, um das aufrecht zu erhalten, was die Väter geschaffen. Der Kaiser erinnerte an die vor 25 Jahren errungenen Siege und gab dem Vertrauen Ausdruck, daß die Rekruten bereit sein würden, Gleiches zu leisten. Er sprach seine Freude über das Verhalten der Marine im Auslande und in Jnlandc, auch bei der Kanalfeier, aus. Die Marine möge so fortfahren. Der Stationschef, Vicc-Admital Thomsen brächte ein dreifaches Hurrah auf dcu Kaiser aus.
— Der Kaiser scheint sich neuerdings lebhaft für die Hebung der Fischzucht zu mteressirc», die bei rationeller Anlage und ordnungsmäßigem Betriebe eine recht ansehnliche Nebenerwerbsquelle für unsere Landwirthe werden kann. Dem Bauernverein des Kreises Pinneberg hat Kaiser Wilhelm eine Summe von mehreren hundert Mark zur Anlage von Fisch- (Karpfen-) Teichen bewilligt. Oedländereien zur Anlage von Fischteichen sind im Holsteinischen reichlich vorhanden; der Absatz der Produkte ist sehr leicht. Die Vorschläge zur Förderung der Fischzucht finden denn auch unter den Landwirthen lebhafte Zustimmung. Die ländlichen Arbeiter erhalten gleichzeitig während des Winters eine günstige Arbeitsgelegenheit.
— Die Zahl der in Deutschland wegen Verbrechen und Vergehen veruriheiltcn Personen war im Jahre 1894 wiederum größer als im Vorjahre. Sie betrug ca. 446 000 gegen ca. 430 000 im Jahre 1893. Unter den Verurteilten befanden sich über 45 000 jugendliche Personen unter achtzehn Jahren.
Ostfriesland, 13. Dezember. Von drei spanischen Pferdehändlern, den Gebrüdern Hermanos, Rafael und Manuel Guevero aus Jeres de la Frontera wurden in den letzten Tagen in Ostsriesland und im Oldenburger Lande zehn werthvolle Hengste gekauft. Auf jedes Thier kommen circa 1000 Mark Unkosten.
Köln a. Rh., 15. Dezember. In der vergangenen Nacht überfielen drei erwachsene Söhne ihren alten im Bette befindlichen Vater, brachten demselben tödtliche Verletzungen bei, raubten einen größeren Geldbetrag und entflohen. Einer der Verbrecher wurde alsbald ergriffen und ins Polizeigefängniß eingeliefert, wo man ihn heute Morgen erhängt vorsand. Der Tod war bereits seit einigen Stunden eingetreten.
Sondershausen, 16. Dez. Der Landtag ersuchte die Regierung, mit den anderen Bundes-Regierungen in Verhandlungen einzutreten, um gesetzgeberische Maß.
nahmen zur Bekämpfung der dem mittlerem Handelsund Gewerbestand durch das Geschüstsgebahren der Waarenhäuser und Versandtgeschäfte, des Filial- und Ausverkaufswesens drohenden schweren wirthschaftlichen Gefahren herbeizuführen.
Bei Herberu (Westst) wurde bei einem in der Nähe erfolgten nächtlichen Zusammenstoß zwischen Förstern und Wilderern ein Wilddieb erschossen und ein anderer verwundet, während ein Förster einen Schuß in den Unterleib erhielt.
Ausland.
London, 13. Dezember. Dem Prinzen von Wales ist auf der Jagd ein Unfall zugestoßen. Es drangen ihm einige Pulverkörner in's rechte Auge. Der Zustand des Verletzten ist ernst.
Konstantinopel, 13. Dezember. Der „Times" wird aus Armenien gemeldet, daß neue Niedermetzelungen von Christen dort stattgefunden hätten. Ein Bischof und fünf andere Geistliche sollen in einem Hause, in welchem sie sich befanden, verbrannt worden sein.
Lokales nud Provinzielles.
Schlüchtern, 17. Dez.
* — Nach dem amtlichen Ergebniß der am 2. d. Mts. stattgehabten Volkszählung ist für die Stadt Schlüchtern folgendes Resultat festgestellt worden. Bewohnte Gebäude 1895 344 (1890: 327). Haushaltungen 1895 560 (1890: 518). Einwohner 1895 2745 (1890: 2651). Unter den jetzt vorhandenen Einwohnern sind 1391 männlich und 1354 weiblich, 2215 evangelisch, 152 katholisch, 476 israelitisch und 2 ohne Coufefsion.
*. — Auf der Rhön und auf dem Vogelsberg liegt der Schnee meterhoch und müssen die Schneepflüge dre Wege gangbar machen.
8. — In einer der letzten Nr. dieser Zeitung wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Forderungen aus dem Jahre 1893 mit Ablauf 1895 verjährten. Um nun den beseitigten Gläubigern und Schuldnern unnöthige Angst und Sorge zu nehmen, soll hiermit darauf hingewiesen werden, daß nach dem Kurhessischen Gesetz vom 14. Juli 1853 die im §. 1 daselbst erwähnten Forderungen erst in drei Jahren verjähren und die Verjährungsfrist erst mit dem Ablauf des letzten Tages desjenigen Jahres beginnt, in welchem die betreffende Forderung fällig geworden ist. Es liegt wohl offenbar eine Verwechselung mit den in den alten Provinzen bestehenden, in den neuen Landestheilen aber nicht eingeführten Bestimmungen über die Verjährungsfristen bei Klagen aus Schuldverhältnissen vor.
* — Aus Kreisen der deutschen Pflaster- und Hartstein-Jndustrie ist über den übermäßigen ausländischen Wettbewerb Klage geführt worden. Da die in Folge dessen eingestellten Ermittelungen ergeben haben, daß im Bereiche einzelner Verwaltungen die Verwendung ausländischer Steine in einem nicht gerechtfertigten Umfange stattzufin.de» scheint, hat der Minister des Juneru die ihm Nachgeordneten Behörden veranlaßt, auf thunlichste Berücksichtigung der deutschen Plaster- und Hartstein- Jndustrie hinzuwirken.
- _ Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts. Selbstständige Beschlagnahmen stehen den Gendarmen zwar nicht zu Stra-verfolgungszwecken zu, wohl aber behufs Hinderung von ^Schädiguilge» polizeilich zu schützender Interessen. (Endurihcil des I. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 1895 )
— Von Wichtigkeit für das Schlächtergewebe ist ein vom Reichskanzler ergangener Bescheid über die Handhabung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe. Danach hat der Schlächtermeister das Recht, wenn Waare dem Verderben auSgesetzt ist, Arbeiten auch an Sonn- und Festtagen außerhalb der festgesetzten Zeit von den Gesellen vornehmen zu lassen. Ebenso können an Sonntagen zwischen zwölf und zwei Uhr Arbeiten in der Werkstatt vorgenommen werden, welche für das Handelsgewerbe, also für das Ladengeschäft, unbedingt erforderlich sind.
* — Während der Weihnachtsfeiertage wird voraussichtlich der gefammte Güterverkehr mit Ausnahme des Eilgutverkehres eingestellt werde». Mit Rücksicht hierauf und da bei dem regeren Well'nachtsverkehr und etwa cmtrctcndcn Schneeverwehungen die Einhaltung der gewöhnlichen Besörderungszeiten immerhin in Frage