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Deutsches Reich.
Berlin, 4. Nov. Im Beisein des Kaisers, der königlichen Familie und des Königs von Portugal hat heute Mittag 12 ‘/a Uhr die Vereidigung der Rekruten der Potsdamer Garnison im Langen Stall stattgefunden. Die Generale, die Brigadckommandeure unb fremdländischen Offiziere erwarteten den Kaiser vor dem Langen Stall. Der Kaiser erschien mit feinem Gaste, dem König von Portugal, und mit ihnen die Kaiserin mit dem Kronprinzen und den älteren Söhnen, die Prinzen und die in Potsdam anwesenden Prinzessinnen. Als die Ceremonie beendet war, hielt der Kaiser eine Ansprache, in welcher er die Rekruten auf den eben geleisteten Eid hinwies und ihnen den unbedingten Gehorsam zur Pflicht machte. Ein vom Generalmajor Freiherrn v. Biilow ausgebrachtes dreimaliges Hurra auf den Kaiser beendete die Feier.
— König Karl von Portugal stattet in Potsdam und Berlin dem deutschen Kaiserpaar seinen Besuch ab. Der König kommt von Paris und begibt sich weiter nach London. Natürlich kommen bei dieser Reise des Herrschers des kleinen portugiesischen Staates keine politischen Gesichtspunkte in Betracht, wohl aber finanzielle, die auch für uns von recht großem Interesse sind. Ein erstes Gebot der Gastfreundschaft ist es, den Gast nicht mit Dingen zu behelligen, die ihm peinlich sind; und für den König Karl wäre unter Umständen die Berührung des abgrundtiefen portugiesischen Staatsbankerotts eine solche peinliche Sache. Sind auch manche deutsche Ersparnisse hierbei verloren gegangen, der König selbst, der erst seit wenigen Jahren regiert, ist ja doch nicht für dieses Vorkommniß verantwortlich zu machen. Nun ist aber anzunehmen, daß der König selbst diese Sache zur Sprache bringen wird, denn wiederholt ist schon als Ziel seiner Reise das Bestreben hingestellt, mit den ausländischen StaatS- gläubigern Portugals zu einer befriedigenden Einigung zu kommen, da das Land, welches heute nirgendwo Kredit besitzt, durch seinen Bankerott erst recht in die Klemme gerathen ist. Es wäre zu wünschen, daß wirklich ein Einvernehmen in absehbarer Zeit herbeigeführt und jetzt der Grund dazu gelegt würde; manchem deutschen Staatsbürger, der einen Theil seines Geldes in fremden Werthen angelegt hat, würde ein Stein vom Herzen fallen.
— Im Jahre 1894 haben in Berlin 708 Selbstmorde stattgefunden. Unter den Selbstmördern war das männliche Geschlecht mit 412 Personen vertreten. Der jüngste der Unglücklichen war 11, der älteste 791 Jahre alt.
Königsberg i. Pr., 3. Nov. In der letzten Nacht wurde ein Posten, der an der Pionier-Kaserne vor dem Sackhetmer Thore Wache stand, von mehreren Personen, die gestern zur Controllversammlung erschienen waren, insultirt. Als nach dem Posten mit Steinen geworfen wurde, gab er Feuer, wobei ein Tumnltuant durch einen Schuß in die Brust getödtet wurde; ein zweiter erhielt einen Streifschuß quer über die Brust und wurde schwer verletzt nach dem hiesigen Elisabcthen-Kranken- Hause übergeführt.
Naumburg, 28. Oktober. Die Frage, ob die Aufstellung von Würfelautomaten strafbar sei, ist heute von der Strafkammer bejahend entschieden worden. Der Gastwirth Munkelt wurde wegen jener Verfehlung zu 5 Mark, im Nichtzahlungsfalle 1 Tag Haft bestraft.
In der Irrenanstalt zuAndernach scheint doch nicht Alles zu „klappen", denn eine Meldung aus Köln besagt: Die Provinzial-Verwaltung hat nunmehr die wegen des Falles Weber aus dcrAndernacher Provinzial- irrenanstalt gegen Dr. Oberdörffer-Andernach eingeleitete strafrechtliche Verfolgung fallen lassen und auf Grund des Ergebnisses neuer Untersuchungen das Disziplinar- Verfahren gegen den Rendanten Weck der Anstalt eingeleitet. Dr. Oberdörffer hat bekanntlich behauptet, Weber sei nicht irrsinnig und widerrechtlich festgehalten worden.
Ansland.
Rom, 1. Nov. Die Stadt Rom hat eine überaus erregte Nacht hinter sich. Gegen ’/eö Uhr weckte ein heftiges, lang anhaltendes und von einem unterirdischen Geheul begleitetes Erdbeben die Bevölkerung aus dem Schlafe, Alles stürzte notdürftig bekleidet anf die Straßen und Plätze, dir sich im Nu mit einer unge
Lokales und Provinzielles.
Schlächtern, 5. Nov.
* — Heute, Mittwoch, den 6. d. Mts., steht bei der Stadtkasse Termin an zur Erhebung der Staatssteuern pro 3. Qnartal 1895/96.
* — Ueber die Verwendung von Sparkassenüber- schüssen, soweit sie nicht den Sparern direkt zufallen, hat der schlesische Regierungspräsident v. Bitter eine Verordnung erlassen, der wahrscheinlich durch das StaatS- ministerium allgemeine Verbreitung gegeben werden wird. Die Ueberschüsse sollen danach besonders für die ärmere Bevölkerung verwendet werden und zur Errichtung von Volksbadeanstalten und Volksbibliotheken, Verbesserung der Wohnungsverhältnisse rc. benutzt werden.
* — Für den Flaschenbierhandel von Wichtigkeit ist eine vor kurzem ergangene Gerichtsentscheidung, nach welcher die Benutzung fremder, mit etngepreßten Zeichen versehener Bierflaschen zum Abfüllen von Faßbier nach dem neuen Waarenzeichengesetz strafbar ist. Auch die Einwendung, daß das Publikum sehr oft beim Umtauschen solche mit Zeichen versehene Flaschen zurück- gebe und man daher gezwungen sei, diese Flaschen zu benutzen, kann vor Bestrafung nicht schütztn.
* — Ueber das Verfahren gegen Reisende, die ohne giltige Fahrkarten betroffen werden, sind für die preußischen Staatsbahnen neue Bestimmungen getroffen worden, von denen folgende hervorgehoben seien: 1. Der Reisende, der ohne Fahrkarte oder ohne. giltige Fahrkarte betroffen wird, hat für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke und, wenn die Zugangsstation nicht unzweifelhaft nachgewiesen wird, für die ganze vom Zuge zurückgelegte Strecke das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber 6 Mark zu entrichten, auch wenn der Zug noch steht. 2. Die Strafe wird auch dann erhoben, wenn die bereits ab-
heuren Menschenmenge füllten. In den Gefängnissen ereigneten sich wilde Scenen; so versuchten im Coele die Gefangenen in ihrer Verzweiflung die Thüren der Zellen zn sprengen. Die Situation der Ausseher wurde so kritisch, daß vier Compagnien Militär zu Hilfe gerufen werden mußten. Im Kloster von Sant Egidio stürzte ein Theil des Daches ein; sofort erschien Feuerwehr, um die Gefahr zu beseitigen; allein die Nonnen widersetzten sich dem Eintritte der Pompiers. Darauf erzwängen sich diese den Zugang zu dem Kloster, indem sie das Thor erbrachen. Allenthalben trugen sich merkwürdige Scenen zu, aber zum Glück gab es nur wenige Verletzte; unter diesen befindet sich ein Pater aus dem Kloster von Santa Maria Maggiore, der von den Steinen eines einstürzenden Gewölbes getroffen wurde. Noch um 7 Uhr Früh trug die Stadt einen ungewohnten Charakter; sobald sich aber die Aufregung und die Angst gelegt hatten, strömte die abergläubige Menge nach den Lotterie-Bureans, um auf das Erdbeben hin zu speculiren.
In Japan haben sich jetzt die Gemüther nach der Aufregung wegen der Einnuschnng der drei europäischen Mächte beruhigt. Jetzt hat Japan zwei Dinge vor: seine Armee und Marine zur mächtigsten in seinem Theil der Welt zu machen und zugleich seinen Handel und seine Industrie so zu heben, daß die freiwillig auf- erlegten Lasten sich tragen lassen. Die Erhöhung der Wehrkraft aber geht allem vor. Das muß erreicht werden, koste es, was es wolle. Da ist kein Opfer zu groß, keine Schuldenlast zu drückend, damit Japan in zehn Jahren eine Armee beisammen hat, die jeglicher Kompination gewachsen ist, nnd eine Flotte, die daS stille Weltmeer beherrscht. Darüber gibt es in dem von Parteien zerrissenen Lande kein Gezänke. Die Kritiker werden sich Schweigen auferlegen, wenn die Regierung mit neuen Wehrforderungen an den Landtag tritt. Höchstens wird es Abgeordnete geben, welche da meinen: Alles lange noch nicht genug. Amtliche Zeitungen lassen schon verlauten, daß die Friedensstärke des Heeres auf 250,000 Mann gebracht werden soll. Bisher hatte Japan im Frieden nur 66,000 Soldaten.
New-Uork, 4. Nov. Der Richter in Texarkana (Mexiko) ließ 10 Personen als Ketzer ins Gefängniß schleppen und lebendig verbrennen, wobei er „göttlichen Befehl" vorgab. Die Bevölkerung duldete in religiösem Fanatismus den schrecklichen Vorgang. 20 Personen wurden verhaftet.
gelaufene Rückfahrkarte in gutem Glauben, daß sie noch giltig sei, vorgezeigt wird, oder aber der Reisende über die Zielstation angeblich deshalb hinausgefahren ist, weil er das Rufen des Stationsnamens überhört hat. 3. Wird ein Reisender mit einer nicht abgestempelten Fahr- karte im Zuge betroffen, so wird nur seine Person festgestellt; zur Lösung einer anderen Karte darf der Reisende nicht angehalten, auch an der Weiterreise nicht gehindert werden. Darüber, ob eine beschädigte Fahr- karte noch als giltig anzusehen ist, entscheidet im Zuge der Zugführer, auf der Station der Stationsvorsteher.
* — Der Gesammtvorstand der Jnvalidiläts- und Altersversicherungs-Anstalt Hessen-Nassau hat in seiner letzten Sitzung folgende Beschlüsse gefaßt, welche für weitere Kreise von großem Interesse sind. Es wurde nämlich beschlossen: L Die grundsätzlichen Beschlüsse des Vorstandes vom 21. Januar und 27. März 1895 dahin abzuändern, daß der Zinsfuß der an Kreise, Stadt- und Landgemeinden gegen Schuldschein auszu- leihenden Darlehen einheitlich auf 3 ’/a pCt. unter Pari- Zahlung der Darlehen festgesetzt und weiter der Zinsfuß der zur Beförderung des Baues von Arbeiterwohnungen gegebenen Darlehen auf 3'/« pCt. ermäßigt wird. IL Die Zinsherabsetzung zu I. für die bereits früher ausgeliehenen Kapitalien vom 1. Januar 1896 ab eintreten zu lassen. Hierbei sei übrigens besonders darauf hingewiesen, daß Seitens der Anstalt Capitalien an Privatpersonen nicht ausgeliehen, diese letzteren vielmehr mit etwaigen Gesuchen stets an die LandeS-Creditkasse in Kassel bezw. an die Nassauische LandeSbank in Wiesbaden verwiesen werden.
* — Eine vollkommene Umwandlung des Postdienstes an Sonn- und Feiertagen wird seitens deS Reichs-Postamtes erörtet. Es handelt sich um eine Verlegung deS Schalterstunden im Sinne des GesetzeS der Sonntagsruhe und gegebenen Falls um eine ein- stündige Verlängerung des Schalterdienstes. Der bisherige Schalterdienst, der an Sonn- und Feiertagen im Sommer vier, im Winter drei Stunden betrug, soll nun in vier Stunden für alle Jahreszeiten umgeändert werden. Berliner Informationen besagen, es seien dazu die Stunden Dm. 8—10 und M. 12—2 in Aussicht genommen. Diese Zeitbestimmungen würden jedoch keineswegs durch Gesetz festgelegt werden, vielmehr dürften örtliche Verhältnisse auch andere Dienststunden zulassen, z. B. zu Weihnachten und zu Neujahr in üblicher Weise. Der Telegraphendienst würde durch die Aenderung nicht berührt werden.
* — Das Reichsgericht hat soeben folgende, für den Handelsverkehr sehr wichtige Entscheidung getroffen: Jeder Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer etwaige Fehler am Verkaufsobjekt anzngcben. In dem Falle, daß der Verkäufer das unterläßt, ist er strafbar.
* — Für die bevorstehende Volkszählnng mag ein Fall von Ungebührlichkeit, die sich eine Dame in ^nebenan bei der jüngst stattgefundenen Berufs- und Gewerbczählung gegen einen mit dem Zählamte betrauten Herrn erlaubt hatte, zur Warnung dienen. Als der Zähler von der Dame, einer Schriftstellerin St., den Zahlbogen abholte, fand er ihn ungenügend ansgefüllt Hub bat um Vervollständigung der Antworten auf die Fragen des Zählbogens und um Abgabe der Einzelheiten behufs Einfügung durch ihn selbst. Die Dame kam diesem Wunsche nicht nur nicht nach, sondern überhäufte den Zähler obendrein noch mit Schmähungen nnd Beleidigungen und warf schließlich die WohnungS- thür vor ihm zu, so daß er in der Ausübung seines Amtes, den Zählbogen vollständig auSzufüllen, behindert wurde. Der Ortsvorstand erhob nun für den Zähler in dessen Eigenschaft als Beamter gegen die Dame Anklage wegen Beleidigung im Amte, woraufhin daS Schöffengericht die Beklagte zu einer Geldbuße von 60 Mk. und Traguilg der Kosten verurtheilte, mit der ausdrücklichen Betonung, daß der Zähler die Eigenschaft als Staatsbeamter besitze und solcher zu respck- tiren sei.
* — Aus Leipzig, 1. Nov. wird geschrieben: Ein Abenteuer in der Neujahrsnacht halte für fünf junge Burschen in Schwarzenfcls unangenehme Folgen. Sir waren Lieder singend durch die Straßen gezogen und hatten eine Keilerei begonnen, bei welcher Messer und Knüppel eine Rolle spielten. DaS Landgericht Hanan verurtheilte am 6. Juni die fünf Burschen zu mehr- monatlichen Gefängnißstrafen wegen gefährlicher Körper-