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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 85.

Mittwoch, den 23. Oktober

1895.

floftJhfttmtl auf dieSchlüchterner Zeitung" JltUllHyVU werden noch fortwährend von allen !' . . ~ Postanstalten undLandbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Diejenigen Gemeinde- und Staatssteucrpflichtigen Personen, welche für die Steuerveranlagung pro 1896,97 den Abzug von Schuldenzinsen und Lebensvcrsicheruugs- prämieu b anspruchen, werden hierdurch au ge ordert, innerhalb 14 Tagen die bestehenden Schulden durch Vorlage der Zinsquittungen, die Lebens-Versicherungs- prämien durch Vorlage der Prämienquittungen bei mir gemäß Artikel 24 Absatz 6, 3 der Ausführungs- Anweisung zum Ergänzungssteuergesetz ziffermäßig nachzuweisen.

Der Bürgermeister (Gutsoorstchcr).

St.-J. 2132. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hierdurch ersucht, die vorstehende Aufforderung mehrmals in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen und die angemeldeten Schulden und Schuldenzinsen in dem heute übersandten Schulden- vcrzeichniß aufzunehmen. Die Lebensversicherungs- prämien sind in die StaatSsteuer- und Gemeinde- steuerlisten einzutragen, wobei gleich zu vermerken ist, in welchem Jahre bte Versicherung abgeschlossen worden ist.

Schlüchtern, den 20. Oktober 1895.

Der Vorsitzende der Einkommenstcuer-Veranlagungs- Commission: Roth.

Preußische Central Genossenschafts Kasse.

Das Bestreben, namentlich auch dem Handwerker­stände die Kasse nützlich zu machen und die Genossen- ichaftsbildung. innerhalb desselben zu fördern, hat von Präsidenten der Central-Genossenschafts-Kasse veranlaßt, eine Besprechung mit Vertretern des Handwerkerstandes herbeizu'ühren. Die Vorbereitungen sind im Gange, der Handelsminister ist um seine Mitwirkung gebeten worden und hat dieselbe bereitwilligst zugesagt. Es wird darauf Bedacht genommen werden, daß Männer der verschiedenen Richtungen, welche z Z. sich bemerkbar machen, zu der Besprechung zugezogen werden.

Der Gefchä tsbetrieb der Central-Genosseuscha'ts- Kasse ist schon lebhaft geworden. Eine Anzahl größerer und kleinerer Verbände hat sich zu festen Abkommen bereit erklärt, so daß ihnen Credit in laufender Rechnung eröffnet worden ist. Die Sicherheitsstellung ist hierbei in der Weise gefunden, daß die Verbände sich durch Vertrag verpflichten wollen, ausschließlich nur mit der Central-Kasse ihre Geschäfte zu machen. Dadurch wird die Hastsumme der Genossenschaft unmittelbar für die Sicherheit der von der Central-Kasse gegebenen Darlehen maßgebend. Die Central-Kasse hat zur Er­leichterung und zur Verbilligung des Geschäftsverkehrs sich bereit erklärt, Gelder auf die Anweisung der Ver­bände an die Einzelgenossenschaften direkt zu zahlen und ebenso Einlagen zu Gunsten der laufenden Rechnung des Verbandes von den Einzelgenossenschaften direkt anzunehmen. Auch ist der Giro-Verkehr durch Ver­mittlung der Reichsbank einge ührt.

Die Central-Kasse ist auch erbötig, den Verbänden eine eigene Kassenführung abzunehmen, wodurch ihnen sehr erhebliche VerwaliungSkosten erspart werden. Da der Verband der Central-Kasse gegenüber Schuldner bezw. Gläubiger ist, so muß er allerdings die für diesen Geschäftsbetrieb nöthigen Bücher führen, es fallen aber alle für den Kassenverkehr erforderlichen Bücher, Ein­richtungen und Kontrolen fort. Bei dem Verbände finden nämlich gar keine Einzahlungen oder Auszahlungen statt, sondern diese geschehen unmittelbar von den Einzel- genossenschaften an die Central-Kasse, bezw. werden von dieser für die Verbände geleistet. Durch diese Einrichtung bleibt der Centralkasse die Sicherheit ihrer Forderungen durch die im Verbände vereinigte Haftpflicht gewahrt. Dazu tritt der Anspruch aus dem Einzeldarlehn gegen­über der Einzelgenossenschaft, indem durch Vertrag die Verbände der Central-Kasse alle ihre Rechte an die Einzelgenossenschaft aus solchen Geschäften einräumen. Daß eine in kurzen Zeiträumen sich widerholende Ver- gleichung der Bücher des Verbandes mit denen der Central-Kasse statt finden muß, versteht sich von selbst. Aehnliche Einrichtungen bestehen übrigens bereits zwischen einzelnen Verbänden und Provinzial-Instituten,

wenn auch vielleicht nicht unter so vortheilhaften Be­dingungen, wie sie die Central-Genossenschafts-Kasse bieten kann. In den an die Verbände mitgetheilten Geschäftsbedingungen sind in laufender Rechnung für Darlehen vorläufig 3 pCt. zugesagt, für Einzahlungen 2'/2 pCt., also nur/» pCt. Spannung, was für die Verbände als sehr günstig angesehen werden muß. Auch für den Depositen - Verkehr sind bereits erhebliche Engagements eingegangen.

Deutsches Reich.

Berlin, 19. Okt. Die Ansprache des Kaisers bei der Enthüllungsfeier des Denkmals für Kaiser Friedrich in Wörth lautete wie folgt:

Meine hochverehrten Kriegskameraden Meines Herrn Vaters und mitversammelten Herren! Im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich habe Ich Ihnen Ihrer Majestät und zugleich Meines Hauses Dank dafür auszusprechen, daß Sie es sich nicht haben nehmen lassen, dieses herrliche Denkmal errichten zu wollen und am heutigen Tage zu erscheinen. Tiefbewegten Herzens verweilt hier heule Meine hohe Frau Mutter, daran zu gedenken, daß es ihr am Arme ihres Herrn Gemahls vergönnt gewesen, an dieser Stelle aus feinem eigenen Munde die Kunde von dem ersten von ihm erfochtenen Siege zu vernehmen. Ich spreche Ihrer Majestät daher ganz besonders Dank dafür aus, daß sie die Gnade gehabt hat, sich hier einzufinden, wo nunmehr dieses herrliche Bild Meines Herrn Vaters aufgerichtet worden ist. Was Wir über ihn vernommen haben, konnte nicht schöner und nicht bewegter geschildert werden; was Sie aber fühlen angesichts dieses Standbildes und in Anbetracht der 25jährigen Wiederkehr der großen Zeit der Wiedergeburt Unseres Vaterlandes hier zumal, wo zuerst süddeutsches und norddeutsches Blut in dem Kitte sich vereinigten, das unser deutsches Reich wieder hat bauen helfen, das bewegt tief unser Aller Herz, und Wir jungen Erben, Wir geloben angesichts des hohen Siegers, Unseres verewigten Kaisers, das zu halten, was er Uns erfochten hat, und die Krone zu wahren, die er schmiedete, und dieses Reichsland, gegen wen es auch sei, zu schirmen und deutsch zu erhalten, so wahr Uns Gott helfe und Unser deutsches Schwert. Nun aber wollen wir alle einstimmen in den Ruf: Meine hohe Frau Mutter, durch deren Erscheinen der heutige Tag gekrönt ist, Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich Hurrah, Hurrah, Hurrah!"

Wie die zum Finanzministerium in Beziehung stehendenBerl. Pol. Nachr." mittheilen, ist zur Er­richtung genossenschaftlicher Kornhäuser schon für das nächste Etatsjahr die Bereitstellung der Mittel in Aus­sicht genommen. Ob dies durch den Staatshaushalts- Etat oder, nach dem Vorbilde des Fünf-Millionenfonds zur Förderung des Kleinbahnwesens, durch Anlegung eines größeren, für mehrere Jahre berechneten Kredits zu geschehen haben wird, steht noch zur Erwägung.

* Das Gesetz über die Pensionirung von Militärpersonen vom 2l. Juni 1871 enthält verschiedene Bestimmungen, die von den betheiligten Personen mit Recht als ungerechtfertigte Härten emp unden und deren Beseitigung daher insbesondere vomVerbände der Militär-Kriegs- und Friedensinvaliden Deutschlands" angestrebt wird. Nach diesem Gesetze wird u. A. den als dauernd ganz invalide erklärten Personen des Soldaten- standes die Juvaliden-Pension entzogen, wenn sie auf Grund des ihnen ertheilten Civilversorgungs-Scheines im Reichs- oder Staatsdienste eine Anstellung gefunden haben. Die hierin liegende Ungerechtigkeit wird sofort klar, wenn man bedenkt, daß der Ganzinvalide immer­hin nur ganz leichte und daher auch nur schlecht be­zahlte Stellen wird bekleiden können. Tritt ein solcher Invalide, nachdem er den Rest seiner Kräfte im Reichs­oder Staatsdienste aufgebraucht hat, in den Ruhestand, so wird seine Pension einerseits nach den Dienstjahren (beim Militär und im Clvildienste) und anderseits nach seinem letzten Gehalte, daS in Folge der Invalidität nur gering war, berechnet Von dieser Pension wird ihm aber der Betrag der Jnvalidcn-Pcnsion, die er jetzt wieder bezieht, in Abzug gebracht. Die Jnvalidcn- Pcnsion ist doch nichts Anderes, als eine gesetzlich garantirte Entschädigung für die im Militärdienst hcr- beigeführte Verminderung der Erwerbsthätigkei. Wenn nun ein solcher Invalide, weil er von der geringen Pension nicht leben kann, den Rest seiner Kräfte daran

setzt, im Staatsdienste sich den nöthigen Lebensunterhalt zu erwerben, warum soll er dann die Entschädigung für die im Militärdienste verlorenen Kräfte nicht weiter beziehen, obschon gerade dieser Verlust ihn hindert, in bessere Stellungen zu gelangen? Und wenn der Militärinvalide Beamte in den Ruhestand tritt, weshalb soll ihm die Beamten-Pension um den Betrag der Juvaliden-Pension gekürzt werden, obschon doch die Invalidität seine Leistungsfähigkeit als Beamter und damit auch sein Gehalt und die danach berechnete Be- amten-Pension vermindert hat? Die Inkonsequenz dieser Bestimmungen liegt auf der Hand und wir wollen hoffen, daß die Petitionen der Invaliden um Abänderung derselben von Erfolg sein werden. (F. Ztg.)

Daß ein Beamter der Staatsanwaltschaft gerichtlich mit einer Geldstrafe belegt wird wegen einer Aeußerung, die er in Ausübung seiner amtlichen Thätigkeit, bei Vertretung der Anklage gegen den Angeklagten gethan hat, dür-te in Deutschland noch nicht oft vorgekommen sein. In der vergangenen Woche ist dieses seltene Er« eigniß zweimal eingetreten. In Erfurt wurde am Donnerstag ein Staatsanwalt wegen Beleidigung eines sozialdemokratischen Redakteurs zu 150 Mk. Strafe ver« urtheilt und in Bochum wurde der Erste Staatsanwalt Ructser am Landgericht zu Stendal, früher im Bochum, am Samstag vom Schöffengerichte wegen Beleidigung des Kaufmanns Barlen zu Düsseldorf zu 50 Mk. Geld­strafe verurtheilt.

In der Kreisstadt Uelzen des Reg.-Bez. Lüneburg starb am 14. d. M. der älteste Jurist des deutschen Reiches, der am 28. Juli 1794 in Lüneburg geborene Justizrath Karl Stegmann. In Uelzen war der Ver­storbene seit dem Jahre 1817 ansässig und wohnte seit 1826 in ein und demselben Hause. Noch bis vor 6 Jahren übte St. seinen Beruf als Rechisanwalt auS; er war ein durch und durch rechtlicher Mann und Rechtsbeistand, der sich aber niemals mit dem münd­lichen Gerichtsverfahren aussöhnen konnte. 78 Jahre lang Anwalt! Der Fall steht gewiß einzig da in der Geschichte des Anwaltstandes.

Ausland.

Nom. Der Krieg der Italiener in Abessinien scheint, kaum begonnen, bereits seinem siegreichen Ende nahe zu sein. Diesen beispiellosen Erfolg verdanken die Italiener nicht nur der genialen Kriegsführung des Generals Baratieri, der wie ein Blitz aus heiterem Himmel zwischen die Feinde fuhr und sie zersprengte, sondern auch einem ganz besonderem Glückszufall, in­dem ein wirklicher Blitzstrahl ihnen zu Hilfe kam. Nach einer Meldung aus Schoa soll König Menelik in seinem Zelte von einem Blitzstrahl getroffen sein, der seine Zunge lähmte.

Paris. Der französische Minister-Resident auf Madagaskar hat das Protektorat über Madagaskar erklärt. Die Königin hat eine Proklamation erlassen, in welcher sie alle Unterthanen, die die Hauptstadt be- wohnten, zur Rückkehr nach Antananarivo auffordert. Die französische Regierung in Paris beansprucht keinen Schadenersatz. Der Konflikt ist beseitigt. Der Krieg aus Madagaskar ist als beendet anzusehen. Die Ein- nähme von Antananarivo ist hauptsächlich ein Verdienst der französischen Artillerie. Die Hovas verloren in der Schlacht von Antananarivo mehrere hundert Todte. In der Hauptstadt ist alles ruh g. Die Brigade Metzinger wird demnächst nach Europa zurückkehren. Die Brigade Voyron und die französischen Marine- truppen bleiben als Besatzung auf Madagaskar. Die französischen Kolonialtruppen erfreuen sich eines guten Gesundheitszustandes.

Türkei. Nach einer Meldung auS Konstankinopel befürchtet man den AuSbruch einer gegen den Sultan gerichteten Bewegung. In der Stadt herrscht große Aufregung und eine lebhafte Thätigkeit werde in den Dardanellenforts Dardanos, Namazieh und Medjideh entfaltet, wo neue Batterien errichtet und mit schweren Geschützen armirt werden Die Garnison von Konstan­tinopel wurde um 3000 Mann verstärkt, und weitere 10000 Mann werden in der Provinz zum Abmarsch nach der Hauptstadt bereit gehalten. Wie der Standart meldet, sind 25,000 Mann angeblich nach Kleinasien, möglicherweise aber nach Kreta abgegangen.

China. Eine furchtbare Katastrophe wird dem Reuter'schen Bureau" aus Sanghai vom 17. Oktober