Samstag, den 21. September
MMÜMli!
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Abonnements-Einladung.
Bestellungen auf das 4. Quartal 1895 (Oktober, November, Dezember) der
bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gest. aufgeben zu wollen, und zwar möglichst bis zum 27. d. Mts. Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen müssen an die Post extra bezahlt werden. Die Expedition.
Deutsches Reich.
Berlin, 18. Sept. Großes Aufsehen erregt die aus Kiel kommende Meldung, daß der Contre-Admiral Prinz Heinrich von Preußen Urlaub auf ein volles Jahr bekommen hat. Allerdings war ein Kommando für den Prinzen zur Zeit nicht frei. Auf der andern Seite heißt es, daß für den langen Urlaub ein besonderes Ruhebedürfniß des Prinzen maßgebend gewesen sei, da der Prinz bisher überhaupt noch keine Pause in seiner Thätigkeit hat eintreten lassen. Wie es ferner heißt, wird Prinz Heinrich sich in den nächsten Tagen nach Berlin begeben, um sich auch mit anderen Disziplinen der Staatsverwaltung vertraut zu machen. Vorläufig ist jedoch in unterrichteten Kreisen davon nichts bekannt, daß — wie ein Gerücht wissen wollte — der Prinz eine Weltumseglung plane.
— Der Privatindnstrie werden, wie dem „Hann. Cour." geschrieben wird, jetzt mehr als früher von der Militärverwaltung Arbeiten zugewendet. So sind kürzlich große Lieferungen an Lederzeug, Tornistern, Patronentaschen rc. an größere Werkstätteninhaber und auch kleinere Handwerksmeister in verschiedenen Städten vergeben worden. Sonst wurden diese Arbeiten zum größten Theil in staatlichen Fabriken ausgeführt. Hiervon hat man aber zumeist aus dem Grunde Abstand genommen, weil die Sattler, welche jetzt zu diesem Zweck hätten eingestellt werden müssen, nach Fertigstellung der Arbeiten doch wieder zur Entlassung gekommen wären. In den Militärwerkstätten sollen aber künftighin schroffe Wechsel im Betriebsumfang möglichst vermieden werden.
Die der Stadt Halle a. S. gehörigen Ackerflächen deS ehemaligen Rittergutes Freien;elde sind kürzlich neu verpachtet worden. Es wurden dabei pro Morgen 52,09 Mark (gegen 49,50 Mark in der vorigen Pachtperiode) erzielt. Hier wenigstens scheint sich demnach die Lage der Landwirchschaft gehoben zu haben.
Gcra. Kleinstaatliche Sedanfeier. Im Fürstenthnm Reuß ä. L. ist die Genehmigung zur Abhaltung einer offiziellen Sedanfeier behördlicherseits verweigert worden. Vermuthlich hätten auch die Räumlichkeiten des Fürsten- thums hierzu nicht ausgereicht. Nachträglich erfahren wir, daß man sich auf die Absingung der neuen
Reußischen Nationalhymne beschränkte: „Ich bin Reuße, kennt Ihr meine Farben u. s. w.", die, sprechend der Kleinheit des Staates, einstrophig ist in die erhebenden Worte ausklingt:
ein ent- und
„Sei's trüber Tag, sei's heu'rer Sonnenschein, Ich will ein Reuße ält'rcr Linie sein!"
— Aus Reuß ä. L. dem kleinsten deutschen Bundesstaate mit fast ausschließlich protestantischer Bevölkerung, ist unter Betheiligung verschiedener einflußreicher Personen unter den Staatsbeamten und Geistlichen des Ländchens anläßlich der Feier des 20. September eine Adresse an den Kardinal-Staatssekretär des Papstes gerichtet worden, in der die Unterzeichner die Okkupation Roms für einen völkerrechtswidrigen Akt erklären und versichern, daß die „Deutsche Rechtspartei" solidarisch sei mit den Bestrebungen der „wahren Patrioten Italiens".
Meiningen. Wie mitgetheilt wird, hat die zweite Kompagnie der 32er in Meiningen (Hauptmanu von der Horst) b.t den Schießübungen das beste Resultat erzielt und infolge dessen das von dem Kaiser für die beste Kompagnie der preußischen Infanterie bestimme Abzeichen erhalten. Das Abzeichen wird bereits getragen.
Neustadt a. d. S., 18. Sept. Gelegentlich des ge-
strigen Divisions-Manövers ereignete sich auf dem sog.
eintrat. Bemerkt sei noch, daß von Seiten des Batterie- Chefs „Gewöhnliches Feuer" (also kein Schnellfeuer) kommandirt war.
Fuchsmühl, 12. Sept. Nachträglich berichtet das „Hofer Tagebl.": „Am letzten Freitag Nachmittags vier Uhr lief in unserer nunmehr wieder stillen Gemeinde die Kunde von Haus zu Haus, es brenue in
wurde heute von den Geschworenen des Muttermordes schuldig befunden, jedoch als mit intermittirendem Wahnsinn behaftet erklärt. Der Richter verurtheilte ihn danach zu lebenslänglicher Haft in einer Irrenanstalt.
Tokio, 17. Sept. Der Kaiser von Japan wird im nächsten Jahre eine Reise nach Europa und zwar an der Spitze eines großen Geschwaders unternehmen. Kaiser Mutsuhito beabsichtigt dann die englische, französische, deutsche und österreichische Hauptstadt zu besuchen und je einen Hafen in den betr. Ländern an- zulaufen. Die den Kaiser begleitende Eskadre wird aus den Schlachtschiffen bestehen, die sich in der Schlacht vor der Mündung des Daluflusses und bei Wei-hai-wei besonders ausgezeichnet haben.
der Waldabtheilung Schrammlohe diener habe mit der Ortsschelle Bürger und Einwohner würden mit Werkzeugen bewaffnet zur
und der Ortspolizei- bekannt gemacht, die aufgeforbert, hilfreich Brandstelle zu eilen.
Man sammelte sich vor den Häusern und berathschlagte. Die meisten Bürger waren der Meinung, die Gutsverwaltung möge nach Amberg telegraphiren und die Sechser, welche das Bauernblut vergossen, auch zum Löschen requiriren. Niemand wollte eine Hand zur Rettung erheben und wenn der ganze Wald in Flammen aufginge. Schließlich würde es abermals als Landfriedensbruch ausgenommen, wenn die Bauern mit Werkzeugen im Walde ankümen und ohne Werkzeuge wäre die Rettung sinnlos. Indessen gelang es den Holzhauern der Gutsverwaltung zusammen mit dem Gutsverwalter, dem Bräumeister und dem Müller, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. Der Gutsherr selbst, der sich nicht mehr ins Dorf traut, war um den Ort herum ebenfalls zum Brandplatze geeilt und zürnte mächtig, als er hörte, daß die Einwohner die Kunde von dem Brande so leicht genommen hatten und ihre Hilfe versagten. Die ist die Ernte, die der Saat entsprechen mußte." Schön ist es ja nicht, wenn die Fuchsmühler in einem Nothfall die Hilfe versagten, aber begreifen kann man es schon.
Stuttgart, 17. Sept. Der unheilvollen Ueber- schwcmmung im Bezirk Balingen und dem großen Brandunglück in Leonberg ist wieder eine neue Unglücks- katastrophe in unserem Lande gefolgt: Einsturz und Wassereinbruch im Salzbergwerk Friedrichshall bei Jagst-
selb.
gemeldet, erfolgte die Katastrophe am
Sonntag früh unter heftiger Erderschütterung und gewaltigem Getöse. In mächtigem Strahl strömte das Wasser in die Schachtgänge. In nächster Nähe des Schachtes senkten sich die zahlreiche Risse zeigenden Gelände; auch die Salinenbauten ringsum senkten sich und besamen Riffe. Schon seit Jahren kämpft die Werk- leitung gegen das andrängende Wasser; durch verschiedene Einbauten war es bisher gelungen, den längst befürchteten Wassercinbruch abzuwehren. Wahrscheinlich muß jetzt der Bergwerksbetrieb an dem seitherigen Platze aufgegeben werden; damit wäre ein Werk verloren, dessen Bau in den fünfziger Jahren eine Million Gulden gekostet hat. Die volkswirthschaftliche und finanzielle Bedeutung des Bergwerks läßt sich daraus ermessen, daß jährlich über 1 */* Millionen Ctr. Stein- und Kochsalz aus Friedrichshall zum Versand gelangten, zum großen Theil ins Ausland. Ein großes Glück ist es noch, daß der Wassercinbruch an einem Sonntag geschah, wo die Arbeit ruhte; an einem anderen Tage hätte die Katastrophe zweifellos zahlreiche Menschenleben vernichtet.
Ausland»
Brüssel, 15. Sept. Ein Luftballon des bekannten Lusiseglers Tautet zerriß und stürzte mit vier Passagieren von einer $öt)e von 1600 Meter ab. Der Ballon war um 10 Uhr auf einem öffentlichen Brüsseler Platze aufgestiegen, die Fahrt war ruhig, der Ballon jedoch überladen und wahrscheinlich durch die heiße
Daxberge bei Bastheim ein gräßlicher Unglücksfall. Der Sonne zu erweitert. Die vier Reisenden sind getödtet: Richtkanonier und Unteroff.-Adsp. der 1. Batt. des Luftschiffer Tontet, Kaufmann Delvaux, Kolonialwaaren- 4. Feld-Art.-Regiments, J. Haas ans Nürnberg, stand,' Händler Schahs, sämmtlich aus Brüssel, und der Eng- wie die „Rhön- und Saalpost" meldet, in demselben länder Rockes; sie wurden zerschmettert.
Moment, als „Feuer" kommandirt wurde, unmittelbar
London, 17. Scpt. Robert Combes, ein 13jähriger
vor der Geschützmündung. Die ganze Ladung traf die Junge, der vor einigen Monaten in Plaistow seine Brust des Bedauernswcrthen, so daß der Tod sofort Mutter durch einen Messerstich in's Herz getödtet hatte,
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 20. Sept.
* — Die Neuwahl der Mitglieder zu dem Steuerausschuß der Gewerbesteuer Klasse IV fand am 18. September bei dem Königlichen Landrathsamt hier statt. Es wurden für die Jahre 1896[98 zu Abgeordneten gewählt: Kaufmann Jsaak Oppenheimer und Leonhard Baist von Schlüchtern, Wirth Kohlhepp, Schwarzenfels, Müller Josef Henzler, Sarrod, Gerber Johs. Denhard, Steinau.
* — Obschon die Lederpreise in letzter Zeit schon ganz enorm gestiegen sind, scheint noch eine weitere Preissteigung nahe bevorzustehen. Ein Extrablatt der Fachzeitung „Der Ledermarkt" meldet nämlich folgende ihr von New-Aork gewordene telegraphische Meldung: ,Gerbersyndikat tarnte 250,000 Häute. Stock vollständig observiert. Preise wieder rapid steigend."
* — Das Reichsgericht hat die Frage, wie lange die Treppenaufgänge und Hausfluren Abends beleuchtet werden müssen, dahin beantwortet, daß dies so lange nöthig sei, als ein regelmäßiger Verkehr im Hause statt- findet. Der Hausbesitzer hat die Pflicht, alle dem allgemeinen Verkehr der Häuser dienenden Räume so einzurichten, daß sie ohne Gefahr passirt werden können.
* — Handlungs-Lehrlinge sind, nach einem kürzlich gefällten Urtheile des Kammergerichts „gewerbliche Arbeiter". Der der Entscheidung zu Grunde liegende Thatbestand ist in Kürze folgender: Mehrere Kaufleute zu Schöneck in Westpreußen waren, weil sie ihre Lehrlinge nicht an dem Unterricht der dortigen Fortbildungsschule hatten thcilnehmen lassen, der Uebertretung eines dortigen Ortsstatuts vom 10. Oktober 1891, wonach „alle gewerblichen Arbeiter" die betreffende Fortbildungsschule besuchen sollen, sowie der des §. 150, 4 der Gewerbeordnung angeklagt, aber vom Schöffengericht zu Schöneck freigesprochen worden, weil dieses der Ansicht war, daß Handlungslehrlinge nicht unter den Begriff der gewerblichen Arbeiter zu rangiren seien. Die Strafkammer zu Pr. Stargard war indeß gegentheiliger Ansicht, hob deshalb die Vorentscheidung auf und verurtheilte die Angeklagten zu 1 ’/a Mk. Geldstrafe. Hiergegen legten die Angeklagten Revision bei dem Oberlandesgericht Marienwerther ein, welches sich aber für unzuständig hielt und die Sache an das Kammergericht abgab, welches nunmehr in die Revisionsverhandlung eintrat. Die Oberstaatsanwalt- scha t beantragte Zurückweisung der Revision, und der Senat erkannte nach diesem Anträge, indem er der Ansicht war, daß das betreffende Orlöstatut rechtsgiltig, auch ohne Rechtsirrthum angewandt sei, und dann des Weiteren ausiührte, daß auch gar nicht abzusehen sei, warum die Handlungslehrlinge nicht zu den gewerblichen Arbeitern zu rechnen sein sollten, da sie ja auch int HandelS g e werbe beschäftigt seien.
— Für die Inhaber von Privatmittagstischen hat dar Kammergericht eine sehr interessante Entscheidung I gefällt. Der Unternehmer eines Privatmittagstisches chatte seinen Gästen auf deren Ansuchen auch Bier in Flaschen holen lassen, wofür er aber nur den von ihm selbst bezahlten Preis anrechnete. Hierin sah die Behörde den Betrieb eines Schankgeschäfts, und da der Angeklagte hierzu keine Concession hatte, so wurde er in allen Instanzen zu einer Geldstrafe verurtheill. Der Einwand des Angeklagten, daß er keinen Vortheil beim Einkauf des Bieres gehabt habe, sei — so führt kürzlich das Kammergericht aus — hinfällig, weil sein Vortheil darin bestanden habe, die Gäste durch die betr. Bierverabreichung an sein Geschäft zu fesseln.