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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Mittwoch, den 14. August
Deutsches Reich.
Berlin. Wie nunmehr feststeht, trifft der Kaiser in Begleitung des Prinzen Albrecht von Preußen am 6. September Abends in Stettin ein. Zur Kaiserparade am 7. werden die Kriegervereine Pommerns mit 4000 Mitgliedern antreten. Die Parade findet auf dem Kreckower Felde statt. Am Sonntag den 8. ist großer Feldgottesdienst. Am 9. Abends Wasserfahrt aller Fürstlichkeiten und großartige Beleuchtung derOderu'er.
— Der Feier der Grundsteinlegung für das Kaiser Wilhelm-Denkmal in Berlin wird, so berichtet ein Berliner Blatt, auch die Kaiserin mit den ältesten Prinzen beiwohnen. Die Ab ahrt nach Berlin ist, so viel bis jetzt bekannt, auf Freitag, den 16. August, Abends 7 Uhr, festgesetzt, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß Ihre Majestät mit den Prinzen nochmals nach Wilhelmshöhe zum Sommeramenthalt zurückkchrt.
— Die Heerführer von 1870. Von den Generalen aus dem Kriege gegen Frankreich leben heute noch: Die vier Generalfeldmarschälle König Albert und Prinz Georg von Sachsen, Prinz Albrecht von Preußen und Graf Blumenthal, ferner der General der Infanterie Prinz Wilhelm von Baden. Alle übrigen Generale von 1870 sind sämmtlich nicht mehr im aktiven Dienst. Es find ihrer 22 Generale der Infanterie, drei der Cavallerie, 14 Generallieutenants und zwei Generalmajore. Bon diesen wohnen sieben heute in Berlin, sechs in der „Pensionopolis" Wiesbaden, die übrigen in den verschiedensten Theilen des Reiches verstreut.
— Die Berliner „Nat.-Lib. Korr." kommt in einem Artikel, der Nach Erklärungen für die gegenwärtigen Schwankungen der Getreidepreise sucht, nach Aufzählung all der Gründe, welche an sich einen Aufschlag rechtfertigen würden, zu dem Ergebniß, daß erfahrungsgemäß die Spekulation gerade in dem Momente, in welchem der Bauer seine Saat zu Markte dringe, die ausländischen Vorräthe in stärkerem Maße heranziehe, um einen Druck auf das inländische Getreide auSzuüben und so den Bauer zu schädigen. Darüber fühlt sich die Mannheimer Börse Namens des gesammten deutschen Getreidehandels beleidigt und erklärt in einer offiziellen Auslassung: „Die „Nat.-Lib.-Korr." müsse doch wissen, daß jede künstliche Beeinflussung der Getreidepreise ein Schnitt in's eigene Fleisch wäre und daß dieselbe selbst mit den größten Geldopsern nicht durchgeführt werden könne. Hier scheitert glücklicher Weise alle Kunst an der Macht der Verhältnisse. Die Schwankungen der Getreidepreise der letzten Wochen erklärten sich auf natürliche Weise durch eine Unterschätzung der noch vorhandenen alten Bestände und durch eine Ueberschätzung des argentinischen Erntedefizits." — So! nun sind wir also belehrt. Wenn uns jetzt die Mannheimer Getreidebörse noch das Geheimniß enthüllt, von wem die Unterschätzung der vorhandenen alten Bestände und die Ueberschätzung der argentinischen Erntedefizits auSging und wie es dann kommt, daß das Urtheil über die Menge der vorhandenen alten Bestände und über daS argentinische Erntedefizit auf einmal so vollständig fallirte, so wissen wir dann ganz genau, woher die Schwankungen der Getreidepreise der letzten Wochen, das Aufsteigen im Frühjahr und das ebenso rasche Wiederabschlagen bei Herannahen der deutschen Ernte nun eigentlich kommen.
Leipzig, 10. August. Seit heute streiken sämmtliche Steinsetzer, weil die Meister ihre Forderungen (50 Pfg. Lohn pro., Stunde, 9stündige Arbeitszeit und 75 Pfg. für jede Überstunde) nicht bewilligt haben.
Elberfeld, 10. August. „Der Zustand meiner Frau ist unverändert." So lautete, dem „Wuppcrth. Volksbl." zufolge, der Inhalt eines Plakates, welches in dem Schaufenster eines hiesigen Geschäftes prangte. Etwas neugierig geworden, erkundigte ich mich, was dieses Schild zu bedeuten hätte, und erhielt folgende Aufklärung. Der Besitzer des Geschäftes hatte viel im Laden zu thun und obendrein eine kranke Frau zu pflegen. Da kamen tagtäglich noch ein Dutzend Nachbarinnen, Freundinnen und Bekannten, welche den vielgeplagten Mann mit eingehenden Fragen nach dem Befinden seiner Frau aufhielten. Um sich dieser Herrschaften zu erwehren, gab der Mann einfach des Morgens ein Bulletin heraus und hing dasselbe ins Schaufenster. Die mitfühlenden Frauen, welche am ersten Tage noch in den Laden kamen, wurden auf das Plakat verwiesen.
Ob sie sich an diese neue Einrichtung gut gewöhnt haben, habe ich leider nicht erfahren können.
In Uelzen (Prov. Hannover) ist am 28. Juli der Rechtsanwalt Justizrat Karl Siegmann in sein 102. Lebensjahr eingetreten. Der hochbetagte Herr ist seit 1826 in Uelzen ansässig und wohnt auch seit dieser Zeit, also jetzt 69 Jahre hindurch, in demselben Hause zu Miethe.
Saarbrücken, 6. August. Auf dem Schlachtfelde von Spicheren liegt ein Granitblock mit der Aufschrist: „Dem heldenmüthigen Mädchen Katharina Weißgerber, genannt Schulze Kathrin, Inhaberin des Eisernen Kreuzes 2. Klasse." Der Stein bewahrt das Andenken an eine hcldenmüihige Jungfrau, die bei Beginn der Schlacht mit einem Eimer voll Wasser ans den Kampfplatz eilte, um die verwundeten Krieger zu erquicken. Rechts und links schlugen neben ihr die Kugeln ein, sie aber blieb unversehrt, eine höhere Macht beschützte sie. Als daS Gefäß geleert war, eilte sie zurück, beladen mit einem Verwundeten, den sie zum Verbandsplatz trug. Unermüdlich wiederholte sie ihr Samarilerwerk bis zur sinkenden Nacht, — das Eiserne Kreuz war der Lohn ihrer werklhäligen Liebe. Als sie im Jahre 1888 die Augen zur ewigen Ruhe schloß, da gab ihr das Offizierkorps von Saarbrücken mit der Regimentsmusik das Geleite! Wenn das Andenken an die Heldenthaten unserer tapferen Krieger wieder geweckt wird, dann darf auch die Erinnerung an Katharina Weißgerber, das Heldenmädchen von Saarbrücken, nicht fehlen.
Bamberg, 8. Aug. Ein Bauer in Königsfeld, der bereits mit elf lebenden Kindern gesegnet ist, wurde von seiner Ehefrau wirder mit Drillingen, zwei Knaben und einem Mädchen, beschenkt.
Ausland.
Die europäischen Missionsgesellschaften in China können sich auf neue Schreckensnachrichten gefaßt machen. Der Londoner Missionar Dr. Griffilh John, der in Hankow stationirt ist, und die amerikanischen Missionare in Shashi, am Aangtseflusse, haben die Flucht ergreifen müssen. Auch die Stationen der chinesischen Binnenland-Mission sind stark bedroht. Allerorten stehen in China die Ausländer, besonders aber die christlichen Glaubensboten, in Gefahr. Ohne Zweifel hetzen die Mandarinen den dummen Pöbel auf. Leider steht zu befürchten, daß auch die geringen Fortschritte, welche die Ausbreitung des Christenthums in China gemacht hat, wieder verloren gehen.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 13. Aug.
* — Zu dem X Volksturnfest sind schon zahlreiche Anmeldungen aus folgenden Orten eingelaufen: Groß- Auheim, Bürzel, Eckenheim, Frankfurt, Griesheim, Heusenstamm, Hainstadt, Heiler, Offenbach, Orb, Rückingen, Sprendlingen, Somborn, Urberach, Wels- kirchen und Würzburg. Wir werden die genaue Anmeldezahl der Turner in der nächsten Zeitung bringen. Samstag Abend um halb 9 Uhr giebt die Hersfelder Capclle Concert in der Turnhalle. Die Volksbelustigungen am Nachmittag des Festes, als: Weck- und Heidelbeerkuchen-Essen, Würstchenschnappen, Sackhüpfen, Kletterbaum rc. versprechen viel Heiterkeit zu erregen, überhaupt verspricht das Fest bei günstiger Witterung ein sehr schönes zu werden.
* — Auf das Gesuch des Vorstandes des Verbandes deutscher Kriegsveteranen um Ablassung eines Sonder- zuges zur Fahrt nach den Schlachtfeldern von Leipzig ab hat die Königl. Eisenbahn-Direktion in Erfurt folgenden Bescheid gegeben: „Mit Bezug auf das Ihnen zugegangene Schreiben der Königl. Eisenbahn- Direktion zu Halle vom 17. Juli d. J. Nr. III 2416 theilen wir ergebenst mit, daß am Donnerstag, den 15. August d. Js. der gewünschte Sonderzug zur Beförderung der Veteranen von Leipzig, Thüringer Bahnhof, bis Saarbrücken über Erfurt, Bebra, Elm, Sachsenhausen, Biugerbrück nach folgendem Fahrplan durch- geführt wird: Abfahrt Leipzig, Thüringer Bahnhof 7 Uhr 10 Min. Vorm., Abfahrt Fulda 2 Uhr 3 Min. Nachm., Ankunft Saarbrücken 11 Uhr 35 Min. Abends." Der Verband bittet alle Kameraden aus den Orten, welche dieser Zug berührt, und den nächsten Städten, welche sich an der Fahrt nach den Schlachtfeldern be- theiligen wollen, sich zu den angegebenen Zeiten auf
den ihnen zunächst gelegenen Bahnhöfen einzufinden und gemeinsam die Fahrt nach Saarbrücken zu machen.
* — Vor einiger Zeit machten wir unsere Leser auf die ganz abnorme Steigerung der Lederpreise und die damit in Zusammenhang stehende Preiserhöhung der Schuhwaaren und Lederfabrikate aufmerksam. Da nun vielfach angenommen wird, daß diese ganz außergewöhnliche Steigerung auf derselben Basis ruhe, als jüngst die Petrolcumhausse, so dürfte es interessant sein, das Urtheil von Fachleuten darüber zu hören. Diese erklären, daß verschiedene Faktoren zusammentreffen: der unerwartet von Seiten der Amerikaner eingetretene Ankauf sämmtlicher nur zu erlangender Rohmaterialien in Deutschland und der ganzen Welt zur Deckung ihres Bedarfs für die von denselben übernommene Lieferung des Schuhwerkes für die japanische und die chinesische Armee; dann die Seuche, welche vor einem Jahre unter dem Viehstande in Argentinien ausgebrochen war, und die gute Fultcrcrntc in Europa in Ifd. Jahre, in Folge dessen eine Einschränkung der Schlachtungen. Nach aller Voraussicht währt die jetzige Conjunctur fünf Jahre und darüber.
* — Rauchen im Walde. Das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz bedroht Denjenigen mit Strafe, der mit „unverwahncm Feuerzeug oder Licht" den Wald betritt oder sich ihm in gefahrdrohender Weise nähert. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts sind Cigarren, Cigaretten und offene Pfeifen im Sinne jenes Gesetzes als unverwahrtes Feuer anzusehen und muß demnach das Rauchen derselben im Walde stets unter Strafe gestellt werden.
* — Auf Grund einiger in letzter Zeit vor- gekommener Unzuträglichkeiten wird darauf hingewiesen, daß die Wartesäle der Eisenbahnstationen keineswegs Restaurationen in sonst üblichem Sinne find, sondern daß dem nlchtreisenden Publikum der Zutritt zu denselben nur bedingungsweise gestattet ist. Die Bahnhofsrestaurationen dienen in erster Linie dem reifenden Publikum zur Erholung und den übrigen Gästen nur unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß das reisende Publikum in keiner Weise durch dieselben belästigt wird.
* — Die Verpflegungsportion, welche der mit Verpflegung Einquartierte zu beanspruchen hat und welche ihm in gehöriger Zubereitung und in guter Qualität gewährt werden muß, besteht in a) 1000 g Brod; b) 250 g Fleisch (Gewicht des rohen Fleisches) oder 150 g Speck; c) 125 g Reis oder Graupe bezw. Grütze, oder 250 g Hülsenfrüchten oder 1500 g Kartoffeln ; d 25 g Salz; e) 15 g Kaffee (Gewicht in gebrannten Bohnen). Außer der Kaffeeportion hat der Eiuquartiene Getränke nicht zu beanspruchen. Die Brodportion vertheilt sich gleichmäßig auf die Morgen-, Mittags- und Abendkost. Als Morgenkost ist Kaffee oder eine Suppe, als Mittagskost Fleisch und Gemüse, als Abendkost Gemüse zu verabreichen. Erfolgt das Eintreffen im Quartier erst zur Abendzeit, so ist, sofern nicht laut der Marschroute nur Abendkost zu verabreichen ist, die volle Tageskost — mit Ausschluß der Frühstücksportion — in einer Mahlzeit zu gewähren. Eine Verabreichung von Brod seitens der Quartiergeber findet nicht statt, wenn und insoweit die Truppen Brod oder Brodgeld empfangen haben. Offiziere und Militärärzte im OffizierSrange und obere Militärbeamte sind berechtigt, die Verpflegung auf dem Marsche und in Kantonnirungen — in letzteren bei Einquartierung in Städten jedoch nur die Morgenkost — in Anspruch zu nehmen; eine Verpflichtung derselben, von den Quartiergebern die Verpflegung zu entnehmen, besteht nicht. Im Quartier ist zu gewähren: 1) für die Charge der Generale 3 Zimmer und 1 Gesindcstube; 2) für die Charge der Stabsoffiziere 2 Zimmer und 1 Gesindestube; 2) für die Charge der Hauptleute, Rittmeister, Lieutenants 1 Zimmer und 1 Burschen- resp. Dienergelaß; 4) für Feldwebel 1 Stube von ungefähr 225 Quadratfuß; 5) für Portepeefähnriche I Stube von 150 bis 180 Ouadratfuß; 6) für Unteroffiziere, Unterroßärzte 1 Stube von mindestens 180 Quadratfuß; 7) für alle übrigen Chargen: Schlaffammern. Die Belegung der Kammern erfolgt, soweit es der vorhandene Raum gestattet, dergestalt, daß zwischen jeder Lagerstätte mindestens ein leerer Raum von drei Fuß und außerdem in der Kammer ein vorschriftsmäßiger, gemeinschaftlich zu benutzender Raum zum Ankleiden