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SchlWernerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

1581 - " Samstag, den 20. Juli 1895.

N-stol1l,1ia§11 °"f b,e ..Schlüchterner Zeitung" ^vplCU Ullyl U werden noch fortwährend von allen

-..... Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Vor 23 Jahren.

Die Grenzwacht bei Saarbrücken 1870.

Noch ehe der Aufmarsch der deutschen Armee vollendet war, begannen sich die Franzosen an der Saar zu regen. In Saarbrücken standen das 2. Bataillon des Hohen- zollern'schen Füsilier-Regiments Nr. 40 und die Schwadronen des rheinischen Ulanen-Regiments Nr. 7 unter dem Befehl des Majors v. Pestel von letzterem Regiment, eines Offiziers, der unermüdliche Wachsamkeit mit seltenem Uuternehmungsgeistc verband. Immer neue Listen ersann er, um die Franzosen über die Stärke seines Hausleins zu täuschen.

Um den Feind glauben zu machen, daß hier wer weiß wie viel Kavallerie Regimenter ständen, ließ Pestel seine Ulanen leinene Röcke anziehen, deren Kragen und Aufschläge mit farbigem Papier beklebt waren, auf ihren Häuptern aber thronten kühn die Helme der Saarbrücker Feuerwehr; so gingen sie für Kürassiere. Dann wieder thaten die Ulanen die Röcke der 40er an, setzten auch deren Helme auf und wurden in diesem Aufzuge von den Franzosen gewiß für Dragoner angesehen.

Es blieb zunächst bei kleinen Plänkeleien; endlich am 2. August, bis wohin noch die beiden anderen Bataillone der 40er, sowie eine Schwadron Ulanen und eine leichte Batterie in Saarbrücken eingetroffen waren, schienen die Franzosen etwas Ernstliches unternehmen zu wollen. In der That rückte das Korps Frossard gegen die Saar vor, während Abtheilungen zweier anderer Korps sich ebenfalls gegen die preußif-v Grenze hin in Bewegung setzten. Man hatte preußischerseits nicht die Absicht, Saarbrücken gegen stärkere feindliche Kräfte zu halten, weil es den Höhen von Spichcrn gegenüber schutzlos dalag; aber die Kompagnien der 40er ließen es sich nicht nehmen, noch ein recht lebhaftes Gefecht mit dem Gegner zu führen, ehe sie sich, wie es belohlen war, in die Aufnahme- stellung jenseits der Saar zurückzogen. Da begann denn nun der wirkliche Ernst des Krieges, und auch bei den 40ern, meist Kölnern,Kölschen Jungens", gab es Todle.

Dort drüben bei den Franzosen war auch Kaiser Napoleon mit seinem Sohne. Er ließ eine Milrailleuse schußfertig machen, um seinem Sohne die Ehre des ersten Versuches mit der neuen Kugelspritze zukommen zu lassen, und der Prinz schoß sie denn auch richtig ab. Als das widrige Gerassel des neuen Geschützes zum ersten Male die deutschen Ohren traf, ließ Hauptmann v. Blomberg seine Kompagnie der 40c r eine völlig freie Aufstellung nehmen, die Mannschaften die Helme schwenken und ein dreimaliges Hoch auf König Wilhelm ausbringen.

General Frossard, der am 3. August Saal drücken betrat, wollte kaum glauben, daß so schwache preußische Kräfte dort gestanden hätten. So hatte die kleine L>char unter ihrem kühnen, unternehmenden Führer, der sofort zum Oberstlieutenant befördert wurde, fast vierzehn Tage lang fast unmittelbar der feindlichen Armee gegen­über gestanden, und das Gefecht am 2. August war ein würdiger Abschluß ihrer standhaften Ausdauer. Drei feindliche Korps waren, wie wir gesehen, gegen sie in Bewegung gesetzt; aber Die Franzosen drangen nicht über die Saar hinaus vor, sie mochten sich wohl über­zeugt haben, daß sie mit gewaltiger Wucht zu einem Lu tyiebe ausgeholt und durch denselben irgend einen Aufschluß über die Verhältnisse ihrer Gegner nicht erreicht hatten.

In ganz Deutschland aber sprach man begeistert von den Thaten Pestels und seiner Schaar, und so wollen denn auch wir in diesen Tagen 25jähriger Erinnerung der Braven, die zuerst sich mit dem Feinde maßen und sich so ausgezeichnet hielten, besonders gcd.nkcn. Un­vergessen aber bleibe auch das standhafte, über alles Lob erhabene Verhalten der Saarbrücker Bürger und ihres braven Bürgermeisters Schmidborn in jenen Tagen.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser hielt sich auch am Dienstag in Wisby am. Am Abend wohnte er einem Fest in den Ruinen bei. Der Kaiser wird im Herbst nach Rom

gehen. Er hat dem König Kunibert seine Ankunft be-1 reits offiziell angekündigt. Das Blatt mißt der dies­jährigen Begegnung eine erhöhte Bedeutung bei wegen der Unterhandlungen bezüglich der Erneuerung des Dreibundes.

Vorn ehemaligen Chefredakteur derKreuz- Zeitung" Herrn Freiherrn v. Hammerstein wird noch tagtäglich vielerlei erzählt. Der gegenwärtige Aufent­haltsort des Freiherrn und seiner aus Gattin und drei Töchtern bestehenden Familie ist unbekannt, jedenfalls aber im Auslande zu suchen. In der Berliner Wohnung des Freiherrn waltet ein Gerichtsvollzieher seines Amtes.

Etwa achthundert Deutsch-Amerikaner werden mit ihren Familien Ende August in Hamburg eim treffen und von dort direkt nach Berlin reisen. Es sind dies sämmtlich Krieger aus dem Feldzug 1870 71, welche aus Anlaß der 25. Wiederkehr des Sedantages in Berlin verweilen werden.

Görlitz, 15. Juli. Ein seltener Freundschaftsdienst! Der Kahnfahrer Böhme hierselbst hat eine Haut-Trans- plantation zu Gunsten eines Freundes an sich vornehmen lassen. Anfang Februar dieses Jahres verunglückte nämlich in einer chemischen Fabrik hierselbst der Portier Richard Altmann, indem er sehr gefährliche Brand­wunden erhielt. Zur Heilung derselben wurde er in eine Klinik gebracht. Trotzdem 21 Wochen bereits ver­gangen, ist von einem Heilungsprozeß noch nichts zu verspüren gewesen; deshalb entschloß sich der behandelnde Arzt zu einer Haut-Transplantation. Dieser unterzog sich gestern Böhme, indem er sich aus beiden Ober­schenkeln die Haut zur Uebertragung aus Den Körper seines Freundes ablöseu ließ.

Renhaldensleben, 12. Juli. Das hier kürzlich verstorbene Fräulein v. Bibersteiu hat aus ihrem.Nach­lasse dem 12. Husarenregiment 15,000 Mark und dem 13. Dragonerregiment 12,000 Mark vermacht. Es sollen von den Zinsen dieser Vermächtnisse unter­stützungsbedürftige Regimentsangehörige, vom Feldwebel abwärts, bedacht werden. Es sind dies die Regimenter, in denen ein Biuder der Erblasserin, der beim Todes­ritt von Mars-la-Tour den Heldentod gestorben ist, als Offizier gedient hat. Einem früheren Unteroffizier dcs 12. Husarenregiments, der damals den Lieutenant v. Biberstein aus dem Schlachtgewühl herausgetragen und für dessen Bcgräbuiß Sorge getragen hat, sind 5000 Mark ausgeworsen worden. Der Betreffende ist jetzt Polizeibeamter in Halle.

Augsburg, 15. Juli. In einem hiesigen Bierkeller gcriethen fünf junge Burschen mit einem Obermüller aus Jmmendorf, Namens Fromm, wegen des Betrags von 30 P ennigen in Streit. Als Fromm das Lokal veilassen hatte, folgten ihm seine Gegner und drangen auf ihn ein. Der Bedrohte zog einen Stockdegen und stach damit auf seine Widersacher ein; einer der Letzteren blieb sofort todt. Ein zweiter starb in voriger Nacht, ein dritter von den Burschen ist heute gestorben. Der Thäter stellte sich selbst der Polizei.

Aus Bayern. Die Zahl der Si auereien in Bayern ist, wie nunmehr festgestellt worden ist, im Jahre 1894 um 395 zurückgegangen; mit ganz vereinzelten Aus­nahmen kommt Die Abnahme aus die kleinen Brauereien. Dies ist um so bemerkeuswerther, als der Malzverbrauch fast um 200 000 Hektoliter gestiegen ist. Die Bieraus­fuhr aus Bayern scheint ihrem Höhepunkt nahe zu sein; denn 189 4 betrug die Steigerung nur 29 321 Hektoliter.

Ausland.

Bulgarien. Gegen den früheren bulgarischen Ministerpräsidenten Stambulow ist ein ruchloses Attentat verübt worden. Als Stambulow sich Montag Abend 8 Uhr in Begleitung Petkows auf dem Heimwege vom Unionklub befand, wurde er von vier Personen an gegriffen und durch Revolverschüsse und Messerstiche am Kopf und an den Armen schwer verwundet, infolge dessen er am Donnerstag starb. Am Thatort wurden ein türkischer Handjar, ein starkes Messer und 2 Revolver gefunden. Bisher fehlt jede Spur von den Mördern. Es scheint sich um einen politischen Mordanschlag zu handeln. Mehrere Verhaftungen wurden bereits vorgenommen. Am Kopfe erlitt Stambulow drei Stiche mit einem Dolchmesser; eine Kugel steckt im Kopfe, auch wurde ein Schädelbruch festgestellt. Beide Hände wurden amputiert, das rechte Augenlid ist durch­geschlagen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 19. Juli.

* Die in den letzten Wochen sich geradezu häufenden Brandschäden besonders in Flecken, die wie in Eßlarn und in Brotterode gleichbedeutend mit der Vernichtung des Ortes gewesen sind, lassen uns die eindringlichste Mahnung wiederholen, sich doch unter allen Umständen gegen Feuersgefahr zu versichern. Gerade unsere Landleute, die in weil höherem Maße der Feuersgefahr ausgesetzt sind, sollten nie zu den Unversicherten gehören und die durchaus nicht hohe Prämie scheuen.

* Der Beginn der Jagdzeit steht vor der Thür; da dürften die Bestimmungen des neuen Jagdscheingesetz s auf besonderes Jntcrresse rechnen. Die Hauptbe- stimmungen desselben sind folgende: § l. Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagd­schein bei sich führen. Zuständig für die Erteilung des­selben ist der Landrath (Obcramtmann), in Stadtbezirken die Polizeibehörde. § 2. Des Jagdscheins bedarf es nicht: 1) zum Ausnehmen von Kiebitz- und Möveneiern, 2) zu Treiber- und ähnlichen Hilfsdiensten bei der Jagd, 3) zur Ausübung der Jagd im Auftrage oder auf Er­mächtigung der Aufsichts- oder Jagdpolizeibehörde in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. § 3. Der Jagdschein gilt für den ganzen Umfang der Monarchie. Er wird in der Regel auf ein Jahr ausgestellt (JahreSjagchchcin). Personen, welche die Jagd nur vorübergehend ausüben wollen, kann jedoch ein auf 3 auf einander folgende Tage gültiger Jagdschein (Tagesjagdschcin) ausgestellt werden. § 4. Für den Jahresjagdschein ist eine Abgabe von 15 Mark, für den Tagesjagdschein eine solche von 3 Mark zu entrichten. Ausländer haben 40 resp. 6 Mark m zahlen. Gegen Entrichtung von einer Mark kann eine Doppelausfertigung des Jagdscheines gewährt werden. Die Jagdscheinabgabe stießt znr Kreiskommunal- kasse, in den Stadtkreisen zur Gemeindekasse. § 5. Bon der Entrichtung der Jagdscheinabgabe sind befreit die beeidigten sowie diejenigen Personen, welche in dem Staatsforstdienst ihre Ausbildung finden. Dieser unent­geltliche Jagdschein genügt jedoch nicht, um die Jagd auf eigenem oder gepachteten Grund und Boden auszu- üben, auf welchem von dem Inhaber außerhalb seines Dienstbezirkes die Jagd gepachtet worden ist.

* Die Neuausfertigung von Jagdscheinen soll nach einer Ministerialver ügung an die Aufsichtsbehörden nur Dann erfolgen, wenn die GilligkeitSdauer des alten Scheines bereits abgetan en oder Der Antragsteller zur Zeit überhaupt nicht im Besitze eines gütigen Jagdscheins ist, nicht aber vor Ablauf des noch für längere Dauer geltenden Jagdscheines. Die Veranlassung hierzu hat das in Aussicht stehende Jagdjcheingcsctz gegeben, das eine Erhöhung der für den Jagdschein zu zahlenden Ab­gabe versieht.

Angesichts der Unmenge von Loosen auswärtiger, in Preußen verbotener Lotterien, mit denen in neuerer Zeit die Looschändler das Publikum förmlich über­schütten, dür te es angebracht sein, daraus hinzuweisen, daß alle Diejenigen, welche mit dem Spiel in solchen Lotterien nichts im Sinne haben, namentlich aber sich nicht-den fremden Looschäudlern in Die bekanntlich o't sehr unsauberen Hände liefern wollen, sich der Loos- einsendungen derselben aufs Leichteste erwehren können. Sie brauchen nämlich die beircffciiDen Brufe, falls nicht wie es seitens einiger Händler geschieht, zur etwaigen Rücksendung des Looses ein bereits mit der Freimarke versehenes Couvert beige-ügt ist, trotzdem sie geöffnet worden sind, unter Verweigerung der Annahme nur der Post zurückzugeben. Denn während sonst lediglich solche Briefe von der Post alsunbestellbar" behandelt werden, deren Annahme sogleich bei Empfang, mindestens aber ohne Verletzung des Verschlusses derselben mr weigert wird, bestimmt für jenen einen in Betracht kommenden Ausnahme all die Dienstanweisung ]ür die Postbeamten ausdrücklich, daß solche Sendungen, welche Loose oder Auerbietungen zu einem Glücksspiele ent­halten, an denen sich der Emp änger nach den Gesetzen nicht betheiligen Darf", von der Post für unbestellbar angesehen werden sollen, wenn dieselben alsbald nach geschehener O ffunng an die Post wieder zurückgeliefert werden. Die Sendung wird dann von der Post selbst verschlossen, so daß der Empfänger bei diesem Verfahren die unverlangte und oft unbequeme Sendung des Loose- Händlers aus die einfachste Weise wieder los wird.