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SchlüchternerMtmg

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

tM 56. Samstag, den 13. Juli 1895.

^Ü^ft^ilIttlauf dieSchlüchtel»er Zeitung werden noch fortwährend von allen !""'.............="' Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

n Das neue Gerichtskostengesetz. (Schluß.)

Der Herr Abgeordnete brächte denselben Antrag wiederholt ein. In der Plenarberathung begründete er denselben nach dem stenographischen Bericht wie folgt:

Abgeordneter Zimmermann: Meine Herren, nach §. 63 Abs. 2. letzter Satz des Entwurfs, sollen Grund­stücke, welche Eheleuten gehören, bei Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch auf Grund eines gleichzeitig gestellten Antrags als Grundstücke eines Eigenthümers angesehen werden. Demgemäß soll die Gebühr für solche Eintragungen auf Grundstücken der Ehegatten, auch wenn diese Grundstücke nicht auf ein und demselben Grundbuchblatt oder in ein und denselben Artikel ein­getragen sind, nur einmal erhoben werden, im Gegen­satz zu den gemeinsamen Eintragungen auf dem Grund­vermögen mehrerer Personen im Allgemeinen. Hier werden bekanntlich zusätzlich für die ferneren Eintragungen je 6/io der vollen Gebühr in Zukunft zur Hebung gelangen.

Der Entwurf geht, indem er für die Ehegatten die bezeichneten Erleichterungen schaffen will, offenbar von der durchaus zutreffende» Annahme aus, daß die Ver- mögensmassen der Ehegatten eine wirthschaftliche Einheit bilden, und daß es unbillig wäre, wenn diese Einheit bei demselben Rechtsgeschäft mehrmals mit Kosten be­lastet würde. Die hier gegen den seitherigen Rechts­zustand geschaffene Neuerung ist daher mit Dank zu begrüßen und wird von der Bevölkerung als wohlthätig empfunden werden. - ~~'

Meine Herren, eine-wirthschaftliche Einheit in ganz demselben Sinne, wie sie in Ansehung des Bermögens der Ehegatten besteht, liegt aber auch dann vor, wenn nach dem Ableben eines Ehegatten der lleberlebende mit den Kindern des Verstorbenen die Wirthschaflsgemein- schast fortsetzt. Dies wird zumeist da der Fall sein, wo dem überlebenden Ehegatten an dem Nachlaß des Verstorbenen Nutzungs- und Verwattungsrechte zustehcn. Es ist nun nicht einzuseheu, weshalb die Lage des überlebenden Ehegatten sich verschlechtern soll gegenüber dem Zustand während bestehender Ehe. Ein innerer Grund ist nicht vorhanden, dem überlebenden Ehegatten, wenn er z. B. genöthigt sein sollte, im Interesse der Bestreitung der gemeinschaftlichen Haushaltungskosten eine Hypothek auf die ihm und den Kindern gemeinsam gehörigen Grundstücke auszuichmen, für die Eintragung der Hypothek auf den Grundstücken der Kinder eine besondere Gebühr zu entrichten, während er, wenn die Eintragung bei Lebzeiten Ks verstorbenen Ehegatten auf denselben Grundstücken stattgefunden hätte, von dieser Gebühr befreit gewesen oäre. Hier sollte gerade die Gesetzgebung thunlichst Erleichterung schaffen. Es liegt doch auf der Hand, das zumeist die wirthschaftliche Lage des überlebenden Ehesten eine weit schwierigere ist, als sie während bestetender Ehe für ihn war, zumal wenn minderjährige Kinder vorhanden sind und der Ernährer sortgefaller ist.

Ganz besonders drückend macht sich in solchen Fällen schon die doppelte Gebühr bemerklich da, wo, wie es z. B. im vormaligen Kurfürstentum Hessen durchweg der Fall, der Grund'esitz stark parzellirt ist und für die Grundstü^ der Ehegatten besondere Artikel angelegt sind die not# dem Ableben eines Ehegatten zu dessen Antheil dapr auf die Erben desselben umgeschrieben werden ^«r ist über die doppelte Gebührenerhebung schon tw geklagt worden. Mag es nun sein, daß der Grundluchrichter in vielen Fällen nachhelfen kann, in­dem e von vornherein für die Eheleute einen gemein- schafuchen Artikel anlegt, so ist dies doch erfahrungs- mMg in nur seltenen Fällen geschehen und die Zu- läfigkeit einer solchen Maßnahme nach der bestehenden Gesetzgebung gar nicht zweifelsfrei. Schl rßlich ist die Herstellung einer Artikelseinheit garnicht einmal thunlich da, wo die Grundstücke der Eheleute in verschiedenen Gemarkungen liegen, wie dies regelmäßig in solchen Bezirken der Fall ist, wo eine starke ParzelUrung besteht.

Meine Herren,mein Antrag will dem wirthschaftlich Schwächeren zu Hülfe kommen, besonders dem heute hart bedrückten Klein- bauernstand. Nehmen Sie denselben an, Sie thun damit ein gutes Werk.

(Bravo!)

Negierungskommissar Geheimer Obcrjustizrath Vietsch: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Zimmer- mann hat bereits in derselben Wortfassung, wie er gegenwärtig gestellt ist, der Kommission Vorgelegen. Er ist dort zu einer eingehenden Erörterung gezogen worden. Sie finden in dem Kommissionsberichte die Erwägungen mitgetheilt, die für und wider den Antrag geltend ge­macht worden sind. Die Kommission hat sich schließlich dahin geeinigt, den Antrag abzulehnen. Ich kann meinerseits nur bitten, es bei dem Beschlusse der Kom­mission zu belassen. Die Annahme des Antrages würde ein Privilegium für einzelne Landestheile begründen, und zwar für diejenigen Landestheile, in welchen das Institut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht. Andere Landestheile, in welchen an sich das Verhältniß zwischen Eltern und Kinderi» ein gleich nahes und inniges, und nur die äußere Form der Vermögens­verwaltung eine andere ist, würden diesem Anträge gegenüber schlechter gestellt sein. Das ist die Er­wägung, welche die Kommission schließlich dahin geführt hat, dem Anträge die Zustimmung zu versagen. Ich bitte, es hierbei zu belassen.

Abgeordneter Zimmermann: Meine Herren, es ist allerdings richtig, daß mein Antrag in der Kom­mission Annahme nicht gefunden hat. Indessen hat darüber keineswegs, wie das wohl angenommen werden könnte, eine eingehende Debatte stattgefunden. Ich war nicht in der Lage, den Antrag in der ersten Lesung zu -steven, konnte ihn vielmehr erst in der zweiten Lesung einbringen; und man ist meines Erachlens in dieser ziemlich kursorisch über den Antrag hinweggegangen.

Ich muß mich dagegen verwahren, daß mein An­trag ein Privilegium für einzelne Landestheile schaffen wolle, wenigstens ein Privilegium in dem Sinne einer Begünstigung, wie es aufgefaßt werden könnte. Aller­dings findet der Antrag nur Anwendung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft oder fortgesetzter Verwaltungsgemein- schast; indessen ist nicht zu verkennen, daß, wo fort­gesetzte Gütergemeinschaft oder fortgesetzte Verwaltungs- gemeiuschaft besteht, dem überlebenden Ehegatten ganz andere Verpflichtungen obliegen als in den Landestheilen, wo getrennte Verwaltung besteht. Ich verweise zum Beispiel auf das Gebiet des Solmser Landrechts, das in einem großen Theile von Hessen-Nassau gilt. Hier muß der überlebende Ehegatte, dem das sogenannte Beiseßrecht an dem Nachlaß des Verstorbenen zusteht, auö seiner Tasche die gesummten Schulden des ver­storbenen Ehegatten bestreiten. Wenn in solchen Fällen mein Antrag zu Hülfe kommen will, so läßt sich dagegen meines Erachtens eine begründete Einwendung nicht erheben.

Der Antrag fand hierauf mit großer Mehrheit Annahme.

3. Dieselbe Vergünstigung erreichte unser Herr Ab­geordnete mit gleichartigem Anträgen bezüglich der Gebühren für Hypotheken- bezw. Grund­schuldbriefe sowie für beglaubigte Abschriften aus mehreren Artikeln, welche getrennt für Eltern und Kinder angelegt sind.

4. Auch der Bevölkerung des vormaligen FürstbiSthums Fulda, welche bekanntlich nach allgemeiner Gütergemeinschaft leben eS gehören z. B. dahin die Ortschaften Herolz, Weiperz, Sannerz, Marborn und das Amtsgericht Sal- münster hat sich der Herr Abgeordnete Zimmer­mann angenommen: Seither mußte der über­lebende Ehegatte, wenn er das gemeinschaftliche Grundeigenthum auf seinen Namen allein umschreiben ließ, stets dieselbe Gebühr zahlen, als wenn er das Grundeigenthum von einer dritten Person erworben hätte. Diese Härte ist eben­falls durch den Antrag Zimmermann beseitigt worden, so daß nach dem neuen Gerichtskostengesetz in den an­geführten Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu ent­richten ist.

Aus allem ergibt sich, daß das nächstens in Kraft tretende GerichtSkostengesetz von einschneidender Be­

deutung besonders auch für unseren Kreis ist und ferner dürfte mit Genugthuung von unserer bäuerlichen Bevölkerung empfunden werden, daß unsere Vertretung bei der Gesetzgebung im Abgcordnctcnhausc in den Händen eines praktisch erprobten und erfahrenen Mannes liegt, der für die Interessen seines Kreises eintritt und somit das ihm dargebrachte Vertrauen in jeder Hinsicht rechtfertigt.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser wird bei der feierlichen Ent­hüllung des Denkmals für weiland Kaiser Friedrich 111. in Wörth, welche gegen Mitte des Monats Oktober er­folgen wird, anwesend sein.

Zum Besuch der Schlachtfelder haben sich bereits über 20000 Personen, meist Angehörige von Kriegerver- einen, angemeldet, und noch täglich laufen neue An­meldungen ein. Die Mehrzahl sucht die großen Schlacht­felder in der Umgegend von Metz auf. Doch wird es auch den Schlachtfeldern von Weißcnburg, Wörth, Spidern nicht an Besuchern fehlen. Auf sämmtlichen Schlachtfeldern werden an den betreffenden Jahrestagen patriotische Gedenkfeierlichkeiten abgehalten werden. Die Grabhügel und Denkmäler werden gegenwärtig allent­halben neu in Stand gesetzt.

Sogenannte Flugbrändc, hervorgerufen durch den Auswurf von Funken aus den Lokomotiven, kommen gegenwärtig wieder sehr häufig vor. An vielen Stellen der Böschungen der Bahnen ist das Gras ganz wegge- brannt. Hierbei bleibt es aber nicht immer, sondern oft werden auch die an das Bahnterrain grenzenden Kiefernschonungen vom Feuer ergriffen und mithin zer­stört, wenn nicht das Feuer früh genug entdeckt und im Keime erstickt wird. Der Eisenbahnminister hat nun eine größere Summe zur Verfügung gestellt zum Ankauf der an die Bahnkörper grenzenden Haide- oder Moor­strecken bezw. Kieferwaldungen oder zur Gewährung einer entsprechenden Vergütung an die Besitzer für die Urbarmachung des Bodens. Diese haben alsdann eine Fläche in mindestens 50 Meter Entfernung vom Bahn­körper in Weideland umzuwandeln oder mit Laubbäumen, wie Eichen und Buchen, zu bepflanzen, die nicht leicht Feuer fangen.

* Gegenüber der Thatsache, daß ausländische Stahlfedern nicht nur vom Publikum, sondern auch bei den Lieferungsausschreibungen der Behörden im All­gemeinen bevorzugt werden, hat der Minister des Innern den Behörden seines Ressorts empfohlen, auf Versuche mit deutschen Stahlfedern Bedacht zu nehmen und für den Fall zufriedenstellender Ergebnisse auf Verwendung des deutschen Fabrikats hinzuwirken, soweit sie dazu Gelegenheit haben.

Potsdam, 8. Juli. Das 1. Garde-Ulanen-Regiment rückte heute in aller Frühe zu einer Felddienstübung aus Potsdam aus. Bei einem Fußgefechte gelang es 40 Pferden, sich von ihrer Verkoppelung loszureißen. Dieselben jagten davon, und zwar nahmen sie ihre Richtung nach dem Bahnhöfe Charlottenhof. Als sie das Geleise überschritten, kam gerade ein Schnellzug herangebraust, und mehrere Thiere wurden von demselben zermalmt. Die Ucbrigen nahmen ihren Lauf dem Geleise entlang nach Neuendorf. Dort gelang es, die Pferde, welche zum Theil erhebliche Verletzungen erlitten hatten, wieder einzufangen. Unterwegs hätte sich fast noch ein schweres Unglück dadurch ereignen können, daß die wild gewordenen Thiere ein Schlächter« gespann überranten und fast zertrümmerten. Nur durch einen Zufall sind die Insassen ohne Verletzungen davongekommen.

Kiel. Der Verkehr auf dem Kaiser Wilhem Kanal beginnt bereits rege zu werden. Am 3. Juli gingen bei Brunsbüttel 80 Schiffe durch den Kanal, u. A. ein englischer Dampfer, welcher 4700 Mark Kanalabgaben geben mußte. Obgleich die Abgaben im Kanal etwas höher sind als auf der Eider, wird ersterer doch sehr viel von Segelfahrzeugen benutzt. Wenn ihre Besitzer auch außer den sonstigen Abgaben noch die Schleppkahn entrichten müssen, wählen sie doch lieber den Kaiser Wilhelm-Kanal als die Eider, weil wegen des kürzeren Weges und der schnellen Beförderung mit dem staat­lichen Kanal-Schnelldampfer viel Zeit erspart wird.

Würzburg, 9. Juli. Unter Anthcilnahme der ganzen Bevölkerung und in Anwesenheit des Prinzregenten wurde