SchlüchternerMtung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
«A£ 55. Mittwoch, den 10. Juli 1895.
IWdhtttrtMl auf bte »Schlüchterner Zeitung- U H werden noch fortwährend von alle, ------------------- Postanstalten und Landbriefträgerr suwie von der Expedition entgegen genommen.
—n. Das neue Gerichtskostengesetz.
(Fortsetzung )
Zur Begründung führt Antragsteller folgendes aus: „Der Antrag sei eine nothwendige Ergänzung des in erster Lesung angenommenen Antrags auf Begünstigung des Kostenschuldners beim Eigenthumsübergange von Ascendenten auf Descendenten im Falle der Erbfolge oder eines Ueberlaffungsvertra;es. Innere Gründe zur schärferen Heranziehung mit Kosten, wenn der Anerbe das Grundstück nach dem Ableben der Eltern aus der Hand der Geschwister bei der Erbtheilung erhalte, als wenn es bei Lebzeiten der Eltern ihm überleben werde oder im Erbgange auf ihn übergehe, seien nirgends ersichtlich. Im Gegentheil befinde der Gutsübernehmer im ersten Fall sich häufig in einer wirlhschafüich viel schwierigeren Lage, als wenn der Grundbesitz bei Leb zeiten der Eltern auf ihn übergehe. Man komme im Falle der Annahme des Antrages auch hier hauptsächlich den wirthschaftlich Schwächeren zur Hülse. Nun seien auch die Fälle nicht selten, daß nach dem Ableben der Eltern eine Uebertreibung der Grundstücke auf den Namen der Erben sich nothwendig mache, z. B. bei der Aufnahme einer Hypothek, ohne daß materiell eine Aenderung in den Verhältnissen habe herbeigesührt werden sollen. Es müsse daher auch hier bei der Ueber- tragung des Grundeigenthums nach steutgehabter Theilung auf den Namen des Anerben die gleiche Kostenermäßigung eintreten wie in dem Falle, wenn eine Uebertreibung der Erbgrundstücke auf die Erben inzwischen nicht nothwendig geworden fei, und zwar am so mehr, als der Fiskus ja von den Erben die Eintragungsgebühr zu 5/io bereits einmal erhalten habe aus einem Anlaß, der für die Erben einen meist nicht beabsichtigten Erjvlg herbeigesührt habe.
Der Antrag, bei Umschreibung von Grundeigenthum, welches dem überlebenden Ehegatten nach Auflösung der Gütergemeinschaft kraft Gesetzes zuge allenist, Erleichterung zu verschaffen, habe die Rechtsgebiete der allgemeinen Gütergemeinschaft, namentlich den Geltungsbereich der Fuldaischen Gütergemeinschaft, im Auge. Hier werde das von den Eheleuten als Gesammteigenthum besessene Grundvermögen in der Hand des Ueberlebenden Alleineigenthum. Der Ueberlebende könne über dasselbe aber nur verfügen, Hypotheken darauf nur dann errichten oder es einem Anerben grundbuchmäßtg nur dann übertragen, wenn er selbst im Grundbuche als Alleineigenthümer eingetragen sei. Auch hier handle es sich bei der Umschreibung zunächst lediglich nur um die Erfüllung einer Förmvorschrift der Grundbuchordnung, welche man durch die Höhe der Gebühr nicht erschweren dürfe. Die halbe Gebühr des Gebührensatzes A erscheine in einem solchen Falle vollkommen ausreichend.
2. Bei unserer statt ausgeprägten Parzellenwirth- schaft haben die Grundeigenthümer oft mehrere Grundbuchartikel. Der Regierungsentwurf gestattete nun schon, daß bei gleichzeitigen Eintragungen ins Grundbuch, auch wenn sie in mehreren Artikeln stattfand, z. B. die Eintragung einer Hypothek, einer Cessicn, einer Vorrechtseinräumung in die verschiedenen Artikel eines Grundeigenthümers, die Eintragsgebühr nur einmal zu erheben sein sollte. Dabei sollte das Grundeigenthum der Eheleute so angesehen werden, als seien dieselben eine Person. Dagegen sollte der überlebende Ehegatte, welcher die Wirthschaft mit den silbern des Verstorbenen fortsetzt, dieser Wohlthat nicht theilhastig Werben, wenn er genöthigt ist — was wohl die Regel — gemeinsame Eintragungen auf sein und seiner Kinder Grundeigenthum in den verschiedenen Grundbuchartikeln vornehmen zu lassen. Er hätte die Gebühr unter Umständen anstatt einmal mehrercmalc zahlen müssen.
Das Bestreben unseres Herrn Abgeordneten, bic)e Härten und Ungleichheiten zu beseitigen, war zunächst erfolglos. Ein darauf gerichteter Antrag wurde ab- gelehnt. Der KommissionSbericht gibt darüber folgende Auskunft:
Zur Begründung des Antrages führt Antragsteller an: Es komme häufig vor, namentlich da, wo daS Formular 11 des Grundbuchs einge ührt sei, daß
zurückzublicken. Der 18. August (Gravelotte —St. Privat) sah unsere Garden bluten und siegen. Von England ist der Kaiser um diese Zeit schon wieder zurück, und er wird, wie man annehmen darf, den Festen seiner Garden nicht fern bleiben. Die große Hcrbstparadc des gesammten Gardekorps wird in diesem Jahre bekanntlich am 2. September abgehalten werden, während sie früher im August stattfand.
* — Der obersten Postbehörde sind, wie offiziös geschrieben wird, in den letzten Jahren durch die Bezirksbehörden vielfach Klagen darüber zugegaugen, daß es den Unterbeamtcu auf dem Lande nicht immer möglich sei, an ihrem Beschä tigungsorte eine Wohnung zu erlangen. Der Staatssekretär des Reichspostamtes hat die Klagen nach eingehender Untersuchung als begründet unerkannt und angeorbnet, daß überall, wo sich ein Mangel an Wohnungen für Unterbeamte auf dem Lande fühlbar macht, mit dem Bau staatlicher Wohnhäuser oorgegangen werden soll. Es ist möglichst darauf Bedacht zu nehmen, daß zu den ausreichend großen Wohnungen je ein Siück Garten zngcgcben werden kann. Unter keinen Umständen darf die Miethe den Betrag des Wohnungsgcldzuschusses für den betreffenden Ort übersteigern
Kiel. Die Berichte über die Nordostsee-Kanalseier sprachen sich dahingehend aus, daß eine so großartige Kanonade noch nie gehört wurde, wie jene war, als der Kaiser auf seinem Schiffe „Hohenzollern" die Holtenauer Schleuse verließ. Der Kanonendonner soll geradezu ohrenbetäubend gewesen sein, denn nicht weniger als 4402 Kanonenschüsse wurden in wenigen Minuten abgereuert. An der Kanalseröffnungsfeier betheiligten sich bekanntlich 76 fremde und 58 deutsche Kriegsschiffe Jedes dieser Schiffe feuerte beim Salutschießen 33 Mal mfb da die Kosten für einen solchen Schuß sich nach dem Gutachten von Sachverständigen auf 250 Mk. belaufen, so ergibt das folgende Ziffer: 76 -f 58 mal 33 mal 250 — 1,105,500 Mk. Diese Summe war in wenigen Minuten verpulvert und zählt zu jenen Ausgaben, die nirgends angeführt sind.
Königsberg. Das herrliche Wetter lockte an einem Tage der verflossenen Woche ein junges Ehepaar aus Königsberg nach dem Galtgraben. Von der anstrengenden Fußparthie ermüdet, legte die junge Frau sich im weichen Moose des Waldes nieder und war bald ein« geschlafen. Der Ehemann benutzte die Gelegenheit, um für seine Gattin einen Waldblumenstrauß zu sammeln; da plötzlich vernahm er laute Hilscru'e — die junge Frau war im Schlafe von zwei Kreuzottern überrascht worden. Die Schlangen hatten sich um ihre Füße gewunden. In dies m Moment kam ein alter Schäfer mit einem Hunde hinzugeeilt, und ohne den Zuruf seines Herrn abzuwarten, nahm das Thier den Kampf mit den Schlangen auf. Nach kurzer Zeit lagen beide Schlangen todt am Boden. Die nunmehr vorgenommene Untersuchung ergab eine Bißwunde (die Dame hatte Zeugschuhe an) am rechten Fuße. Der Fuß schwoll zusehends an. und nachdem der alte Hirt die Wunde unterbunden hatte, ging es mittelst eines gemietheten Fuhrwerks der Heimath zu Hier konsultirte man sofort einen Arzt, und demselben gelang es nach mehrmaligen operativen Eingriffen, die Lebensgefahr zu beseitigen. Das treue Thier des alten Schäfers mußte den Kampf mit den Schlangen mit dem Leben büßen; in Folge unzähliger B ffe verengte er schon nach zwei Stunden. Das junge Ehepaar hat dem alten Hirten zum Ersatz eine schöne silberbeschlagene Pfeife und 30 Mark zukommen lassen.
Köln, 4 Juli. Der Gipst! der Emanzipation scheint ein hiesiges Dienstmädchen erreicht zu haben; früh Morgens, wenn die Hähne krähen, schwang es sich auf das Velociped seines Gebieters, eines Restaurateurs, und fuhrwerkte lustig über die Ringstraße. Dabei hatte die Person, um ganz ingoguito bummeln zu können, Kleider und Stiefel des „Gestrengen" ungezogen! Schließlich kam der Herr der dreisten Radlerin doch auf die Spur und jagte sie kurzerhand zum Hause hinaus.
Düsseldorf. Einen kaum glaublichen Schwindel hat der Eiscnbahuassistent Theodor Sch. in Düsseldorf seit vielen Jahren verübt. Er hat die Pension für die Wittwe eines Eisenbahnbeamten erhoben, der nie gelebt hat. Er mußte zu diesem Zweck eine Menge Fälschungen vornehmen, auch die Bescheinigung des Polizeikommissars,
ür Eheleute oft gegen den Willen derselben, je nach- 'cm es der Grundbuchrichter für zweckmäßig cradjX 2 bis 3 Artikel angelegt seien, ie einer für das Sonber- gut und noch ein Dritter für das gemcinschaüliche Grundvermögen. Wenn der Entwurf in solchen Fällen bei gleichzeitigen Anträgen der Eheleute zu den verschiedenen Artikeln nur eine einmalige Erhebung der Gebühr bestimme, so seien Gründe der Billigkeit hierfür maßgebend gewesen Auch würden die Folgen einer ungleichmäßigen Behandlung des Grundbuchs vermieden. Die Billigkeit erfordere es aber auch, wenn nach dem Ableben eines Ehegatten und nach Umschreibung der diesem eigenthümlich gewesenen Grundstücke auf den Namen der Kinder der überlebende Ehegatte bei fortgesetzter Gütcrgcmeinscha t genöthigt sei, bei Ausnahme von Hypotheken zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Lasten das Grundvermögen der Kinder mit heranzuziehen, ihm dieselbe Erleichterung wie bei dem gleichen Geschäfte zu Lebzeiten des Verstorbenen gewährt werde, zumal ihn die Grundbuchgesetzgebung auch hier zwinge, bei der zuvorigen Umschreibung der Grundstücke auf den Namen der Kinder die Gebühr hierfür au'zuwenden.
(Schluß folgt).
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Juli. Hinsichtlich des Attentatsversuchs auf den Polizeioberst Krau e hat der Kaiser an diesen folgendes Telegramm gerichtet: „Mit Abscheu habe Ich von dem Anschläge vernommen, der gegen Sie geplant war. Durch Gottes Vorsehung ist Mir ein braver Offizier und ein unermüdlich treuer Diener Meiner Vorfahren und Meiner Person erhalten. Möge Ihre bewährte Kraft noch lange dem Wohle des Gemeinwesens Meiner Residenz und der braven Ihnen unterstehenden Schutzmannschaft und uns ÄUcU erhalten bleiben!" Die „Nationalztg." schreibt: Die Nachforschungen nach dem Urheber des Attentats gegen den Polizeioberst Krause sind nicht auf entlassene Schutzleute und Nachtwächter beschränkt, vielmehr weist der Umstand, daß der Vorgefundene Revolver belgisches Fabrikat, ‘ferner, daß zum Verpacken der Benzinflaschen auch eine vorjährige hier unbekannte belgische Zeitung benutzt worden ist. nach Belgien und läßt anarchistischen Ursprung vermuthen.
— Für die deutsche Kolonie Windhoek in Afrika sind, wie aus Spandau berichtet wird, von der Firma Stern u. Henker Handwerker angenommen worden Auch von den brodlos gewordenen Arbeitern der Militär- werkstätten sind mehrere dahin abgegangen; die Leute haben ihre Familien mitgenommen. Die Engagements bedingungen sind sehr vortheilhaft, der Kontrakt lautet auf drei Jahre.
— Die Feier der fünfundzwanzigjährigen Gedenktage des Krieges 1870/71. In diesem Monat bereits nehmen die Feiern der fünfundzwanzigjährigen Gedenktage des Krieges 1870,71 ihren Anfang. Den Tag der Mobilmachung (16. Juli) wird das tn Brandenburg garuisonirende 35. Infanterie-Regiment (Prinz Heinrich von Preußen) festlich begehen. Den Tag von Weißenburg wird das 7. Infanterie-Regiment (2. West- preußisches), das sich in dieser Schlacht unverwelkliche Lorbeeren gepflückt hat, nicht ohne Feier vorübergehen lassen. Der 6. August bringt uns die Schlachten von Spichcren und Wörth; soweit bekannt, sind bereits von den Infanterie-Regimentern 8, 12, 39, 48 und 52 umfassende Vorbereitungen getroffen worden, um den erstgenannten Schlachtentag würdig zu begehen. Die Infanterie-Regimenter Nr. 32, 4ü, 50, 59, 82, 83, 87, 88, 94, 95, 120 (2. württembergifches), sowie die Feleartillerie-Regimenter Nr. 5 und 11 werden die Schlacht von Wörth in großartigster Weise feiern. Es folgen die heißen Schlachttage um Metz, zunächst der 14. August (Colombey—Neuilly), wo sich die Infanterie- Regimenter Nr. 1 und 15 mit Ruhm bedeckten, und darum Grund genug haben, sich ihrer Waffenihatcn durch eine glänzende Feier zu erinnern. Der 16. August (Vionville—Mars La Tour) hat bekanntlich nicht nur der Infanterie Gelegenheit geboten (17., 78., 79, 91. Infanterie-Regiment) sich hcrvorzmhun, sondern auch der Kavallerie, vor allen Dingen den 16. Ulanen und den 7. Kürassiren, die den durch die Poesie verherrlichten Todesritt unternahmen. Es ist schon bekannt geworden, daß diese beiden Regimenter au ihrem Ruhmesrage in Salzwedel versammelt sein werden. Auch die 13. Dragoner haben Ursache, mit Stolz auf diesen Tag