SchlüchternerMung
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X 53. Mittwoch, den 3. Juli 1895.
Deutsches Reich. s Heranziehung der ausgefüllten 13. und 14. Kompagnie
Berlin. Dem Kaiser sind am Tage der feierlichen Schluß- f in der Regel nur zu einem Theil der Manöver ins steinlegung in Holtenau von dein Kaiser Franz Joseph, j Auge gefaßt werden. Wo im Einzelfall auf das Auf- dem König Humbert, dem Kaiser Nikolaus, dem König' treten des vierten Bataillons als Vollbataillon besonderer Karl von Rumänien und andern befreundeten Herrschern; Werth gelegt wird, soll die vorübergehende Zusammen- Depeschen zugegangen, die in überaus warmen Worten f stellung zweier vierten Bataillone zu einem Batallon den
das Gelingen des großen Kanalwerkcs unter Hervorhebung seines friedlichen Charakiers feierten und die freudige Theilnahme der Herrscher an denselben bekundeten.
— Bevorzugung inländischer Erzeugnisse. Das preußische Abgeordnetenhaus hat bekanntlich bei der Berathung des Antrages des Abgeordneten Gamp (freikons.) beschlossen, die Regierung zu ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Staatsbetriebe beim Ankauf inbesondere von land- und forstwirlhschastlichen Erzeugnissen die die inländischen Erzeugnisse bevorzugen bezw. soweit es angängig ist, die Lieferung inländischer Erzeugnisse vor= schreiben. Dieser Beschluß entspricht den Wünschen und Bestrebungen der Regierung, und der Herr Minister des Innern hat die Herren Regierungs-Präsidcuten angewiesen, die |ür die Straf- rc. Anstalten erforderlichen Anordnungen zu treffen.
— In Berlin ist der seltene Fall vorgekommen, daß ein Steuerzahler reklamirt, weil er zu niedrig eingeschätzt wurde. Ein Schneidermeister aus dem Nordosten fühlte sich dadurch, daß er in die 5. Klasse einragiert worden war, empfindlich gekränkt und hat in einer Eingabe den Nachweis geführt, daß er seinen Einkünften gemäß dazu berechtigt sei, Steuerzahler der 8. Klasse zu sein. Dem Manne wird geholfen werden.
* — Unterricht in der kaufmännischen Buchführung sollen nach einer Verfügung des Finanzministers bei den Provinzial-Regierungsbehörden diejenigen Bureaubeamten (Steuersekretäre und Supernumerare) erhalten, die mit der Bearbeitung der Einkommen- und der Gewerbesteuer beauftragt sind.
— Briefmarkensammler fahnden jetzt eifrigst auf Briefmarken, die in Kiel abgestempelt sind. Die während der Festtage einem bestimmten Postamle eingelieferten Briefe tragen nämlich den Stempel „Kiel-Marine- Akademie" und darunter den historischen Vermerk: „Kanal-Eröffnung".
— Ueber den Befähigungsnachweis schreibt die Köln. Ztg. u. A.: „Jede konsequente Durchführung des Befähigungsnachweises hat die Abgrenzung der einzelnen Gewerbe zur nothwendigen Folge. Aber gerade diese Abgrenzung hat in Oesterreich die verhängnißvollsten Wirkungen geäußert. Ein Eisenhändler wird von den Bergoldern belangt, weil er vergoldete eiserne Grabkreuze nicht von ihnen hatte zurecht machen lassen, und einem Steinmetz will man wohl erlauben, seine steinene Grab- monumente zu vergolden, nicht aber die aus anderen Stoffen hergestellten Kreuze und Geländer. Sattler und Tapezierer machen sich gegenseitig die Polsterungs- arbeiten an Möbeln streitig, und bezüglich der Tischler wird es wiederum fraglich, ob sie die von ihnen reparirten Stücke auch anstreichen dürfen u. s. w., kurz, ein Krieg Aller gegen Alle ist entbrannt! Jene Beispiele aber sind keineswegs aus der Phantasie geboren, sondern der Wirklichkeit entnommen, und für alle diese Streitigkeiten liegen von den Aufsichtsbehörden Tausende von Entscheidungen vor, die sich zum Theil geradezu widersprechen. Wer nach solchen Erfahrungen noch für die Einführung des Befähigungsnachweises sich begeistert, dem ist nicht zu helfen.
— Uebungen des Beurlaubtenstandes. In den „Hamburger Nachrichten" wird mitgetheilt, daß man beabsichtigt, die Unteroffiziere der Reserve künftig zu den jedesmaligen Uebungen vor den Mannschaften, jedoch unter Festhaltung einer Gesammtübungsdauer von 20 Tagen, einzuberufen. Auch wird geplant, sämmtliche Unteroffiziere auch zu der zweiten gesetzlichen Uebung während des Reserveverhältnisses heranzuziehen. Die vierten Bataillone sind bekanntlich auch bestimmt ge- ivesen zur Aufnahme der Rerservisten für die Manöver Übungen. Man will aber bemerkt haben, daß, wenn die also ergänzten vierten Bataillone sogleich zum Manöver ausrücken, sie hinter den übrigen Bataillonen zurückstehen. Es ist daher bestimmt worden, daß die vierten Bataillone mindestens ein Jahr um das andere an den Manövern theilnehmen sollen. Um dabei auch der vorzugsweise wichtigen Einzelausbildung der Reservisten gebührend Rechnung zu tragen, soll alsdann die
Generalkommandos anheimgestellt bleiben. Eine Auffüllung der vierten Bataillone zu Vollbataillonen soll nur in Souderfällen, wie beim Kaisermanöver, auf Anordnung der Heeresverwaltung erfolgen.
* — Die zur Uebung eingezogenen Landwehrleute, resp, deren Angehörige, seien darauf aufmerksam gemacht, daß der Anspruch auf die Familienunterstützung spätestens innerhalb vier Wochen nach beendeter Uebung zu stellen ist, jedoch auch schon innerhalb der Ucbungszeit gestellt werden kann.
Kiel. Der Kaiser-Wilhelm-Canal dem Verkehr frei« gegeben. Die Passage durch den Kaiser-Wilhelm-Canal wurde am Montag ireigegcbeu. Zahlreiche Schiffe benutzten sofort den neuen Wasserweg,
— 28. Juni. Das italienische Panzerschiff „Sardegna" ist heute früh 3 Uhr, nachdem das Wasser gestiegen und Kanonen sowie eine große Menge Kohlen gelöscht waren, wieder flott geworden. Das Schiff hat keine Beschädigung erlitten und setzt wahrscheinlich seine Reise fort. — Ueber das im Bell au'gelaufenc italienische Kriegsschiff „Sardegna" kommen folgende Einzelheiten: Das aus neun Schiffen bestehende italienische Geschwader kam am Montag Nachmittag durch den Langelandbelt, und um es sicher durch das dänische Fahrwasser zu bringen, wurde es von zwei deutschen Torpedobooten begleitet. Das größte Schiff des Geschwaders „Sardegna", hatte eins der Torpedoboote ins Schlepptau genommen und steuerte mit dessen Offizier als Lootsen durch den Langelandbelt. Zwischen der Nordspitze von Lanzeland und der kleinen Insel Agersoe saß es plötzlich fest, und der große Koloß rührte sich nicht von der Stelle. Mit einem Tiefgang von 28 hg Fuß war er auf einen Grund gerathen, der nur 24 Fuß tief lag. Die Maschinen, die 22,800 indizirte Pferdekräfte entwickeln können, arbeiteten vergeblich unter vollem Dampfdruck. Der italienische Admiral sandte dem „Sardegna" einige seiner kräftigsten Schiffe zu Hilfe, während er mit den übrigen in der Nähe des „Sardegna" vor Anker g:ng. Die Anstrengungen, den Koloß flott zu machen, sind bis jetzt noch nicht geglückt, nach Ansicht von Sachverständigen können leicht acht Tage darüber hingehen. Der Bergungsdampfer „Hertha" begab sich zu „Sardegna"; seine Hilfe wurde aber nicht angenommen. Am Dienstag trafen von dänischen Kriegsschiffen Kreuzer „Gejser" und Kanonenboot „Marstrand" an der Unfallstelle ein, um zn hel en. „Sardegna" steht sehr hart mit dem Achterschiff fest, und die starke Strömung hat es noch mehr aus den Grund gepreßt. An der Strandungs- stelle ist die Strömung so stark, daß ein mit zwölf Mann besetztes Ruderboot, ebenso die kleinen Dampf- barkassen nicht gegen die Strömung aufkommen konnten. Ruderboote und Dampfbarkassen trieben ab und mußten durch „Marstrand" und ein deutsches Torpedoboot geborgen werden. „Sardegna" hat gewaltige Größen- verhältnisse, eine Wasserverdrängung von 13,251 Tons, ist 400 Fuß lang und fast 77 Fuß breit. Auf Deck hat sie 18 Geschütze in Thürmen.
Breslan, 27. Juni. Eine Massenvergiftung ist unter Kindern ausgebrochen, die auf demKindcrspiclplatze an der Salvatorkirche geweilt hatten. Die Untersuchung ergab als Ursache den Genuß von Blüthen der auf dem Spielplätze angepflanzten Goldregensträuchcr. Ein sechsjähriges Mädchen ist bereits gestorben, andere Kinder liegen hoffnungslos darnieder.
Graudcnz, 20. Juni. Gestern hatten sich vor dem hiesigen Schwurgericht der Besitzer Lankau aus Okonin und dessen Ehefrau Eleonore wegen Freiheitsberaubung zu verantworten. Die Eheleute haben die 85jährige Wittwe Blech, die Mutter des Lankau, seit etwa 1 l/z Jahren eingesperrt gehalten und menschenunwürdig behandelt. Bei der Verhandlung kam zu Tage, daß die Leute von Habsucht und krassestem Aberglauben geleitet wurden. Frau B. besitzt ein Vermögen von 15 — 16,000 Mk. In ihrem vor einigen Jahren errichteten Testament hat sie zu Gunsten ihres Sohnes,
hindern, wurde sie gefangen gehalten. Frau Lankau und deren Kinder sagten, wie der „Gcs." berichtet, der Frau B anch noch Zauber- und Hexenkünste nach. Für allen in der Wirthschaft entstehenden Schaden, namentlich beim Eingehen lebenden Inventars, machte man Frau B. verantwortlich. Um nun den bösen schädigenden Blick der Frau B. nicht auf das Vieh fallen zu lassen, hatte der Ehemann auf Betreiben seiner Frau an jeder Seite des freien Fensters nach der Straße zu einen 2 ’/a Meter hohen und mehrere Meterlangen Zaun setzen lassen, so daß Frau B. keinen Seitenblick durch das Fenster hatte. Seit dieser Zeit seien nicht mehr so viel Unglücksfälle in der Wirthschaft vorgekommen, wird von Frau Lankan behauptet. Frau B. hatte, so sagte Frau Lankau, so einen giftigen Blick, der ihr durch einen Vogel, der öfters kam und sich auf das Dach setzte, beigebracht wurde. So lange der Vogel auf dem Dache saß, habe Frau B. in Ohnmacht gelegen, und nach der Ohnmacht habe sie die Freikunst besessen, d. h. sie konnte dann durch Erheben der Hände oder durch den Blick hexen. Es ist auch versucht worden, den Vogel zu schießen, aber er konnte nicht getroffen werden. Der Ehemann Lankau behauptete heute selbst, daß er von seiner Mutter durch eine Handbewegung und den Blick derart behext worden sei, daß er ein dick.s Knie bekommen habe, es sei ihm etwas Unbekanntes über Füße und Leib gekrochen. Er habe dann in Folge dessen schwere Kopfschmerzen bekommen, die er noch heute nicht los werden könne. Selbst die als Zeugin vernommene Tochter der Frau Lankau ist diesem unerhörten Aberglauben verfallen; sie erzählte, daß Frau B. einmal auf das Gehöft gegangen und dort hingefallen sei und geschrieen habe. Ein Mann, der sie aufgehoben habe, sei bald darauf gestorben und zwar durch den bösen Blick der Frau Blech.' — Lankau wurde zu einem Jahr Gefängniß, seine Ehefrau zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt.
München, 27. Juni. Vom Preußensresscr Dr. Sigl vom „Bayerücheu Vaterland" kommt eine sonderbare Kunde. Er sammelt Material, um die Annexion Bayerns durch Preußcu zu befürworten. Er ist über die Haltung der bayerischen Regierung in der Währungsfrage so verstimmt, daß er erklärt: „Anders wäre es auch dann nicht, wenn in München statt so vieler Minister ein preußischer Oberpräsident residirte; aber billiger."
Ansland.
— In Washington sind 12 Personen verhaftet worden auf den Verdacht hin, einer Brundstifterbande anzugehören. Unter den Verhafteten befinden sich Agenten von verschiedenen Feuerversicherungs-Gesell- schaffen und mehrere Schutzleute. Die Bande soll nicht weniger als 75 Häuser in Brand gesteckt und dadurch einen Eigenthumsschaden von einer Million Dollars verursacht haben.
San Francisco, 28. Juni. Gestern Abend brach in dem Geschäftsviertel des südlichen Stadttheils eine Feuersbrunst aus. Durch den herrschenden Sturm wurden die Flammen rasch über zahlreiche Fabriken, Waarenhäuser, Ställe und Wirthschaftsgebäude ausge- breitet, welche zerstört wurden. Hundert Familien der ärmeren Klassen sind obdachlos. Eine Frau wurde ge- tödtet und mehrere Personen verletzt. Der entstandene Schaden wird auf 2,000,000 DollarS geschätzt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtcrn, 2. Juli.
* — Nach dem Ergebniß der am 14. Juni d. J. stattgehabten Berufs- und Gewerbezählung zählt die Stadt Schlüchtcrn 536 Haushaltungen bei 2733 Einwohner. Die Einwohnerzahl ist seit der letzten Volkszählung am 1. Dezember 1890 von 2628 auf 2733, mithin um 105 gestiegen. Wenn man berücksichtigt, daß die kleinen Landstädte bei dein stetig zunehmenden Anwachsen der großen Städte meist zurückgehen und einen harten Kampf um ihre Existenz führen müssen, so ist diese Zunahme immerhin ein erfreuliches Zeichen, daß wenigstens bei uns der Kampf nicht ohne Erfolg geführt wird. Von den 536 Haushaltungen wird in 176 Landwirthschaft und in 148 ein sonstiges Gewerbe betrieben.
* — Am 24, 25 , 27. und 28. d. Mts. fand am
Hiesigen Seminar unter Leitung des Herrn Reg.-Schul-
des Angeklagten, verfügt. Um nun eine Aenderung l,..,.„... ................. ....... „ ,
dieses Testements durch Einwirkung Dritter zu vcr- j rathes Slernkops die zweite praktische Lehrer-Prüfung statt,