Kreiskrankenhauses angenommen, jedoch unter der Bedingung, daß das Bauproject vor Ausführung einem geeigneten Sachverständigen vorgelegt wird. Der von der hiesigen Stadtbehörde vorgelegte Ueberlaffungs- vertrag über das zu dem Bau des Krankenhauses hergegebene Grundstück soll in §. 2 dahin abgeändcrt werden, daß es dort heißt: Sollte innerhalb 2 Jahren das Kreiskrankenhaus nicht erbaut werden, so ist der Kreis verpflichtet, die Grundstücke an die Stadt zurück- zugeben. Sollten die auf dem Grundstück zu erbauenden Gebäude in späterer Zeit nicht zu öffentlichen Zwecken verwendet werden, so ist der Kreis verpflichtet, an die Stadt eine Entschädigung von 500 Mk. zu zahlen. Die bisherigen Vertrauensmänner in dem Ausschusse zur Auswahl der Schössen und Geschworenen wurden bis auf Herrn Friedrich Schäfer, Schlüchtern, und Herrn Kreß, Elm wieder gewählt. An Stelle des Ersteren tritt Herr Fabrikbesitzer H. Schäfer, Herolz, an Stelle des Letzteren Herr Bauer Johs. Gärtner iu Elm. Als Mitglieder des Schiedsgerichts zur Entscheidung von Streitsachen in Viehversicherungsangelegenheiten wurden die bisherigen Mitglieder Herr Oberförster Wetzell, Mottgers, Herr Gutsverwalter Weichet, Ramholz, Herr Bürgermeister Seipel, Ulmbach, wieder gewühlt. Der Antrag der Gemeinde Marjoß um Zahlung der für die irrsinnige Elisabeth Stoß entstandene Verpflegungskosteu wurde genehmigt unter der Bedingung, daß die Gemeinde Marjoß den für die Verpflegung von Kreisarmen festgesetzten Beitrag von jährlich 36,50 Mk. leistet. Als Schiedsmann für den Schiedmannsbezirk Hohenzell- Lindenberg wurde der Bauer Henning in Hohenzell gewählt. Die Abänderung des §. 6 al. 2 wurde genehmigt und erhält nunmehr folgende Fassung: Die Cadaver der krepirten Thiere, sowie die getödteten oder unbrauchbar gewordenen Thiere gehören der Ver- sicherungs-Anstalt, können aber durch den Vorstand dem Versicherungsnehmer zur eigenen Verwerthung gegen einen Abzung von 5—60 pCt. von der Entschädigungssumme überwiesen werden. Eine Einsprache gegen diese Ueberweisung findet nur bezüglich der getödteten Thiere statt. Erfolgt diese Ueberweisung nicht innerhalb 5 Stunden nach erfolgter Ueberweisung beim Ortsvertreter, so hat der betreffende Ortsvertreter gegen 5 pCt. Vergütung vom Erlös die Verwerthung des Cadavers resp, der getödteten oder unbrauchbar gewordenen Thiere für Rechnung der Versicherungsgesellschaft zu bewirken. Diese Statutenänderung vom 1. April 1896 ab in Kraft treten zu lassen. Dem Antrag des Kreis- Ausschusses auf Einführung von Körungsgebühren bei der Bullenkörung wurde genehmigt und sind in Zukunft zu erheben: 1. für die von Viehzüchtern des Kreises vorgeführten Bullen eine Gebühr von 5 Mk. pro Stück, 2. für die von Viehhändlern und auswärtigen Züchtern vorgeführten Bullen eine Gebühr von 10 Mk. pro Stück, zahlbar bei der Vorführung und vor Beginn der Abkörung. Die Gebühr zu 1 wird zur Hälfte zurückgezahlt, wenn das vorgeführte Thier nicht angekört wird.
* — Aus verschiedenen Städten wird das Vorkommen falscher Zwanzigmarkstücke gemeldet. Die gefälschten Stücke sind aus reinem Zinn hergestellt und vergoldet, lassen sich leicht biegen, haben geringeres Gewicht und schlecht hergestellte Rundschrift.
* — Vor dem Strafsenat des Kammergerichts gelangte in der Revisionsinstanz eine für den ge- sammten Handelsstand sehr wichtige Frage zu einer bisher ohne Präjudiz befindlichen und nunmehr für Preußen maßgebenden Entscheidung. Der derselben zu Grunde liegende Thatbestand ist in Kürze folgender: Mehrere Kaufleute zu Schöneck in Westpreußen waren, weil sie ihre Lehrlinge nicht an dem Unterricht in der dortigen Fortbildungsschule hatten thei-lnehmen lassen, der Uebertretung eines dortigen Ortsstatuts vom 10. Oktober 1891, wonach „alle gewerblichen Arbeiter" die betreffende Fortbildungsschule besuchen sollen, sowie der des § 150, 4 der Gewerbeordnung angeklagt, aber vom Schöffengericht zu Schöneck freigesprochen worden, weil dieses der Ansicht war, daß Handelslehrlinge nicht unter den Begriff der gewerblichen Arbeiter zu rangieren seien. Die Strafkammer zu Pr. Stargard war indeß gegen- theiliger Ansicht, hob deshalb die Vorentscheidung auf und verurtheilte die Angeklagten zu je 1 'ja Mark Geldstrafe. Hiergegen legten die Angeklagten Revision bei dem Oberlandesgericht Marienwerder ein, welches sich aber für unzuständig hielt und die Sache an das Kammergericht abgab, welches nunmehr in die Revisionsverhandlung eintrat. Die Oberstaatsanwaltschaft beantragte Zurückweisung der Revision, und der Senat erkannte auch nach diesem Anträge, indem er der Ansicht war, daß das betreffende Ortsstatut rechtsgiltig, auch ohne Rechtsirrthum angewandt sei und dann des Weiteren auSführte, daß auch gar nicht einzusehen sei, warum die Handlungslehrlinge nicht zu den gewerblichen Arbeitern zu rechnen sein sollten, da sie ja im Hundels- gewerbe beschäftigt seien.
* — Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat, um nicht nur den sämmtlichen äußeren Dienststellen und Beamten der Staatseisenbahn-Berwultung, sondern auch den die Staatseisenbahn benutzenden oder sonst zu der Verwaltung in geschäftlicher Beziehung stehenden Personen, Werken, Anstalten, sowie Organen anderer
Staats- u. s. W. Verwaltungen Gelegenheit zu geben, sich in einfachster Weise über die Zugehörigkeit der Bahnstrecken und Stationen zu den Bezirken der einzelnen Königlichen Eisenbahn-Direktionen und Inspektionen sowie über die Zuständigkeitsverhältnisse der neuen Eisenbahn-Verwaltungsorgane zu unterrichten, folgende Drucksachen herausgeben lassen: a. in Plakatform eingerichtete Karten der Eisenbahn-Direktionsbezirke und b. ein alphabetisches Stationsverzeichniß. Die zu a erwähnten Plakatkarten umfassen je mehrere Eisenbuhn- Direktions-Bezirke — unter farbiger Unterscheidung der Einzclbezirke — und enthalten zugleich eine übersichtliche Aufzählung der zu den einzelnen Betriebs-, Verkehrsund Maschinen-Jnspeklionen gehörigen Bahnlinien, der Hauptwerkstätten und der zu den Maschinen-Jnspeklionen gehörigen Nebenwerkstälten und sind außerdem mit „Bemerkungen für den geschäftlichen Verkehr mit den Behörden und Dienststellen der Königlich Preußischen Staatseisenbahn-Verwaltung" versehen. Exemplare dieser Plakatkarten werden bei allen Dienststellen, sowie auf den bedeckten Bahnsteigen, in den Wartesälen, Vorhallen und in anderen geeigneten Diensträumen ausgehangen und können von den Fahrkarten-Ausgabestellen zu dem Selbstkostenpreise von 10 Pfg. für das Stück künflich bezogen werden. In dem alphabetischen Stationsver- zcichnisse sind sämmtliche Stationen — auch Haltestellen und Haltepunkte — der Preußischen Staatseisenbahnen unter Angabe ihrer Zugehörigkeit zu dcu einzelnen Eisenbahn-Direktions- und Jnspektionsbezirken aufgeführt und sind auch die oben angeführten Bemerkungen über den geschäftlichen Verkehr u. s. w. enthalten. Auch von dieser Drucksache können Exemplare zum Preise von 40 Pfg. für das Stück von den Fahrkarten-Ausgabe- stcllen bezogen werden. Sämmtliche Dienststellen haben auf alle die Karten und das Stations-Verzeichniß betreffenden Anfragen Dritter bereitwilligst Auskunft zu ertheilen.
* — Erhebungen über die Sonntagsruhe im Han- delsgewerbe. Nachdem die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe seit nunmehr fast drei Jahren in Kraft sind, wünschen die Ressortminister die Frage eingehend geprüft zu sehen, ob sich nach den gesammelten Erfahrungen eine Abänderung der Anweisung oder der gesetzlichen Bestimmnngcn als wünschenswert!) herausgestellt hat. Insbesondere soll von Neuem geprüft werden, ob die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, wie behauptet wird, ein Anwachsen des Gewerbebetriebes im Umherziehen zur Folge gehabt hat. Die Erhebungen werden von Landraths- und Oberbürgermeisterämtern und den Handelskammern veranstaltet werden. Zu erörtern ist dabei, ob es wünschenswert!) und durchführbar sein würde, die Verkaufsstunden für die einzelnen Zweige des Handelsgewerbes verschieden sestzusetzen, z. B. in der Weise, daß der Handel mit Lebensmitteln, wie bisher, vorwiegend am Vormittag zugelassen, für den Handel mit Manufaktur- und Schnittwaaren rc. aber die Verkaufszeit in die Stunden bis drei oder vier Uhr Nachmittags verlegt würde. Besonders wird zu erörtern sein: 1) ob ein Bedürfniß besteht, für den Handel mit Cigarren und Tabak außer den allgemein freigegebenen 5 Verkaufsstunden noch eine oder zwei Nachmittagsstunden einzuräumen, etwa unter der Bedingung, daß außerhalb der allgemein sreigegebcnen 5 Stunden Gehilfen und Lehrlinge nicht beschäftigt sein würden; 2) ob einzelnen Zweigen des Handelsgewerbes wesentliche Nachtheile daraus erwachsen, daß bislang der Gewerbebetrieb der Gast- und Schunkwirthe an Sonn- und Festtagen keinen erheblichen Beschränkungen unterliegt, nnd bejahendenfalls, in welcher Weise Abhilfe zu schaffen sein möchte; 3) soweit preußische Gebietstheile in Frage kommen, die an andere deutsche Bundesstaate grenzen, wird anzugeben sein, ob die in letzteren geltenden Bestimmungen den Gewerbetreibenden wesentlich günstiger sind, als die preußischen Vorschriften. Die Berichte sind bis znm 10. Juli an den Regierungspräsidenten abzuliefern. Die Hanauer Handelskammer hat die Interessenten aufgefordert, ihre Erfahrungen, Auffassungen und Wünsche bis zum 29. Juni milzu- theilen.
* — Beim Nahen der heißen Jahreszeit seien die Hundebesitzer wiederum darauf aufmerksam gemacht, den Hunden, die den ganzen Tag an der Kette liegen müssen, ordentliche Pflege angedeihen zu lassen, sie mehrere Male am Tage mit frischem Wasser zu versehen und die Hundehütte gründlich zu reinigen. Namentlich die Landbewohner seien zur Befolgung dieser Maßregeln ermähnt. Es ist nachgewiesen, daß in den meisten Fällen die Tollwut!) durch Vernachlässigung der Hunde entsteht.
* — Verhältnißmäßig stark wird im Regierungsbezirk Cassel noch Flachsbau betrieben; im Jahre 1893 nahm von der Fläche des Acker- und Gartenlandes die Anbaufläche für Flachs im Reiche 0,23, in Preußen 0,23, in der Provinz Hessen-Nassau 0,44, im Regierungsbezirk Cassel 0,64 Prozent ein; von den preußischen Regierungsbezirken wird letzteres Verhältniß nur von Osnabrück (0,90) und Minden (0,58) über- troffen. Im Interesse der Fuldaer Leinen-Industrie trat auch die Handelskammer zu Hanau in ihrer letzten Sitzung den von dem Hause der Abgeordneten ventilirten Vorschlägen wegen Förderung des Flachsbaues näher.
Die Angelegenheit wurde indeß noch nicht für spruchreif befunden. Die Abgeordneten des Bezirkes sollen lediglich ersucht werden, dahin zu wirken, daß die landwirthschaft- lichen Vereine nnd Korporationen für den Flachsbau und für die Errichtung Bauer'scher Röstanstulten interessirt und daß größere Subventionen, als bisher, für Unterweisung der Landwirthe im Flachsbau und für Anlage von Musternfeldern geleistet werden. Im Weiteren sollen die Landtagsabgeordneten des Bezirkes ersucht werden, das Ansinnen der Erhöhung des Flachszolles bei jeder sich darbietenden Gelegenheit au^'s Energischste zu bekämpfen.
Friedlos, 13. Juni. Auf eine leichtfertige Weise sein Leben aufs Spiel gesetzt und eingebüßt hat gestern Nachmittag der Rottenarbeiter Heinrich Bieth von hier. Derselbe war mit einer Anzahl anderer Arbeiter in der Nähe des Giegenberges beschäftigt und in der VeSper- Pause wollte er, wie wir hören, infolge einer Wette es unternehmen, die Fulda zu durchschwimmen. Er sprang in den Fluß hinein und ging auch sofort unter, ohne daß ihm seine Kameraden Hilfe bringen konnten. Eine zahlreiche Familie betrauert in dem Ertrunkenen den Tod ihres Ernährers.
Hanau, 12. Juni. Dem Protokoll über die vorgestrige Sitzung der hiesigen Handelskammer entnehmen wir Folgendes: Der Etat der Handelskammer für das Jahr 1895/96 wird auf 8986 Mark festgesetzt. Die Deckung dieser Summe wird sich auf 759 wahlberechtigte und beitragspflichtige Firmen mit einem Gewerbesteuer- Gesammtbetrage von 89,866 Mark verthellen. Die Handelskammer beschließt dementsprechend, einen Zuschlag von 10 % znr Gewerbesteuer zu erheben (gegen 12 °/o im Vorjahre). — In Betreff der Rechtsformu- larien bei Bürgschaftsleistungen in den Ortschaften des ehemaligen Stiftes Fulda hat Herr Landtagsabgeordneter R. Kircher-Fulda der Handelskammer den Gesetzentwurf zugestellt, in dessen Begründung zum Belege der Dringlichkeit des Erlasses eines solchen Gesetzes auch auf die befürwortende Eingabe der Handelskammer hingewiesen worden ist.
Marburg, 13. Juni. Ein interessanter Insasse befindet sich zur Zeit im hiesigen Amtsgerichtsgesängniß. Derselbe wurde dieser Tage als Landstreicher in demselben eingeliefert. Weil man sich nicht mit ihm verständigen konnte, da er eine Sprache redete, die niemand verstand, so holte man schließlich einen des Russischen kundigen hiesigen Professor. Auch dieser verstand das Idiom des Fremden nicht und so ist mit demselben zur Zeit gar nichts anzufangen, weil niemand am Orte ist, der seine Sprache kennt.
Böhl, 13. Juni. Unser sonst so ruhiges Land- städtchen und die benachbarten Ortschaften sind seit einigen Tagen in großer Aufregung. Der hier sehr geachtete Sparkassenrendant Meier, welcher auch zugleich Amtsanwalt ist, sollte gestern Nachmittag verhaftet werden, hatte es jedoch vorgezogen, sich aus dem Staube zu machen. Da er aber ohne Mittel ist, wird er wohl nicht weit kommen. Derselbe soll, soweit die Untersuchung bis jetzt ergeben hat, 40,000 Mk. unterschlagen haben.. Nicht allein seine Verwandten, sondern auch die Verwandten der Frau mit ihren Familien, sowie viele kleine Leute, welche ihre sauer erworbenen Ersparnisse ihm anvertrauten, werden mitbetroffen. Die Unterschlagungen datiren schon seit 1885. Wie es möglich ist, daß so etwas 10 Jahre lang geschehen konnte, wird die Untersuchung ergeben. Die Bücher der Sparkasse sollen so verwirrt sein, daß sich schwer die Höhe der Unterschlagungen feststellen läßt. Auch die Verwaltung einer Viehversicherung, an der sieben Gemeinden be- theiligt sind, war ihm anvertraut. Die Bücher dieser Versicherung konnten bis jetzt noch nicht aufgefunden werden.
Burgholz, Kreis Kirchhain, 14. Juni. Der Bürgermeister n. D. Kraft, ein 70jähriger Greis, badete vor einigen Tagen in der Wohra, wurde dabei von dem Strom ergriffen, ging unter und ertrank. Die Leiche wurde alsbald aufgefunden. Der plötzliche Tod dieses beliebten Mannes, welcher lange Jahre hindurch zum Segen der Gemeinde als Bürgermeister gewirkt, ruft allgemeines Bedauern hervor.
Kreis Wolfhagen, 12. Juni. Ein schösfengericht- lichcs Erkenntniß sei zur besonderen Kenntnißnahme den bestehenden Konsumvereinen mitgetheilt, die in ihren Vcremssitzungen andere als Vereinszwecke betreffende und niemals politische Angelegenheiten znr Sprache bringen dürfen. Im Konsumverein zu B. war dies nicht beachtet und Wahlagitation zum Gegenstand der Besprechung nebenbei gemacht worden. Der Orts- Vorstand hatte dieserhalb jedes der Vorstandsmitglieder mit 20 Mark bestraft. Der Vertheidiger erwirkte auf Grund der bestehenden Verordnung, wonach dem Orts» bürgermeifter ein höheres Strafmaß als 15 Mk. nicht zusteht, ein freisprechendes, beziehungsweise zurückweisendes Erkenntniß.
In Schmalkalden kam kürzlich ein 97jähriger Greis an, der sich noch auf der Wanderschaft befindet. Der alte Mann heißt Seiler, er ist im Jahre 1798 in Zwätzen bei Gera geboren. Wegen angeschwollener Füße wurde der nahezu Hundertjährige im Landkrankenhaus untergebracht.