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SchlüchtemnMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen lösten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 12?Juni 1895.

Die Berufs und Gewerbezählung am 14. Juui d. Js.

Zur Hebung von Zweifeln über die Ausführung der Berufszählung am 14. Juni d. Js. sind seitens des Königlichen statistischen Bureaus in Berlin auf An- fragen von Behörden, Zählkommissions-Mitgliedern und Zählern eine Reihe von Entscheidungen getroffen, aus denen diejenigen von allgemeiner Bedeutung im Nach­stehenden mitgetheill werden.

1. Zur Haus Haltungsliste (Drucksache Nr. I): Es war verschiedenerseits gefragt worden, ob in dem Ver­zeichnisse ß. der aus der Haushaltung vorübergehend abwesenden Personen die Mannschaften von Truppen- theilen, die zu mehrwöchiger Uebung (z. B. nach dem Artillerie-Schießplätze) ausgerückt seien, überhaupt und, wenn ja, ob sie alsdann namentlich oder nur summarisch mit der Kopfzahl aufzuführen seien. — Die Entscheidung war dahin zu treffen, daß die Mannschaften derartiger Truppentheile in dem Verzeichnisse B. als vorübergehend abwesend, und zwar mit Namen (nicht blos summarisch) einzutragen seien; in diesem Falle könne der Haus- Haltungsliste wegen Raummangels im Verzeichnisse ß. eine handschriftlich aufgestellte Liste der Abwesenden mit den in der Haushaltungsliste erforderten Angaben beigefügt werden.

Sachsengänger-Familien und sonst während der Sommermonate auswärts aus Arbeit abwesende ganze Haushaltungen sind mit Rücksicht darauf auch in ihrem Heimathsorte, und zwar als vorübergehend abwesend zu zählen, daß verschiedene von solchen Haushaltungen vor ihrem Weggange ihren Kartoffelacker bestellen, um ihn im Herbste abzuernten, also Landwirthschaft treiben, für ihren Landwirthschaftsbetrieb sonach eine Landwirth- schaftSkarte eingeliefert werden muß. Wenn derartige ganze Haushaltungen nicht mittels der Haushaltungsliste im Verzeichnisse B. nachgewiesen werden, würden ihre etwaige Landwirthschaftsbetriebe in der Heimath nicht zur Nachweisung gelangen.

Im Umherziehen oder zu Hause für fremde Rech­nung arbeitende Selbständige, wenn sie mit Gehülfen oder regelmäßig mithelsendenFamilienangehörigen arbeiten, haben die Spalten 13 bezw. 14 mit Ja zu beantworten (und demzufolge einen Gewerbebogen auszufüllen).

Ueber die Ausfüllung der Spalten 10 und 11 der Haushaltungsliste (den Nebenberuf betreffend) bei Mllitär-Oclvuomiehandwcrkcrn und Miluürmusikertt ist bestimmt worden, daß für die im Dienste ausgeübten Berufe derartiger Militärpersonen in den Spalten 10 und 11 ein Eintrag nicht zu machen sei; wenn aber diese Militärpersonen ihren gelernten Beruf als Schneider, Schuhmacher, Musiker auch außerdienstlich im Neben­berufe treiben, wenn sie z. B. für Privatrechnung von Militär- oder Civilpersonen (Offizieren, Einjahrig- Freiwilligen u. s. w.) arbeiten und dcrgl., seien die Spalten 10 und 11 entsprechend auszufüllen.

2. Zur Landwirthschaftskarte(Drucksache Nr. II). Es ist die Ansicht laut geworden, als sollten nur von denjenigen Haushaltungen, die die Erträgnisse ihrer Landwirthschaft ganz oder theilweise zum Verkäufe bringen, nicht auch von denen, die den Ertrag ihrer Landwirthschaft im eigenen Haushalte verbrauchen, Landwirthschaftskarten ausgefüllt werden. Es ist ferner angenommen worden, daß nur solche Haushaltungen, die eigenes Land bewirthschaften, eine Landwirthschafts­karte zu liefern hätten. Diese Annahmen sind irrig. Durch die bei der Berufszählung auszufüllenden Land- wirthschaftskarten soll eine vollständige Statistik der Landwirthscha-tsbetriebe gewonnen werden, nicht ober eine Statistik des Grundbesitzes. Dazu ist vorgeschrieben worden, daß von jeder Haushaltung, in welcher von einem oder mehreren Mitgliedern eine Bodenflüche, wenn auch von kleinstem Umfange, land- oder sorst- wirthschaftlich bewirthschaftet wird, oder von welcher Kühe zu Milchhandel oder Molkerei gehalten werden, eine Landwirthschaftskarte auszufüllen ist. Ausgeschlossen davon bleiben blos solche Haushaltungen, die nichts als Ziergärten haben und in diesen allenfalls nebenher einen unbedeutenden Anbau von Nutzpflanzen betreiben, selbstverständlich auch alle Haushaltungen, die keinerlei Acker- oder Gartenbau treiben. Darauff wie Jemand den Ertrag seiner Landwirthschaft verweithet. ob er ihn selbst verbraucht oder verkauft, kommt für die Zwecke der landwirthschaftlichen Betriebsstatistik Nichts an, ebenso wenig darauf, ob er den Anbau von Nutzpflanzen

Von Zweiggeschäften (Filialen, Verkaufsstellen), in denen nur eine eingestellte Person beschäftigt ist, muß gleichwohl ein Gewerbebogen ausgefertigt werden. Dies ist nothwendig, weil sonst die unselbständigen einzelnen Verkäufer u. s. w. in solchen Filialen als gewerblich thätige Bevölkerung der Gewerbestatistik ganz verloren gehen würden. Wird aber die Filiale, das Zweig­geschäft von einem selbständigen Inhaber (etwa gegen Antheil am Gewinne oder dergl.), jedoch ohne Gehülfen oder Motoren betrieben, so darf kein Gewerbebogen ausgefertigt werden.

Deutsches Reich.

Berlin. S. M. der Kaiser, der am Sonnabend nach Kiel gereist ist und dort eine Besichtigung des Festplatzes bei Holtenau vorgenommen hat, hielt am Sonntag Morgen Gottesdienst auf der Jacht „Hohen- zollern" ab. Am Nachmittag segelte der Kaiser mit einer Flotille kleiner Segler, an Bord des „Meteor", aus dem Kieler Hafen und traf das in die Außen- föhrde einlaufende Geschwader, welches feilutirte und vor Holtenau vor Anker ging. Um halb 7 Uhr kehrte der „Meteor" in den inneren Hafen zurück. Abends begab sich der Kaiser an Bord der „Hohenzollern".

— Die Kaiserin trifft mit den Prinzen am 1. oder 2. Juli zu vier - bis sechswöchigem Aufenthalt in Saßnitz ein; auf kürzere Zeit wird auch der Kaiser daselbst verweilen.

— Der Kaiser wird nach den Kieler Festlichkeiten den diesen folgenden Segelregatten beiwohnen und dann nach kurzem Aufenthalt in Potsdam am 30. Juni von Kiel aus mit der „Hohenzollern" seine Sommerreise antreten. Dieselbe wird in diesem Jahre nach der Ostsee gkhen und wahrscheinlich sich bis in den bottnischen Meerbusen erstrecken.

* — Nach einem Telegramme des stellvertretend. ' Gouverneurs von Kamerun, v. Puttkamer, t Kaiser!. Schutztruppe unter Führung des R o. Stetten den seit längerer Zeit aufsässigen Siämtneu der Bakokos am unteren Laufe des Sannaga-Flusses eine empfindliche Niederlage beigebracht. Vier Haupt­orte derselben wurden erstürmt, 200 Todte blieben auf dem Felde, zahlreiche Gefangene fielen in die Hände der Sieger. Von der Schutztruppe wurden 12 Mann getödtet, 47 verwundet. Deutsche Unteroffiziere und Offiziere sind nicht verletzt. Die Schutztruppe gelangte ungehindert nach Uannde welches unter Leitung des Lieutenants Dominik militärisch besetzt wurde. Der ,Reichsanzeigcr" bemerkt dazu: „Es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß in dem Bakoko-Lande, welches bisher dem Handel verschlossen war und dessen Bewohner sich dauernd der schwersten Gewaltthätigkeiten gegen Europäer und Duallas schuldig gemacht haben, nunm.hr geordnete Zustände herrschen werden."

* — Seit einiger Zeit zeigt sich ein langsames, aber stetiges Steigen der Gctreideprcise. Im Frühjahr vorigen Jahres wurde die Tonne Roggen mit 113 Mk. 50 Pfg., die Tonne Weizen mit 134 Mk. an der Berliner Börse bezahlt. Im Dezember 1894 betrugen die Lieferungspreise für Weizen 140, für Roggen 118 Mk. In der Woche vor Pfingsten 1895 dagegen wurde Roggen mit 140, Weizen mit 161 Mk. an der Berliner Börse notiert.

Württemberg. In Württemberg ist in der Nacht zum 6. Juni ein Wolkenbruch uicdcrgegangen und durch Hochwasser schweres Unheil angerichtet worden. In Balingen ertranken 10 Personen, in Lauffen 15, in Formmern 7; in Dürrwangen wurden Häuser mit den Bewohnern fortgeschwemmt. Es werden über 40 Personen vermißt. Zahlreiche Felder, Wiesen, Mühl- werke und Brücken wurden zerstört. — Der Minister Pischek hat Techniker zur Unterstützung der betreffenden

auf eig.-ncn, gepachteten, Deputat-, Dienstläudereien u. f. w. betreibt. Auch die Größe der landwirth- schaftlich oder gartenmäßig bewirthschafteten Fläche ist nicht entscheidend für die Ausfüllung oder Nichtaus- füllung einer Landwirthschaftskarte; eine solche muß vielmehr ausgefüllt werden, wenn von einer Haushaltung aus eine, selbst kleinste, Bodenfläche als Acker, Garten­land, Wiese, Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabak- u. s. w. Bau, als Wald- oder Holzland be­wirthschaft wird. In den Grenzfällen kleinsten Um­fanges der bewirthschafteten Fläche wird örtlich und von Fall zu Fall nach Maßgabe der wirthschaftlichen Be­deutung des Anbaues von Nutzpflanzen für die be­treffende Haushaltung zu entscheiden sein: Wer sich blos einige Salalköpfe zieht, einige Liter Erdbeeren erntet it. dcrgl., wird eine Landwirthschaftskarte nicht auszufüllen haben, wohl aber der, für dessen Haushalt der Anbau von Gemüsen, Hackfrüchten u. dcrgl. irgend eine nennenSwerthe wirthschaftliche Bedeutung hat. Wer die Gartenwirthschaft u. s. w. als bloße Spielerei betreibt und sich dabei den eigengewonnenen Kopf Blumenkohl 5 Mk. kosten läßt, hat keinen Landwirth­schaftsbetrieb und braucht keine Landwirthschaftskarte auszufüllen.

Wiesen oder Ackerflächen, die zwar von einer Haus­haltung aus (etwa vom Besitzer) bewirthschaftet werden, deren Ertrag aber auf dem Halme verkauft bezw. ver­pachtet und dann vom Käufer abgerntet wird, bedingen die Ausfüllung einer Landwirthschaftskarte seitens des Bewirthschafters, nicht aber seitens des Käufers (bei Wiesen des Graspächters); denn, von anderen Dingen abgesehen, kommt es nicht darauf an, wie der aus der Bewirthschaftung erzielte Ertrag schließlich verwerthet und ob vom Pächter oder Käufer der Frucht bei der Ernte mitgewirkt, sondern darauf, ob und daß die Bodenfläche bewirthschaftet wird; nur wenn der Bc- wirthschaftcr die Landwirthschaftskarte zu liefern ver­pflichtet ist, kann die Vollständigkeit der landwirth- schaftlichen Betriebsstatistik gewährleistet werden; Pächter bezw. Käufer sind zur Zeit der Erhebung (14. Juni) meist noch unbekannt und gar nicht vorhanden.

Ziergänen, Parks u. dergl. sind dann überhaupt von der Erhebung mit Landwirthschaftskarten aus­geschlossen, wenn derartige Flächen die alleinigen be­wirthschafteten Flächen der Haushaltung bilden und von dieser sonst Landwirthschaft nicht betrieben wird. Dagegen sind diese Flächen, so gut wie Haus- und Hofräume, Wege und Gewässer unter A 1 bezw. A 2 f. der Landwirthschaftskarte in allen den Fällen zu berück­sichtigen, in denen andere Flächen landwirthschaftlich genutzt werden, also derentwegen eine Landwirthschafts- karte ausgefüllt wird.

Kunst, und Handelsgärtnereien haben nur dann eine Landwirthschaftskarte zu liefern, wenn sie selbst Gartenbau betreiben; außerdem haben sie eine Gewerbe- karte einzureichen, wenn sie mit Gehülfen (oder Motoren) arbeiten.

. Molkereien, Milchwirthschaften haben eine Land- ^wirthschaftskarte auszufüllen, wenn sie eigene Kühe zur IMilchgewinnung halten, gleichviel, ob sie außerdem noch eine Bodenfläche landwirthschaftlich bewirthschaften oder nicht. Handeln sie blos mit Milchprodukten, ohne selbst Kühe zu halten, so ist von ihnen eine Landwirthschafts­karte nicht zu erfordern. Eine Gewerbekarte haben dagegen alle Molkereien und Milchwirthschaften, die mit Gehülfen oder Motoren arbeiten, auszufüllen.

3. Zum Gewerbebogen (Drucksache Nr. III): Ein Gewerbebogen ist auch von solchen.Gewcrbetreibcnden, Handwerkern, Hauswebern, Gastwirthen, Inhabern kleinerer kaufmännischer Geschäfte, auszufüllen, die zwar । nicht mit eigens für das Geschäft angenommenen Ge-f hülfen arbeiten, deren Familienangehörige (Frau, Kinder) aber, wenn auch nicht als ordentliche Gehülfen, so doch regelmäßig und nicht blos gelegentlich im Geschäfte mit­helfen. In solchen Fällen ist auch dann ein Gewerbe- bogen auszufüllen, wenn die regelmäßige Mithülfe der Familienangehörigen zwar am 14. Juni ruht, sonst aber in der geschäftlichen Betriebszeit nicht blos ge­legentlich stattfindet.

Der Gewerbebogen ist am Sitze des Gewerbebetriebes ausznsüllen. Daher mnß ein solcher vor dem Zählungs- tage vom Zähler auch an dem Sitze des Betriebes ausgehäudigt werden, nicht etwa in der von der Betriebs­stätte entfernten Wohnung des Gewerbetreibenden.

'Gemeinden entsandt. — Der Staats-Anzeiger für i Württemberg sagt, es sei eine Katastrophe, wie sie unter ' den klimatischen Verhältnissen Württembergs kaum erhört sei. Zu staatlicher Unterstützung der Betroffenen werde das Möglichste geschehen. — Auch in Baden sind, wie aus Karlsruhe und Konstanz gemeldet wird, fast gleich­zeitig schwere Gewitter mit star-kem Wolkenbruch nicdcr- gegangen, die großen Schaden anrichteten. — Ebenso kommt aus Wien die Nachricht, daß sich in Niederösterreich heftige Gewitter entluden, deren Hagelschlag beträchtliche Verheerungen zur Folge hatte.

Stuttgart, 8. Juni. Der König hat sich heute