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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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J£ 25. Mittwoch, den 27. März 1895.

Abounemeuts-Einladung.

Bestellungen auf das 2. Quartal 1895 (April, Mai, Juni) der

ä085F* „Schfüchteener Zeitung" -^WE bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gest, aufgeben zu wollen,

und zwar möglichst bis zum 27. d. Mts. müssen an die Post extra bezahlt werden.

Zur Sonntagsruhe für das Handwerk führt die „Sozialkorrespondenz" Folgendes aus:

Laut Beschluß des Bundesrathes in Berlin und folgender kaiserlicher Kabinetsordre, die bereits im deutschen „Rerchsanzeiger" bekannt gegeben ist, wird mit dem 1. April das Gesetz über die Sonntagsruhe, welches bisher nur für das Handelsgewerbe Geltung hatte, auch für Industrie und Handwerk Platz greifen, soweit nicht Ausnahmen zugelassen sind. Außerhalb der Bestimmungen über die Sonntagsruhe bleiben in erster Reihe Verkehrs- und Restaurationsgewerbe, wenn dieselben auch ihren am Sonntag beschäftigten Ange­stellten in der Woche entsprechende Ruhezeit zu gewähren haben. Die Ausführungsbestimmungen der Sonntags­ruhe für die Großindustrie sind zumeist vorher auf Grund von Besprechungen mit Vertretern der Arbeit­geber und Arbeiter der betreffenden Branchen festgestellt worden, so daß also wohl kaum sich bedeutende Schwierigkeiten und Weiterungen bei den Ausführungen ergeben werden, wenn auch in der Praxis niemals etwas so zu klappen pflegt, wie in der Theorie geglaubt wird. Anders stehen nun aber die Dinge bei dem Handwerk. Man hat auch wohl hier Konferenzen mit den Vertretern verschiedener Handwerksbetriebe abgehalten, aber damit wird die Sache nicht erschöpft Man hat solchen Handwerks- und solchen Kleingewerbe­betrieben, die auf Saisonarbeiten angewiesen sind, für eine bestimmte Anzahl von Sonntagen im Jahre bis Mittags 12 die Arbeitsfreiheit zugestanden, man wird auch bezüglich der Nahrungsmittelgewerbe, den Bäckern, Schlächtern u. s. w. Konzessionen machen, man wird auch auf solche Gewerbetreibende, für welche erfahrungs­gemäß der Sonntag ein besonders flotter Geschäftstag ist, wie auf Barbiere, Friseure, Photographen, Rücksicht nehmen, aber trotz alledem werden hier große Unbe­quemlichkeiten und Schädigungen eintreten, wenn nicht dem Handwerk gegenüber im Allgemeinen von der Polizei für ein Uebergangsstadium eine gewisse Rücksicht genommen wird. Zwischen Großindustrie und Hand­werk besteht außer vielen anderen auch der Unterschied, daß die Großindustrie doch ungefähr wenigstens ihre Arbeitsleistungen im Voraus feststellen kann, weil sie vorher ihre bestimmten oder festen Arbeitspläne hat. Der Handwerker kann das nicht! Er kann fünf Tage in der Woche auch nicht das Mindeste zu thun haben, und erhält am Sonnabend so viel Aufträge, die bis am Sonntag Mittag fertiggestellt sein sollen, daß es ihm unmöglich ist, nur im Laufe des Sonnabend die Arbeit fertig zu stellen. Bisher konnte er den Sonntag Vormittag für solche schleunige Arbeiten zu Hilfe nehmen. Künftig wird er einen Theil der Aufträge abweisen müssen, und dann gehen die betreffenden Kunden zu einem Konkurrenten und bleiben bei diesem, oder aber der Handwerker wird dem Verbot der Sonntags­ruhe zu trotzen suchen. Was wird er thun? Wer da weiß, wie ungemem schwer es ist, heute, wo alle Berufe und alle Erwerbszweige überfüllt sind, Kundschaft zu gewinnen, der wird wissen, waS unser Mann in solcher Zwangslage thun wird, um sein tägliches Brod sich zu sichern. Soll man nun aber angesichts solcher Zwangslage sagen: Der Kerl ist ein Lump, weil er seinem Verdienst nachging, ein paar Stunden im verschwiegenen Kämmerlein fröhlich bei der Arbeit war, statt sich wüthend über den entgangenen Verdienst zu ärgern und mit Gott und der Welt zu hadern? Nach des Gesetzes Wort wird vom April ab solche ehrliche Arbeit nicht erlaubt sein; aber man mag doch Gnade für Recht im Anfänge ergehen lassen. Wer beispielsweise nie weiß, wie Jemandem zu Muth ist, der fünf Tage lang in der Woche in einen leeren Gcldkasten schauen muß, und der sich am sechsten Tage dann ein paar harte Thaler —■ entgehen lassen muß, weil er die Arbeit nicht in so kurzer Zeit schaffen kann und die Sonntagsruhe ihm eine weitere Thätigkeit verbietet, der kann ebenso zu einem Minister mit so

Spätere Bestellungen resp. Nachlieferungen

Die Expedition.

und so viel tausend Thalern sagen, richte Dich mal so ein, daß Du mit dem zehnten Theil auskommst. Leben und Lebenlassen, aber nach allen Seiten hin! Der Haudwerker ist zur Sonntagsarbeit nicht durch sich selbst gekommen, sondern durch das Publikum. So spät wie möglich bestellt, so schnell wie möglich fertig! das ist die Loosung. Und von all' den Abgeordneten und Excellenzen, die bei der Ausführung der Sonntagsruhe mitgesprochen haben, hat vielleicht Niemand daran gedacht, ob von Seiten seines eigenen Hausstandes aus nicht etwa schon mancher Handwerker zur Sonntags- arbcit gezwungen worden ist. Gerade der Handwerker, der Mann mit Familie, sehnt sich von ganzem Herzen darnach, am Sonntag ganz frei für seine Familie zu sein, und er wird das auch unter allen Umständen durchzusetzen wissen, wenn seine wirthschaftlichen Ver­hältnisse so sind, daß er nicht auf eine jede Mark Ver­dienst zu sehen braucht. Kommen dann Sonnabends noch Aufträge, die bis zum kommenden Vormittag erledigt sein sollen, dann wird er sagen: nein! Aber wie viele tausend Handwerker giebt es denn nicht im deutschen Reiche, die nicht so gut, sondern im Gegentheil sehr viel schlechter gestellt, die am Sonnabend in mancher Woche des Morgens noch nicht wissen, wo sie für den Abend den Gesellenlohn hernehmen sollen. Diese Leute können Niemanden abweisen, wenn sie kein Unrecht gegen ihre Familie begehen wollen. Im Handels­gewerbe kann des Sonntags Niemand kaufen, wenn die Sonntagsruhe besteht. Aber im Handwerk wird ein Kunde schon am Sonnabend noch Jemand finden, der ihm eine dringende Arbeit verrichtet. Das Publikum hat keinen Schaden, wohl aber der Handwerker, der einen ständigen Kunden verlor. Die Verhältnisse des Handwerkers sind gedrückt, es liegt kein Anlaß vor, die Dinge noch weiter zu treiben, als es der Fall. Die Sonntagsruhe mag mit Recht das sein, was sie ist, eine Zeit der Ruhe, des Friedens und der Erholung nach der Arbeit. Man muß daran denken, daß keine Macht und kein Gesetz der Welt die Leute zwingen kann, aus ihrer heutigen Haut in eine neue zu fahren und sich vom 31. März bis 1. April neue Gedanken einzusetzen. So wird denn auch das Publikum vielleicht in zwei Jahren Rücksicht nehmen, aber am 1. April 1895 ganz sicher nicht. Darum braucht das Handwerk eigentlich eine Übergangszeit, welche thunlichst ab- zukürzen sich die Handwerker schon selbst bemühen werden.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser richtete in Folge deS famosen Beschlusses der Reichstagsmehrheit, den Fürsten Bismarck zum 80. Geburtstage nicht zu beglückwünschen, ein Telegramm an den Reichskanzler:

An den Fürsten von Bismarck, Herzog von Lauenburg, Friedrichsruh.

Eurer Durchlaucht spreche ich den Ausdruck tiefster Entrüstung über den eben gefaßten Beschluß des Reichstags aus. Derselbe steht im vollsten Gegensatz zu den Gefühlen aller deutschen Fürsten und ihrer Völker. gezeichnet

Wilhelm, I. R."

Die telegraphische Antwort des Fürsten Bismarck lautete:

„Seiner Majestät dem Kaiser und König, Berlin.

Eure Majestät bitte ich, den ehrfurchtsvollen Aus­druck meiner Dankbarkeit für die Allerhöchste Kund­gebung entgegenzunehmeu, durch welche Eure Majestät jene mir noch unbekannte Unerfreulichkeit meiner alten politischen Gegner zum Anlaß einer erfreulichen Genugthuung für mich umwandeln.

gez. v. Bismarck.

— Aus Anlaß der Stellungnahme der Reichstags­mehrheit gegen den Fürsten Bismarck haben auch die beiden Präsidenten des Reichstags, Herr von Levetzow und Herr Dr. Bürklin, ihre Aemter als solche nieder-

gelcgt. Der Reichstag muß demzufolge sich zwei neue Präsidenten wählen.

— Der Reichsanzeiger veröffentlicht folgenden Aller­höchsten Erlaß: „Binnen Kurzem wird ein Vierteljahr­hundert vollendet sein seit den weltgeschichtlichen Ereignissen, welche unter der ruhmreichen Regierung Meines in Gott ruhenden Herrn Großvaters Dank dem einmüthigen Zusammenwirken der deutschen Fürsten und Völker zur Wiederaufrichtung des Reiches führten. In der Erinnerung an jene große Zeit empfinde ich am heutigen, dem Gedächtniß des Kaisers Wilhem I. ge- wechten Tage besonders lebhaft das Bedürfniß, in Seinem Sinne fürsorgend für die Männer einzutreten, welche dem Rufe ihrer Kriegsherren folgend opferfreudig Leben und Gesundheit für das Vaterland eingesetzt haben. Ich würde es daher mit hoher Genugthuung begrüßen, wenn denjenigen Offizieren, Militärärzten, Beamten und Mannschaften des deutschen Heeres und Meiner Marine, welche in Folge einer im Kriege von 1870/71 erlittenen Verwundung oder sonstigen Dienst­beschädigung verhindert waren, an den weiteren Unter­nehmungen des Feldzuges lheilzunehmen, und dadurch der Anrechnung eines zweiten Kriegsjahres bei der Pensionirung verlustig gehen oder gegangen sind, auf Ansuchen der betreffende Pensionsausfall fortan erstattet werden könnte. Ebenso würde es meinen Absichten ent­sprechen, wenn die Bereitstellung von Mitteln erfolgte, um solchen Personen des Unteroffizier- und Mannschafts­standes des Heeres und der Marine, die am Feldzuge von 187071 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Antheil genommen haben, würdig und in Folge von Erwerbsunfähigkeit bedürftig sind und weder eine Jnvalidenpension noch eine" laufende Unterstützung an Stelle der letzteren beziehen, in Zukunft Beihülfen gewähren zu können. Ich verkenne nicht, daß die Umstände nur die Berück« sichtung einer kleinen Anzahl dieser Kriegstheilnehmer gestatten. Es ist aber Mein lebhafter Wunsch, daß wenigstens denjenigen Männern der Dank des Vater­landes bethätigt werde, die als vorzugsweise bedürftig anzusehen sind. Ich beauftrage Sie, Mir nähere Vorschläge darüber zu machen, in welcher Weise diese Meine Absichten unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Bundesrathes und des Reichstags zur Ausführung zu bringen sein werden.

Berlin, den 22. März 1895.

Wilhelm I R.

An den Reichskanzler. Fürst zu Hohenlohe.

— Im Staatsrath ist die Ablehnung des Antrages des Grafen Kainitz mit allen gegen vier Stimmen erfolgt.

— Der Verband der Schneider Deutschlands will im Anschluß an die Mai-Feier in eine große Lohn­bewegung eintreten, um eine Lohn-Erhöhung, Ver­kürzung der Arbeitszeit und Beschränkung der HauS« industrie zu erzielen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 26. März.

* — Se. Majestät haben geruht, dem Oberpräsidenten Magdeburg zu Cassel den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath zu verleihen.

* — Der Fußgendarm Lawerenz in Steinau ist vom 1. April cr. nach Bieder versetzt.

* — Am 31. d. Mts. findet in der hiesigen Turn­halle Abends ein Bismarckcommers statt, an welchem sich sämmtliche Vereine der hiesigen Stadt betheiligen.

* — Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten hat nach dem deutschen Reichs-Anzeiger mit Allerhöchster Ermächtigung angeordnet, daß am 1. April cr.z als an dem Tage, an welchem der Fürst Bismarck sein 80. Lebensjahr vollendet, der Unterricht jn allen Schulen auSfällt.

* — Daß es unter Umständen recht unangenehme Folgen haben kann, wenn den Amtshandlungen von Pfändungsbeamten Hindernisse bereitet werden, mußten in der Schösiensitzung vom 20. März zwei Landleute (Ochs und Hül von Oberkalbach) erfahren, denn es wurden dieselben wegen Widersetzlichkeit gegen Amts­handlungen des Gerichtsvollziehers in eine Gefängniß­strafe von 1 bezw. 4 Wochen verurtheilt, neben Ersatz aller Kosten.

* — Der vielen Einwohnern Schlüchtcrns und Umgegend von seinem früheren mehrjährigen Aufent-