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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf,

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser begiebt sich voraussichtlich am Montag Abend nach Wilhelmshaven zur Rekruten- vercidigung. Der Kaiser hat zur Theilnahme an der am 12. d. zusammentretenden engeren Versammlung des Staatsrathes, die namentlich den Antrag Kanitz begut­achten soll, noch 29 Herren einladen lassen, die meist Landwirthe sind. Indeß befinden sich auch einige Beamten und sieben Industrielle und Finanzleute unter den zur Theilnahme au geforderten Herren. Die Auf­gaben des zusammentretenden erwähnten Staatsrathes werden umfangreicher sein, als bisher angenommen wurde. Neben den Maßnahmen zur Hebung der Preise der landwirthschaftlichen Produktion (Antrag Kanitz, Kontingentirung der Getreideeinfuhr rc.) sollen dem Staatsrath nahezu sämmtliche Tagesfragen auf argrarisch- wirthschaftlichem Gebiet vorgelegt werden. Dazu gehören die Fragen der Kredit-Organisation, Maß­nahmen zur Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiter­schaft, die Verbilligung der landwirthschastichen Pro­duktion, die Erleichterung des Absatzes landwirthschaftl Produkte (Tarifreftrm rc.) ebenso wie die beabsichtigte Aenderung der Zucker- und Branntweinsteuer. Für jeden Gegenstand werden zwei Referenten bestellt.

In den Kreisen der königlichen Lotterie-Ein­nehmer herrscht große Besorgniß in Folge einer Nach­richt derDeutschen Tageszeitung", der zufolge der Finanzminister beabsichtigen soll, den Verkauf der Loose zur preußischen Klassenlotterie den königlichen Rent- meisteru zu übertragen; diese Besorgniß ist, wie die K. Z." hervorhebt, völlig unnöthig. Der Vertreter des Finamzministers, Geh. Oberfinanzrath Wallach, hat in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 19. Februar ausdrücklich wörtlich Folgendes gesagt: Die Rentmcister werden nicht darauf rechnen können, daß ihnen Lotteriekollekten übertragen werden. Eine solche Absicht besteht bei der Lotterieverwaltung nicht."

Eine Zunahme der Kriminalstatistik hat sich nach statistischen Veröffentlichungen auch im Jahr 1893 gezeigt. Man geht dabei aber wohl irre, wenn man annimmt, das beständige Anwachsen der Zahl der Ver­brechen und Vergehen weise auf eine zunehmende moralische Verschlechterung des Menschengeschlechtes hin. Für die Zunahme der gerichtlichen Bestrafungen sind vielmehr zu einem guten Theil die Einrichtungen der Jetztzeit mit schuldig zu machen. Polizei und Justiz greifen infolge vieler neuer Gesetze mehr als in früheren Jahren in das persönliche Leben des Einzelnen em, sodaß sich schon aus diesem Grund eine größere Zahl von gerichtlichen Bestrafungen erklärt. Dazu kommt bei Vielen der mangelnde erzieherische Einfluß des Familienlebens, hervorgerufen durch die heutigen sozialen Verhältnisse. Die mit dem Beruf verbundene Abwesenheit des Mannes vom Hause den ganzen Tag über, oft auch Frauenarbeit und Massenwohnungen lassen Viele die Annehmlichkeit und den Frieden des häuslichen Lebens gar nicht mehr kennen lernen, sodaß für sie Freude und Wohlbefinden nur im Wirthshaus noch denkbar ist. Mit dem Mangel des erziehenden Wirkens des Hauses hält auch der immer mehr abnehmende Einfluß von Kirche und Schule gleichen Schritt. Endlich darf nicht vergessen werden, daß durch die Errungenschaften der Technik, durch große Konkurrenz und Ueberproduktion auf den meisten Gebieten heut­zutage an die Willenskraft des Einzelnen höhere An­forderungen als früher gestellt werden, wodurch die Verführung, auf Abwege zu gerathen, die dann mit dem Strafrichter in Berührung bringt, größer geworden ist.

Zweck und Bedeutung der Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung sind vielen noch nicht klar. Sowohl Ortsbehörde als Versicherte haben viel ach die Auf­fassung, als ob es für die Rentenansprüche von Wich­tigkeit sei, daß der Betreffende bedürftig oder vermögens­los, oder ein braver, würdiger Mensch sei. In Ein­gaben wird häufig auf die dringende Noth und das Unverschuldete Unglück hingewiesen und um Zuerkennung der Rente aus diesen Gründen gebeten. Das sind Irrthümer. Es ist ganz ohne Belang für die Be- gründetheit eines Rentenanspruches, ob der Betreffende arm oder einer Unterstützung würdig ist. Die Ver­sicherungsanstalt ist keine Armenunterstützungs-Anstalt. Der Noth abzuhelfen, dafür ist die Gemeinde da. Bei Beurtheilung der Rentenansprüche kann es sich lediglich

darum handeln, ob die im Gesetze festgestellten Voraus­setzungen erfüllt sind. Gebricht es an einer dieser Voraussetzungen, so darf die Versicherungsanstalt keine Rente bewilligen. Das Gesetz verfolgt den Gedanken, daß der Versicherte durch seine und des Arbeitgebers Beiträge, welche entweder auf Versicherungspflichtiger Lohnarbeit, oder auf freiwilliger Versicherung beruhen, sich allmählich den Anspruch auf Rente erwirbt, ähnlich, wie sich Jemand bei einer privaten Versicherungs­gesellschaft durch Prämienzahlung gegen Unfall oder sonstigen Schaden versichert. Die Begründung des Gesetzes hebt hervor, daß die Renten nichts mit Almosen, und Armen-Unterstützungen zu thun haben. Die Renten richten sich auch gar nicht nach dem Bedürfniß des Einzelnen, sondern nur nach dem Maße der geleisteten Beiträge. Die Invalidenrente ist nicht nach dem Maße der Invalidität abgestust, wie die Unfall­rente, sondern ist unter sonst gleichen Verhältnissen für den Ganzinvaliden gerade so hoch wie für denjenigen, der noch vielleicht 100 Mk. jährlich verdienen kann. Die Hinterbliebenen haben kein ielbstständiges Recht auf Rente, wie bei der Unfallrente; der Rentenanspruch geht nur dann und zwar bis zum Todestag des Berech­tigten auf sie über, wenn der Berechtigte bereits den Antrag erhoben, oder wenigstens Schritte gethan hat, den Anspruch zu erheben; iu diesem Falle müssen die Erben unter Vorlage einer Erbbescheinigung die Rente ausdrücklich in Anspruch nehmen. Im Volke glaubt man vielfach, wer dem Arbeiterstande angehöre, oder angchört habe, könne ohne weiteres Altersrente be­anspruchen, sobald er 70 Jahre alt werde, und In­validenrente, sobald er erwerbsunfähig werde. Doch ist dabei noch Versicherungspflicht, Erfüllung der Wartezeit u. a. erforderlich.

Neuenburg, Westpr., 27. Febr. Auf das Zusammen­leben der beiden christlichen Konfessionen in unserer Provinz wirft folgender vomGes." mitgetheilter Vor­fall in unserem Ort ein grelles Streiflicht: In der Nacht zum Montag brannte seit etwa */s2 Uhr in der Klosterstraße ein Haus, und wie schon vor wenigen Monaten bei einem Brande verweigerte der katholische Kirchenvorstand das Läuten der großen Kirchenglocke, obgleich diese schon seit mindestens 50 Jahren das allgemeine Feuersignal zu geben pflegt. Mitten in der Nacht veranlaßte deshalb der Magistrat eine richterliche Anordnung, welche den katholischen Kirchenvorstand anwies, das Läuten sofort zu gestatten, eventuell aber den Magistrat ermächtigte, den Glockenthurm öffnen und das Läuten zwangsweise durchführen zu lassen. Der Geistliche wurde noch in der Nacht geweckt und ihm der Gerichtsbeschluß durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Dem gütlichen Zureden des letzteren soll es zu verdanken sein, daß der bereits herbeigeholte Schlosser seines Amtes nicht zu walten und den Glockenthurm nicht zu öffnen brauchte. In Folge dessen ertönte endlich um 5 Uhr Morgens Feuerlärm. Nur das stille Wetter bewirkte es, daß das Feuer auf seinen Herd beschränkt blieb, und daß nicht die ganze Südseite der Klosterstraße in Flammen aufging.

Ausland.

In Rußland werden die größten Anstrengungen gemacht, um die Ausfuhr des im Ueberfluß vorhandenen Getreides zu erleichtern. Neuerdings ist durch Re­gierungsbeschluß den Staatseisenbahnen die Verpflichtung auferlegt worden, bei den über die Landesgrenze gehenden, mit Getreide belesenen Waggons für jedes Manco an dem Gewicht des Getreides die volle Verantwortlichkeit zu tragen.

London, 1. März. Nachdem ein Schiedsgericht die in der englischen Schuhfabrikation bestehenden Steitigkeiten zwischen Fabrikanten und Arbeitern nicht zu beseitigen vermochte, scheint ein Streik von 200,000 Arbeitern unvermeidlich zu sein. Die Fabrikanten ver­fügen über große Stocks. 2. März. Die Kohleu- grubenbesitzer von Süd-Wales haben ihren 100 000 Arbeitern gekündigt. Die Kündigung tritt nach einem Monat in Kraft. Es ist dieses geschehen, damit die Arbeitgeber sich von der geltenden ^Lohnskala freimachen können. Die Arbeiter wünschten kürzlich eine Erhöhung von 1 ^ Prozent, allein die Grubenbesitzer lehnten diese Forderung ab.

Clesos, 1. März. Das hiesige Hospital des Rothen Kreuzes ist vollkommen durch die Verwundeten von

: Wei-hai-wai besetzt. 5000 chinesische Soldaten, mit Beute beladen, kamen hier durch auf ihrer Flucht vor den Japanern. Die chinesische Bevölkerung von Ninghai hat die japanischen Truppen mit offenen Armen aus­genommen und verkauft ihnen mit Bereitwilligkeit Lebensrnittel und andere Bedürfnisse. Personen männ­lichen Geschlechts dürfen Ninghai nicht verlassen. Unter der Landbevölkerung herrscht ein großer Schrecken, da dieselbe befürchtet, die Japaner könnten die Grausam­keiten von Port Arthur wiederholen. Die Kanäle und Gräben enthalten zahllose Leichen von Frauen und Kindern, welche Selbstmord begangen, um sich den erwarteten Torturen zu entziehen.

Mexiko, 2. März. Während ein Eisenbahnzug um eine scharfe Ecke an einem steilen Abgrunde zwischen Temamatla und Temango fuhr, kamen die Lokomotive und fünf Wagen aus dem Geleise, stürzten über den Damm hinab und wurden gänzlich zertrümmert. An 130 Personen sollen todt sein. Hilfe ist abgegangen. Der Zug sollte 1200 Pilger nach Mexiko bringen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 5. März.

* Der heutige Viehmarkt war trotz der un­günstigen Witterung ziemlich belebt. Angetrieben waren an 800 bis 900 Stück Rindvieh. Die Preise stellten sich wie folgt: schwere Zugochsen 8001000 Mark, leichtere 650800 Mark, Stiere 450600 Mark; gute Milchkühe wurden mit 350500 Mark bezahlt. Jungvieh war wenig vorhanden.

* In der am Sonntag abgehaltenen General­versammlung der Molkereigenossenschaft Schlüchtern wurde einstimmig der vom Vorstand vorgelegte Kosten­anschlag für den Bau rc. genehmigt und der dafür geforderte Credit von 12 000 Mark bewilligt. Da der Platz gekauft und alle Vorarbeiten erledigt sind, soll sofort, sobald offenes Wetter eintritt, mit dem Bau begonnen werden.

* Im Lauft dieses Sommers beabsichtigt der Handels- und Gewerbeverein in Gelnhausen eine Aus­stellung von Lehrlingsarbeiten mit anschließender Preis- vertheilung für die besten Arbeiten abzuhalten. Es sollen außer den Lehrlingen der Stadt Gelnhausen auch solche aus dem Kreis Gelnhausen und aus dem Kreis Schlüchtern zugelassen werden. Meldungen dieserhalb sind bei dem Vorstand des Handels- und Gewerbe­vereins in Schlüchtern anzubringen. Da dieser Verein die Absicht hat, später dann auch eine gleiche Ausstellung (ebenfalls für die beiden Kreise) in Schlüchtern abzuhalten, um ein reges Streben nach praktischer Ausbildung unter den Gewerbetreibenden, besonders unter den Handwerkern zu wecken, so dürfte es im Interesse derselben liegen, recht zahlreich sich an der diesjährigen Ausstellung in Gelnhausen zu betheiligen.

* Bekanntlich bestimmen die §§ 30 und 31 deS Jnvaliditäts und Altersversicherungsgesetzes, daß nach 5 Jahren Beitrag weiblichen Personen, die eine Ehe eingehen, bevor sie in den Genuß einer Rente gelangt sind, sowie den Hinterbliebenen von verstorbenen männlichen Personen die Hälfte der für die betr. Personen entrichteten Beiträge zurückzustellen ist. Da das Gesetz am 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist und das Beitragsjahr nur 47 Wochen umfaßt, so wird in der Mitte des laufenden Jahres der Zeitpunkt ein­treten, von welchem ab die Rückerstattung der Renten zu erfolgen hat. Vom Reichsversicherungsamt ist ein Entwurf der für die Erstattungen zu erlassenden Vor­schriften ausgearbeitet.

Fulda. Am Fastnachts-Dienstag unternahmen zwei Herren aus Kleinsaffen eine Partie auf dieMilseburg" mittelst Schnellschuhen. Ueber diesen Aufstieg, der nach Art und Weise bis jetzt einzig dasteyen dürfte in der Geschichte der Rhön-Touristik, mögen folgende Einzeln- heiten Bergfreunde interessiren: Wir traten dieFahrt" (auf Schneeschuhen oder Ski) Mittags 12 Uhr bei 4- 3 0 R. in der Sonne an; der Schnee hatte eine dünne Eiskruste. Der Aufstieg über Delzenhof,Kopp's Ruhe" war wegen des Rückrutschens auf der glatten Decke sehr beschwerlich. Von unten sahen sich die Bäume auf dem Gipftl wie bereift an, weshalb wir uns in den höheren Regionen auf eine erheblich niedrigere Temperatur gefaßt machten. Wir irrten uns aber mit dieser Annahme; denn die Bäume waren angeschneit und zwar von oben bis unten, auf dem Gipfel des