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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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M 16. Samstag, den 23. Februar 1895.

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Genossenschaften für Handwerker?

Von einem Reichstagsabgeordneten.

In jüngster Zeit wird vielfach der Versuch gemacht, die Handwerker für Genossenschaften zu begeistern, und es werden die Vortheile des Genossenschaftsgesetzes mit beschränkter Haftpflicht, die leichte Art, dem Klein­gewerbe Kredit zu verschaffen und alle möglichen Lichtseiten der Genossenscha-ten angepriesen. Wir sind überzeugt, daß Alles dieses geschieht aus Wohlwollen für den Handwerkerstand, in der uneigennützigsten Absicht, dem schwer heimgesuchten Handwerk aufzuhelfen.

— Aber man vergißt zunächst, daß, so lange das Handwerk nicht organisirt, kein Boden vorhanden ist, auf welchem die Pflanze der Genossenschaften Wurzeln schlagen kann. Wir fassen von vornherein nur solche Genossenschaften ins Auge, welche dem Handwerker billige Rohmaterialien, billigen Kredit und vielleicht auch gemeinsame Verkausslokale bieten sollen. So­genannte Produktiv-Gcnossenschaiten würden wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen, weil sie den Einzelerwerb aufheben und zum sozialistischen Staate drängen.

Im Allgemeinen sind die deutschen Handwerker sich darin einig, daß, bevor man zu Genossenschaften über- gche, erst eine feste gesetzliche Organisation und ein gesetzlicher Schutz des Handwerks geschaffen werden müsse, in Innungen mit Beitrittszwang und mit Befähigungsnachweis. Wir sehen es doch zur Genüge an unsern heutigen fakulativen Innungen, wie kümmerlich sie sich durchschlagen, und mit welcher Vorsicht alle Anträge eingebracht, berathen und beschlossen werden müssen, um nicht Veranlassung zu werden, daß so und so viele Abmeldungen aus der Innung erfolgen. Es fehlt eben noch der Gemeingeist. Hat das Handwerk wieder einen Rahmen, in den alle Glieder eingefügt find, und außerdem gesetzlichen Schutz iu seinen Erwerb, dann wird es ganz von selbst sich immer enger an­einander schließen und den fast ganz abhanden gekom­menen Gemcinsinn wieder hegen und pflegen, ohne den das ganze Genossenschaftswesen niemals gute Erfolge zeitigen kann.

Rechnen wir mit den Verhältnissen, wie sie augen­blicklich liegen, befassen wir uns nur mit den Eingangs erwähnten drei Arten von Genossenschaften für das Handwerk, und untersuchen wir, wie weit ohne Schädigung anderer Stände, — also im Interesse des Gemeinwohls — solche Gensssenscha ten erwünscht oder durchführbar sind. Da ist z. B. 1. Gemeinschaftlicher Einkauf der Rohmaterialien. Wenn man gemeinsam einkauft, wird die Waare freilich etwas billiger, aber an dieser Billigkeit klebt die Noth und das Elend eines anderen Standes, des Kleinkausmannstandes, der auch ein Glied des Mittelstandes ist. Es ist eine Stärkung des Großkapitals, und wo ein Großkaufmann, der leider meistens ein Jude ist, Alles liefert, wo bleiben da die andern? Tausende kleiner Existenzen würden bedroht, Tausende von Handlungsgehilfen und Reisenden würden brodlos gemacht. Wir wollen gewiß dem modernen Hausirerthnm der Handlungsreisenden nicht das Wort reden; aber so lange keine anderen Verhält­nisse angebahnt und eingesührt sind durch eine gesetzlich geregelte Organisation sämmtlicher Berufsstünde auf christlicher Grundlage — was wir als das erstrebend wertheste Ziel betrachten — so lange darf man als Christ auch die Interessen anderer S-ändc nicht außer Acht lassen. Wir wollen den Mittelstand heben; nun, dazu gehört auch der Kleinkaufmannstand. Wir wollen unsere Lage wohl verbessern, aber nur unter Berück­sichtigung anderer Stände. „Uns wohl und Niemand wehe!" Das ist unser Grundsatz! Uns selbst aus dem Sumpfe zu ziehen und Andere hineinzureißen, ist unrecht und unchristlich! Haben wir ober recht mit unseren Einkäufen, dann haben die Konsumvereine, die Offizier- und Beamten-Waarenhäuser, die wir seit Jahren bekämpfen, puch Recht.

Befassen wir uns nun mit der zweiten Art von Genossenschaften, so muß ja zugegeben werden, daß eS dem kleinen Handwerker vielfach an billigem Kredit fehlt. Die bekannten DarlchnSkasscn und Gewerbe- banken sind bet allen sonstigen guten Eigenschaften für den Handwerker viel zu theuer, und es müßte die Regierung auf Mittel sinnen, auch dem kleinen Hand- - werter die Reichsbank zu billigem Zinsfuß zugänglich zu machen. — Aber wenn Otto Glogau in seinen Schriften Recht hat, dann ruht dieses ganze Institut

zum allergrößten Theil in den Händen einer Sorte Leute, die bald sehr unbeliebt werden — von 30 Ver- waltungsrälhcn oder deren Stellvertretern sind nämlich vierundzwanzig (!) Juden! — Ich weiß nicht, ob man denen die Rettung des Handwerks durch billigen Kredit anvertrauen soll? — Ich muß übrigens von vornherein dem Grundsatz entgegentreten, als wäre ohne Kredit überhaupt nichts anzurangen, oder als sei dies wenigstens die Hauptsache. Gebe man uns nur unser Eigenthum, die volle und alleinige Ausnutzung unsres Handwerks wieder, schütze man uns durch ein gutes Reichsgesetz vor der Konkurrenz des Alles beherrschenden, Alles verschlingenden Großkapitals und vor dem unredlichen Pfuscherthum, dann sorgt die Kundschaft, die wir uns erringen durch unsre Kunst und unsern Fleiß, ganz von selbst für das nöthige Geld. Dem Grundsatz: „Alle Waaren können Geld sein", stellen wir den andern Grundsatz gegenüber: „Die Kunst ist Geld, wenn sie geschützt ist!" — Außerdem wird die obli­gatorische Innung (aber auch nur diese) in der Lage sein, das Borgunwesen im Handwerk einzudämmen und dadurch dem Kreditbedürfniß wirksam abzuhelfen. Be­schließt die fakulktative — d. h. die heutige — Innung, jedes Mitglied sei verpflichtet, alle Vierteljahre der Kund- scha t Rechnung zu ertheilen, so treten diejenigen, welche besser gestellt sind, oder denen ein solcher Be­schluß aus anoeren Gründen nicht paßt, einfach aus der Innung, borgen zum Schaden ihrer Kollegen weiter und länger, und machen daher den ganzen Beschluß hinfällig. Etwas ganz anderes wäre ein solcher Beschluß von der obligatorischen Innung unter Fest­setzung einer Strafe bei Uebertretungen; da wäre der Austritt gleichbedeutend mit Aufgabe des Geschäfts.

Sehen wir uns nun noch kurz die dritte Art der für uns in Frage kommenden Genossenschaften an.

Gemeinsame Verkaufshallen. Nehmen wir das Schneiderhandwerk zum Muster. In einer Großstadt, wie z. B. Köln, würden etwa acht Verkausshallen der Schneider-Innung erforderlich sein. Nehmen wir an, jede habe einen jährlichen Umschlag von 50 000 Mark und es wären je fünfzig Schneidermeister mit je zwei Gesellen betheiligt, so würde es nach dem Urtheil eines zuverlässigen Sachverständigen sechs bis sieben Monate bedürfen, um die Hallen zu füllen und zu erhalten. Bei großem direktem Einkauf der Rohstoffe müßten etwa 25 v. H. Reingewinn auf jeden Meister fallen, also auf 1000 Mark Antheil 250 Mark Reingewinn. Das wäre doch in sechs bis sieben Monaten ein sehr bescheidener Verdienst, allerdings auch wieder sehr an­nehmbar, weil damit die „stille Zeit" ausgefüllt würde und der Meister nicht genöthigt wäre, seine Gesellen zu entlassen. Nun würden die ehrsamen Schneider­meister und Mitglieder der Innung selbstverständlich keine Kuustwolle verarbeiten, sondern nur ehrliche Fabrikation mit entsprechender guter Arbeit liefern, um ihrem Namen und ihrem Magazin Ehre zu machen. Es würde dann aber nach dem Urtheil desselben Sachverständigen dort ein Anzug unter 40 Mark nicht herzustellen oder zu verkaufen sein. Neben der Innung- - Verkau shalle hat aber der Jude ein großes „Kleider-Magazin" aufgemacht mit Schundwaare aus Kunstwolle und schlechter im Zucht­hause für wenige Pfennige angefertigter Arbeit. Der verkauft einen im Ansehen gleichen Anzug für 18 Mk., und da das Publikum die Waare zu beurtheilen nicht in der Lage ist. so kauft es eben, wo es am billigsten kaufen kann. Genau so, wie es hier im Schneider- handwerk geschildert wurde, geht es beim Schuhmacher-, beim Möbeltischler- und vielen anderen Handwerken, und die Erfahrung hat gelehrt, daß in den meisten Fällen die ehrliche Arbeit eine solche Schmutz-Konkurrenz nur kurze Zeit aushält! Möbelmagazine vereinigter Tischlermeister, welche vor Einführung der Gewerbe­freiheit glänzend bestanden, haben unter dieser unreellen Konkurrenz in Liquidation treten und sich auflösen müssen, und so ist es hundert andern Genossenschaften der verschiedensten Gewerbe ergangen. Sie plagten sich eine Zeit lang ab, mußten dann aber dieser über­mächtigen Kapitalmacht mit ihrer billigen Schundwaare das Feld räumen. Wir kommen daher auch in dieser Frage, ob Genossenschaften dem Handwerk aufzuhelfen vermögen, naturgemäß immer wieder auf die Kardinal- Forderungen der Handwerker zurück: So lange der Befähigungsnachweis nicht Gesetz ist, so lange die in

Zuchthäusern gefertigte Schundwaare der ehrlichen Arbeit solche elende Konkurrenz machen darf, so lauge werden wir von derartigen Genossenschaften wenig oder gar keinen Vortheil zu ziehen vermögen!

Anders ist die Sache, wenn die zügellose Gewerbe- freiheit aufhört, wenn jeder Stand wieder in sich or­ganisirt und gefestigt ist; wenn der Handwerker nicht in die Kaufmannschaft, und der Kaufmann nicht ins Hand­werk pfuscht, wenn dem Großkapital das Recht des Stärkeren genommen, und der ehrlichen Arbeit wieder der ehrliche Lohn gesichert ist — dann kommt der Zeit­punkt der Genossenschaften in den obligatorischen Innungen, welche dann darin wetteifern werden, dem Publikum gute und preiswerthe Waare zu liefern.

Alle Anzeichen sprechen dafür, daß die Großindustrie an dem selbständigen Handwerk nicht viel mehr ruiniren kann, als es schon der Fall ist. — Wenn die Er­findungen in dem Maße fortschreiten, wie sie sich in unseren Tagen entwickelt haben, dann kommt der Einzel- erwerb, der Kleinbetrieb wieder zur vollen Geltung, sobald das Handwerk wieder in angedeuteter Weise ge­schützt ist. Heute schon arbeitet man mit kleinen Motoren — Gas, Benzin, Petroleum — die Stunde für 8—10 Pfg., und wer weiß, welche Umwälzungen uns die Elektrotechnik, die Preßluft u. s. w. noch bringen wird. Ist das Handwerk organisirt, geeinigt und geschützt, dann wird es sich leicht die Erfindungen der Neuzeit zu eigen machen, und den sprüchwörtlich gewordenen goldenen Boden wieder einnehmen. Dann wird aber auch mancher Handwerker, weil er wieder Vertrauen faßt, weil er wieder eine Zukunft hat, die Irrwege der Sozialdemokratie verlassen und zu den Tugenden des deutschen Handwerks zurückkehren. Auch wird dann der Nachwuchs für das Handwerk wieder mehr aus den besseren Ständen hervorgehen und so diesem schönen Stande neues Blut und neues Leben zuführen zum Wohle und zum Segen des Handwerks, wie auch des ganzen Staates und der Gesellschaft.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser beabsichtigt, der Beisetzung des Erzherzog Albrecht beizuwohnen. Eine Bestätigung liegt nicht vor. Der Hof legte für den Verstorbenen tue Trauer auf 14 Tage an. Aus gleichem Anlässe ist auch eine Armeetrauer angeordnet. Zur Beisetzung des Erzherzogs wird sich eine Deputation des Grenadier- Regiments König Friedrich I. (2. Ostpreußisches) Nr. 3, dessen Chef der Verstorbene war, nach Wien begeben, auch ist für das Regiment eine mehrtägige Trauer befohlen worden.

— 20. Febr. Der Kaiser empfing heute Mittag den Kardinal-Fürstbischof Kopp von Breslau, der ihm für die jüngste Ordensverleihung dankte.

— 1 hr Millionen Mark für Aktendeckel, daS ist etwas viel. In den Verhandlungen des Provinzial- landtags für Hannover ist festgestelll worden, daß die Hannover'sche Versicherungsanstalt 72 000 Mk. für die Aktendeckel der 600 000 Versicherten auSgegeben hat. Da nun die Alters- und JnvaliditätSverficherung un« ge ähr 12 Millionen Menschen umfaßt, so kosten die Aktendeckel für diese rund 1'/, Millionen Mk.! Man schreibt der „D. Tagesztg." dazu von privater Seite: „Ich weiß nicht, ob die Hannover'sche Versicherungs­anstalt in ihrem neuem Geschäftsgebäude, ebenso wie es die der Provinz Sachsen gethan hat, für jeden ihrer Versicherten ein besonderes eisernes Fach zur Auf­bewahrung der so kostbaren Akten und Klebekarten eingerichtet hat, vermuthe es aber, da die Idee beS sächsischen BaurarhS seinerzeit als ganz besonder- geistreich geschildert wurde. Darauf, daß man mit einigen Foliobüchern, in welche die durch die eingereichten, geprüften und ausgerechneten Klebekarten sestgcstelltett Ansprüche jedes einzelnen Versicherten beweiskräftig eingetragen werden könnten, wahrscheinlich ebenso weit kommen könnte, als mit 600 000 Personalakten und Eisenzellen, scheinen die Weisen noch nicht gekommen zu sein.

Essen. Wie groß der Umfang der Krupp'schen Werke ist, das läßt sich u. a. aus der Zahl der in demselben beschäftigten Personen erkennen. Nach der neuesten Zählung wohnen in Krupp'schen Wohnhäusern 5731 Beamte und Arbeiter mit 15581 Familien- Angehörigen, also zusammen 21312 Personen. In eigenen Häusern wohnen 701 Beamte und Arbeiter