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SGWernerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen losten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 13. Februar

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Deutsches Reich.

Berlin, 9. Fcb. DerLokal-Anzeiger" meldet: Zu seinem gestrigen Vertrag in der Kriegsakademie über das Zusammenwirken von Heer und Flotte mit Berück­sichtigung des chinesisch-japanischen Krieges war der Kaiser mit dem Prinzen Heinrich fast zwei Stunden vor der festgesetzten Zeit erschienen. Der hohe Vor­tragende ordnete in dieser Zeit das Kartenmaterial. Der Vortrag, in welchem der Kaiser in freier Rede das auf- gestellte Material erläuterte, und besonders die Bedeutung der Marine, hauptsächlich der Panzerschiffe, darlegte, dauerte zwei Stunden. Etwa 500 Offiziere wohnten dem Vortrag bei.

Zu der im Juni stattfindenden Eröffnung des Nord-Ostsee-KaNals werden Einladungen an alle großen seefahrenden Nationen ergehen, beizuwohnen. So wird sich eine stattliche Flotte, Schiffe der-Marine der Mächte Europas und Amerikas, im Hafen von Kiel versammeln. Nach der feierlichen Eröffnung des Kanals soll der Kaiser, da eine gemeinsame Durchfahrt für die in Kiel vereinigten Kriegsschiffe schon aus zeitlichen und auch aus technischen Gründen nicht thunlichst ist, die Absicht haben, mit seinen Gästen auf derHohenzoller" und demKaiseradler" den Kanal zu durchfahren und bei Brunsbüttel in die Elbe einzulaufen.

Kaiser Wihelm über Deutschland und Frankreich. Der PariserMartin" läßt sich über eine Unterredung berichten, die der deutsche Kaiser angeblich mit einer Persönlichkeit seiner Umgebung gehabt haben sott und die von der französischen Präsidentenkrisis ausgeht. Der Kaiser habe zunächst die Ruhe konstatirt, in der die Ereignisse sich vollzogen hätten, und das als Fortschritt bei einer Nation bezeichnet, die unlängst noch für politisch unreif gegolten. Er (der Kaiser) empfinde eine gewisse Genugthuung über die Wahl Faure's, der in den Augen des Kaisers eine Garantie für Ordinkng und Frieden bedeute. Die beiden benachbarten Nationen hätten unter einander zahllose materielle und intellektuelle Beziehungen, darum wäre ein Krieg, abgesehen von den militärischen Resultaten ein sehr großes Unglück. Deutsche und Franzosen würden unter diesem Unglück nicht allein zu leiden haben. Die Zeit sei vorbei, wo ein Land vor den blutigen Kämpfen seiner Nachbarn sich egoistisch absperren konnte. Mehr und mehr würden die zivilisirteu Nationen solidarisch, das Werk, das die Völker heute zu vollbringen hätten, sei die Eroberung des Glückszustandes durch Arbeit. Arbeiten, schaffen sei das unwiderstehliche Bedürfniß von heute und werde das Gesetz von morgen sein. Aber dieses Werk könne nur vollbracht werden bei obsoluter Ordnung innerhalb der Grenzen jedes Landes und bei allgemeinem Frieden auf dem Kontinent. Die Aufrechterhaltung dieses Friedens sei die vornehmste Pflicht der Regierenden. Was ihn (den Kaiser) betreffe, so werde er, so lauge es in seiner Macht stehe, die Gefahr beschwören und es sei ihm dabei ein äußerst angenehmer Gedanke, daß Frankreich zu gleicher Zeit einen gemäßigten und energischen Staatschef habe, welcher seine friedlichen Neigungen theile und gewillt wäre, das große Nachbarland in weisem, konservativem Geiste zu regieren, ohne den es für die Völker nur Verwirrung und Ruin gebe.

Ueber die Einwirkung der zweijährigen Dienstzeit auf die Disziplin der Soldaten machte die Militär­verwaltung in der Budgetkommission des Reichstages eine interessante Mittheilung. Abg. v. Kardorff bemerkte, daß man vor Einführung' der zweijährigen Dienstzeit die Befürchtung ausgesprochen habe, es möge der Um­stand, daß jeder Soldat künftig, auch abgesehen von der Führung, der Entlassung nach dem zweiten Dienstjahr sicher sei, nächtheilig auf die Disziplin zurückwirken, da die Dispositiousbenrlaubnug bisher auch als eine Prämie für gute Führung gegolten habe. Darauf wurde von der Militärverwaltung die Mittheilung gemacht, daß nach Einführung der zweijährigen Dienst- zeit in Berlin die Zahl derjenigen Soldaten, die in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt und einer Disziplinarabtheilung überwiesen wurden, ganz erheblich abgenommen habe.

In Berlin hat vor einigen Tagen eine Gerichts­verhandlung stattgefunden, die allgemein Befremden erregen muß. Eine Mutter hatte ihr kleines Mädchen von 6 Jahren so mißhandelt, daß die Mitbewohner des Hauses es nicht mehr mit anscheu konnten. Aus einem erklärlichen Gefühl heraus griff darauf ein

Nachbar ein. Er entzog das Kind der Rabenmutter und brächte es eigenmächtig nach Nauen in gute Pflege. Für diese Selbsthülfe besam er, da er den Fall nicht zur Anzeige gebracht hatte, drei Tage Gefängniß und dagegen läßt sich nichts sagen. Nun aber stand die Mutter wegn Mißhandlung vor Gericht, und der Staatsanwalt beantragte Freisprechung! Der Gerichts­hof hat allerdings diesem Antrag keine Folge gegeben, sondern eine Strafe von zwei Monaten über die Frau verhängt. Aber dieser Antrag ist, obwohl der Staats­anwalt seine moralische Verurtheilung der Frau aus­gesprochen hat, doch abermals eine Bekräftigung der allgemein verbreiteten Ansicht, daß die aus Rohheit und Brutalität entspringenden Vergehen an manchen amt­lichen Stellen viel zu milde beurtheilt werden.

München. Die Aerzte des verstorbenen Prinzen Wol gang von Bayern veröffentlichen jetzt eine aus­führliche Darstellung seiner Krankheit. Diese Darlegung schließt, wie folgt:Der Prinz verschied infolge seröser Durchträukung der Lungen und dadurch bedingter Atemhinderung. Die Diagnose lautete auf akute Nephritis, wahrscheinlich infektiösen Ursprungs, und akute Herzparalyse. Am Montag war ärztliche Hilfe nötig, am Donnerstag abend 6 Uhr verschied der Prinz."

Verschiedene Großgrundbesitzer in der Umgegend von Erfurt haben sich entschlossen, in dem nächsten Jahr in größerem Umfang Anbauversuche mit Cichorie vorzu- nehmen, um einen Ersatz für den immer mehr zurück­gehenden Zuckerrübenbau zu schaffen. Die Firma Caesar Teichmann in Erfurt ist bereit, in Stotternheim eine Cichorieudarre, die 72 000 Mk. kosten soll, zu bauen, falls dort mindestens 300 Acker auf lange Jahre hinaus mit Cichorie bestellt werden.

Ausland.

London, 6. Febr. Nach Meldungen aus Beirut, die über Konstantinopel hierher gelangt sind, soll die Lage der Christen in Syrien sehr gefährdet sein. Im Bezirk Jedaida verüben die Drusen seit Kurzem viele Morde und Ausschreitungen nach Art der in Armenien vorgekommenen. In Beirut und Damaskus wagt kein Christ nach Einbruch der Nacht auszugehen. Alle Ausschreitungen bleiben unbestraft. Nach dem Moha- mebanerDtcrtel in Damascus wurden mehrere Wagen­ladungen Waffen gebracht. Die Christen fürchten ernstlich eine Wiederholung der Metzeleien von 1860.

Der in Antwerpen endlich (nach genau vier- wöchentlicher Verhandlung) in der Nacht zum 3.*b. M. zu Ende geführte Giftmord-Sensations-Prozeß, der mit der Verurtheilung der wegen dreifachen Giftmordes, begangen an ihren eigenen nächsten Verwandten, an­geklagten Frau Joniaux zum Tode endete, hat der Staatskasse 70 000 Franks gekostet. Die Begnadigung der Berlin heilten wird aber unstreitig eintreten, obwohl ihr die Geschworenen keine Milderungsgründe zu- ei kannten; denn König Leopold unterzeichnet bekanntlich kein Todesurtheil.

Von dem Schicksal derElbe" scheint auch der französische PassagierdampferGascogne" ereilt worden zu sein, der Compagnie Generale Transatlantique gehörend. DieGascogne" war am 26. Januar aus dem Hafen von Havre ausgelaufen und hätte am Mon­tag in New-Zork eintreffen müssen. Bis zum Sonntag Abend war aber über den Verbleib des Schiffes keine Nachricht bei der Direktion eingetroffen. Es herrscht deshalb lebhafte Beunruhigung über das Schicksal des Schiffes. DieGascogne" ist seit ihrem Auslaufen nur einmal, am 27. Januar Morgens an der irischen Küste gesehen worden. Auf dem Dampfer befinden sich 338 Menschen.

Ostasien. Die Japaner haben alle Stellungen in Wei Hai-Wei genommen und haben die Schiffe der Pujang-Flotte theils gekapert, theils zum Sinken ge­bracht. Unter dem Schutze der Dunkelheit klärten die Japaner die Hafen-Eingänge und schleuderten ihre Tor­pedos auf denTingyuen" undChengyuen", welche sofort sanken. Mittelst weiterer Torpedos wurden die beiden in drei Faden Tiefe südlich vom Hafen liegenden Schiffe völlig vernichtet. Am nächsten Morgen wurde der Kampf mit Heftigkeit erneuert; die Erwiderung der Chinesen beschränkte sich auf schwaches Feuer von den Schiffen und den übrig gebliebenen Forts. Nach Ein­treten der Dunkelheit schlichen sich die japanischen Tor­pedoboote wiederum an die chinesischen Fahrzeuge heran

und sprengten nacheinander denLaiyuen",Weyuen" undPashua" in die Luft. Die übrigen Schiffe wurden schwer beschädigt und sind hilflos in den Händen der Japaner. Admiral Ting ist entkommen. Eine starke japanische Abtheilung landete auf der Insel Liukungtao und nahm sämmtliche Forts ohne Kampf ein.

Japan will nach dem Londoner ,Daily Telegraph' folgende Friedensbedingungen stellen: 1. Schutzherrschaft über Korea, 2. Abschluß eines Handelsvertrages auf der Grundlage zollfreier Einfuhr japanischer Waaren in ganz China, 3. die Zahlung von 50 Millionen Pfund Sterling (1 Milliarde Mark) außer den Kriegskosten, 4. Abtretung der Insel Formosa und eines Theils der Mandschurei, 5. Besetzung von Wei-Hai-Wci und Port Arthur bis zur Abtragung der Kriegsschuld.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 12. Febr.

* (Aus dem Bundesamt für das Heimathwesen.) Die Witwe Slosch war im Jahre 1873 mit ihrer 30jährigen Tochter Elisabeth von Marjoß, Kr. Schlüchtern, wo sie damals unstreitig ihren Wohnsitz hatte, nach Hanau ver­zogen. Nach dem Tode ihrer Mutter verblieb die Elisabeth Stosch in Hanau bei ihrem Schwager, und nachdem auch dieser verstorben war, stellte die Witwe den Antrag auf Gewährung einer Armenunterstützung, da sie außer Stande sei, die ihrer Geistesschwäche wegen fast gänzlich er­werbsunfähige Schwester aus eigenen Mitteln mitzuunter- halten. Der Ortsarmenverband gewährte die beantragte Unterstützung und klagte sodann auf Erstattung derselben sowie auf Uebernahme der St. in eigene Fürsorge gegen den Ortsarmenverband Marjoß. Er behauptete, daß die St. dort trotz laugjährigerAbwesenheit ihren Unterstützungs- wohnsitz behalten habe, weil sie ihrer Geisteskrankheit wegen unfähig gewesen sei, ihren Aufenthalt zu bestimmen und deshalb einen Unterstützungswohnsitz weder habe erwerben noch verlieren können. Zum Beweise dieser Behauptung legte der Kläger verschiedene Zeugenaussagen und ärztliche Gutachten vor, welche bestätigten, daß die St. von frühester Jugend an schwachsinnig und willensunfähig gewesen fei. Der Bezirksausschuß zu Kassel wies gleichwohl die Klage ab, indem er annahm, daß zwar die gegenwärtige Willens- Unfähigkeit der St. feftgeftellt sei, daß es aber nicht er­wiesen und auch an sich nicht glaubhaft sei, daß dieselbe sich seit 20 Jahren ununterbrochen in einem solchen Zustande befunden haben sollte. Daß sie von Kindheit auf unzu­rechnungsfähig gewesen sei, könne schon deshalb nicht an­genommen werden, weil feststehe, daß sie konfirmirt sei und also doch im Stande gewesen'sein mußte, sich die hierzu er­forderlichen Kenntnisse zu erwerben. Der Kläger legte Be­rufung ein und brächte neben neuen Zeugenaussagen ein ausführlich motivirtes Gutachten des zuständigen Kreis- physikus bei, welches sich gleichfalls dahin aussprach, daß die St. mit angeborener oder doch in frühester Kindheit er­worbener, ihre freie Willensbestimmung ausschließender Geistesschwäche behaftet fei. Das Bundesamt für das Heimathswesen erachtete hierdurch für festgestellt, daß die St. nicht nur gegenwärtig, sondern schon ihi Jahre 1873 und während der Zwischenzeit im Zustande der Willens­unfähigkeit sich be unden habe, der sie unfähig gemacht habe, durch Wahl eines Aufenthalts einen neuen Unter­stützungswohnsitz zu erwerben oder den bisherigen zu ver­lieren. Der Gerichtshof erkennt daher, indem er auch die dauernde Hülfsbedürftigkeit der St. als erwiesen annahm, am 9. Febr. er. abändernt auf Verurteilung des beklagten Armenverbandes nach dem Klageantrag.

* Während der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezember 1894 sind von versicherten Personen des Kreises Schlüchtern durch Vermittelung des König­lichen Landrathsamtes in Schlüchtern im Ganzen HO Anträge auf Bewilligung von Altersrenten gestellt worden. Davon kamen bis Ende Dezember 1894 zur Erledigung: 69 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 35 durch Ablehnung, 1 durch den während des Ver­fahrens eingetretenen Tod der Antragsteller. Die be­willigten Altersrenten betrugen: in 1891 für 23 männ­liche und 8 weibliche Personen, zusammen jährlich gleich 3535 Mk. 80 Pf., in 1892 für 15 männliche und 3 weibliche Personen zusammen jährlich 2208 Mk., in 1893 für 8 männliche und 3 weibliche Personen, zu­sammen jährlich 1266 Mk., in 1894 im 1., 2., 3. und 4. Vierteljahr für 9 männliche Personen, zusammen gleich 1077 Mk., mithin in der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezember 1894 gleich 8086 Mk. 80 Ps.